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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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13.07.2017

Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als steuerbarer Erwerbsvorgang

Kurzbesprechung

Ein Gesellschafter ist neu i.S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer bestehenden grundbesitzenden Personengesellschaft erwirbt oder wenn er innerhalb von fünf Jahren nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts seine Beteiligung durch den Erwerb weiterer Anteile am Gesellschaftsvermögen aufstockt. Er verliert grunderwerbsteuerrechtlich die Eigenschaft als neuer Gesellschafter erst mit Ablauf von fünf Jahren.

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13.07.2017

Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren: Rechnungskopie ausreichend

Kurzbesprechung

Auch die Kopie einer Rechnungskopie ist eine Kopie der Rechnung im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV, die für das Vorsteuervergütungsverfahren erforderlich ist.

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13.07.2017

Negatives Kapitalkonto (§ 15a EStG) bei Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz

Kurzbesprechung

Wird das Kapitalkonto eines Kommanditisten unter Berücksichtigung einer negativen Ergänzungsbilanz negativ, sind Verluste, die zu einer Erhöhung des Negativsaldos führen, nicht ausgleichsfähig. Eine tatsächlich geleistete Einlage steht damit bis zur Höhe des in der negativen Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Negativkapitals nicht als Verlustausgleichsvolumen zur Verfügung.

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13.07.2017

Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft

Kurzbesprechung

Die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG können unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitunternehmerschaft im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bilden. Über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden.

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13.07.2017

Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen keine Spenden

Kurzbesprechung

Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt, da sie nicht an Bundestags- oder Landtagswahlen teilnehmen und keine Parteien i.S. des Parteiengesetzes sind.

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12.07.2017

Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren: Kopie einer Rechnungskopie reicht

BFH 17.5.2017, V R 54/16

Auch die Kopie einer Rechnungskopie ist eine Kopie der Rechnung i.S.v. § 61 Abs. 2 S. 3 UStDV a.F. Hierbei ist insbesondere der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Verfahrensvorschriften zu berücksichtigen.

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12.07.2017

Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen verabschiedet

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7.7.2017 die Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnung (Drs. 412/17) verabschiedet, da sich seit dem Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung  steuerlicher Verordnungen am  8.7.2016 in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts Anpassungsbedarf ergeben hatte.

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12.07.2017

EU-Kommission und Bundesrat zu Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt

EU-Kommission, Stellungnahme v. 27.6.2017

Am 27.6.2017 hat die Europäische Kommission zu den Vorschlägen des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission über "Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa" Stellung genommen.

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12.07.2017

Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt

BFH 20.3.2017, X R 55/14

Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt. Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig; die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt.

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11.07.2017

Abbruchverpflichtung für Gebäude auf gemieteter Fläche führt zum Abschlag beim Einheitswert

FG Hamburg 23.3.2017, 3 K 287/14

Eine Abbruchverpflichtung ist für den Mieter nach § 94 Abs. 3 S. 3 BewG unbedingt, wenn er sie nicht einseitig abwenden kann. Trotz früherer Vertragsverlängerungen ist ein Nichtabbruch unvorhersehbar, wenn bei der Vermietung neue Umstände zu berücksichtigen sind.

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