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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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12.08.2019

Darf das Finanzamt nach wirksamem Abschluss einer tatsächlichen Verständigung über die vereinbarten Werte hinausgehende Umsätze schätzen?

FG Münster v. 16.5.2019 - 5 K 1303/18 U

Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung tritt für die von ihr erfassten Abreden ein. Was einvernehmlicher Inhalt der tatsächlichen Verständigung ist, muss nach allgemeinen Auslegungsregeln ermittelt werden.

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09.08.2019

Rückerwerb: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

BFH v. 10.4.2019 - II R 16/17

Eine Öffentlich Private Partnerschaft nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erfordert dabei eine Kooperation zwischen dem privaten und dem öffentlich-rechtlichen Partner i.S. einer Beteiligung des privaten Partners an der Erbringung öffentlicher Aufgaben. Die nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erforderliche Vereinbarung, dass das Grundstück am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf die juristische Person des öffentlichen Rechts zurückübertragen wird, muss klar und eindeutig sein.

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08.08.2019

Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheiden und Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells

BFH v. 6.6.2019 - IV R 7/16

Hinsichtlich des an eine Personengesellschaft gerichteten, mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbundenen Verlustfeststellungsbescheids nach § 15b Abs. 4 EStG sind neben der Gesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO auch deren Gesellschafter, für die nicht ausgleichsfähige Verluste festgestellt worden sind, nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO klagebefugt. Ein Steuerstundungsmodell i.S.v. § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden (degressive AfA, Sonderabschreibungen) beruhen.

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08.08.2019

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

Kurzbesprechung

§ 4 Nr. 9 GrEStG a.F. (jetzt § 4 Nr. 5 GrEStG) ist auf Rückerwerbsfälle anwendbar, in denen ein Grundstück vor Inkrafttreten dieser Norm im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den privaten Partner übertragen wurde, die Rückübertragung des Grundstücks aber für einen nach Einführung dieser Norm liegenden Zeitpunkt vereinbart war. Eine Öffentlich Private Partnerschaft nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erfordert eine Kooperation zwischen dem privaten und dem öffentlich-rechtlichen Partner i.S. einer Beteiligung des privaten Partners an der Erbringung öffentlicher Aufgaben. Die nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erforderliche Vereinbarung, dass das Grundstück am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf die juristische Person des öffentlichen Rechts zurückübertragen wird, muss klar und eindeutig sein.

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08.08.2019

Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG sowie Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i.S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG

Kurzbesprechung

Hinsichtlich des an eine Personengesellschaft gerichteten, mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbundenen Verlustfeststellungsbescheids nach § 15b Abs. 4 EStG sind neben der Gesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO auch deren Gesellschafter, für die nicht ausgleichsfähige Verluste festgestellt worden sind, nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO klagebefugt. Klagt nur die Personengesellschaft gegen den Verlustfeststellungsbescheid, sind die betroffenen Gesellschafter nach § 60 Abs. 3 i.V.m. § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO notwendig beizuladen. Ein Steuerstundungsmodell i.S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden (degressive AfA, Sonderabschreibungen) beruhen. Die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15b EStG steht nicht im Widerspruch zu vom Gesetzgeber geschaffenen Lenkungsmaßnahmen.

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08.08.2019

Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im DATEV- Rechenzentrum

Kurzbesprechung

Die Kosten einer zehnjährigen Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV- Rechenzentrum sind bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft nicht rückstellungsfähig, da es an einer öffentlich-rechtlichen wie auch an einer zivilrechtlichen Verpflichtung zur Datenaufbewahrung fehlt.

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08.08.2019

Keine Rückstellung für freiwillige Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum

BFH v. 13.2.2019 - XI R 42/17

Eine Rückstellung für die Kosten einer 10-jährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft setzt eine öffentlich-rechtliche oder eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Daten voraus. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung folgt dabei weder aus § 66 Abs. 1 StBerG noch aus einer eigenständigen öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungsverpflichtung des Mandanten bei tatsächlicher Aufbewahrung durch den Berater.

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07.08.2019

Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs als außergewöhnliche Belastungen

FG Köln v. 30.1.2019 - 7 K 2297/17

Es ist fraglich, ob und inwieweit es sich bei den Fitnessstudiobeiträgen und den aus den Fitnessstudiobesuchen folgenden Fahrtkosten überhaupt um unmittelbare Krankheitskosten und nicht vielmehr um Kosten für vorbeugende oder allgemein gesundheitsfördernde Maßnahmen handelt, die zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG gehören.

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07.08.2019

Anrechnung von Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht

BGH v. 6.8.2019 - X ZR 128/18 u.a.

Ausgleichszahlungen nach der Flugastrechteverordnung dienen nicht nur dem pauschalierten Ersatz immaterieller Schäden, sondern sollen es dem Fluggast ermöglichen, auch Ersatz seiner materiellen Schäden zu erlangen, ohne im Einzelnen aufwändig deren Höhe darlegen und beweisen zu müssen. Dienen geltend gemachte reiserechtliche Ersatzansprüche oder auf Verletzung des Beförderungsvertrags gestützte Ansprüche (nach dem bis zum 30.6.2018 geltenden Reiserecht) dem Ausgleich derselben dem Reisenden durch die verspätete Luftbeförderung entstandenen Schäden wie bereits zuvor erbrachte Ausgleichszahlungen, ist eine Anrechnung geboten.

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07.08.2019

Konkludentes Handeln und Duldungsvollmacht: Zur ordnungsgemäßen Bekanntgabe an Bevollmächtigten

FG Köln v. 23.5.2019 - 1 K 999/16

Nach § 155 Abs. 1 Satz 2 AO erfolgt die Steuerfestsetzung durch die Bekanntgabe des Steuerbescheides; diese hat nicht zwingend an den Steuerpflichtigen als Inhaltsadressaten zu erfolgen, sondern kann nach auch gegenüber einem Bevollmächtigten erfolgen. Die Bevollmächtigung eines Prozessbevollmächtigten im Verwaltungsverfahren kann durch konkludentes Handeln der Steuerpflichtigen erfolgen; etwa durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten, die Kapitaleinkünfte des Streitjahres zu ermitteln und gegenüber dem Finanzamt zu erklären.

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