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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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01.12.2017

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz 2018

BMF-Schreiben

Das BMF hat mit BMF-Schreiben v. 8.11.2017 zu zahlreichen Einzelfragen zur Umsetzung der Investmentsteuerreform Stellung genommen.

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01.12.2017

Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

BMF-Schreiben

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung am 22.11.2017 beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 % durch die Beitragssatzverordnung 2018 hat das BMF geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gegeben.

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01.12.2017

Zu den Anforderungen an das "Kennenmüssen" nach § 25d Abs. 1 UStG

Kurzbesprechung

Das "Kennenmüssen" i.S. des § 25d Abs. 1 UStG muss sich im Rahmen eines konkreten Leistungsbezugs auf Anhaltspunkte beziehen, die für den Unternehmer den Schluss nahelegen, dass der Rechnungsaussteller bereits bei Vertragsschluss die Absicht hatte, die Umsatzsteuer nicht abzuführen.

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01.12.2017

Während vorläufiger Insolvenzverwaltung begründeter Vorsteuererstattungsanspruch ist Anspruch der Insolvenzmasse

Niedersächsisches FG 7.9.2017, 11 K 10305/15

Nach § 55 Abs. 4 InsO sind lediglich Verbindlichkeiten, nicht aber Forderungen den Masseverbindlichkeiten zugewiesen. Angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ist dieser einer abweichenden Auslegung nicht zugänglich.

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01.12.2017

Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

Kurzbesprechung

Ist ein Rechtsanwalt beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig, muss er dem Bundeszentralamt für Steuern Zusammenfassende Meldungen übermitteln, in denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) jedes Leistungsempfängers anzugeben ist.

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01.12.2017

Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Kurzbesprechung

Im Rahmen der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang ein Steuerpflichtiger seine Altersvorsorgeaufwendungen nach der bis 2004 geltenden Rechtslage aus versteuertem Einkommen geleistet hat, gelten Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen im Verhältnis zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung als lediglich nachrangig abziehbar.

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01.12.2017

Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge in den Jahren 2000 bis 2004

Kurzbesprechung

Die in den Veranlagungszeiträumen 2000 bis 2004 bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten zu berücksichtigenden Grundfreibeträge (§ 32a EStG) und Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG) begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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01.12.2017

Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG

Kurzbesprechung

Sowohl die Unkenntnis des Antragsrechts gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG als auch die Unkenntnis, einen solchen Antrag neben einem Antrag auf Günstigerprüfung stellen zu können bzw. zu müssen, können bei einem nicht fachkundig beratenen Steuerpflichtigen unverschuldet sein und zur Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG berechtigen. Dies kann selbst dann gelten, wenn die in Bezug auf die Antragsrechte unzureichende Anleitung zur Anlage KAP bei Anfertigung der Steuererklärung nicht vollständig gelesen wurde.

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01.12.2017

Depotübergreifende Verlustverrechnung bei Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG

Kurzbesprechung

§ 20 Abs. 6 Satz 1 EStG steht der depotübergreifenden Verrechnung von Altverlusten i.S. des § 23 EStG bei der (Antrags-)Veranlagung gemäß § 32d Abs. 4 EStG nicht entgegen, da die depotbezogenen unterjährigen Verlustverrechnungen der auszahlenden Stelle i.S. des § 43a Abs. 3 EStG zwar vorrangig, aber nicht endgültig sind. Auch die Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG steht der Verlustverrechnung nicht entgegen.

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01.12.2017

Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

Kurzbesprechung

Voraussetzung für die Verrechnung zwischen den dem gesonderten Steuertarif des § 32d Abs. 1 EStG unterliegenden positiven Einkünften aus Kapitalvermögen und den dem Steuertarif des § 32a EStG unterliegenden Altverlusten aus Kapitalvermögen ist ein Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG.

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