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16.10.2014

Zur Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

BGH 17.9.2014, XII ZB 202/13

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. Die bei der Ermittlung und der Annahme eines Behandlungswunsches oder des mutmaßlichen Willens zu stellenden strengen Anforderungen gelten nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht.

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15.10.2014

Erdrosselnde Wirkung: Kampfhundesteuer von 2.000 € im Jahr unzulässig

BVerwG 15.10.2014, 9 C 8.13

Eine kommunale Kampfhundesteuer i.H.v. 2000 € pro Jahr ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt. Dies ergibt sich nicht nur daraus, dass sich der festgesetzte Steuersatz für einen Kampfhund auf das 26-fache des Hundesteuersatzes für einen normalen Hund beläuft, sondern vor allem daraus, dass allein die Jahressteuer für einen Kampfhund den durchschnittlichen sonstigen Aufwand für das Halten eines solchen Hundes übersteigt.

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15.10.2014

Als Kapitalanlage dienende leer stehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei

BVerwG 15.10.2014, 9 C 5.13 u.a.

Die Zweitwohnungsteuer für eine leer stehende Wohnung darf nicht erhoben werden, wenn sie ausschließlich als Kapitalanlage und nicht auch für eigene Wohnzwecke bzw. als Wohnung für Angehörige vorgehalten wird. Die gilt insbesondere, wenn in der betreffenden Wohnung jahrelang kein Strom bzw. Wasser verbraucht wurde.

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15.10.2014

PKW-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

BFH 5.6.2014, XI R 36/12

Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte erfolgt nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Sie ist mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.

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15.10.2014

Wann ist eine Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt?

BFH 26.6.2014, VI R 51/13

Wissenschaftlich anerkannt ist eine Behandlungsmethode dann, wenn Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Ob eine Behandlungsmethode als wissenschaftlich anerkannt anzusehen ist, muss das jeweilige FG aufgrund der ihm obliegenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls feststellen.

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15.10.2014

Kein Werbungskostenabzug für nachträgliche Schuldzinsen bei Kapitaleinkünften nach Systemwechsel zur Abgeltungsteuer

BFH 1.7.2014, VIII R 53/12

Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i.S.d. § 17 EStG, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Jahr 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. § 52a Abs. 10 S. 10 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 steht dem nicht entgegen.

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14.10.2014

Gewinne aus der Veräußerung von Xetra-Gold-Wertpapieren nicht steuerbar

FG Baden-Württemberg 23.6.2014, 9 K 4022/12

Ein Überschuss, den ein Steuerpflichtiger aus der Veräußerung sog. Xetra-Gold-Wertpapiere erzielt, ist nicht steuerpflichtig. Die Wertpapiere erfüllen nicht die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG, weil sie keine Kapitalforderung verbriefen; der Anleger hat ausschließlich einen Anspruch auf Lieferung von Gold und nicht auf die Rückzahlung von Kapital.

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14.10.2014

Dr. Bertram Zwanziger neuer Vorsitzender Richter am BAG

Der Bundespräsident hat den Richter am BAG Dr. Bertram Zwanziger mit Wirkung vom 1.10.2014 zum Vorsitzenden Richter am BAG ernannt.

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14.10.2014

Vorsitzende Richterin am BAG Edith Gräfl neue Vorsitzende des Siebten Senats

Das Präsidium des BAG hat die Vorsitzende Richterin am BAG Frau Edith Gräfl mit Wirkung vom 1.10.2014 dem Siebten Senat zugeteilt.

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14.10.2014

Keine Anwendung der sog. Einheit des Verhinderungsfalls beim Zusammentreffen einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

BAG 10.9.2014, 10 AZR 651/12

In Fällen, in denen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nach § 9 Abs. 1 EFZG und eine Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG zusammen treffen, sind die vom BAG entwickelten Grundsätze zur Einheit des Verhinderungsfalls nicht anwendbar. Die Billigkeitserwägungen, die maßgeblich zur Begründung der Rechtsprechung der Einheit des Verhinderungsfalls herangezogen wurden, begründen eine derartige Einschränkung der Entgeltfortzahlung nicht.

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