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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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26.02.2019

Insolvenzstraftaten: § 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a StGB ist kein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB

BGH v. 11.12.2018 - II ZR 455/17

§ 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a StGB (Insolvenzstraftaten) ist kein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB. Das in § 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a StGB enthaltene gesetzliche Verbot ist nicht hinreichend konkret, da es an einem bestimmbaren Personenkreis fehlt. Es genügt nicht, dass der Kreis der geschützten Personen durch den Zurechnungszusammenhang zwischen Schutzgesetzverletzung und Schaden eingegrenzt werden kann.

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25.02.2019

Einsetzung des Sonderprüfers bei der GAG Immobilien AG bestätigt

OLG Köln v. 20.2.2019 - 18 W 62/18

Die Einsetzung eines Sonderprüfers bei der GAG Immobilien AG war rechtmäßig, denn es besteht der Verdacht grober Gesetzes- und/oder Satzungsverletzungen beim Erwerb von Wohnungen in Köln-Chorweiler im Geschäftsjahr 2016. Öffentliche Erklärungen des Stadtrates und des damaligen Oberbürgermeisters sprechen für eine von kommunalpolitischen Erwägungen getragene Einflussnahme der Stadt auf die Kaufentscheidung.

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25.02.2019

Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

FG Köln v. 22.11.2018 - 4 K 2652/17

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen darf nach § 2 Satz 1 StBerG nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Die Vorschrift gilt auch für Steuerberatungsgesellschaften, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat aus Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige leisten. Die Anerkennung gem. § 32 Abs. 3 Satz 1 StBerG setzt den Nachweis voraus, dass die Gesellschaft von Steuerberatern, die bestellt sein müssen, verantwortlich geführt wird (§ 32 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 StBerG).

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25.02.2019

Kein Schmerzensgeld: Patient verbrüht sich im Krankenhausbett selbst mit Tee

AG München v. 30.1.2019 - 122 C 6558/18

Ein im Krankenhausbett liegender Patient, der sich selbst mit heißem Teewasser überschüttet und verbrüht, während er für rd. zehn Minuten mit einem Bein in einem Gerät zur Massage fixiert ist, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. In dieser Situation ist es zumutbar und erwartbar, dass der Patient entweder diese kurze Zeitspanne abwartet, bis er sich Tee einschenkt, oder er entsprechend um Hilfe bittet.

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25.02.2019

Keine Erteilung einer Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer wegen erheblicher steuerlicher Pflichtverletzungen?

FG Berlin-Brandenburg v. 10.1.2019 - 7 V 7203/18

Ein Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke habe ist in der Regel nicht gegeben, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird. Weil die Frage, ob erhebliche steuerliche Pflichtverletzungen einem Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke entgegenstehen, höchstrichterlich nicht geklärt ist, wurde die Beschwerde zugelassen.

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25.02.2019

Persönlichkeitsrecht: Vermutung der Wiederholungsgefahr trotz gegenüber Drittem abgegebener Unterlassungsverpflichtungserklärung?

BGH v. 4.12.2018 - VI ZR 128/18

Für die Frage, ob die durch eine bereits erfolgte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr durch den Verweis auf eine gegenüber einem Dritten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung entkräftet werden kann, kommt es entscheidend darauf an, ob die Unterlassungsverpflichtung geeignet erscheint, den Verletzer wirklich und ernsthaft von Wiederholungen der Verletzung abzuhalten. Ob dies der Fall ist, ist in umfassender Würdigung aller hierfür in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe zu prüfen. Von dieser Einzelfallprüfung kann nicht unter Verweis auf den höchstpersönlichen Charakter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgesehen werden.

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25.02.2019

Einkommensteuerliche Auswirkungen des Untergangs einer Kapitalanlage

FG Rheinland-Pfalz v. 12.12.2018 - 2 K 1952/16

Die ersatzlose Ausbuchung von endgültig wertlos gewordenen Aktien führt zu einem nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG zu berücksichtigenden Vermögensverlust. Da allerdings die steuerliche Behandlung des Verlusts einer Kapitalanlage bei Untergang/Liquidation einer Kapitalgesellschaft bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist, wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Fortbildung des Rechts die Revision zum BFH zugelassen.

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22.02.2019

Hinweisbeschluss zum VW-Abgasskandal: BGH wertet unzulässige Abschalteinrichtung als Sachmangel

BGH v. 8.1.2019 - VIII ZR 225/17

Der BGH hat sich in einem Hinweisbeschluss mit der Frage befasst, ob der Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs Anspruch auf Ersatzlieferung auch eines Nachfolgemodells des Fahrzeugs hat. Der BGH hat dabei auf seine vorläufige Rechtsauffassung hingewiesen, dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).

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22.02.2019

Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen vieler Einzelverstöße

LAG Köln v. 6.9.2018 - 6 Sa 64/18

Bei vielen Einzel-Pflichtverstößen, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen können, summiert sich ohne Abmahnung kein Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte.

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22.02.2019

Unwirksamkeit der Betriebsratswahl bei Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler vor Abschluss der Stimmabgabe

Hess. LAG v. 24.9.2018 - 16 TaBV 50/18

Die Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler hat gem. § 26 Abs. 1 Wahlordnung BetrVG in öffentlicher Sitzung des Wahlvorstandes zu erfolgen, welche dieser zuvor durch Angabe des Orts und des Zeitpunkts bekannt geben muss. Die Öffnung erfolgt nicht mehr unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe, wenn diese so frühzeitig beginnt, dass sie eine Stunde vor dem Ende der Stimmabgabe bereits abgeschlossen ist.

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