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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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06.01.2023

Anforderungen an einen die Berufung nach § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO verwerfenden Beschluss

BGH v. 22.11.2022 - VIII ZB 28/21

Ein die Berufung nach § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO verwerfender Beschluss muss jedenfalls die die Verwerfung tragenden Feststellungen enthalten, weil anderenfalls dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung der Entscheidung nicht möglich ist.

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06.01.2023

Wegfall der Wiederholungsgefahr III

BGH v. 1.12.2022 - I ZR 144/21

Eine neue Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung begründet regelmäßig erneut die Wiederholungsgefahr, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber der ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden kann. Einem Vertragsstrafeversprechen nach "Hamburger Brauch" wohnt eine solche höhere Strafbewehrung bereits inne.

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05.01.2023

Hemmung der Verjährung des Gesamtschuldnerausgleichsanspruchs zwischen Kartellanten

OLG Frankfurt a.M. v. 6.12.2022 - 11 U 149/21 (Kart)

Die Verjährung eines Gesamtschuldnerausgleichsanspruchs, für den die Regelung §§ 33d Abs. 2, 33h Abs. 7 GWB n.F. nicht gilt, kann vor dem gesetzlichen Forderungsübergang gem. § 426 Abs. 2 BGB nicht durch die Erhebung der Feststellungsklage eines Kartellanten gegen einen anderen Kartellanten gehemmt werden.

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05.01.2023

Dieselskandal: Voraussetzungen für stillschweigenden Verzicht hinsichtlich der Rechtsfolgen aus § 377 Abs. 2, 3 HGB

BGH v. 16.11.2022 - VIII ZR 383/20

Der Verkäufer kann jederzeit und auch stillschweigend auf die Rechtsfolgen aus § 377 Abs. 2, 3 HGB - bzw. auf den Einwand der Verspätung einer Mängelrüge - verzichten. Hierfür müssen jedoch eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, die der Käufer als (endgültige) Aufgabe des Rechts durch den Verkäufer verstehen darf. Diese lassen sich grundsätzlich noch nicht ohne Weiteres einem Schreiben des Fahrzeugverkäufers entnehmen, mit dem der Fahrzeugkäufer über die Bereitstellung eines Software-Updates durch den Fahrzeughersteller unterrichtet.

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05.01.2023

Alle weiteren zuletzt veröffentlichten Verwaltungsanweisungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zwischen den Jahren zahlreiche Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

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04.01.2023

Keine wirksame Unterschrift der Berufungsbegründung: Wenn der unterzeichnende Anwalt den Schriftsatz nicht verantwortet

BGH v. 6.12.2022 - VIII ZA 12/22

Wird ein bestimmender, grundsätzlich von einem zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig zu unterzeichnender Schriftsatz - hier Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO) - von dem den Schriftsatz verfassenden Rechtsanwalt nicht unterzeichnet und vom unterzeichnenden Rechtsanwalt nicht verantwortet, fehlt es an einer wirksamen Unterschrift.

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04.01.2023

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 30.12.2022 - IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :027, DOK 2022/1284847 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 (BStBl. I 2019, 527) in Teilbereichen geändert bzw. ergänzt.

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04.01.2023

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2023

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 23.12.2022 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der 13. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 16. 12. 2022 (BGBl I 2022, 2431) zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2023 Stellung genommen.

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04.01.2023

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 20.12.2022 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer aktualisiert.

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04.01.2023

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 21.12.2022 hat die Finanzverwaltung zur befristeten Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Stellung genommen.

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04.01.2023

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht

Im neuen Jahr sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht zu beachten. Für die Personalpraxis besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die für viele Beschäftigte ab dem 1.1.2023 den "gelben Schein" ersetzt. Voraussichtlich im Mai tritt dann der neue Hinweisgeberschutz in Kraft. Die Neuregelung sieht u.a. eine Pflicht zur Errichtung interner Meldestellen vor. Das gilt aber nicht für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten haben für die Umsetzung zudem noch etwas Zeit (bis zum 17.12.2023).

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04.01.2023

Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2022

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 20.12.2022 hat die Finanzverwaltung Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen in den Umsatzsteuer - Anwendungserlass eingearbeitet.

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04.01.2023

Zu Deliktszinsen und Annahmeverzug in einem Dieselfall: Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB

BGH v. 29.11.2022 - VI ZR 376/20

Der BGH hat sich vorliegend mit der Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sog. Dieselfall befasst. Konkret ging es in diesem Verfahren insbesondere um die Themen Deliktszinsen und Annahmeverzug.

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04.01.2023

Steuerentstehung bei Teilleistungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.12.2022 hat die Finanzverwaltung auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

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04.01.2023

Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 von einer Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax eingelegten Revision

Kurzbesprechung

1. Vorbereitende oder bestimmende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, sind ab dem 01.01.2022 als elektronisches Dokument zu übermitteln (§ 52d Satz 1 FGO). Gleiches gilt für die nach § 62 Abs. 2 FGO vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg i.S. des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht (§ 52d Satz 2 FGO).
2. Berufsausübungsgesellschaften in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH, für die erst ab dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg in Gestalt des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) eingerichtet wird, sind nach § 52d Satz 2 FGO erst ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, vorbereitende oder bestimmende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen unter Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs als elektronisches Dokument zu übermitteln.
3. Eine nach § 52d Satz 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (i.S. des § 52d Satz 1 FGO) nutzungspflichtig, weil für sie ein gesetzlicher Vertreter (§ 55d Abs. 2 StBerG) handelt, der in seiner beruflichen Funktion als Rechtsanwalt nach § 52d Satz 1 FGO nutzungspflichtig wäre, wenn er als solcher selbst dem Gericht gegenüber auftreten würde.

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04.01.2023

Erweiterung einer Anschlussprüfung

Kurzbesprechung

1. Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung.
2. Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen sind auch bei Prüfungsanordnungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich.

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04.01.2023

Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO

Kurzbesprechung

Ist mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist, und ist deshalb nicht überprüfbar, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht, schließt dies die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO aus.

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04.01.2023

Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

Kurzbesprechung

Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.

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04.01.2023

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeugergenossenschaft

Kurzbesprechung

Kauft eine Erzeugergenossenschaft Lebensmittel von ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Erzeuger an und liefert diese Lebensmittel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer weiter, sind "Marktgebühren", die die Erzeugergenossenschaft von dem an die Erzeuger zu zahlenden Kaufpreis abzieht, kein Entgelt für eine Vermarktungsleistung.

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04.01.2023

Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

Kurzbesprechung

1. § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG ist dahin auszulegen, dass Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige Körperschaft, die kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn die Körperschaft daneben noch einen weiteren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG genannt ist.
2. Die Rechtmäßigkeit der ‑‑in Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheiden für die unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Körperschaften regelmäßig enthaltenen‑‑ Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen kann im Wege der Feststellungsklage überprüft werden.
3. Für die Beurteilung von Feststellungsklagen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG maßgeblich.

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