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Eigenbedarfskündigung trotz Vorliegens von Härtegründen im Sinne des § 574 Abs. 1 BGB
LG München v. 22.3.2019 - 14 S 5271/17Im Rahmen der Interessenabwägung hat das Bestandsinteresse eines schwer herzkranken, seit 45 Jahren in der Wohnung verwurzelten Mieters in sehr hohem Alter hinter dem Erlangungsinteresse der sich auf Eigenbedarf berufenden Vermieter zurückzustehen, wenn dem Mieter eine gleichwertige, in der unmittelbaren Umgebung gelegene Ersatzwohnung zu identischen Konditionen vom Vermieter angeboten wird und dieser zudem die Kosten und die gesamte Umzugsorganisation übernimmt.
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