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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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02.11.2016

Beweislast: Beherrschungsvertrag und geschütztes Interesses des Versorgungsempfängers am Werterhalt laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

BGH 27.9.2016, II ZR 57/15

Das Bestehen eines Beherrschungsvertrags schafft eine Gefahrenlage für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse eines Versorgungsempfängers am Werterhalt laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dies rechtfertigt einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens, wenn sich die durch den Beherrschungsvertrag für die Versorgungsempfänger begründete Gefahrenlage verwirklicht hat.

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02.11.2016

Selbst getragene Krankheitskosten sind nicht als Sonderausgaben abziehbar

BFH 1.6.2016, X R 43/14

Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1a EStG abgezogen werden. Ein darüber hinausgehender Abzug des Selbstbehalts ist von Verfassungs wegen nicht geboten.

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31.10.2016

Zur Antragsfrist für abweichenden Wertansatz bei Einbringung und Anteilstausch

BFH 15.6.2016, I R 69/15

In den Fällen der Einbringung und des Anteilstauschs darf die übernehmende Gesellschaft den Antrag auf einen den gemeinen Wert des Einbringungsgegenstands unterschreitenden Wertansatz nur bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz beim Finanzamt stellen. Mit der "steuerlichen Schlussbilanz" ist die nächste auf den Einbringungszeitpunkt folgende steuerliche Jahresschlussbilanz der übernehmenden Gesellschaft gemeint, in der der Einbringungsgegenstand erstmals anzusetzen ist; für den Ablauf der Frist kommt es nicht darauf an, ob die eingereichte Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder den steuerbilanzrechtlichen Sonderregeln entspricht.

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31.10.2016

Wann kann der Betriebsrat gem. § 104 BetrVG die Entfernung "betriebsstörender" Arbeitnehmer verlangen?

LAG Berlin-Brandenburg 28.7.2016, 10 TaBV 367/16

Nach § 104 BetrVG, dessen Handhabung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang kaum geklärt ist, kann der Betriebsrat die Entfernung eines betriebsstörenden Arbeitnehmers aus dem Betrieb verlangen. Voraussetzung hierfür ist eine ernstliche Störung des Betriebsfriedens. Insoweit muss die physische oder psychische Gesundheit der Belegschaft oder erheblicher Teile davon aktuell andauert gestört sein oder eine Wiederholung einer solchen Störung unmittelbar bevorstehen.

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31.10.2016

Keine Anzeigepflicht für Saison-Kurzarbeitergeld mehr

Die Anzeigepflicht für das Saison-Kurzarbeitergeld entfällt vollständig. Dies teilte die Bundesagentur für Arbeit am 31.10.2016 mit. Die Neuerung beruht auf dem Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG), durch das die Regelung zur Anzeige des Arbeitsausfalls beim Saison-Kurzarbeitergeld (§ 101 Abs. 7 SGB III) ersatzlos gestrichen wurde. Unternehmen müssen für den Bezug des Saison-Kurzarbeitergeldes künftig nur noch die entsprechenden Abrechnungsunterlagen einreichen und die Aufzeichnungen, die die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, aufbewahren.

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31.10.2016

Die ARD-Themenwoche "Zukunft der Arbeit" und das Arbeitsrecht

Die diesjährige ARD-Themenwoche, die vom 30.10. bis 5.11.2016 stattfindet, beleuchtet mit "Zukunft der Arbeit" ein Thema, das auch die arbeitsrechtliche Praxis betrifft. Detaillierte Informationen zum Programm, interessante interaktive Tools wie etwa den "Job-Futuromat" (zur Frage, welche Jobs künftig Computer erledigen können,) oder eine virtuelle Begleiterin durch die Themenwoche finden Sie auf der ARD-Homepage.

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31.10.2016

Fehlende gesetzliche Grundlage für erhöhte Jagdsteuer

VG Koblenz 27.10.2016, 5 K 224/16.KO

Der Landesgesetzgeber in Rheinland-Pfalz hat als Steuermaßstab für verpachtete Jagden verbindlich einen Vomhundertsatz der Jahresjagdpacht festgelegt, der 20 Prozent nicht übersteigen darf. Aus der Wesentlichkeitstheorie und dem steuerrechtlichen Bestimmtheitsgebot folgt, dass Ausnahmen davon, die sich zu Lasten der Steuerpflichtigen auswirken, ebenfalls einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.

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28.10.2016

Zur Änderung eines Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen

FG München 22.8.2016, 7 K 220/16

Bekannt i.S.v. § 173 Abs. 1 AO ist der zuständigen Dienststelle der Inhalt der dort für den betreffenden Steuerpflichtigen geführten Akten, ohne dass es auf die individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters ankommt. Somit ist eine Änderung des Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht mehr möglich, wenn der Steuerpflichtige dem früher zuständigen Finanzamt den maßgeblichen Sachverhalt mitgeteilt hat.

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28.10.2016

Administrationsgebühr bei Investmentverträgen: Zur Wirksamkeit entsprechender AGB-Klauseln

BGH 22.9.2016, III ZR 264/15

Die von einer ein Sondervermögen verwaltenden Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen von Investmentverträgen betreffend den Erwerb und das Halten von Investmentanteilen nach dem InvG verwendeten AGB, nach denen die Kapitalanlagegesellschaft - neben einer jährlichen Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens - eine jährliche Administrationsgebühr i.H.v. 0,5 Prozent des Wertes des Sondervermögens erhält, unterliegen der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB.

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28.10.2016

Zum Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bei Ansprüchen des Urhebers eines Werkes der angewandten Kunst

BGH 16.6.2016, I ZR 222/14

Der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gem. §§ 195, 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen des Urhebers eines Werkes der angewandten Kunst, das einem Geschmacksmusterschutz zugänglich war und die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt, auf Zahlung einer (weiteren) angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2 UrhG oder § 32a Abs. 1 S. 1 UrhG ist auf den Schluss des Jahres 2014 hinausgeschoben. Entscheidend für das Hinausschieben des Beginns der Verjährungsfrist ist, dass Urhebern von Werken der angewandten Kunst eine Klageerhebung vor Veröffentlichung des Senatsurteils "Geburtstagszug" vom 13.11.2013 objektiv unzumutbar war.

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28.10.2016

Berliner Mietspiegel 2015 kann als einfache Schätzungsgrundlage herangezogen werden

LG Berlin 31.8.2016, 65 S 197/16

Der Berliner Mietspiegel 2015 kann als einfache Schätzungsgrundlage herangezogen werden, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Trotz Einwendungen auf der Vermieterseite gegen den Mietspiegel ist ein gerichtliches Gutachten nicht erforderlich.

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27.10.2016

Entlastungsanspruch des Verwenders von Energieerzeugnissen setzt keine Festsetzung und Entrichtung der Energiesteuer voraus

BFH 20.9.2016, VII R 7/16

Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der nachweislichen Versteuerung in § 51 Abs. 1 EnergieStG ist die Entstehung der Energiesteuer für das verwendete Energieerzeugnis nicht ausreichend. Der Entlastungsanspruch nach § 51 Abs. 1 EnergieStG entsteht mit der Verwendung des von einem Lieferer in der Regel gegen Rechnung bezogenen Energieerzeugnisses und ist nicht von der Festsetzung und Entrichtung der für das bezogene Energieerzeugnis entstandenen Energiesteuer abhängig.

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27.10.2016

Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

BFH 20.7.2016, I R 33/15

Kann die sog. Erdienensdauer vom beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr abgeleistet werden, ist prinzipiell davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter im Interesse der Gesellschaft von der (mittelbaren) Versorgungszusage abgesehen hätte. Die von der Gesellschaft als Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse geleisteten Zuwendungen sind dann regelmäßig nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

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27.10.2016

Sachgrundlose Befristungen: Durch Tarifvertrag darf die Höchstdauer um das bis zu Dreifache überschritten werden

BAG 26.10.2016, 7 AZR 140/15

Eine tarifliche Regelung, wonach sachgrundlos befristete Arbeitsverträge bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren verlängert werden dürfen, ist wirksam. Die Befugnis zur Abweichung von der gesetzlichen Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG durch Tarifvertrag gilt zwar nicht schrankenlos. Die gesetzliche Höchstdauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags und die Anzahl der möglichen Vertragsverlängerungen darf aber um das bis zu Dreifache überschritten werden.

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27.10.2016

BFH fordert im Geltungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG keinen Finanzierungszusammenhang mehr

BFH 6.4.2016, X R 15/14

Der Steuerpflichtige trägt die Darlegungs- und Feststellungslast für die Investitionsabsicht gem. § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG. Die Durchführung einer Investition ist ein Indiz für die Existenz einer entsprechenden Investitionsabsicht. Ein Finanzierungszusammenhang ist im Geltungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG nicht mehr zu fordern.

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27.10.2016

BGH präzisiert den Begriff "neuer Kunde"

BGH 6.10.2016, VII ZR 328/12

§ 89b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HGB ist im Lichte von Art. 17 Abs. 2 Buchstabe a) erster Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG dahin auszulegen, dass die von einem Handelsvertreter für Waren geworbenen Kunden, mit deren Vertrieb ihn der Unternehmer beauftragt hat, auch dann als neue Kunden i.S.d. Bestimmung anzusehen sind, wenn sie bereits wegen anderer Waren Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmer unterhalten, sofern der Verkauf der erstgenannten Waren durch diesen Handelsvertreter die Begründung einer speziellen Geschäftsverbindung erfordert hat.

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26.10.2016

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 auf 8,84 Euro - Übersicht über alle Branchenmindestlöhne zum Download

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Das hat das Bundeskabinett am 26.10.2016 im Rahmen seiner Zustimmung zur Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Es folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.6.2016.

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26.10.2016

Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbar

BGH 26.10.2016, VIII ZR 240/15

Solange die Ursache eines aufgetretenen Mangelsymptoms unklar ist (hier: sog. "Vorführeffekt"), kann die Erheblichkeit des Mangels regelmäßig nur an der hiervon ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung gemessen werden. Diese ist bei einem Auto aufgrund der Gefahren für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs jedenfalls als erheblich anzusehen, weshalb ein Abwarten für den Käufer unzumutbar ist.

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26.10.2016

Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit geringfügigem Lackschaden

BGH 26.10.2016, VIII ZR 211/15

Aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB, wonach der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat, folgt das Recht des Käufers, vom Verkäufer die Beseitigung von Mängeln der Sache zu verlangen und bis dahin die Zahlung des (gesamten) Kaufpreises nach § 320 Abs. 1 S. 1 BGB und die Abnahme der Sache nach § 273 Abs. 1 BGB zu verweigern. Diese Rechte stehen dem Käufer bei einem behebbaren Mangel auch dann zu, wenn er geringfügig ist (hier: Lackschaden an einem Neuwagen).

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26.10.2016

Zum Inkrafttreten des § 15b EStG bei geschlossenen Fonds

BFH 1.9.2016, IV R 17/13

Der zeitliche Anwendungsbereich des § 15b EStG ergibt sich für geschlossene Fonds aus § 52 Abs. 33a S. 1 bis 3 EStG 2005. Als geschlossener Fonds in diesem Sinn ist ein Fonds anzusehen, der mit einem festen Anlegerkreis begründet wird. Ein Außenvertrieb ist nicht notwendiger Bestandteil geschlossener Fonds.

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