Arbeitsrecht | Sozialrecht

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21.04.2021

Corona-ArbSchV 4.0 und das neue IfSG: Zwei Tests für alle Arbeitnehmer und Pflicht zur Annahme des Homeoffice-Angebots

Stefan Freh

Kaum ist die neue, um eine Schnelltestangebotspflicht ergänzte Corona-ArbSchV in Kraft, liegt auch schon der nächste Referentenentwurf einer Änderungsverordnung vor. Durch die „Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung“ sollen folgende Änderungen umgesetzt werden:

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16.04.2021

Gratis-Leitfaden zur Testpflicht und den neuen Homeoffice-Regelungen aktualisiert (Update v. 23.4.2021)

ArbRB Redaktion

Kaum ist die neue, um eine Schnelltestangebotspflicht ergänzte Corona-Arbeitsschutzverordnung  (Corona-ArbSchV) in Kraft, folgen auch schon die nächsten Änderungen: Die schon bisher bestehende Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen Arbeit im Homeoffice anzubieten, wird aus der Corona-ArbSchV herausgenommen und in einen neuen § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingegliedert. Ergänzt wird dies um eine Pflicht der Arbeitnehmer, ein Angebot der Arbeitgeber auch anzunehmen, wenn dem keine Gründe entgegenstehen. Zudem wird die Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern Corona-Tests anzubieten, ausgeweitet auf zwei Tests pro Kalenderwoche.

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13.04.2021

Die Wohlfühl-Testpflicht im Arbeitsverhältnis ab KW 16/2021

Detlef Grimm

Stand jetzt (13.04.2021, nach dem Kabinettsbeschluss der BReg, dazu die Pressemitteilung des BMAS vom 13.4.2021 sowie der Blog meines Kollegen Dr. Freh vom 13.4.2021) wird ab nächster Woche eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, Testangebote zu unterbreiten, bestehen. Nach Pressemeldungen gibt es weder eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Durchführung des Tests noch eine Dokumentationspflicht.

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13.04.2021

Arbeitgeber müssen ab nächster Woche Corona-Schnelltests anbieten - Update: Geänderte Verordnung tritt am 20. April in Kraft

Stefan Freh

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute verkündet, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bis zum 30.06.2021 verlängert wird. Zudem wird die Verordnung um eine arbeitgeberseitige Pflicht zum Angebot von Corona-Schnelltests erweitert.

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13.04.2021

Kabinett beschließt Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Thomas Niklas

Kurz vor Weihnachten hatte Bundesarbeitsminister Heil überraschend den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) vorgelegt. Nachdem das Bundeskanzleramt in der Folge verlauten ließ, dass dieser Entwurf noch erheblich "zurechtgestutzt" werden müsse, hatten viele dieses Gesetzesvorhaben  bereits gedanklich abgeschrieben. Nicht weniger überraschend hat denn nun das Bundeskabinett am 1.4.2021 den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt" - kurz: Betriebsrätemodernisierungsgesetz - beschlossen. Getreu dem Motto "Alter Wein in neuen Schläuchen" entspricht der beschlossene Entwurf im Wesentlichen dem Entwurf des Betriebsrätestärkungsgesetzes.

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01.04.2021

Ein BEM hat kein Mindesthaltbarkeitsdatum

Stefan Freh

Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ihnen gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements („BEM“) anbieten. Noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob die einmalige Durchführung eines BEM innerhalb eines Jahreszeitraums ausreicht oder das BEM nach jeder Vollendung eines Sechs-Wochen-Zeitraums erneut angeboten werden muss. Das LAG Düsseldorf hat sich der in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte überwiegend vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach der Abschluss eines jeden BEM-Verfahrens als „Tag Null“ einen neuen Referenzzeitraum von einem Jahr in Gang setzt (Urteil vom 9. Dezember 2020 – 12 Sa 554/20).

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25.03.2021

Die geplante Richtlinie über angemessene Mindestlöhne auf dem Prüfstand

ArbRB Redaktion

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne verpflichtet die Mitgliedstaaten, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, "angemessene" Mindestlöhne vorzusehen. Dabei sollen "international übliche Richtwerte" zur Anwendung kommen, die einen Mindestlohn i.H.v. 50 bis 60 Prozent des Durchschnittsarbeitsentgelts vorschreiben. Prof. Dr. Martin Franzen hat den Richtlinienvorschlag eingehend untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass wesentliche Teile kompetenzwidrig sind.

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23.03.2021

Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes- und Wunschformel

Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.01.2021 (3 Sa 800/20) entschieden, dass ein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel besteht, sofern die Verhaltens- und Leistungsbeurteilung überdurchschnittlich ausfällt.

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15.03.2021

Kurzarbeit Null kürzt auch den Urlaub

Detlef Grimm

Ich möchte Sie auf das Urteil des LAG Düsseldorf vom 12.3.2021 (Az. 6 Sa 824/20) hinweisen. Das LAG hat Urlaubsansprüche während Kurzarbeit Null verneint. Das deutsche Recht enthalte keine solche Regelung. Anderes ergäbe sich auch nicht aus dem Europarecht. Kurzarbeit Null sei auch nicht mit Arbeitsunfähigkeit zu vergleichen.

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13.03.2021

Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung

Axel Groeger

Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 TVöD/TV-L liegt eine Personalgestellung vor, wenn Aufgaben der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert werden und auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen ist. Die Personalgestellung ist entsprechend Protokollerklärungen zu § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L auf Dauer angelegt. Danach bleibt das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber bestehen, die nach § 4 Abs. 3 TVöD dem Dritten zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte werden in dessen Betrieb eingegliedert und führen ihre Arbeit allein nach dessen Weisungen und in dessen Interesse aus.

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08.03.2021

Neu in NRW: Betreuungsentschädigung für Selbstständige, Freiberufler und privat Versicherte

Wolfgang Kleinebrink

Die Landesregierung NRW hat die Betreuungsentschädigung NRW eingeführt (Billigkeitsleistung gemäß § 53 LHO für eine finanzielle Unterstützung für Eltern mit Wohnsitz in NRW). Ziel ist es, auch erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V oder vergleichbare Leistungen erhalten. Das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V steht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten zu. Einen Anspruch auf diese Betreuungsentschädigung sollen beispielsweise Selbstständige und Freiberufler ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld haben. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, sollen die Leistung beanspruchen können.

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05.03.2021

Pflicht zur Ermöglichung von Homeoffice wird bis zum 30.04.2021 verlängert

Stefan Freh

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 3. März beschlossen, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April 2021 zu verlängern. Die arbeitsrechtlich einschneidendste Regelung der Verordnung ist § 2 Abs. 4, wonach Arbeitgeber dem Grunde nach verpflichtet sind, Arbeitnehmern, die Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, eine Verlagerung ihres Arbeitsplatzes ins Homeoffice anzubieten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn „zwingende betriebsbedingte Gründe“ dem entgegenstehen (hierzu im Einzelnen der Blog vom 20.01.2021).

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24.02.2021

BMAS aktualisiert SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Stefan Freh

BMAS aktualisiert SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

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18.02.2021

Kein Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

Stefan Freh

Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement („BEM“) durchzuführen. Den Arbeitgeber trifft eine entsprechende Initiativpflicht (BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13, ArbRB 2015, 198 [Jacobi]).

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13.02.2021

Das BAG auf dem Weg zu einer neuen Informations"architektur"?

Axel Groeger

Wissen ist Macht, so wusste schon Francis Bacon. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Arbeitgeber an zahlreichen Stellen auf, den Betriebsrat zu unterrichten. Nicht nur weil der Arbeitgeber das Risiko trägt, dass eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung zur Unwirksamkeit einer Maßnahme führt, sondern auch aus anderen Gründen gibt mancher Arbeitgeber dem Betriebsrat Informationen, die er nicht (mit)teilen müsste. Problematisch kann dies sein, wenn es um geschützte personenbezogene Daten geht, denn dann sind nicht nur Interessen, sondern Rechte eines Dritten, nämlich desjenigen, um dessen Daten es geht, betroffen.

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10.02.2021

Vorsicht bei der Änderungskündigung: Homeoffice als milderes Mittel?

Stefan Freh

Es ist ein typischer Sachverhalt: Der Arbeitgeber beschließt, einen seiner Betriebe stillzulegen und spricht gegenüber den dort beschäftigten Arbeitnehmern Änderungskündigungen aus. Er bietet ihnen an, ihre Tätigkeit an einem anderen Standort zu im Übrigen unveränderten Bedingungen fortzusetzen. Schlagen die Arbeitnehmer das Änderungsangebot aus, weil sie nicht bereit sind, umzuziehen oder zu pendeln, stehen die Chancen im Kündigungsschutzprozess regelmäßig schlecht.

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19.01.2021

Neues zum Vorbeschäftigungsverbot: Bei 17 Jahre und 3 Monate zurückliegender Vorbeschäftigung kann sachgrundlose Befristung nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg wirksam sein

Stefan Freh

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Juni 2018 entschieden, dass die vom BAG vorgenommene Begrenzung des sog. Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG auf drei Jahre verfassungswidrig ist (Beschluss vom 06.06.2018 – 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14, ArbRB 2018, 195 [Marquardt]). Das BAG gab seine im Jahr 2011 etablierte Rechtsprechung daraufhin auf (Urteil vom 23.01.2019 – 7 AZR 733/16, ArbRB 2019, 163 [Braun]). Auch nach Auffassung des BVerfG sollen jedoch nicht sämtliche Vorbeschäftigungen eine erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung verhindern. Das Verbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG sei unzumutbar, soweit eine Gefahr der Kettenbefristung in Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit der Beschäftigten nicht bestehe und das Verbot der sachgrundlosen Befristung nicht erforderlich sei, um das unbefristete Arbeitsverhältnis als „Regelbeschäftigungsform“ zu erhalten. Das Verbot der sachgrundlosen Befristung könne insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lange zurückliege, ganz anders geartet oder von sehr kurzer Dauer gewesen sei.

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14.01.2021

Das neue Corona-Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a und 2b SGB V

Detlef Grimm

Der Bundestag hat heute (14.1.2021) eine Änderung der Regelungen zum Kinderkrankengeld für das Kalenderjahr 2021 in § 45 Abs. 2a und Abs. 2b SGB V beschlossen, nachdem die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder eine entsprechende Regelung bereits am 5.1.2021 angekündigt hatten.

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14.01.2021

Rosenmontag frei trotz Corona?

Andrea Bonanni

Ein Beitrag von Dr. Andrea Bonanni und Franziska Fehlberg | Die Corona-Pandemie beschäftigt noch immer die Welt und somit auch Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend gemeinsam „Arbeitnehmer“ genannt) in den deutschen Karnevalshochburgen. Die pandemiebedingten Beschränkungen werden auch die deutschen Jecken treffen: Karnevalsumzüge werden nicht möglich sein und auch Karnevalspartys und -sitzungen sind – jedenfalls mit Blick auf die derzeitigen Beschränkungen und in der derzeitigen Situation – nur schwer vorstellbar. Die Kontaktbeschränkungen führen auch zu erheblichen Einschränkungen privater Feiern.

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