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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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15.07.2021

Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds: Beschluss des Abwicklungsausschusses über Vorausbeiträge nichtig

EuGH v. 15.7.2021 - C-584/20 P u.a.

Der EuGH hat ein Urteil des EuG aufgehoben, in dem dieses den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über die Berechnung der Vorausbeiträge der Landesbank Baden-Württemberg zum Einheitlichen Abwicklungsfonds für 2017 für nichtig erklärt hatte. Gleichwohl hat der EuGH den streitigen Beschluss im Hinblick auf die Landesbank Baden-Württemberg für nichtig erklärt und den Rechtsstreit endgültig entschieden.

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15.07.2021

Zur Berücksichtigung nacherklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 173 Abs. 1 AO im Rahmen einer Günstigerprüfung gem. § 32d Abs. 6 EStG

Kurzbesprechung

In den Vergleich, ob die nachträglich bekannt gewordene Tatsache der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen zu einer höheren (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder einer niedrigeren (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) Steuer führt, ist im Rahmen der Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG nicht nur die festgesetzte Einkommensteuer, sondern auch die durch den Abzug vom Kapitalertrag abgegoltene Einkommensteuer einzubeziehen.

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15.07.2021

EuGH zur Vergütung von Wachdienst bei der Armee

EuGH v. 15.7.2021 - C-742/19

Zur Festlegung der Fälle, in denen die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung auf Tätigkeiten, die von Militärangehörigen ausgeübt werden, nicht zur Anwendung kommt. Diese Richtlinie steht dem nicht entgegen, dass ein Bereitschaftsdienst, in dem ein Militärangehöriger innerhalb der Kaserne bleiben muss, in der er eingesetzt wird, dort aber keinen effektiven Dienst verrichtet, anders vergütet wird als ein Bereitschaftsdienst, in dem er Leistungen eines effektiven Dienstes erbringt.

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15.07.2021

Alle weiteren am 15.7.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren in dieser und der vorigen Woche veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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15.07.2021

Steuerliche Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 9.7.2021 hat die Finanzverwaltung ihr BMF-Schreiben v. 17.7.2017 - IV C 1 - S 2252/15/10030: 005 (BStBl. I 2017, 986) neu gefasst.

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15.07.2021

Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 9.7.2021 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben v. 11.11.2016 - IV C 6 - S 2134/10003-02, BStBl. I 2016, 1324 aktualisiert.

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15.07.2021

Vergütungen i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG für zeitlich befristete Überlassung von in Buch oder Register eingetragenen Rechten

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.7.2021 hat die Finanzverwaltung die bestehende Verfahrensvereinfachung verlängert.

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15.07.2021

Gemischt genutzte Gebäude keine Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Kurzbesprechungen

Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sind Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Gemischt genutzte Gebäude werden nicht erfasst.

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15.07.2021

Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen

Kurzbesprechung

Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können. Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen.

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15.07.2021

EuGH zu Kopftuchverbot in Kita und Drogeriemarkt

EuGH v. 15.7.2021 - C-804/18 WABE u.a.

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, ggü. den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden. Diese Rechtfertigung muss jedoch einem wirklichen Bedürfnis des Arbeitgebers entsprechen und die nationalen Gerichte können im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats, insbesondere den in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigeren nationalen Vorschriften, Rechnung tragen.

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