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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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05.08.2014

Verluste bei der Veräußerung von Lehman Brothers Zertifikaten gehören zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Niedersächsisches FG 21.5.2014, 2 K 309/13

Für Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 2, 4 EStG i.d.F. des UntStRefG (Abgeltungssteuer) ist es ohne Bedeutung, ob der Wertverzehr außerhalb des Kapitalmarkts eingetreten ist, wenn er durch eine Veräußerung realisiert wird. Da die Frage, ob bestimmte Veräußerungen, insbesondere wenn es zuvor einen Forderungsausfall gegeben hat, in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 EStG fallen, bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, wurde die Revision zum BFH zugelassen.

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05.08.2014

Begünstigter Veräußerungsgewinn bei Fortführung der Tätigkeit als Sachverständiger nach Übertragung des Anteils an einem Architekturbüro?

FG Münster 4.7.2014, 4 K 2898/12 F

Eine begünstigte Teilpraxisveräußerung liegt nur dann vor, wenn sich die freiberufliche Arbeit entweder auf wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit zugehörigen unterschiedlichen Kundenkreisen erstreckt oder bei gleichartiger Tätigkeit in voneinander getrennten örtlich abgegrenzten Bereichen ausgeübt wird. Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige freiberufliche Tätigkeit, so kann regelmäßig ausgeschlossen werden, dass Teile der Praxis eine so weitgehende organisatorische Selbstständigkeit erreicht haben, dass sie Teilbetrieben im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden können.

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04.08.2014

Zur versehentlich fehlerhaften Bezeichnung des beklagten Finanzamtes bei mehreren Finanzämtern in einer Großstadt

BFH 13.5.2014, XI B 129/13 u.a.

Ein FG muss bei der Auslegung der Klageschriften darauf achten, dass es sich möglicherweise um die zutreffende Bezeichnung eines Finanzamts von mehreren Finanzämtern einer Großstadt handelt, deren Bezeichnung sich lediglich durch die Beifügung einer römischen Ziffer ("II" bzw. "IV") unterscheidet und dass in derartigen Fällen eine (versehentliche) Falschbezeichnung besonders naheliegend ist. Es ist der wirkliche Wille zu erforschen, und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften.

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04.08.2014

Arbeitgeber haften für nicht gewährten Urlaub auf Schadensersatz - auch ohne Urlaubsantrag

LAG Berlin-Brandenburg 12.6.2014, 21 Sa 221/14

Arbeitgeber müssen den Urlaubsanspruch von sich aus erfüllen. Unterlassen sie dies und verfällt der Urlaub deshalb nach Ablauf des Übertragungszeitraums, kann der Arbeitnehmer daher Schadensersatz in Form von Ersatzurlaub bzw. einer Abgeltung des Ersatzurlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangen. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer rechtzeitig vor Verfall des Urlaubsanspruchs Urlaub beantragt hat.

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04.08.2014

Einkommensteuer: Zum Zufluss bei bestrittener Aufrechnung mit Fremdgeld

FG Köln 5.6.2014, 15 K 2605/12

Spätestens wenn ein Rechtsanwalt die Rechnung an seine Mandantin gestellt und den Restbetrag des verwahrten Geldes an sie ausgekehrt hat, gibt er seinen Fremdbesitzerwillen für den streitgegenständlichen Betrag auf und verwendet das Geld für eigene Zwecke. In diesem Fall durchbricht er die innere Verbindung zwischen der Einnahme und der Ausgabe.

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04.08.2014

Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl herausgeben

OLG Köln 1.8.2014, 6 U 20/14

Folgt aus einem Vertragswerk zur Biographie eines Prominenten (hier: Dr. Helmut Kohl), dass die Entscheidungsbefugnis über den Inhalt von Tonbandaufzeichnungen und ihre Verwendung letztlich allein beim Interviewten liegen soll, so ist diese Situation nicht mit einem Interview vergleichbar, das ein Journalist zum Zwecke der Berichterstattung zu einem tagesaktuellen Geschehen führt. Der sog. "Ghostwriter" muss die besprochenen Tonbänder herausgeben, wenn der Interviewte die Zusammenarbeit vorzeitig beendet.

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04.08.2014

Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber Verbrauchern können gegen das Bereicherungsverbot verstoßen

OLG Oldenburg 4.7.2014, 6 U 236/13

Verwenden Kreditinstitute in Darlehensverträgen Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber Verbrauchern, die vorsehen, dass im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, kann ein Verstoß gegen das schadensersatzrechtlich anerkannte sog. Bereicherungsverbot vorliegen. Danach darf der Anspruchsberechtigte keinen (finanziellen) Vorteil ziehen, d.h. er darf nicht mehr erlangen, als er bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung bekommen hätte.

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04.08.2014

Zur Haftung organschaftlicher Vertreter für Zahlungen auf ein debitorisches Konto

BGH 3.6.2014, II ZR 100/13

In Fällen der erfolgreichen Anfechtung der von debitorischen Konten geleisteten Zahlungen an Gläubiger der jeweiligen Schuldner durch Insolvenzverwalter sind diese bei Haftung der organschaftlichen Vertreter für Zahlungen auf das debitorische Konto nicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Nach BGH-Rechtsprechung liegt bei Zahlungen von einem debitorischen Konto keine masseschmälernde Leistung vor, wenn die Bank über keine freien Gesellschaftssicherheiten verfügt.

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01.08.2014

Anrecht i.S.d. Betriebsrentengesetzes ist unabhängig von der Leistungsform auszugleichen

BGH 16.7.2014, XII ZB 16/14

Bei einem im Wege der Direktversicherung begründeten Anrecht handelt es sich um ein Anrecht nach dem Betriebsrentengesetz, das gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG unabhängig von der Leistungsform auszugleichen ist. Es kann deshalb nicht durch Ausübung eines Wahlrechts auf einmalige Kapitalauszahlung dem Versorgungsausgleich entzogen werden.

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01.08.2014

Zur Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

FG Münster 16.12.2013, 7 K 2195/12 E

Voraussetzung für den Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ist, dass sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen hat. Will das Familiengericht den Beteiligten beim Zugewinnausgleich einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, kann davon ausgegangen werden, dass das Verfahren vor dem AG nicht mutwillig oder leichtfertig geführt wurde.

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