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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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18.04.2023

Betriebsübergang – Ein Betrieb ist kein Unternehmen und keine Firma

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Im täglichen Umgang werden die Begriffe Betrieb, Unternehmen und Firma häufig gleichgesetzt: „Der Arbeitnehmer gehört 10 Jahre der Firma an, das Unternehmen wird verlagert, die Anteile des Betriebs werden veräußert.“ Juristisch bestehen aber erhebliche Unterschiede:

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16.04.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Befugnis des Insolvenzverwalters zur Verwertung eines Wohnungsrechts.

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14.04.2023

Blog Update Haftungsrecht: „Ein Parkplatz ist keine Straße“

Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger

Mit dieser Klarstellung hat der BGH den in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung bestehenden Streit darüber beendet, ob beim kreuzenden Verkehr auf öffentlichen Parkplätzen die „Rechts vor Links“-Regel des § 8 Abs. 1 S. 1 StVO gilt. Er verneint dies in Übereinstimmung mit der h.M. für den Fall, dass den dort vorhandenen Fahrspuren kein eindeutiger Straßencharakter zukommt (ebenso Greger/Zwickel, Haftung im Straßenverkehr, 6. Aufl. 2021, Rn. 14.147). Die Vorfahrtsregel greift demnach nicht ein, wenn auf dem Platz allein durch die Markierung von Parkboxen oder durch die tatsächliche Anordnung der geparkten Fahrzeuge Fahrgassen entstehen, sondern nur dann, wenn sich durch die bauliche Gestaltung der Fahrspuren und die sonstigen örtlichen Gegebenheiten für den Verkehrsteilnehmer unmissverständlich ergibt, dass die Fahrbahnen nicht der Aufteilung und unmittelbaren Erschließung der Parkflächen, sondern in erster Linie der Zu- und Abfahrt und damit dem fließenden Verkehr dienen. Ansonsten gilt das Gebot gegenseitiger Verständigung.

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13.04.2023

BMJ stellt Eckpunkte für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt vor

Portrait von Dr. Daniel Holznagel
Dr. Daniel Holznagel RiKG

Am 12.04.2023 hat das BMJ Eckpunkte zu dem Vorhaben vorgestellt. Für Herbst 2023 ist dann ein Referentenentwurf geplant. Anlass für eine allererste Einordnung:

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12.04.2023

Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Portrait von Prof. Dr. Rafael Harnos
Prof. Dr. Rafael Harnos

Am 12.4.2023 haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz den Referenzenentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) veröffentlicht, dessen Eckpunkte bereits am 29.6.2022 präsentiert wurden (dazu etwa Kuthe, AG 2022, R208). Das Gesetz verfolgt das Ziel, den Kapitalmarkt moderner und leistungsfähiger werden zu lassen, um mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen zu mobilisieren und den privaten Vermögensaufbau zu unterstützen (s. RefE ZuFunG, S. 1, 53 ff.). Im Folgenden finden Sie einen ersten Überblick über die Inhalte des Gesetzes.

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11.04.2023

BGH zur Befangenheit bei Ehegatten als Richter

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH (Beschl. v. 26.7.2022 – I ZR 142/22) hat sich mit der Besorgnis der Befangenheit eines Richter befasst, ist begründet, wenn die Ehe­frau des abgelehnten Richters an der Entscheidung der Vorinstanz als Berufungsrichterin mitgewirkt hat.

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11.04.2023

Vorzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – nicht immer besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Eine jüngst ergangene Entscheidung des BAG verdeutlicht, dass bei der Prüfung, ob ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht, vorrangig geprüft werden sollte, ob überhaupt ein kollektiver Tatbestand vorliegt. Dies eröffnet Arbeitgebern Gestaltungsmöglichkeiten. Nach dem Sachverhalt, der der Entscheidung zugrunde liegt, hatte der Arbeitgeber die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher als im Gesetz vorgesehen verlangt.

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08.04.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach dem missglückten Versuch einer beA-Einreichung in letzter Minute.

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08.04.2023

EuGH kippt beschäftigtendatenschutzrechtliche Generalklausel

Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Mit Urteil vom 30. März 2023 (C-34/21) hat der EuGH  die zentrale Generalklausel des deutschen Beschäftigtendatenschutzrechts für europarechtswidrig erklärt. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG darf von nun an nicht mehr angewendet werden. Was bedeutet das?

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04.04.2023

Hinweisgeberschutz – Die unendliche Geschichte und ungeklärte Fragen

Portrait von Dr. Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, harrt auch weiterhin ihrer Umsetzung in Deutschland. Am 17.12.2021 ist die Umsetzungsfrist abgelaufen. Mittlerweile hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Der Gesetzgeber bemüht sich um Abhilfe, gerät dabei allerdings an seine verfassungsrechtlichen Grenzen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes (BT-Drucksache 20/3442), den der Bundestag am 16.12.2022 angenommen hatte, hat die Hürde der Zustimmung des Bundesrats nicht genommen; die unionsgeführte Länderkammer wehrt sich insbesondere gegen die Ausweitung des Geltungsbereichs des HinSchG-E dahingehend, dass richtlinienüberschießend nicht nur Verstöße gegen das Unionsrecht erfasst sein sollen.

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03.04.2023

KG: Konkurrierende Sonderzuständigkeiten nach dem GVG

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das KG hatte über die Zuständigkeit einer „Baukammer“ bzw. „Insolvenzkammer“ (§ 72a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 7 GVG) zu entscheiden und zur Auflösung des Konflikts auf den Schwerpunkt des Rechtsstreit abgestellt (Beschl. v. 16.1.2023 – 2 AR 2/23).

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02.04.2023

Tutti Frutti guaranteed - Italy bans ChatGPT

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

No German data protection official would have dared to do this: The Italian data protection authority (the "Garante") ordered a ChatGPT ban last Thursday. This was an urgent measure with immediate effect.

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02.04.2023

Tutti Frutti garantiert – Italien verbietet ChatGPT

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Dies hätte kein deutscher Datenschützer gewagt: Die italienische Datenschutzbehörde (die „Garante“) hat am vergangenen Donnerstag ein ChatGPT-Verbot verfügt. Dies als Eilmaßnahme mit sofortiger Wirkung.

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31.03.2023

Neues zum Hinweisgeberschutzgesetz: Geplante Umgehung der Länderkammer vorerst gescheitert

Portrait von Peter Rempp
Peter Rempp Counsel bei CMS Hasche Sigle PG v. RA u. StB mbB, Köln

Am 10.2.2023 scheiterte das vom Deutschen Bundestag am 16.12.2022 beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat. Danach war für wenige Wochen unklar, wie es mit der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht weitergehen würde. Sollte sich das Gesetzgebungsverfahren für längere Zeit hinziehen? Oder sollte ein schneller Vorschlag zur Güte folgen (dazu Rempp, Blog Gesellschaftsrecht v. 14.2.2023) – etwa in Form einer konsensfähigen Minimal-Umsetzung, die sich möglichst nahe an den Anforderungen der Richtlinie bewegt, um so dem Vertragsver­letz­ungs­verfahren der EU-Kommission wegen fehlender Richtlinien-Umsetzung zeitnah zu begegnen?

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31.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Beweislast für die Ursächlichkeit einer notariellen Amtspflichtverletzung für den Eintritt eines Schadens.

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28.03.2023

Commercial Courts im Rechtsausschuss

Portrait von Prof. Dr. Volker Römermann, CSP
Prof. Dr. Volker Römermann, CSP Rechtsanwalt

Unter dem Titel „Commercial Courts – Deutsche Elite-Gerichtsbarkeit goes international“ hatte ich in der GmbHR 2023, R52 und hier im Blog über das Eckpunktepapier des BMJ vom 16.1.2023 berichtet. Mein damaliges Fazit: „Nichts spricht dagegen, sie möglichst rasch in ein Gesetz zu gießen und umzusetzen. ... Woher sollten ernsthafte, überzeugende Argumente gegen Dialog, gegen moderne Technik oder gegen Richterqualität kommen? Nicht zähe Diskussionen sind jetzt gefragt, sondern zeitnahe Umsetzung. Möge das Eckpunktepapier zügig zum Gesetzentwurf erstarken!“

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28.03.2023

Equal Pay und AGG

Portrait von Peter Meyer
Peter Meyer

Das BAG hat im Urteil vom 16.02.2023 (8 AZR 450/21, ArbRB 2023, 67 [Marquardt]), zu dem aktuell nur die Pressemitteilung vorliegt, festgestellt, dass eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Allein die unterschiedliche Gehaltshöhe indiziere die Vermutung der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts gemäß § 22 AGG, die der Arbeitgeber widerlegen müsse. Forderungen des männlichen Kollegen nach mehr Gehalt rechtfertigten keine Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz.

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27.03.2023

Data-Act-Entwurf: Was ist Datenkompetenz?

Portrait von Dr. Sebastian Louven
Dr. Sebastian Louven Rechtsanwalt

Vor knapp zwei Wochen haben sich die Vertreter der Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Entwurf zum Data Act geeinigt. Die konsolidierte Version kann hier eingesehen werden. Dieser gemeinsame Entwurf stellt nun die nächste Grundlage für die Trilog-Verhandlungen dar.

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27.03.2023

Klimaschutz oder Klimawahnsinn?

Dr. jur. Hans Reinold Horst Rechtsanwalt

Das EU-Parlament hat am 14. März 2023 das „Go“ für Mindest-Energiestandards bei Gebäuden erklärt. Zwar muss der Rat noch zustimmen, aber das ist Formsache. Parallel steht in Berlin die geplante Novelle zum Gebäude-Energie-Gesetz an, ebenfalls mit dem Ziel einer „ordentlichen“ energetischen Ertüchtigung bestehender Gebäude und Neubauten, denn 40 % der CO₂-Emissionen sollen derzeit aus dem Gebäudebestand kommen.

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25.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Darlegungslast zu der Frage, ob ein Unfallgeschädigter erwerbsunfähig ist.

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24.03.2023

Vorzeitige Rentenangleichung zum 1.7.2023 zu erwarten

Portrait von Werner Schwamb
Werner Schwamb VorsRiOLG a.D.

Bis vor kurzem war eine Rentenerhöhung von 3,5% im Westen zum 1.7.2023 erwartet worden, nun sollen es nach der Ankündigung des Bundesarbeitsministers 4,39% werden. Aber für das Familienrecht noch interessanter ist die angekündigte Erhöhung um 5,86% im Osten mit der überraschenden Folge, dass der neue aktuelle Rentenwert danach sowohl im Westen als auch im Osten ab 1.7.2023 jeweils 37,60 € betragen wird.

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22.03.2023

Arbeitszeiterfassung und Überstundenvergütung – Die unterschätzte Erleichterung der Darlegungslast

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Bekanntlich hat das BAG angenommen, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, sofern der Gesetzgeber keine abweichende Regelung getroffen hat. (BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21, ArbRB 2023, 9 [Hülbach]). Mit dieser Entscheidung setzt das BAG ein Urteil des EuGH vom 14.5.2019 – C-55/18 – CCOO (ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) gleichsam in nationales Recht um. Nicht vollständig geklärt ist bisher, welche Auswirkungen diese Rechtsprechung des BAG zur Arbeitszeiterfassung hat.

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21.03.2023

Versorgungsausgleich & Barwertberechnung mit ChatGPT?

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Versorgungsausgleich & Barwertberechnung mit ChatGPT?

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19.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Folgen eines lange zurück liegenden Verstoßes gegen ein im Grundbuch eingetragenes Bauverbot.

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16.03.2023

Blog powered by Zöller: Urkundenvorlage und Datenschutz

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Wenn das Gericht gem. § 142 ZPO die Vorlage einer Urkunde anordnet, kann dies nicht nur Geheimhaltungsinteressen des Urkundenbesitzers tangieren (s. dazu Zöller/Greger, § 142 ZPO Rn. 9). Enthält die Urkunde auch personenbezogene Daten Dritter, stellt sich des Weiteren die Frage, ob nicht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Herausgabe der Urkunde verbietet, weil die Daten zu anderen Zwecken als für den betr. Rechtsstreit erhoben wurden. Der EuGH hat diese Frage soeben auf Vorlage eines schwedischen Gerichts entschieden. Da die dortige Regelung mit § 142 ZPO übereinstimmt, ist die Entscheidung auch für die deutsche Prozesspraxis von größter Bedeutung.

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15.03.2023

Blog Update Haftungsrecht: Haftet der Kfz-Halter für ungestörten Straßenbahnbetrieb?

Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger

Es ist eine im Großstadtverkehr beinahe alltägliche Situation, dass der Straßenbahnverkehr durch ein Hindernis auf den Schienen blockiert wird. Für die Fahrgäste bedeutet dies Verdruss, für das Verkehrsunternehmen – jedenfalls bei länger dauernden Störungen – erhebliche Aufwendungen, z.B. für die Einrichtung und Abwicklung eines Ersatzverkehrs. Wurde die Blockade durch ein Kfz verursacht, etwa weil es nach einem Unfall auf den Gleisen zum Liegen gekommen ist, stellt sich die Frage, ob diese Schäden durch die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters (und seine Haftpflichtversicherung) abgedeckt sind. Es überrascht, dass diese Frage erst jüngst vom BGH entschieden werden musste – weil ein Verkehrsunternehmen aus dem Sächsischen derartige Aufwendungen aus vier Verkehrsunfällen zusammengerechnet und auf den Weg durch die Instanzen gebracht hat.

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15.03.2023

Pflicht zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit – Entsprechende Verpflichtungen gibt es schon heute

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Kaum eine Entscheidung des BAG hat in jüngerer Zeit für so viel Aufsehen gesorgt wie der Beschluss des Gerichts vom 13.9.2022 - 1 ABR 22/21 - zur Arbeitszeiterfassung (ArbRB 2023, 9 [Hülbach], s. auch Lunk, Die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, ArbRB 2023, 13 ff.). Der Arbeitgeber ist nach Ansicht des Gerichts nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Der Gesetzgeber wird diese Entscheidung zum Anlass nehmen, eine gesetzliche Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit zu schaffen. Mit einem Gesetzentwurf ist im 2. Quartal dieses Jahres zu rechnen.

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14.03.2023

Singapur-Übereinkommen und IFG-Anfrage: Update zur internationalen Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen

Portrait von Prof. Dr. Simon J. Heetkamp
Prof. Dr. Simon J. Heetkamp Professor an der TH Köln/ivwKöln | Richter am Landgericht

Schon vor über zwei Jahren trat das Singapur-Übereinkommen in Singapur, Fidschi und Katar erstmalig in Kraft und ermöglicht dort seitdem die Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen in internationalen Handelssachen. Mittlerweile haben insgesamt 55 Staaten das Singapur-Übereinkommen unterzeichnet, aber weder Deutschland noch ein anderer EU-Staat sind beteiligt. Nach entsprechenden Ratifikationen ist eine Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen nunmehr in zehn Staaten möglich (Belarus, Ecuador, Fidschi, Katar, Saudi-Arabien, Singapur, Georgien, Honduras, Türkei, Kasachstan).

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14.03.2023

Roland Rechtsreport 2023: Immer weniger Deutsche ziehen vor Gericht

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Wie steht es um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das deutsche Rechtssystem? Dieser und weiteren Fragen geht der ROLAND Rechtsreport auf den Grund, den das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag von ROLAND Rechtsschutz durchführt. Im Hinblick auf die Gesetze und Gerichtsbarkeit zeigt sich auch in der diesjährigen, nunmehr dreizehnten Studie ein konstant hohes Niveau: 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze, 69 Prozent in die Gerichte. Aber: Sie äußern auch deutliche Kritik.

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14.03.2023

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den lange erwarteten Referentenentwurf zur zweiten Novelle der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) nunmehr vorgelegt. Es handelt sich um die zweite Novelle in gut zwei Jahren. Ziel dieser Initiative des Verordnungsgebers ist es, die Ausbildung zum Mediator/in besser auf die Anforderungen in der Praxis anzupassen. Vorausgegangen ist ein intensiver Online-Dialog des zuständigen Referats mit den interessierten Fachkreisen in der Zeit von Juni 2020 bis November 2021.

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14.03.2023

söp legt Jahresbericht zu Reiseschlichtungen vor: Klageindustrie missbraucht Schlichtungsstelle für kostenlose Rechtseinschätzung

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) gingen 2022 30.307 Anträge von Reisenden ein, die um eine außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit zwischen ihnen und einem Verkehrs- bzw. Reiseunternehmen baten – ein massiver Anstieg gegenüber dem Vorjahr, das durch einen markant niedrigen Falleingang charakterisiert war. Das stark volatile Antragsaufkommen der Jahre 2020-2022 ist eine unmittelbare Folge der Corona-Pandemie für den Bereich Verkehr/Reisen.

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14.03.2023

Immobilien-Erbstreitigkeiten: Gebührenvorschuss als Teil des Lösungsprozesses

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

In Deutschland werden jährlich rund 300 Milliarden Euro an Werten vererbt. Wenn davon nur ein Drittel strittig ist, reden wir über eine Streitsumme von 100 Milliarden Euro – der Markt ist also enorm. Im Jahr gibt es in Deutschland rund eine Million Erbfälle und eine Eigentumsquote von 42 Prozent. Das heißt, in 420.000 Fällen geht es um das Vererben von Häusern und Eigentumswohnungen.

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14.03.2023

47 Prozent mehr Anträge bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

An die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur richteten sich Kundinnen und Kunden von Telekommunikationsunternehmen im Jahr 2022 mehr als 3.000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlichtungsstelle. In 2.389 Fällen stellten sie einen Antrag auf Schlichtung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Anträge um circa 47 Prozent gestiegen. Im Vorjahr waren es 1.622 Schlichtungsanträge.

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14.03.2023

Schlichtungsstelle wegen unverständlicher Bahndurchsagen angerufen

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Nur die Hälfte der Deutschen versteht Hinweisschilder oder Durchsagen im öffentlichen Verkehr. Darauf hat die Aktion Mensch auf Facebook hingewiesen und trifft damit auch einen Nerv bei vielen blinden und sehbehinderten Menschen, die bei der Nutzung von Bussen und Bahnen beispielsweise auf gut verständliche und verlässliche Durchsagen angewiesen sind. Die mit fehlenden oder qualitativ schlechten Durchsagen verbundenen Benachteiligungen haben Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3 veranlasst, diesbezüglich die Schlichtungsstelle nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz für eine entsprechende Schlichtung mit dem Bundesverkehrsministerium einzuschalten.

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14.03.2023

Die privaten Krankenversicherer mit den größten Beschwerdeproblemen bei der Bafin

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Im Schnitt der Jahre 2017 bis 2021 kommt die Württembergische auf die niedrigste und die LKH auf die höchste Beschwerdequote bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin). Dies zeigt der aktuelle Map-Report. Der niedrigste Wert hinsichtlich der Reklamationen beim PKV-Ombudsmann wird ebenfalls für die Württembergische ausgewiesen, der höchste für die Alte Oldenburger. Im Schnitt der Jahre 2017 bis 2021 kommen die 28 in diesem Segment im Map-Report aufgeführten privaten Krankenversicherungs-Gesellschaften auf 2,73 Bafin-Beschwerden pro 100.000 krankenversicherte Personen je Unternehmen. Keine Angaben machten die Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG und die DEVK Krankenversicherungs-AG.

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14.03.2023

Anwälte: Mehr Schlichtungsvorschläge und mehr Online-Anträge

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Mit insgesamt 972 Anträgen sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr ca. 16 % weniger Anträge auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eingegangen. Bei den insgesamt 1.056 im Jahr 2022 erledigten Verfahren handelte es sich in 462 Angelegenheiten um reine Gebührenstreitigkeiten. 357 erledigte Verfahren betrafen ausschließlich Schadensersatzforderungen und 237 Verfahren hatten sowohl Streitigkeiten über die Gebühren als auch Schadensersatzforderungen zum Gegenstand.

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14.03.2023

Dresdner Bürgermeister: Erfolgreiche Schlichtung im Rathausstreit

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die Chefetage im Dresdner Rathaus war zuletzt zunehmend verwaist. Seit September waren fünf der sieben Fachbürgermeister nach Ablauf ihrer siebenjährigen Amtszeit ausgeschieden. Mehrere Anläufe zur Neubesetzung der Stellen waren an einem Machtkampf zwischen dem im Juni wiedergewählten Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und dem Stadtrat gescheitert. Die Gräben waren so tief, dass zuletzt, ähnlich wie in einem Tarifkampf, Schlichter mit der Lösung des Konflikts beauftragt wurden. Diese haben nun einen Vorschlag vorgelegt, der ein Jahr vor der Stadtratswahl ein bemerkenswertes politisches Bündnis installieren würde.

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14.03.2023

Master-Studiengang Mediation und Konfliktmanagement an der Europa-Universität Viadrina verändert sich

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Zum Wintersemester 2023/24 wird der nächste Jahrgang des interdisziplinären, postgradualen, berufsbegleitenden Master-Studiengangs Mediation und Konfliktmanagement an der Europa-Universität Viadrina mit neuem Konzept starten.

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14.03.2023

ADR-Literatur

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Mit der ADR-Bibliothek möchten wir unseren Leserinnen und Lesern einen Überblick verschaffen, welche Fachbücher und -artikel während der letzten zwei Monate rund um die Themenbereiche Mediation und Konfliktmanagement neu erschienen sind. Dabei handelt es sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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13.03.2023

Country by Country Reporting im Aufsichtsrat?

Portrait von Dr. Eberhard Vetter
Dr. Eberhard Vetter

Bisher hatte die internationale Ertragsteuerstransparenz – das so genannte Country bei Country Reporting – im Pflichtenprogramm des Aufsichtsrats großer Unternehmen ebenso wenig einen besondere Platz wie die generelle Erfüllung der Steuerpflichten des Unternehmens. Nach dem im Dezember 2022 vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2101 (BT-Drucks. 20/5653 – Vorabfassung), der am 15.3.2023 in der ersten Lesung im Bundestag behandelt werden soll, soll sich dies ändern. Auf die Geschäftsleitung von international tätigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die über ausländische Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften einem Umsatz von über 750 Mio. € erzielen, kommt die Pflicht zur öffentlichen Berichterstattung im Sinne eines public Country bei Country Reporting zu. Durch die offengelegte Information über die in den einzelnen Ländern, in denen das Unternehmen durch Zweigniederlassungen oder durch seine Tochtergesellschaften tätig ist, gezahlten Steuern soll eine öffentliche Kontrolle dieser Steuerinformationen ermöglicht und letztlich die Steuerflucht bekämpft werden. Der neue von den Unternehmen jährlich zu erstellende Ertragsteuerinformationsbericht geht über die bereits heute bestehende steuerliche Angabepflicht dieser Unternehmen gegenüber der Finanzbehörde nach § 138a AO zum Country bei Country Reporting hinaus.

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10.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Voraussetzungen der Haftung für die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs.

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07.03.2023

Sustainable Finance – EU Green Bond Standard auf der Zielgraden!

Portrait von Dipl.-Vw. Dr. Philipp Jaspers, M.A.
Dipl.-Vw. Dr. Philipp Jaspers, M.A.

Die Sustainable Finance Strategy des Green Deal der Europäischen Kommission setzt sich aus einer Vielzahl von Mosaiksteinen zusammen, die im Zusammenwirken den Marktteilnehmern am Eigen- wie Fremdkapitalmarkt mehr als nur einen leichten Stups (nudge) geben sollen, bei Finanzierungsentscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte, insbesondere Umweltaspekte stärker zu gewichten. Im Vordergrund stand diesbezüglich bisher der Eigenkapitalmarkt, für den durch die zusammen mit CSRD und Taxonomie-VO zu lesende Offenlegungs-VO (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) einerseits umfassende Offenlegungspflichten für verschiedene Vertriebsstufen und andererseits im Bereich der Produkt-Governance drei Klassen unterschiedlich nachhaltiger Fondsprodukte geschaffen worden sind (sog. Art. 8-Fonds, Art. 9-Fonds und sonstige Fonds; Überblick bei Harnos, ÖBA 2022, 882; Reich, Blog Gesellschaftsrecht v. 22.2.2022, GESRBLOG0001030).

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07.03.2023

Blog powered by Zöller: Tücken der elektronischen Signatur

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

„Doppelt genäht hält besser“, sagt der Volksmund. Für den elektronischen Rechtsverkehr gilt dies aber nicht unbedingt. Wenn ein Anwalt nämlich einen über sein beA versandten Schriftsatz – unnötigerweise – mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) versehen hat, ist die Einreichung gleichwohl unwirksam, sofern der Schriftsatz die einfache Signatur (d.h. die Namensangabe) eines anderen Rechtsanwalts trägt. So haben es jedenfalls ein Strafsenat des BGH (3 StR 262/22) und das BayObLG (207 StRR 2/23) unter Verweis darauf entschieden, dass die den Schriftsatz verantwortende und die versendende Person identisch sein müssen. Dies kann man allerdings auch anders sehen.  So hat das BAG entschieden, dass der versendende beA-Inhaber durch die Anbringung seiner qeS, die ja die frühere handschriftliche Unterschrift ersetzt, die Verantwortung für den Inhalt des Dokuments übernimmt, also „verantwortende Person“ i.S.d. § 130a Abs. 3 ZPO (BAG v. 24.10.2019 – 8 AZN 589/19, MDR 2020, 240) wird. Ob sich diese Auffassung durchsetzen wird, ist freilich ungewiss. Vorsorglich sollten daher die sicheren Wege beschritten werden, d.h. das Schriftstück entweder mit der qeS des Verfassers oder mit der einfachen Signatur des beA-Versenders, ggf. mit Vertretungszusatz; versehen werden (s. Zöller/Greger, § 130a  ZPO Rn. 11). Ob die Doppelnaht alleine hält, ist ungewiss.

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03.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht.

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01.03.2023

Stellungnahme des DAV-Handelsrechtsausschusses zum Entwurf der Mehrstimmrechtsaktien-RL

Portrait von Prof. Dr. Rafael Harnos
Prof. Dr. Rafael Harnos

Die Diskussion über die Einführung der Mehrstimmrechtsaktien im Zuge des Listing Acts ist im vollen Gange (zum Entwurf der Mehrstimmrechtsaktien-RL s. etwa Casper, ZHR 187 (2023), 5, 29 f.; Gumpp, BKR 2023, 82, 88 f.; Harnos, Blog-Beitrag vom 13.12.2022; Kuthe, AG 2023, R28, R29; von der Linden/Wilk, NZG 2023, 193; Schlitt/Ries, NZG 2023, 145). Am 27.2.2023 hat der Ausschuss Handelsrecht des Deutschen Anwaltvereins eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er den Vorstoß der Europäischen Kommission zwar grundsätzlich begrüßt, aber eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet. Zahlreiche Anregungen des Ausschusses sind durchaus erwägenswert: eine ausdrückliche Regelung zur KGaA und SE, eine Klarstellung hinsichtlich der Zulässigkeit von Sonderbeschlüssen benachteiligter Aktionäre, eine weitere Klarstellung, dass die Schaffung der Mehrstimmrechtsaktien durch Ausübung genehmigten Kapitals unzulässig ist, und die Konkretisierung der Obergrenzen für die Stimmrechtsmacht in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. b Mehrstimmrechtsaktien-RL-E. Überzeugend sind zudem die Überlegungen zur Ausgestaltung der sunset clauses, zur Erweiterung der gegenständlichen Beschränkungen in Art. 5 Abs. 2 Mehrstimmrechtsaktien-RL-E sowie zu den Transparenzvorgaben in Art. 6 Mehrstimmrechtsaktien-RL-E.

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01.03.2023

BGH zu den Anforderungen an anwaltliche Unterschriften

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH hat zwei neuere Entscheidungen zur Frage der Unterschrift von Rechtsanwälten getroffen (Urt. v. 20.12.2022 – VI ZR 279/21 und Beschl. v. 6.12.2022 – VIII ZA 12/22, MDR 2023, 183):

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01.03.2023

Der Krimi zu Nachtarbeitszuschlägen in unterschiedlicher Höhe – Die 2. Staffel ist noch nicht beendet

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das BAG hat am 20.2.2023 entschieden, dass eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss (10 AZR 332/20). Liest man dazu die entsprechenden Pressetexte, kann der Eindruck entstehen, sämtliche Verfahren zur unterschiedlichen Höhe von tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschläge seien damit für die Arbeitgeber gewonnen. Immerhin liegen noch etwa 400 Revisionen beim BAG; in den unteren Instanzen sollen noch etwa 4000 Verfahren ruhend gestellt sein. Das BAG hat vielmehr am 9.12.2020 eine Weiche gestellt. Diese führt dahin, dass gleichsam erst die 1. Staffel beendet ist und die 2. Staffel der Krimireihe zu den Nachtarbeitszuschlägen noch läuft.

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28.02.2023

UmRUG tritt am 1. März 2023 mit Übergangsregelung in Kraft

Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze („UmRUG“) tritt gem. Art. 25 Abs. 1 UmRUG am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 28.2.2023 (BGBl. I 2023, Nr. 51 v. 28.2.2023). Das vom Bundestag in der 80. Sitzung der 20. Legislaturperiode am 20.1.2023 beschlossene UmRUG (vgl. dazu Wertenbruch, GmbHR-Blog v. 20.1.2022) wurde vom Bundespräsidenten am 22.2.2023 ausgefertigt. Der Bundesrat hatte in der 1030. Sitzung am 10.2.2023 mit Mehrheit beschlossen, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen (Plenarprotokoll 1030, S. 2 i.V.m. Umdruck 1/2023, S. 23* zu I [sog. Grüne Liste]). Das UmRUG ist damit am 10.2.2023 gem. Art. 78 Var. 2 GG zustande gekommen.

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28.02.2023

BGH: Separate Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH (Beschl. v. 17.11.2022 – V ZB 38/22) hat entschieden, dass eine separate Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag möglich ist. Jedoch muss diese Entscheidung gesondert mit der Rechtsbeschwerde gemäß § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen zu lassen.

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27.02.2023

Aktuelles zum Abberufungs- und Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Portrait von Michael Korinth
Michael Korinth

Bei Betriebsratsmitgliedern geht der Sonderkündigungsschutz im Vergleich zu anderen "Betriebsbeauftragten", wie etwa den Datenschutzbeauftragten, besonders weit. Es bedarf nicht nur eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung, sondern der Betriebsrat als Gremium muss auch noch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines seiner Mitglieder zustimmen (§§ 15 Abs. 1 KSchG, 103 Abs. 1 BetrVG). Verweigert das Gremium die Zustimmung, muss der Arbeitgeber deren Ersetzung beim Arbeitsgericht beantragen.

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23.02.2023

ChatGPT und das Weisungsrecht – Datenschutz spricht für ein Verbot

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

ChatGPT ist in aller Munde. Die Abkürzung steht für Chat Generative Pre-trained Transformer. Hierbei handelt es sich um eine sprachbasierende und sprachwiedergebende Künstliche Intelligenz (KI), die von Open-AI entwickelt wurde. Unklar ist, woher das Programm seine Informationen bezieht. Fest steht allerdings, dass es nicht nur auf das Internet zurückgreift. Fest steht auch, dass ChatGPT dauernd weiter trainiert wird. Es ist ein selbstoptimierender Chatbot, der zukünftig Inhalt des Office-Pakets von Microsoft sein soll.

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20.02.2023

Abschied vom Gender Pay Gap oder vom Pay Gap? Wohin geht die Reise nach der Entscheidung des 8. Senats des BAG vom 16.2.2023?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Prolog: Der "Gender Pay Gap"- ein "Diskurs-Thema" für soziale Medien?

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19.02.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der Montagsblog meldet sich nach längerer Pause zurück. Diese Woche geht es um eine eher entlegene Materie, die allgemeine Fragen zu den Voraussetzungen einer Analogie aufwirft.

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17.02.2023

Teilungsordnungen auf dem Prüfstand

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der FamRB hatte um Hilfe gebeten (https://blog.otto-schmidt.de/famrb/2022/08/16/hilfeaufruf-an-die-famrb-leser-gefahr-aus-der-teilungsordnung/) und hat Hilfe bekommen und bekommt sie auch weiterhin, danke dafür.

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17.02.2023

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Friedemann Kirschstein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Im Verfahren geht es im Wesentlichen die Verfassungs- und Unionsrechtwidrigkeit der erweiterten unbeschränkten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 lit. b ErbStG. Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl. – ein deutscher Staatsbürger – verlegte im November 2011 seinen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz. Wenige Monate nach dem Umzug schenkte seine Mutter ihm eine Immobilie in der Schweiz unter Nießbrauchsvorbehalt. Das FA setzte für den Grundstückserwerb Schenkungsteuer fest.

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14.02.2023

ChatGPT – Das nächste große Ding? Oder ein Sturm im Wasserglas?

Portrait von Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU)
Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU) Professur für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie Goethe Universität Frankfurt am Main

ChatGPT ist in aller Munde. Doch werden Large Generative Artificial Intelligence Models (LGAIMs), wie sie ChatGPT verwendet, das Recht wirklich verändern? Unser Beitrag im Februarheft CR nimmt sich dieser Frage an: „Lonk Nesum“ und „Max Bernstein“ diskutieren unter Moderation von „Richard Bachgrund“, ergänzt durch meine Einordnungen:

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14.02.2023

Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Und jetzt? Ein Vorschlag zur Güte

Portrait von Peter Rempp
Peter Rempp Counsel bei CMS Hasche Sigle PG v. RA u. StB mbB, Köln

Am 10.2.2023 hat sich der Bundesrat in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr mit dem vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz (dazu Sonnenberg/Rempp, GmbHR 2023, 112) befasst. Nach vier Wortmeldungen und einer Abstimmung war klar: Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zieht sich weiter hin und es besteht aktuell wenig Grund zur Hoffnung auf eine schnelle Einigung. Die politisch streitigen Punkte sind spätestens seit der Diskussion über den ersten Entwurf der ehemaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) von Ende 2020 bekannt (zum RefE vom Frühjahr 2022 Sonnenberg/Rempp, GmbHR 2022, R148; zum RegE vom Juli 2022 Sonnenberg/Rempp, GmbHR 2022, R292). Vertreter von CDU und CSU sind insbesondere kritisch, was die überschießende Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bezüglich des sachlichen Anwendungsbereichs und die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise anbelangt. Hieran hat sich in den letzten zwei Jahren wenig geändert. Dies zeigt etwa der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vom 14.12.2022 zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Bundestag (BT-Drucks. 20/4914). Darin enthalten waren die Forderungen, die EU‑Whistleblower-Richtlinie nicht überschießend, sondern 1:1 umzusetzen und die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise zu streichen.

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14.02.2023

BGH: Unpfändbarkeit des Pflegegeldes

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Verfahren vor dem BGH (Beschl. v. 20.10.2022 – IX ZB 12/22, MDR 2023, 187) ging es um die Einkommensberechnung einer Schuldnerin im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Der Sohn der Schuldnerin ist pflegebedürftig. Die Schuldnerin selbst übernimmt die Pflege. Das Pflegegeld, das dem Sohn zusteht, wird von diesem an die Schuldnerin weitergeleitet. Die Frage ist nun, ob dieses Geld bei der Schuldnerin als Einkommen zu berücksichtigen ist.

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13.02.2023

Die Krise als echte Chance ... gerade in der Vermögens - und Unternehmensnachfolge...!

Portrait von Dr. Ralf Deutlmoser LL.M. (Alabama)
Dr. Ralf Deutlmoser LL.M. (Alabama) Rechtsanwalt, attorney at law (NY), Mediator (CVM), München

Warum sind Erbfälle ebenso wie die Vermögensübertragung von warmer Hand häufig so konfliktbelastet? Zum einen ist soeben ein naher Angehöriger verstorben, und zum anderen gibt es regelmäßig konkrete Erwartungen der Nachfahren im Hinblick auf die Teilhabe am Nachlass, die zueinander in Konkurrenz stehen. Manchmal bietet ein Erbfall auch schlicht eine Gelegenheit, Konflikte auszutragen, die zuvor durch die bloße Anwesenheit der Patriarchin oder des Patriarchen - manchmal jahrzehntelang - unter der Decke gehalten wurden. Das britische Königshaus kann ein Lied davon singen. Mit dem Tod brauen sich dann emotionale Ausnahmesituation und bestehende Konflikte zu einem toxischen Gemisch zusammen. Das Bonmot, „Haben Sie schon geerbt oder reden Sie noch miteinander?“, entspringt daher nicht nur der Lebenserfahrung vieler Betroffener, sondern auch dem beruflichen Alltag der involvierten Berater.

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13.02.2023

Fachkräftemangel – Eine Chance für Arbeitgeber bei drohendem Annahmeverzug

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Viele Branchen leiden unter einem erheblichen Fachkräftemangel. Mittlerweile kann man allgemein bereits von einem Mangel an Arbeitskräften sprechen. Arbeitssuchende haben hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dies kann für Arbeitgeber von Bedeutung sein, wenn Arbeitnehmer nach einem Kündigungsschutzprozess, den sie gewonnen haben, einen Anspruch auf Arbeitsentgelt unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs gegen sie geltend machen.

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10.02.2023

Keine Verjährung von Urlaubsansprüchen nach drei Jahren bei fehlendem Hinweis des Arbeitgebers

Portrait von Markus Künzel
Markus Künzel

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom 20.12.2022 (9 AZR 266/209, 9 AZR 245/19, 9 AZR 401/19) Arbeitnehmerrechte dahingehend ausgeweitet, dass der Eintritt der Verjährung von Urlaubsansprüchen davon abhängig ist, ob der Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt wurde.

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08.02.2023

Blog powered by Zöller: § 68 FamFG - Niederschrift bei Geschäftsstelle? Nicht für Rechtsanwälte!

Portrait von Zöller-Autor Christian Feskorn
Zöller-Autor Christian Feskorn

Entscheiden sich Rechtsanwälte, schriftlich Beschwerde gemäß § 68 FamFG einzulegen, muss die Übermittlung ans Gericht per beA erfolgen. Die Möglichkeit der Einlegung zur Niederschrift der Geschäftsstelle entbindet Rechtsanwälte davon nicht.

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07.02.2023

Inkongruente Gewinnverwendung und inkongruente Ausschüttung

Portrait von Prof. Dr. Burkhard Binnewies
Prof. Dr. Burkhard Binnewies

Erfreulicherweise räumt die Finanzrechtsprechung und insbesondere die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs den Gesellschaftern einer GmbH großen Gestaltungsspielraum – mit steuerlicher Wirkung – sowohl bei der Gewinnverwendung als auch bei der Gewinnausschüttung ein. Mit Urteil vom 28.9.2021 (BFH v. 28.9.2021 - VIII R 25/19, GmbHR 2022, 140 m. Anm. Binnewies) hat der BFH erstmals die inkongruente Gewinnverwendung steuerrechtlich anerkannt. Im Rahmen der Gewinnverwendung haben die Gesellschafter einer GmbH damit die Freiheit zu entscheiden, dass nur die Gewinnanteile einzelner Gesellschafter zur Ausschüttung zur Verfügung gestellt werden und Gewinnanteile anderer Gesellschafter in gesellschafterbezogene Gewinnrücklagen eingestellt werden. Beispiel: A und B sind zu jeweils 50 % an der C-GmbH beteiligt. Im Rahmen der Gewinnverwendung wird beschlossen, dass 50 % des Gewinns in eine personenbezogene Gewinnrücklage des A eingestellt werden. 50 % des Gewinns werden zur Ausschüttung zur Verfügung gestellt und im Anschluss inkongruent an B ausgeschüttet. Durch diese Gestaltung wird eine Verschiebung von Gewinnen zwischen A und B ausgeschlossen, sodass keine schenkungssteuerlichen Fragen aufgeworfen werden. Eine endgültige Vermögensverschiebung zwischen A und B auf der Gesellschafterebene findet nicht statt. 50 % des Gewinns sind für A in dessen Gewinnrücklage thesauriert. Die anderen 50 % sind an B ausgekehrt. Die Einstellung von 50 % des Gewinns in die personenbezogene Gewinnrücklage für A löst bei A noch keinen Zufluss aus. A erzielt keine Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form einer Dividende, solange die personenbezogene Rücklage nicht aufgelöst und ihre Auskehrung an A beschlossen wird. Erst dann entsteht nach § 29 GmbHG ein Anspruch auf Auszahlung.

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06.02.2023

Verjährung und Ausschlussfrist: Entwarnung für Arbeitgeber bei der Urlaubsabgeltung

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer ihren gesetzlichen und ggf. über- gesetzlichen Erholungsurlaub nicht über mehrere Jahre ansparen können. Ansonsten müssen sie nicht nur Rückstellungen bilden, sondern werden sie auch in ihrer Personaldisposition erheblich eingeschränkt. Diesem Interesse dienen gesetzliche Verjährungsvorschriften und tarifvertragliche Ausschlussfristen.

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02.02.2023

BGH: Erneute Anhörung eines Sachverständigen

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines komplexen Schadensersatzprozesses war das OLG von einer sachverständigen Einschätzung des LG bezüglich der angemessenen Höhe eines Geschäftsführergehaltes abgewichen. Dies wurde damit begründet, dass ohnehin eine Schätzung nach § 287 ZPO geboten sei und die Mitglieder des Senats aus ihren früheren Tätigkeiten als Vorsitzende Richter eine Kammer für Handelssachen (Vorsitzende) sowie aus zahlreichen Unterhaltsprozessen (Beisitzer) selbst in der Sache erfahren seien.

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31.01.2023

Commercial Courts – Deutsche Elite-Gerichtsbarkeit goes international – Zum Eckpunktepapier des BMJ vom 16.1.2023

Portrait von Prof. Dr. Volker Römermann, CSP
Prof. Dr. Volker Römermann, CSP Rechtsanwalt

Am 16.1.2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz „Eckpunkte zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung von Commercial Courts“. Das klingt vielversprechend.

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30.01.2023

Blog powered by Zöller: § 130d ZPO - Wohltat oder Fallgrube?

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Dass es beim elektronischen Rechtsverkehr technische Probleme geben kann und dass diese bei fristgebundenen Schriftsätzen zu fatalen Folgen führen können, hat der Gesetzgeber bedacht. Deshalb hat er in § 130d ZPO zugelassen, dass ein Schriftsatz in einem solchen Fall auf herkömmlichem Wege (z.B. schriftlich oder per Telefax) übermittelt wird. Doch diese im Kleide der Wohltäterin daherkommende Vorschrift ist tückisch. Sie bewirkt nämlich, dass der von der Technik im Stich gelassene Anwalt sich nicht mit dem Gedanken an eine Wiedereinsetzung beruhigen oder seinen von der Elektronik verweigerten Schriftsatz einfach aufs Faxgerät legen darf. Eine Wiedereinsetzung scheidet vielmehr aus, wenn er die Frist noch mittels einer solchen Ersatzeinreichung wahren könnte – und wenn er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, darf er nicht versäumen, die technische Störung gleichzeitig mit dieser glaubhaft zu machen. Dies folgt aus Satz 3 der Vorschrift, wonach die Störung „bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach“ glaubhaft zu machen ist.

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28.01.2023

Die ODR-Plattform und ihre offene Zukunft

Portrait von Jakob Thevis, Maître en droit
Jakob Thevis, Maître en droit Leiter der deutschen Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung am Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz, Kehl

Unumstritten ist, dass die Digitalisierung auf dem Vormarsch ist und die Bürger immer öfter online und über Landesgrenzen hinweg Verträge abschließen. Dennoch hat die EU-Kommission angekündigt, ihre Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform) zu schließen und deren gesetzliche Grundlage, die ODR-Verordnung, zurückzunehmen. Gerade wegen der fortschreitenden Digitalisierung wurde die ODR-Plattform vor über zehn Jahren erdacht, um dieser an Schwung gewinnenden Entwicklung gerecht zu werden. Sie sollte Verbraucherschlichtung im Online-Handel auch dann ermöglichen, wenn die Streitigkeit zwischen Parteien aus unterschiedlichen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums bestand.

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24.01.2023

Rentennähe und betriebsbedingte Kündigung: Eine Gestaltungsmöglichkeit bei der Sozialauswahl?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber, die eine betriebsbedingte Kündigung erklären wollen, müssen im Streitfall nicht nur den Wegfall des Arbeitsplatzes darlegen und beweisen. Sie haben auch darzustellen, dass sie dem „richtigen Arbeitnehmer“ gekündigt haben. Sie müssen nämlich eine Sozialauswahl durchführen, wenn es Arbeitnehmer gibt, die mit dem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz entfällt, vergleichbar sind. Bei der Auswahl der Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber in diesem Fall nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Bei dieser Auswahl haben Arbeitgeber ein Interesse daran, auch jüngere Leute zu behalten, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist von besonderer Bedeutung, dass das BAG in einem neuen Urteil vom 08.12.2022 – 6 AZR 31/22 – ermöglicht, die Rentennähe zulasten eines Arbeitnehmers im Rahmen der Sozialauswahl zu berücksichtigen.

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20.01.2023

Bundestag verabschiedet Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)

Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Der Bundestag hat in der 80. Sitzung der 20. Legislaturperiode am 20.1.2023 das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) im Rahmen des TOP 26 beschlossen (https://www.bundestag.de/mediathek; sowie https://www.bundestag.de/tagesordnung). Die jetzt verabschiedete finale Fassung des UmRUG (vgl. dazu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 18.1.2023, BT-Drucksache 20/5237) weicht inhaltlich nur marginal von der am 15.12.2022 vom Bundestag nicht beschlossenen Fassung ab (vgl. dazu BT-Drucksache 20/3822; Wertenbruch, GmbHR-Blog vom 19.12.2022; Heckschen/Knaier, GmbHR-Blog vom 29.12.2022). Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf registergerichtliche Fragen. Nicht gehalten werden konnte allerdings die von der Bundesregierung auch in zeitlicher Hinsicht anvisierte richtlinienkonforme Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie zum 31.1.2023 (vgl. dazu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses [6. Ausschuss], BT-Drucksache 20/5237, S. 97). Nach Art. 25 Abs. 1 UmRUG treten die Änderungen des UmwG nunmehr am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Anwendungsbereich der Übergangsvorschrift des § 355 UmwG n.F. wurde unter Berücksichtigung des Art. 25 Abs. 1 UmRUG in Bezug auf die Termine angepasst (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses [6. Ausschuss] BT-Drucksache 20/5237, S. 58; Begr. S. 90). Falls der Bundesrat in der für den 10.2.2023 anberaumten Sitzung das UmRUG konsentiert und die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten schon in der darauffolgenden Woche vonstattengeht, endet der Umsetzungsverzug des deutschen Gesetzgebers immerhin schon ca. zwei Wochen nach seinem Eintritt. Da in der neuen Zeitrechnung der parlamentarischen UmRUG-Genesis eben noch zwei Variablen enthalten sind, wäre die Festlegung eines fixen Stichtags des Inkrafttretens durch das UmRUG für die Vertragspraxis zwar sicherlich kommoder gewesen, hätte aber wohl das nicht unerhebliche Risiko der Entstehung einer Rückwirkungsproblematik begründet.

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19.01.2023

Von DALL•E bis DABUS – Mit großen Schritten voran in rechtliche Untiefen

Portrait von Dr. Stefan Papastefanou
Dr. Stefan Papastefanou Rechtsanwalt, White & Case LLP, Hamburg; Lehrbeauftragter und Dozent Bucerius Law School, Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy, Hamburg

Zwei Klagen in den USA und ein ebenso bilderbuchhaftes wie notwendiges Erwachen auf rechtlicher Ebene lassen für 2023 erwarten, dass die Entwickler kreativer „KI“-Umgebungen vielleicht den Fuß ein wenig vom Gaspedal nehmen werden. Ob dies noch rechtzeitig geschieht, ist fraglich, denn bekanntlich fliegt der Raser regelmäßig aus der Kurve; im Einzelnen:

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18.01.2023

Online-Dossier: Die große Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Portrait von Online-Redaktion
Online-Redaktion

Am 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es bleibt „kein Stein auf dem anderen“, alles ist neu strukturiert, die Paragrafen sind „gewandert“. Neben der grundlegenden Modernisierung des Rechts der Vormundschaft über Minderjährige, der Pflegschaft sowie der Betreuung Volljähriger kommt ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in medizinischen Angelegenheiten und die Vorsorgevollmacht erhält mit § 1820 BGB n.F. einen eigenen Paragrafen.

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18.01.2023

BGH: Verpflichtung zur Terminsvertretung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die beklagte Rechtsanwaltskammer nahm die Zulassung des klagenden Rechtsanwalts zurück. Dagegen ging dieser vor. Da in der Sache wohl wenig zu erreichen war, hatten der Rechtsanwalt und sein Prozessbevollmächtigter offensichtlich versucht, durch das Geltendmachen von Terminsverlegungsgründen, vor allem (Vor)Erkrankungen etc., den Anwaltsgerichtshof zu Verfahrensfehlern zu zwingen, um diese anschließend in der Berufungsinstanz vor dem BGH geltend machen zu können.

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16.01.2023

Digitaler Zugang zur autonomen Konfliktlösung

Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger

Wo sucht der Mensch von heute Rat? Richtig: zunächst einmal im Internet. Diese Erkenntnis bot uns Anlass, eine Internet-Plattform zu entwickeln, auf der Konfliktbetroffene, aber auch Menschen, die in beratender oder leitender Funktion mit Konflikten anderer konfrontiert werden, Rat und Beistand bei der Suche nach dem richtigen Lösungsweg finden können. Seit Mitte Januar ist diese Plattform jetzt online.

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15.01.2023

Auf digitalem Weg zur alternativen Konfliktlösung

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Seit langem wird beklagt, dass interessengerechte und ressourcenschonende Wege der Konflikt­beilegung vielfach nicht beschritten werden, weil Betroffene von diesen Möglichkeiten keine oder nur unklare Vorstellungen haben und weil sie nicht wissen, wie sie auf diese Wege gelangen können. Sie sehen dann entweder von der Durchsetzung ihrer Ansprüche ab oder begeben sich in ein oftmals beschwerliches Gerichtsverfahren, obwohl sie durch Verhandlungen oder Vermittlung Dritter schnel­lere und vorteilhaftere Lösungen hätten finden können.

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15.01.2023

KOMPASS – digitaler Prozessauswahl-Assistent für Konflikte am Arbeitsplatz

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die Wahl des richtigen Streitbeilegungsverfahren ist oftmals entscheidend für den Ausgang eines Konflikts. Eine differenzierte Verfahrenswahlentscheidung findet gleichwohl immer noch selten statt, weil Betroffene und Entscheider die in Betracht kommenden Konfliktbeilegungsmechanismen nicht oder nicht zur Genüge kennen.

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15.01.2023

Nach gescheiterter Schlichtung zur Bahnhofverlegung: Stadt Starnberg und Bahn einigen sich nach 35 Jahren

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Wie ein Damoklesschwert hing eine Schadenersatzklage über 170 Millionen Euro über der Stadt Starnberg, doch nun scheint es eine Einigung zu geben: Nach intensiver, knapp zweijähriger Verhandlungszeit haben sich die Stadt Starnberg und die Deutsche Bahn AG (DB) auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, teilt die Starnberger Stadtverwaltung mit. Zur Beendigung der Schadenersatzklage, die im Dezember 2019 vom Staatskonzern eingereicht worden war, ist die Einigung am 22. Dezember 2022 notariell beurkundet worden. Der Stadtrat hatte dem Vertragsentwurf bereits am 12. Dezember mit nur einer Gegenstimme zugestimmt. Über die noch erforderliche Zustimmung des DB-Vorstandes soll diesen Monat entschieden werden.

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15.01.2023

Forschungsprojekt „Interaktion in der professionellen Mediation“ lädt zur Mitwirkung ein

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. (BAFM) kooperiert mit dem Arbeitskreis Mediationsforschung der Universität Bielefeld (AKMF) und lädt zur Teilnahme am Forschungsprojekt ein. Es werden Audio-Aufnahmen von Familienmediationen gesucht. Teilnehmende Mediationen werden finanziell gefördert.

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15.01.2023

STARK – Neue Informationsplattform für Familien in der Krise

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Redaktion ZKM

Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist kürzlich eine interessante neue Plattform für Eltern in Trennung und Scheidung online gegangen. Auf der Internetseite www.stark-familie.info (Slogan: Streit und Trennung meistern) werden Informationen (u.a. zur Mediation), Trainingsangebote etc. zur Verfügung gestellt.

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15.01.2023

Verhandeln mit dem Teufel: Wie Vermittlung im Krieg funktioniert

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der ehemalige südafrikanische Präsident Nelson Mandela brachte die Kriegsparteien in Burundi 2002 zu einem Friedensabkommen. Eine Schlüsselrolle hinter den Kulissen spielten dabei ein Schweizer und ein südafrikanischer Vermittler. Auch Schweizer NGOs arbeiten hinter den Kulissen für den Frieden. Friedensvermittlung ist ein diskreter Job. Vor allem NGOs sprechen selten darüber, was hinter den Kulissen passiert. Dabei sind sie ein wichtiger Teil der Schweizer Diplomatie und könnten noch eine Rolle bei der Befriedung der Ukraine spielen.

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15.01.2023

QVM gründet Zertifizierungsstelle

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Mediatorinnen und Mediatoren, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, sollen sich künftig nicht nur durch die von keinerlei Qualitätskontrolle oder -nachweis abhängige Bezeichnung „zertifizierter Mediator“, sondern durch ein vertrauenswürdiges, von einer unabhängigen Stelle erteiltes Zertifikat ausweisen können. Zu diesem Zweck haben sich vier der größten deutschen Mediationsverbände (BAFM, BMWA, DFfM und DGM) zu einem Qualitätsverbund Mediation (QVM) zusammengeschlossen und eine Zertifizierungsstelle gegründet. Nicht beteiligt ist der Bundesverband Mediation (BM). Die Zertifizierungsstelle des QVM bescheinigt auf Antrag, dass die Voraussetzungen der Ausbildungsverordnung erfüllt sind und somit die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ geführt werden darf. Darüber hinaus verleiht sie ein besonderes Zertifikat an Mediatorinnen und Mediatoren, die dem gesteigerten QVM-Standard genügen. Dazu gehören neben einer umfassenden Ausbildung von 220 Stunden fünf supervidierte Fälle sowie ein Gespräch mit zwei QVM-Gutachter(innen), in welchem fachliches Wissen, Interventionen und mediatorische Haltung erörtert werden. Von einer Verbandszugehörigkeit oder bestimmten Ausbildung ist die Zertifizierung als QVM-Mediator nicht abhängig.

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15.01.2023

Scheuers Maut-Desaster wird immer teurer – Kosten des Schiedsverfahrens laufen aus dem Ruder

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Andi Scheuer ist seit einem Jahr nicht mehr Verkehrsminister – doch für seine verkorkste Pkw-Maut muss sein Ministerium weiterhin zahlen. Im Verkehrsetat ist allein die Summe für den Rechtsstreit mit den privaten Firmen auf 26,4 Millionen Euro angestiegen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Victor Perli hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt.

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15.01.2023

ICC Court begeht 100-jähriges Jubiläum

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der 19. Januar 2023 ist ein Meilenstein in der Geschichte des ICC Courts. Neben einer virtuellen Auftaktveranstaltung am 19. Januar 2023 feiert die ICC mit einem einjährigen Programm das 100-jährige Bestehen des ICC International Court of Arbitration.

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15.01.2023

Streit um Internetportal der Schweizer Kirchen mit Mediation beendet

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) und das Katholische Medienzentrum haben 2022 eine Mediation durchgeführt. Im Zentrum der Mediation standen Fragen der publizistischen Tätigkeit von kath.ch.

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15.01.2023

ADR-Literatur

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Mit der ADR-Bibliothek möchten wir unseren Leserinnen und Lesern einen Überblick verschaffen, welche Fachbücher und -artikel während der letzten zwei Monate rund um die Themenbereiche Mediation und Konfliktmanagement neu erschienen sind. Dabei handelt es sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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12.01.2023

Personalarbeit 4.0: Datenschutz für Zeitarbeitsunternehmen

Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Die Verarbeitung personenbezogener Bewerber- und Arbeitnehmerdaten ist – neben der Arbeitnehmerüberlassung – das Kerngeschäft von Zeitarbeitsunternehmen. Datenschutz muss deshalb ernst genommen werden.

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09.01.2023

Blog powered by Zöller: Augen auf beim beA-Versand

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Es kommt immer wieder vor, dass ein fristgebundener Schriftsatz versehentlich an ein anderes als das zuständige Gericht gesandt wird, z.B. an das Ausgangs- statt an das Rechtsmittelgericht. Wenn das nicht noch rechtzeitig bemerkt und korrigiert wird, ist die Frist versäumt – in der Regel unrettbar, denn eine Wiedereinsetzung scheitert oft am Vorwurf mangelhafter Ausgangskontrolle. Einen Rettungsring hat die Rechtsprechung aber geschaffen: Wenn der Schriftsatz so frühzeitig bei dem unzuständigen Gericht einging, dass mit seiner Weiterleitung an das zuständige im üblichen Geschäftsgang gerechnet werden konnte, verneinte sie die Kausalität des Verschuldens und gewährte die Wiedereinsetzung (s. Zöller/Greger, § 233 ZPO Rn. 21).

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09.01.2023

Tarifbindung als Mittel zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Für Arbeitgeber wird es immer schwieriger, geeignete Arbeitnehmer zu finden. Oft wird in der Praxis unterschätzt, welche Wirkung bei der Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung hierbei eine Bindung des Arbeitgebers an Tarifverträge hat.

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06.01.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Präklusion von Vorbringen nach einer gemäß § 264 ZPO privilegierten Antragsänderung im Berufungsverfahren.

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04.01.2023

Personalarbeit 4.0: Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz gehören organisatorisch zusammen!

Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

In der Beratungspraxis werden Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz als zwei unterschiedliche Baustellen behandelt. Dies ist eine Fehlentwicklung: Sie führt dazu, dass der Wert von Datenschutzmaßnahmen unterschätzt wird und sich für den Geschäftsgeheimnisschutz in vielen Unternehmen überhaupt niemand hauptzuständig fühlt.

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02.01.2023

Düsseldorfer Tabelle 2023 (Erwiderung auf Schwamb v. 20.12.2022)

Portrait von Heinrich Schürmann
Heinrich Schürmann VorsRiOLG a.D.

Schwamb greift in seinem Beitrag die zu den Kontroversen bekannten Argumente auf, vernachlässigt dabei aber, dass sich die strittigen Punkte deshalb ergeben, weil die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Berechnungen längst nicht mehr mit den aus den Anfangsjahren des Unterhaltsrechts stammenden Maßstäben vergleichbar sind. Die strukturellen Veränderungen der letzten Jahrzehnte erfordern es, dass die Rechtsprechung die bisher angewandten Methoden auf ihre Eignung hinterfragt und die gewonnenen Ergebnisse auf ihre Angemessenheit und Stimmigkeit im Gesamtsystem überprüft.

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29.12.2022

Folgenreiche „Blutgrätsche“ für das UmRUG auf der Zielgeraden

Portrait von Prof. Dr. Heribert Heckschen / Ralf Knaier
Prof. Dr. Heribert Heckschen / Ralf Knaier

In den Tagen vor Weihnachten endete am 18.12.2022 nicht nur die – durchaus umstrittene – Fußball-WM der Herren in Qatar. Wenige Tage zuvor wurde am 15.12.2022 ein wesentlich weniger umstrittenes Vorhaben ebenso unsanft wie unnötig überraschend mittels einer „Blutgrätsche“ gestoppt: Die Rede ist vom Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG, Regierungsentwurf: BT-Drucksache 20/3822). Die bevorstehende Reform des Umwandlungsrechts beschäftigte seit Jahren und insbesondere 2022 die Wissenschaft in zahlreichen Teilaspekten (s. etwa J. Schmidt, NZG 2022, 579 u. 635; Baschnagel/Hilser, NZG 2022, 1333; Wollin, ZIP 2022, 989; Hommelhoff, NZG 2022, 683; Brandi/M. K. Schmidt, DB 2022, 1880; Bungert/Strothotte, BB 2022, 1411; Heckschen/Knaier, GmbHR 2022, 501 u. 613; Heckschen/Knaier, ZIP 2022, 2205). Für die Umsetzung der Richtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Umwandlungsrichtlinie – RL [EU] 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, ABl. EU Nr. L 321/2019, 1) haben die Mitgliedstaaten bis zum 31.1.2023 Zeit (J. Schmidt, ZEuP 2020, 565, 590; J. Schmidt, ZIP 2021, 112). Seit 2019 hatte eine Expertenkommission das Vorhaben vorbereitet (weitere Informationen abrufbar unter: https://www.bmjv.de/DE/Ministerium/ForschungUndWissenschaft/KommissionUmwandlungsrecht/KommissionUmwandlungsrecht.html). Das Umsetzungsverfahren in Deutschland war bereits weit fortgeschritten und nachdem es Gegenstand der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gewesen ist und die Vorschläge des Bundesrats und der Sachverständigen im Rechtsausschuss von letzterem teilweise in einer ergänzten und abgeänderten Version des Gesetzesentwurfs zum UmRUG umgesetzt wurden, konnte man davon ausgehen, dass das UmRUG pünktlich zum 31.01.2023 in Kraft treten würde (zum Ganzen ausführlich Heckschen/Knaier, GmbHR 2022, R376).In der Sitzung des Deutschen Bundestags vom 15.12.2022 kam nun jedoch alles anders als erwartet. Nach einer kurzen Debatte wurde das Gesetz nicht verabschiedet, sondern gem. § 82 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundestags einstimmig an den federführenden Rechtsausschuss zurücküberwiesen und die Abstimmung wurde abgesetzt (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-umwandlungsrichtlinie-924600). Offiziell hieß es hierzu, dass der zuständige Ausschuss des Bundesrats der Fristverkürzungsbitte des Bundestags nicht zugestimmt hatte und das Gesetz daher nicht vor Februar 2023 im Bundesrat beraten werden kann (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-umwandlungsrichtlinie-924600). Teilweise wird vermutet, dass die zahlreichen – thematisch nicht zum UmRUG gehörenden – Änderungen weiterer Gesetze, die dem letzten Entwurf angefügt wurden, zur Ablehnung der Fristverkürzung geführt hatten (dazu Wertenbruch, Bundesrat „vertagt“ UmRUG und stimmt Gesellschaftsregister-VO (GesRV) sowie der Änderung der Handelsregisterverordnung (HRV) zu, GmbHR-Blog v. 19.12.2022). Teilweise wird davon ausgegangen, dass der Bundesrat und die Länder allgemein unzufrieden damit sind, dass der Bundestag allzu oft eine Bitte um Fristverkürzung in den Gesetzgebungsverfahren äußert. Unabhängig davon, was letztlich den Ausschlag gegeben hat, kommt man nicht umhin Bundestag und Bundesrat ein Armutszeugnis dafür auszustellen, dass das wichtige UmRUG nun so kurz vor dem Ziel brutal aufgehalten wird (Der Podcast Parlamentsrevue spricht unter https://parlamentsrevue.de/ von „Trojaner[n] in der Umwandlungsrichtlinie“).Das UmRUG selbst dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie und betrifft im Bereich der grenzüberschreitenden Umwandlungen wichtige und wirtschaftlich weitreichende Vorgänge. Angesichts der Terminplanung des Bundesrats erscheint ein Inkrafttreten des UmRUG vor Ende Februar 2023 völlig aussichtslos. Die Folgen der „Blutgrätsche“ reichen jedoch weiter als eine bloße Verzögerung. Das UmRUG wird nun inhaltlich behandelt werden müssen. Es werden Anpassungen erforderlich, die dem verspäteten Inkrafttreten geschuldet sind. Es könnte angesichts der Verknüpfung mit anderen Gesetzgebungsvorhaben zu weiteren Verzögerungen kommen, die sich auf Wochen oder Monate erstrecken könnten.Besonders hart trifft der unvorhergesehene Ausfall des UmRUG als Schlüsselspieler des grenzüberschreitenden Umwandlungsrechts nun die Praxis. Verschmerzbar wäre zwar das Zwangsgeld, welches der Bundesrepublik für die verspätete Richtlinienumsetzung droht. Weit schwerer wiegt jedoch, dass die Praxis nun auch ohne das UmRUG grenzüberschreitende Umwandlungen durchführen müssen wird. Mit Ablauf des 31.01.2023 droht hier enorme Rechtsunsicherheit. Nach Ablauf der Umsetzungsfrist wird zu prüfen sein, inwiefern und welche Regelungen der Umwandlungsrichtlinie unmittelbare Anwendung finden müssen. Ein Rückgriff auf die EuGH-Rechtsprechung allein wird zur Durchführung grenzüberschreitender Umwandlungen jedenfalls wohl nicht mehr in Betracht kommen. Aus der Rechtsprechung des EuGH folgt, „[…] dass sich der Einzelne in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen kann, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat“ (EuGH v. 5. 10. 2004 – C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835). Für eine unmittelbare Wirkung einer Richtlinienvorschrift müssen demnach drei Voraussetzungen vorliegen (ausführlich Herrmann/Michl, JuS 2009, 1065):1. ein Verstoß gegen die Umsetzungsverpflichtung, etwa wenn der Mitgliedstaat die Richtlinie nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt hat,2. hinreichende inhaltliche Bestimmtheit der fraglichen Vorschrift, diese muss also einen hinsichtlich Tatbestand und Rechtsfolge vollständigen Rechtssatz enthalten, der im Einzelfall von einem Gericht angewendet werden kann und3. inhaltliche Unbedingtheit der Vorschrift; der Eintritt der Rechtsfolge darf also nicht von einer Entscheidung eines Mitgliedstaats abhängen.Diese Voraussetzungen wären sodann für jede einzelne Richtlinienvorschrift, die in einem konkreten grenzüberschreitenden Umwandlungsverfahren zur Anwendung kommen könnte, zu prüfen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Ergebnis einer dann evtl. gebotenen unmittelbaren Anwendung der Richtlinie nicht unbedingt im Einklang mit der im UmRUG vorgesehen Umsetzung stehen könnte. Weiterhin könnte der missliche Fall auftreten, dass einer der weiteren an einer grenzüberschreitenden Umwandlungsmaßnahme beteiligten Staaten die Richtlinie bereits umgesetzt hat und die Abstimmung mit den dortigen Umsetzungsnormen weitere Komplexität für die Umwandlung schafft. Zuletzt entsteht eine besondere Problemsituation, wenn das UmRUG während eines laufenden Umwandlungsverfahrens in Kraft tritt und unklar sein wird, welche Regelungen nun Geltung beanspruchen. Verschärfend wirkt, dass das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen vom Bundestag bereits am 01.12.2022 angenommen wurde (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-umwandlungsrichtlinie-912976) und daher schon vor dem UmRUG ausgefertigt werden und in Kraft treten könnte.Es bleibt daher festzuhalten, dass das Finale des Erlasses des UmRUG nur als Akt schlechter, kurzsichtiger und nicht allgemeinwohlorientierter Gesetzgebung betrachtet werden kann. Die Folgen der nicht fristgerechten Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie könnten der Gestaltungs- und Beratungspraxis, ebenso wie den Gerichten zukünftig noch einige schwerwiegende Probleme bereiten.

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27.12.2022

OLG Frankfurt a. M.: Verzögerungsgebühr wegen Nichttragens einer Maske

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das OLG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 27.9.2022 – 7 WF 116/22) hatte über die Verhängung einer Verzögerungsgebühr gem. § 32 FamGKG bei Zuwiderhandlung und Terminsvertagung zu entscheiden.

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20.12.2022

Was ist eine Kopie? Antwort des EuGH-Generalanwalts in einem Satz mit 143 Wörtern

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Eine Kopie ist eine Kopie ist eine Kopie. Aber was ist unter einer „Kopie“ im Sinne des Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO zu verstehen? Eine neue Entscheidung des BVerwG und die jüngsten Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts in einem österreichischen Vorlageverfahren deuten darauf hin, dass das Recht auf Kopie ein scharfes Schwert in der Hand der Betroffenen bleiben wird.

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20.12.2022

Düsseldorfer Tabelle 2023 (Erwiderung zu Schürmann FamRB 2023, 34)

Portrait von Werner Schwamb
Werner Schwamb VorsRiOLG a.D.

"Alle Jahre wieder" eine neue Düsseldorfer Tabelle; Heinrich Schürmann beschreibt es im Blog und in FamRB 2023, 34 zutreffend, weshalb das inzwischen erforderlich ist, und auch seiner Einschätzung, dass angesichts der fälligen Erhöhung der Selbstbehalte und der gleichzeitigen deutlichen Erhöhung der Bedarfsbeträge in der nochmals geänderten MindestunterhaltsVO 2023 eine Ausrichtung der Tabelle auf nur noch einen Berechtigten dieses Mal angezeigt gewesen wäre (anders als bei der Entnahme einer Einkommensgruppe vor 5 Jahren, vgl. damals kritisch Schwamb FamRB 2018, 67), kann ich folgen, denn der Abstand zwischen den Selbstbehalten und der zweiten Altersstufe ist nun so gering, dass eine Aufstufung bei nur einer unterhaltsberechtigten Person praktisch nicht mehr in Frage kommt. Kritikwürdig sind und bleiben dagegen Schürmanns Ausführungen zur Bedarfssituation beim Kindesunterhalt in allen vier Altersstufen, insbesondere der von ihm weiterhin abgelehnten vierten, über deren Erhalt in vermindertem Abstand zur dritten Altersstufe jedoch ein in der Kommission mehrheitlich getragener Kompromiss vor drei Jahren zustande gekommen ist. Die Differenz liegt darin, dass Schürmann - insoweit abweichend von der gesetzlichen Regelung und auch der Rechtsprechung des BGH - eine vollständige Übereinstimmung mit der sozialhilferechtlichen Lage herstellen will. Gemeinsam ist beiden Rechtsgebieten aber nur der Ausgangspunkt des steuerbefreiten Existenzminimums, nach dem sich auch der Mindestunterhalt der zweiten Altersstufe richtet. Davon 87% für die erste Altersstufe und 117% für die dritte Altersstufe sind die gesetzliche Regelung, die man kritisieren kann, aber bei der alljährlichen Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zugrunde zu legen ist. Schürmanns Kritik, dass 87% für die erste Altersstufe zu wenig, 117% für die dritte und 125% für die vierte Altersstufe dagegen zu viel seien, beruht inhaltlich im Wesentlichen auf seiner Annahme, dass der Wohnbedarf eines Kindes in allen Altersstufen unverändert bei derzeit 120 € liege.  Entgegen seiner Ansicht entspricht das aber nicht der Rechtslage im Unterhaltsrecht, insbesondere auch nicht den von ihm dafür in FamRB 2023, 35 unter Fußnoten 9, 10 zitierten beiden Entscheidungen des BGH vom 29.9.2021 (XII ZB 474/20 = FamRZ 2021, 1965 = FamRB 2022, 9 [M. Schneider]) und vom 18.5.2022 (XII ZB 325/20 = FamRZ 2022, 1366 = FamRB 2022, 342 [Schwamb]). Im Gegenteil liegt diesen beiden Entscheidungen sogar ausdrücklich zugrunde, dass 20% des jeweiligen Unterhaltsbedarfs eines Kindes nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile den Wohnbedarf ausmachen und sich dieser somit ausdrücklich auch nach dem steigenden Lebensalter richtet (gerade anders als nach der abgelehnten, früher teilweise vertretenen Pro-Kopfberechnung). Auch wenn die Verwirklichung dieses Wohnbedarfs sicher nicht immer zeitgleich mit Erreichen der nächsten Altersstufe umgesetzt wird, dürfte es nicht zweifelhaft sein, dass ein Jugendlicher einen höheren Wohnbedarf hat als ein Kleinkind. Jedenfalls entspricht das der unterhaltsrechtlichen Rechtslage (s. o.). Soweit Schürmann die 4. Altersstufe ganz ablehnt, ja sogar für die 18-jährigen einen niedrigeren Bedarf errechnet als für die 12-17-jährigen Jugendlichen, ist seiner Argumentation schon wiederholt entgegen getreten worden (vgl. Schwamb FamRB 2018, 67 ff., 69 und im Experten-Blog vom 21.7.2021 Der Familien-Rechtsberater - Blog (otto-schmidt.de) . Dass in der Tabelle für die 18-jährigen (FamRB 2023, 35) nicht einmal die 15 € für gesellschaftliche Teilhabe auftauchen, die mit Volljährigkeit auf jeden Fall deutlich ansteigt, und auch 3 € für Ausflüge und 14,50 € für den Schulbedarf im letzten Jahr vor dem Abitur untersetzt sind, nimmt dieser Zusammenstellung bereits jede Überzeugungskraft. Auch hier gilt wieder, dass die unterhaltsrechtliche Sicht nicht mit der sozialhilferechtlichen verglichen werden darf, zumal der Sozialhilfesatz für die nicht in Berufsausbildung stehenden arbeitslosen jungen Erwachsenen nicht deren Bedarf entspricht und einen gewissen "Strafcharakter" hat.  Zum wiederholten Mal muss schließlich der aufrechterhaltenen Auffassung widersprochen werden, ein "zu hoch angesetzter Bedarf im Mangelfall" benachteilige die jüngeren Geschwister. Diese Sichtweise übersieht weiterhin, dass der Einsatzbetrag im Mangelfall der jeweilige Zahlbetrag nach Abzug des Kindergeldes ist (ausführlich Schwamb FamRB 2018, 67 ff., 70). Damit liegt der Einsatzbetrag der privilegierten Volljährigen sogar mit der 4. Altersstufe noch deutlich unter dem der Jugendlichen in der 3. Altersstufe und gerade noch einen Euro über dem der 2. Altersstufe. Auf das Rechenbeispiel im Anhang III. der Frankfurter Unterhaltsgrundsätze 2023  http://www.hefam.de/DT/ffmAPfr.html wird insoweit verwiesen. Von einer Benachteiligung der minderjährigen Geschwister im Mangelfall kann deshalb keine Rede sein.

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20.12.2022

Auflösungsantrag trotz Sonderkündigungsschutz

Portrait von Kathrin Schulze Zumkley
Kathrin Schulze Zumkley

Auflösungsanträge betreffend das Arbeitsverhältnis zu einem Betriebsratsmitglied, Wahlbewerber oder einer sonstigen nach § 15 KSchG geschützten Person kommen in der Praxis selten vor, da die Anträge den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung voraussetzen, die betreffenden Personen nach § 15 KSchG aber nur außerordentlich gekündigt werden können.

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19.12.2022

Ist der EU-Kommissionsentwurf für eine Adequacy Decision zum neuen EU-US Data Privacy Framework angemessen?

Portrait von Mathias Lejeune
Mathias Lejeune

Am 13.12.2022 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Angemessenheitsentscheidung gem. Art. 45 DSGVO bezüglich des Datentransfers mit den USA („EU-U.S. Data Privacy Framework“) veröffentlicht. Der Entwurf war erwartet worden, nachdem die EU-Kommission am 25.3.2022 mit den USA eine neue Vereinbarung zum internationalen Datentransfer zwischen der EU und den USA angekündigt hatte („Trans-Atlantic Data Protection Framework“), siehe hierzu Lejeune, CRi 2022, 60) und Präsident Biden am 7.10.2022, wie ebenfalls angekündigt, eine neue Executive Order „on Enhancing Safeguards for United States Signals Intelligence Activities“ erlassen hatte (ausführlich hierzu Lejeune, CR 2022, 775).

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19.12.2022

Bundesrat "vertagt" UmRUG und stimmt Gesellschaftsregister-VO (GesRV) sowie der Änderung der Handelsregisterverordnung (HRV) zu

Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

1. Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, dem 15.12.2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie“ (BT-Drucksache 20/3822) nach knapp halbstündiger Debatte nicht verabschiedet, sondern gem. § 82 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundestages einstimmig an den federführenden Rechtsausschuss zurücküberwiesen und die Abstimmung abgesetzt. Der offizielle parlamentarische Hintergrund der Rücküberweisung bestand darin, dass der zuständige Ausschuss des Bundesrates der Fristverkürzungsbitte des Bundestages nicht zugestimmt hatte und das Gesetz daher nicht vor Februar 2023 im Bundesrat beraten werden kann. Im parlamentarischen Verfahren hatte der Rechtsausschuss des Bundestages noch Änderungen am UmRUG beschlossen (BT-Drucksache 20/4806). So wurde das UmRUG in der Gestalt eines Artikelgesetzes durch diverse sachfremde Gesetzesänderungen erweitert, die insbesondere das HGB, das VVG, das FamFG sowie das Lobbyregistergesetz (LobbyRG) betreffen.

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19.12.2022

Blog powered by Zöller: Fußangeln beim beA

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Sieht man von gelegentlichen technischen Pannen ab, hat sich die Übermittlung von Anwaltsschriftsätzen an die Gerichte über das besondere elektronische Anwaltspostfach gut eingespielt. Der Nutzer muss aber auch umsichtig mitspielen, so z.B. beim Signieren des Schriftstücks.

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17.12.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Möglichkeit einer Erledigungserklärung nach Erfüllung der Forderung im Mahnverfahren.

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