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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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14.02.2017

Fallen Betriebskostensalden nach Abrechnung unter den Begriff der "Miete" i.S.d. §§ 543, 569 BGB?

LG Dessau-Roßlau 29.12.2016, 5 S 141/16

Als wiederkehrende Leistung i.S.v. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist die Nebenkostenzahlung nur dann anzusehen, wenn sie als Nebenkostenpauschale oder als Nebenkostenvorauszahlung zusammen mit der Miete zu den bestimmten Zinsterminen zu erbringen ist. Die Revision wurde daher beschränkt zu der Frage zugelassen, ob Betriebskostensalden nach Abrechnung unter den Begriff der "Miete" i.S.d. §§ 543, 569 BGB zu fassen sind.

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13.02.2017

Außergewöhnliche Belastungen? Aufwendungen für Hormonbehandlung und künstliche Befruchtung bei einer in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebenden Frau

Hessisches FG 15.11.2016, 9 K 1718/13

Kosten für die eigentliche Heilbehandlung einer Unfruchtbarkeit sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, und zwar unabhängig vom Familienstand. Die Aufwendungen für die im Zusammenhang mit einer Fremdsamenspende getätigten Aufwendungen sind dagegen bei einer in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden Frau, bei der die Zeugung eines Kindes auf natürlichem Wege ausgeschlossen ist, nicht abzugsfähig.

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13.02.2017

Taxiunternehmen: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Krankenfahrten

FG Sachsen-Anhalt 22.12.2016, 4 V 1378/15

Nur dann, wenn die Klinik - wie es bei den Sondervereinbarungen mit Krankenkassen üblich ist - auch mit Taxiunternehmen Verträge abgeschlossen hätte, die mit der mit dem Antragsteller getroffenen Vereinbarung vergleichbar wären, könnte der ermäßigte Steuersatz für die streitigen Leistungen des Antragstellers an die Klinik in Betracht kommen. Die Tatsache, dass eine Beweisaufnahme durch nicht präsente Beweismittel im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nicht stattfindet, geht zu Lasten des Antragstellers.

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13.02.2017

Zur Einordnung eines Vertrags über den "Vollberitt" eines Pferdes als Dienstvertrag

BGH 12.1.2017, III ZR 4/16

Ist die Schadensursache aus dem Gefahren- und Verantwortungsbereich des Anspruchsgegners hervorgegangen und rechtfertigt die Sachlage den Schluss, dass dieser die ihm obliegende Sorgfalt verletzt hat, so muss er sich entsprechend entlasten und hat darzulegen und ggf. nachzuweisen, dass ihn kein Pflichtverstoß trifft. Eine solche Beweislastumkehr kommt in Betracht, wenn ein vom Beklagten zu betreuendes Pferd bei einem Freilauf in der Reithalle in ungewöhnlicher Weise erhebliche Verletzungen erleidet und der Beklagte die mit dem Freilauf zusammenhängende Betreuung des Pferdes nicht geschultem Fachpersonal, sondern allein einer noch ungeübten Praktikantin anvertraut hat.

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13.02.2017

Überschusserzielungsabsicht für ein Mietobjekt bei einer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erfolgten unentgeltlichen Übertragung

FG Münster 16.12.2016, 4 K 2628/14 F

Der BFH hat mehrfach entschieden, dass, wenn eine Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Wege der Prognose erforderlich ist, in die Beurteilung auch die mögliche Nutzung durch unentgeltliche Rechtsnachfolger der Steuerpflichtigen einzubeziehen ist. Der Senat folgt nicht der Auffassung des FG Düsseldorf, wonach die unentgeltliche Übertragung eines Vermietungsobjektes zu einem Zeitpunkt, in dem ein Totalüberschuss noch nicht erzielt worden sei, gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit spreche.

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13.02.2017

Arzthaftung: Eintritt der Verjährungshemmung nach Antrag bei Schlichtungsstelle auch bei Ablehnung des Haftpflichtversicherers

BGH 17.1.2017, VI ZR 239/15

Macht ein Patient gegen den ihn behandelnden Arzt Schadensersatzansprüche bei einer von den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstelle geltend, so setzt der Eintritt der Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB a.F. nicht voraus, dass sich der Arzt oder der hinter diesem stehende Haftpflichtversicherer auf das Schlichtungsverfahren einlässt. Dies gilt auch dann, wenn ein Schlichtungsverfahren nach der Verfahrensordnung der jeweiligen Schlichtungsstelle nur dann durchgeführt wird, wenn Arzt und Haftpflichtversicherer der Durchführung des Verfahrens zustimmen.

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13.02.2017

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundesrat verlangt nur kleinere Änderungen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.2.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) überwiegend gebilligt und nur kleinere Änderungen verlangt (BR-Drs. 780/16). So hat er etwa angeregt, zu prüfen, ob die Sozialversicherungsbeiträge auch außerhalb von Riester-Verträgen gesenkt werden können.

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13.02.2017

Zur Sperrung des Accounts eines Online-Marktplatzes wegen Hinweis auf Rechtsverletzung durch einen Nutzer

Brandenburgisches OLG 9.1.2017, 6 W 95/16

Der Betreiber eines Online-Marktplatzes, der auf eine klare Rechtsverletzung eines Nutzers konkret hingewiesen wird, darf in Erfüllung seiner ihm nach der Rechtsprechung des BGH obliegenden Pflichten das betroffene Angebot einschränkenden Maßnahmen unterwerfen ohne den Nutzer vorher anzuhören. Er ist auch nicht verpflichtet, die vorgetragene Rechtsverletzung vorher einer Prüfung zu unterziehen.

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10.02.2017

Internationale Zuständigkeit für eine Klage gegen einen in Liechtenstein ansässigen Vermögensverwalter

BGH 18.10.2016, VI ZR 618/15

Für die Begründung des Gerichtsstands des Handlungsorts einer unerlaubten Handlung i.S.d. Art. 5 Nr. 3 LugÜ II bzw. Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist es erforderlich, dass der Verursacher "selbst" und nicht durch einen Dritten als sein "verlängerter Arm" dort tätig geworden sein muss. Das Gericht, in dessen Bezirk der mutmaßliche Verursacher "selbst nicht tätig geworden ist", kann seine Zuständigkeit nicht aus dem Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens herleiten.

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10.02.2017

bAV-Experten begrüßen den Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Nachdem das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 21.12.2016 den Gesetzentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz gebilligt hat, dürfte das Gesetz Anfang März bereits in die parlamentarische Beratung gelangen und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die Rechtsanwälte des Eberbacher Kreises, eines Zusammenschlusses von rechts- und wirtschaftsberatenden Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung (baV), begrüßen die Gesetzesinitiative. Um das Ziel der Reform, nämlich eine stärkere Verbreitung der baV, zu erreichen, seien aber noch Nachbesserungen nötig.

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