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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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18.10.2016

EuGH-Vorlage: Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

BAG 18.10.2016, 9 AZR 196/16 (A)

Der EuGH hat noch nicht die Frage entschieden, ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse wird, wenn das nationale Erbrecht dies ausschließt. Außerdem ist noch nicht geklärt, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC auch in den Fällen eine erbrechtliche Wirkung zukommt, in denen das Arbeitsverhältnis zwischen Privatpersonen bestand.

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18.10.2016

Zu den Anforderungen an die Begründung der Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb

BFH 15.6.2016, III R 8/15

Die Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung für ein gewerbliches Einzelunternehmen, das im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Prüfungsanordnung als Mittelbetrieb eingestuft ist, bedarf grundsätzlich keiner über § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung. Eine derartige Prüfung ist ermessensgerecht, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche oder schikanöse Belastung bestehen und sie nicht gegen das Übermaßverbot verstößt; sie ist nicht übermäßig, wenn das Unternehmen während des vorgesehenen Prüfungszeitraumes zeitweise als Großbetrieb eingeordnet war und sich aufgrund vorliegenden Kontrollmaterials aus Sicht des Finanzamts ein Prüfungsbedarf ergibt.

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18.10.2016

Hausordnung muss "goldene Regel" des Wohnungseigentumsrechts erfüllen

AG Charlottenburg 16.9.2016, 73 C 33/16

Die Hausordnung muss die "goldene Regel" des Wohnungseigentumsrechts in § 14 Nr. 1 WEG, nämlich dass jeder von den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen vom Gemeinschaftseigentum in solcher Weise Gebrauch zu machen hat, dass dadurch keinem der anderen Eigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst, mit konkreten Regelungen erfüllen. Ein bloßer Verweis auf gesetzlich bereits geltende Regelungen reicht nicht aus.

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18.10.2016

Gewinnminderungen im Zusammenhang mit ausländischer Enkelgesellschaft sind nicht abzugsfähig

FG Münster 17.8.2016, 10 K 2301/13 K

Garantieübernahmen und Ausfälle von Darlehensforderungen bzw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit einer britischen Enkelgesellschaft stehen, können unter das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 S. 4 bis 7 KStG fallen. Da diese Anwendung und Auslegung sowie das Verhältnis von § 8b Abs. 3 S. 3 KStG i.V.m. § 8b Abs. 3 S. 4 bis 7 KStG in der Fassung des JStG 2008 vom 20.12.2007 zu Art. 9 Abs. 1 OECD-MA bzw. zu DBA mit einer Art. 9 Abs. 1 OECD-MA vergleichbaren Regelung bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt sind, wurde die Revision zugelassen.

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18.10.2016

Portugiesische Arbeitnehmer können bei Automobilzulieferer am Samstag eingesetzt werden

LAG Hamm 14.10.2016, 13 TaBVGa 8/16

Dem Betriebsrat der Firma DURA Automotive stehen keine Beteiligungsrechte zur Seite, den Einsatz von 300 Arbeitnehmern einer Konzerntochter aus Portugal am Wochenende zu verhindern; insbesondere bedarf es seiner Zustimmung nicht. Durch die unternehmerische Entscheidung der Arbeitgeberin, die Betriebsanlagen am Wochenende durch Mitarbeiter einer Konzerntochter auf Werkvertragsbasis nutzen zu lassen, entsteht ein neuer Betrieb mit anderen Arbeitnehmern, für die der gewählte Betriebsrat nicht zuständig ist und die auch keine Betriebsänderung darstellt.

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18.10.2016

Notarielle Unterwerfungserklärung allein kann Wiederholungsgefahr nicht beseitigen

BGH 21.4.2016, I ZR 100/15

Der Zugang einer vom Schuldner abgegebenen notariellen Unterlassungserklärung beseitigt nicht das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers für eine gerichtliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs. Lässt sich ein Gläubiger auf die Streitbeilegung mittels notarieller Unterlassungserklärung ein, so ist für den Wegfall der Wiederholungsgefahr die Zustellung des Beschlusses über die Androhung von Ordnungsmitteln gem. § 890 Abs. 2 ZPO beim Schuldner erforderlich.

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17.10.2016

Unionsrecht ist für durch Dritte nach dem Tod eines Ehegatten in Gang gesetzte Verfahren über die Ungültigerklärung einer Ehe anwendbar

EuGH 13.10.2016, C-294/15

Das Unionsrecht ist auf ein Verfahren über die Ungültigerklärung einer Ehe anwendbar, das von einem Dritten nach dem Tod eines der Ehegatten in Gang gesetzt wurde. Allerdings kann sich eine andere Person als einer der Ehegatten, die ein solches Verfahren in Gang setzt, nur auf manche der unionsrechtlich vorgesehenen Zuständigkeitsgrundlagen stützen.

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17.10.2016

Betriebsrente: Benachteiligung wegen der Behinderung?

BAG 13.10.2016, 3 AZR 439/15

Sieht eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen, "festen Altersgrenze" Abschläge vor, liegt darin keine unerlaubte Benachteiligung wegen einer Behinderung. Soweit allein schwerbehinderte Menschen die gesetzliche und damit die Betriebsrente früher beanspruchen können, werden sie nicht gegenüber anderen Arbeitnehmern benachteiligt.

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17.10.2016

Unterschrift quer zum Zeugnistext begründet Zweifel an der Ernsthaftigkeit

LAG Hamm 27.7.2016, 4 Ta 118/16

Eine quer zum Zeugnistext verlaufende Unterschrift begründet regelmäßig Zweifel an dessen Ernsthaftigkeit und verstößt gegen § 109 Abs. 2 S. 2 GewO. Dabei kommt es nicht auf die subjektive Zwecksetzung des Unterzeichnenden an; vielmehr ist eine derartige Form der Unterschriftsleistung im Rechtsverkehr völlig unüblich.

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17.10.2016

Bevollmächtigung des nicht anspruchsberechtigten Elternteils durch den anspruchsberechtigten Elternteil zur Geltendmachung eines Kindergeldanspruchs

BFH 23.8.2016, V R 19/15

Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 S. 2 der VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Auch wenn der anspruchsberechtigte Elternteil den nicht anspruchsberechtigten Elternteil bevollmächtigt, Kindergeld geltend zu machen, wird dies nicht gegenüber dem Bevollmächtigten, sondern nur gegenüber dem anspruchsberechtigten Elternteil festgesetzt. Bei mehreren Berechtigten (Eltern) ist das Kindergeld an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, auch wenn die Berechtigten zivilrechtlich etwas anderes vereinbart haben.

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