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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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04.01.2018

Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

Kurzbesprechnung

Die Beispiele 14 und 15 zu Nr. 70.1.2 des AO-Anwendungserlasses zu § 233a halten, soweit dort für den Beginn des "fiktiven Zinslaufs" nicht auf den Tag der freiwilligen Zahlung, sondern erst auf den Folgetag abgestellt wird, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht ein.

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04.01.2018

Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

Kurzbesprechung

Der BFH zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellung von Postsendungen und hat hierzu zwei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet.

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04.01.2018

Gesonderte Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG und mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft

Kurzbesprechung

Gegenstand der gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG ist auch der Zeitpunkt, auf den der Grundbesitz der Personengesellschaft nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG zu bewerten ist. Die bloße Einräumung einer Vollmacht zur Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil sowie zur Veräußerung und Abtretung dieses Gesellschaftsanteils reicht für einen Anteilsübergang i.S. einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht aus.

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04.01.2018

Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Faktorpräparaten zur Heimselbstbehandlung durch ein Universitätsklinikum

Kurzbesprechung

Die Abgabe von Medikamenten zur Blutgerinnung (sog. Faktorpräparate) an Hämophiliepatienten ist auch dann dem Zweckbetrieb Krankenhaus (§ 67 AO) zuzuordnen, wenn sich der Patient selbst das Medikament im Rahmen einer ärztlich kontrollierten Heimselbstbehandlung verabreicht.

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04.01.2018

Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Kurzbesprechung

Aufwendungen einer empfängnisunfähigen Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung führen auch dann zu einer außergewöhnlichen Belastung, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.

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04.01.2018

Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten Kindes rechtlich nur Vater werden

BGH 29.11.2017, XII ZB 459/16

Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, kann rechtlich nicht die Mutterstellung erlangen. Als dem Fortpflanzungsbeitrag der Mann-zu-Frau-Transsexuellen durch Samenspende entsprechende Form der Elternschaftsbeteiligung ist mithin nur die Begründung der Vaterschaft möglich (§ 1592 BGB).

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04.01.2018

Besteuerung der durch eine Versicherungsgesellschaft erstatteten auf eine Abfindungszahlung entfallenden Einkommensteuer

FG Baden-Württemberg 20.11.2017, 10 K 3494/15

Erstattet eine Versicherungsgesellschaft die auf eine Abfindungszahlung entfallende Einkommensteuer, ist diese steuerpflichtig.

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03.01.2018

Zur Fortgeltung des ErbStG 2009 für Erbfälle vor dem 30.6.2016

FG Hamburg 28.4.2017, 3 K 293/16

Nach dem 30.6.2016 werden vorherige Erbfälle oder Schenkungen gem. dem ErbStG 2009 besteuert; für diese Erwerbe kommt es weder auf eine isolierende Auslegung der Weitergeltungsanordnung des BVerfG noch auf eine Rückwirkung des ErbStG 2016 an. Erneut dem BVerfG vorgelegt werden kann ein Gesetz nicht schon wegen vom BVerfG nicht ausdrücklich erwähnter Gesichtspunkte, sondern erst nach wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Veränderungen.

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03.01.2018

EuGH-Vorlagen: Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

BFH 31.5.2017, V R 8/16 u.a.

Der BFH zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellung von Postsendungen und hat hierzu zwei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet.

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03.01.2018

Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft als außergewöhnliche Belastung

BFH 5.10.2017, VI R 47/15

Aufwendungen einer empfängnisunfähigen (unfruchtbaren) Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation (IVF) sind als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Da die Aufwendungen dazu dienen, die Fertilitätsstörung der Steuerpflichtigen auszugleichen, sind sie als insgesamt auf dieses Krankheitsbild abgestimmte Heilbehandlung darauf gerichtet, die Störung zu überwinden; eine Aufteilung der Krankheitskosten kommt insoweit nicht in Betracht.

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