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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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02.12.2014

Biologische Mutter bleibt im Verhältnis zum Kind Mutter und nicht Vater

KG Berlin 30.10.2014, 1 W 48/14

Ein Frau-zu-Mann Transsexueller, der nach der Änderung seines personenstandsrechtlichen Geschlechts ein Kind empfangen und geboren hat, ist in das Geburtenregister als Mutter des Kindes mit seinem (früheren) weiblichen Vornamen einzutragen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Elternteils wird im Hinblick auf die Ordnungsfunktion des Personenstandsrechts und die Grundrechte des Kindes nicht verfassungswidrig eingeschränkt.

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02.12.2014

Neuregelung zur illoyalen Vermögensminderung findet keine Anwendung auf vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschiedene Ehen

BGH 22.10.2014, XII ZR 194/13

Die Vorschrift des § 1378 Abs. 2 S. 2 BGB, wonach sich das für die Begrenzung der Ausgleichsforderung maßgebliche Vermögen des Ausgleichspflichtigen in Fällen der illoyalen Vermögensminderung um den dem Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag erhöht, findet keine Anwendung, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden wurde. In solchen Fällen kommt es für den Bestand der Ausgleichsforderung nicht wie nach der gesetzlichen Neuregelung auf den Vermögensstatus des Ausgleichspflichtigen zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, sondern wie bisher auf den Zeitpunkt der Beendigung des Güterstands an.

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02.12.2014

Auch vermeintlich "freie" Intensivpfleger sind Arbeitnehmer und damit sozialversicherungspflichtig

LSG NRW 26.11.2014, L 8 R 573/12

Setzt eine Klinik bei Belastungsspitzen im Pflegebereich vermeintlich auf selbständiger Basis arbeitende Intensivpflegekräfte ein, so handelt es sich hierbei in Wahrheit um Arbeitnehmer, für die das Krankenhaus Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss. Denn die Intensivpflegekräfte sind vollständig in die organisatorischen Abläufe der jeweiligen Intensivstation eingegliedert. Sie unterliegen in allen entscheidenden Punkten ärztlichen Vorgaben, so dass nicht genügend Raum für eine weisungsfreie Tätigkeit besteht.

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02.12.2014

Zur allabendlichen Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleichs mit dem Fristenkalender

BGH 4.11.2014, VIII ZB 38/14

Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleichs mit dem Fristenkalender dient nicht allein dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben; sie soll auch gewährleisten, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht. Zu diesem Zweck sind Fristenkalender - auch bei elektronischer Kalenderführung - so zu führen, dass auch eine gestrichene Frist noch erkennbar und bei der Endkontrolle überprüfbar ist.

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02.12.2014

WEG: Beschlüsse über Vorschüsse für Anwaltskosten können zulässig sein

BGH 17.10.2014, V ZR 26/14

Wohnungseigentümer können jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, dafür Gemeinschaftsmittel einzusetzen.

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02.12.2014

Zur Auslösung und zeitlichen Festlegung des Rechtsschutzfalls

BGH 5.11.2014, IV ZR 22/13

Die Bestimmung in § 14 (3) ARB 75, wonach der Versicherungsfall bereits als eingetreten gilt, wenn ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen, und bei mehreren Verstößen der erste adäquat-ursächliche maßgeblich sein soll, bedarf der einschränkenden Auslegung. Der Gesetzes- oder Pflichtenverstoß eines Dritten, mag er auch die spätere Rechtsverfolgung des Versicherungsnehmers adäquat-kausal begründen, kann nur dann den Rechtsschutzfall auslösen und zeitlich festlegen, wenn bereits ein gesetzliches oder vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Gegner ansteht.

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02.12.2014

Weitergabe des Mobiltelefons stellt nicht zwangsläufig Handy-Nutzung am Steuer dar

OLG Köln 7.11.2014, III-1 RBs 284/14

Zwar schließt eine Benutzung i.S.d. § 23a Abs. 1a StVO eine "Vor- und Nachbereitungshandlungen" ein. Der Fall der Weitergabe eines Mobiltelefons ohne vorheriges Ablesen des Displays ist allerdings kein eigener Kommunikationsvorgang und deshalb nicht anders zu beurteilen als die Ortsveränderung eines beliebigen Gegenstandes im Fahrzeug, wie etwa wenn der Fahrer das Mobiltelefon wegen von diesem ausgehender störender Geräusche verlegt.

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01.12.2014

FG Köln schließt Steuerfalle bei der Ausübung von Bezugsrechten aus "Altanteilen"

FG Köln 23.10.2014, 10 K 3473/12

Bei der Veräußerung junger Aktien kann der anteilige Kurswert der Altaktien auch noch nach Einführung der Abgeltungsteuer den Veräußerungsgewinn mindern. Dies gilt (gegen die gängige Praxis der Finanzverwaltung) dann, wenn die jungen Anteile mit Bezugsrechten erworben wurden, die aus bereits vor dem 1.1.2009 angeschafften nicht mehr steuerverstrickten Altanteilen abgespalten wurden.

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01.12.2014

Bei bereits nach § 8b Abs.1 KStG steuerfreien Dividenden kommt es auf die DBA-Freistellung nicht an

FG Düsseldorf 16.9.2014, 6 K 2018/12 K

Sind Dividenden bereits nach § 8b Abs.1 KStG steuerfrei, kommt es auf die DBA-Freistellung nicht mehr an; § 8b Abs. 5 KStG ist anzuwenden. Die DBA-Freistellung lebt auch bei Anwendung des § 8b Abs. 5 KStG nicht auf, denn abkommensrechtliche Vergleichsnorm ist allein Abs. 1 und nicht Abs. 5 des § 8b KStG.

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01.12.2014

Zahlungen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Nachhaftung können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen

FG Düsseldorf 21.10.2014, 13 K 1365/12 E

Die aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Nachhaftung gezahlten Beträge stellen -soweit sie einen Zinsanteil enthalten - Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist als gegeben anzusehen, wenn ein objektiver Zusammenhang der Schuldzinsen mit der Überlassung eines Vermietungsobjektes zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden.

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