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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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29.07.2019

Prepaid-Verträge: Zur Besteuerung der dem Provider endgültig verbliebenen Restguthaben

BFH v. 10.4.2019 - XI R 4/17

Die dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben sind nachträgliches Entgelt für die eröffnete Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur, die insbesondere die mobile Erreichbarkeit der Prepaid-Kunden ermöglichte.

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26.07.2019

Kein Herstellerprivileg für die Herstellung von sog. Kuppelprodukten

BFH v. 19.3.2019 - VII R 13/18

Eine Tierkörperbeseitigungsanstalt, in der tierische Rohstoffe u.a. zu Tierfett verarbeitet werden, kann die Steuerbefreiung nach § 26 Abs. 1 EnergieStG nur insoweit in Anspruch nehmen, als die Verwendung des Tierfetts als Heizstoff der Herstellung von Energieerzeugnissen dient, nicht aber insoweit, als durch eine solche Verwendung andere Erzeugnisse hergestellt werden, die keine Energieerzeugnisse sind. Sog. Kuppelprodukte, die zwangsläufig mit der Herstellung von Energieerzeugnissen anfallen, ohne solche zu sein, bleiben bei der Ermittlung des Umfangs der Steuerbefreiung unberücksichtigt.

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26.07.2019

Sturz bei Spaziergang während einer Arbeitspause ist kein Arbeitsunfall

Hessisches LSG v. 14.6.2019 - L 9 U 208/17

Verlässt ein Arbeitnehmer in einer von ihm selbst aufgrund eines individuell gestaltbaren Arbeitstages eingelegten Arbeitspause das Firmengebäude und zieht sich aufgrund eines Stolperns auf dem Weg zu einem Spaziergang körperliche Verletzungen zu, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall i.S.d. § 8 SGB VII.

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26.07.2019

Eckpunkte zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin

Vermittler von Finanzanlagen werden bisher durch Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. BMF und BMJV haben nun ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt, das die im Koalitionsvertrag vorgesehene schrittweise Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) skizziert.

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26.07.2019

Keine zeitliche Verrechnungsreihenfolge in § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG

BFH v. 13.2.2019 - I R 21/17

Wertaufholungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1, § 8b Abs. 8 Satz 1 KStG, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Anteilsabschreibungen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind nach § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG vorrangig mit dem Gesamtvolumen früherer steuerunwirksamer Teilwertabschreibungen zu verrechnen.

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25.07.2019

Inkasso-Service der Familienkassen unzureichend geregelt

FG Düsseldorf v. 14.5.2019 - 10 K 3317/18 AO

Der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen ist nicht berechtigt, über Anträge auf Stundung und Erlass von Kindergeldrückforderungsansprüchen zu entscheiden. Eine Übertragung der Zuständigkeit für Entscheidungen im Erhebungsverfahren für den Familienleistungsausgleich auf die Behörde in Recklinghausen ist nicht erfolgt.

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25.07.2019

Identität des erworbenen und veräußerten Gegenstands

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.7.2019 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des EuGH-Urteils vom 18.1.2017 ("Sjelle Autogenbrug") - Rs. C-471/15 - und des BFH-Urteils vom 23.2.2017 - V R 37/15 - Stellung genommen.

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25.07.2019

Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2020

BMF-Schreiben

Mit Bekanntmachung v. 24.7.2019 hat die Finanzverwaltung die Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2020 veröffentlicht.

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25.07.2019

Alle weiteren am 25.7.2019 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze und die Volltexte der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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25.07.2019

Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden

Kurzbesprechung

Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Eine Förderung in der ersten Alternative erfordert, dass der Steuerpflichtige seine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zum Wohle seines Einzelgewerbebetriebs einsetzt. Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Einzelgewerbebetrieb eine intensive und nachhaltige Geschäftsbeziehung besteht, die sich für den Einzelgewerbebetrieb als erheblich vorteilhaft erweist und dieser Vorteil seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Im Rahmen einer derartigen Geschäftsbeziehung wird die Kapitalbeteiligung erst recht zum Zwecke der Förderung des Einzelgewerbebetriebs eingesetzt, wenn diesem hierdurch fremdunübliche Vorteile verschafft werden.

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