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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.04.2012

Keine Werbungskosten bei Teilnahme an einem Fußballturnier der Finanzämte

BFH 6.2.2012, VI B 110/11

Ein Finanzbeamter kann für die Teilnahme an einem Fußballturnier der Finanzämter keine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, nur weil sein Dienstherr eine Verletzung als Dienstunfall anerkannt hat. Zwar sind Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers im Besteuerungsverfahren zu beachten, soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind, einen solchen Verweis enthält § 9 Abs. 1 EStG aber gerade nicht.

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23.04.2012

Zu den urheberrechtlichen Pflichten eines Videoportalbetreibers

LG Hamburg 20.4.2012, 310 O 461/10

Der Betreiber eines Videoportals (hier: YouTube) haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft ihn die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen; eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher hochgeladener Videoclips besteht dagegen nicht.

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23.04.2012

Zur Rückkaufverpflichtung eines Kfz-Händlers zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Restrate des Finanzierungsdarlehens

OLG Saarbrücken 13.3.2012, 4 U 77/11 - 22

Schließt der Käufer eines Kfz zusätzlich zum Kaufvertrag, dem eine Darlehensabrede zugrunde liegt, mit dem Verkäufer (Händler) eine Zusatzvereinbarung, in der sich der Händler dazu verpflichtet, das Fahrzeug auf Anbieten des Käufers zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Restrate (Ballonrate) zurückzukaufen, so entfällt diese Rückkaufverpflichtung, wenn der Käufer die Darlehensschuld vor Fälligkeit der Ballonrate im Wege der Sonderzahlung tilgt.

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20.04.2012

Zum laufenden Anmeldungszeitraum i.S.d. § 10 Abs. 4 VersStG

FG Köln 22.3.2012, 11 K 3180/08

Nach jüngster BFH-Rechtsprechung ist ein "laufender Anmeldungszeitraum" i.S.d. § 10 Abs. 4 VersStG jeder Anmeldungszeitraum nach Abschluss der Außenprüfung. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich nicht, dass die Verwaltung darauf beschränkt ist, aufgrund einer Außenprüfung nachzufordernde Beträge nur mit der Steuer des Anmeldungszeitraums festzusetzen, in dem die Außenprüfung endete.

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20.04.2012

Zulassung zum Fachanwalt: Anerkennung der Tätigkeit eines anwaltlichen freien Mitarbeiters

BGH 10.10.2011, AnwZ (Brfg) 7/10

An anwaltlicher Tätigkeit kann grundsätzlich nicht gezweifelt werden, wenn der zugelassene Rechtsanwalt, der in einem Angestelltenverhältnis zu einem Rechtsanwalt steht oder für einen solchen in freier Mitarbeit tätig wird, Mandate bearbeitet, indem er Schriftsätze verfasst und Gerichtstermine wahrnimmt. Etwas anderes würde etwa gelten, wenn er nach strikten Vorgaben sowie unter strikter Anleitung und Ergebniskontrolle zu arbeiten hätte, mithin ihm keinerlei eigener Entscheidungsspielraum zustünde.

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20.04.2012

Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Benennung von mehr als drei Vergleichswohnungen zum Teil auch mit Mieten unterhalb der verlangten Miete

BGH 28.3.2012, VIII ZR 79/11

Wenn der Vermieter in seinem Erhöhungsverlangen - über die geforderten drei Vergleichswohnungen hinaus - weitere Wohnungen benennt, die nicht die Voraussetzungen des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB erfüllen, so ist das Erhöhungsverlangen weder insgesamt noch teilweise unwirksam. Ob der Umstand, dass die Miete einer der benannten Wohnungen unterhalb der verlangten Miete liegt, an der Ortsüblichkeit der verlangten Miete zweifeln lässt, ist eine Frage der materiellen Begründetheit, nicht der Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens.

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20.04.2012

"Stalking" kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

BAG 19.4.2012, 2 AZR 258/11

Ignoriert ein Arbeitnehmer hartnäckig den Wunsch einer Arbeitskollegin, nichtdienstliche Kontakte mit ihr zu unterlassen, so kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Ob es zuvor einer einschlägigen Abmahnung bedarf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gegen ein Abmahnerfordernis kann z.B. sprechen, dass der Arbeitnehmer schon einmal einer (anderen) Arbeitskollegin nachgestellt hat und vom Arbeitgeber aufgefordert wurde, dies künftig zu unterlassen.

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20.04.2012

EU-Parlament plädiert für gemeinsame Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer

Das EU-Parlament hat sich für den verpflichtenden Einsatz einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer ausgesprochen. Dies geht aus einer am 19.4.2012 verabschiedeten Entschließung zum diesbezüglichen Gesetzesentwurf der Kommission hervor, die ein freiwilliges System vorsieht.

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19.04.2012

Für Ansparrücklagen einer GmbH & Co. KG müssen auch an der Komplementär-GmbH ausschließlich Existenzgründer beteiligt sein

BFH 2.2.2012, IV R 16/09

Eine GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer gem. § 7g Abs. 7 EStG a.F. bilden, wenn an der Komplementär-GmbH eine natürliche Person beteiligt ist, die kein Existenzgründer i.S.d. § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 1 EStG a.F. ist. Der Gesetzgeber wollte mitunternehmerschaftliche Personengesellschaften nicht bereits dann, wenn - wie hier - jedenfalls alle am Vermögen und am laufenden Gewinn der Personengesellschaft beteiligten Mitunternehmer ihrerseits die Existenzgründereigenschaft erfüllen.

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19.04.2012

Zur Vergütungspflicht des Auftraggebers für in Auftrag gegebene Reparaturen von durch Dritte vor Abnahme beschädigte Leistungen

BGH 8.3.2012, VII ZR 177/11

Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer entgeltlich die Reparatur solcher Leistungen in Auftrag gegeben, die dieser bereits erbracht hat und die von einem Drittunternehmen vor der Abnahme beschädigt worden sind, entfällt die Vergütungspflicht für diesen Auftrag nicht bereits deshalb, weil der Auftragnehmer möglicherweise noch die Vergütungsgefahr trug. Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstandes und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen.

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