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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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10.08.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um eine mietrechtliche Frage.

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08.08.2019

Urlaub - richtig gemacht - 3 . Teil Die Abfindung von Urlaubsansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der gesetzliche Urlaub ist eigentlich „in natura“ zu gewähren, also durch Freistellung. Erst nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis darf er durch Geldleistungen abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Trotz dieser Regelung ist die Abfindung von Urlaubsansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis weitreichender möglich, als oft geglaubt.

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07.08.2019

Urlaub - richtig gemacht - 2 . Teil Das Musterschreiben

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich orientiere mich an dem vom BAG im Urteil vom 19.02.2019 (9 AZR 423/16) genannten Beispiel einer Unterrichtung gleich zu Jahresbeginn. In einer E-Mail an die Mitarbeiter, die hinsichtlich der Anzahl der Urlaubstage für jeden einzelnen Arbeitnehmer anzupassen ist, kann der Arbeitgeber wie folgt formulieren:

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06.08.2019

KG: Räumungsverfügung für gewerblich genutzte Räume

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Verfahren vor dem KG Berlin (Beschl. v. 9.5.2019 – 8 W 28/19) hatte die Antragstellerin an eine GmbH Gewerberäume vermietet. Die GmbH war rechtskräftig zur Herausgabe der Räume an die Antragstellerin verurteilt worden. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil stellte es sich heraus, dass die beiden Antragsgegner aufgrund eines Untermietvertrages mit der GmbH einen Teil der Räume nutzten. Daraufhin beantragte die Antragstellerin gegen die beiden Antragsgegner den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Räumung der von ihnen in Besitz gehaltenen Räume.

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06.08.2019

Ausblick über den Tellerrand: Wie Konflikte in Zukunft beigelegt werden

Portrait von Prof. Dr. Beate Gsell und Sebastian Henke, Wiss. Mitarbeiter
Prof. Dr. Beate Gsell und Sebastian Henke, Wiss. Mitarbeiter Ludwig-Maximilian-Universität München

In Kooperation mit dem Munich Center for Dispute Resolution, einer Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU München), veranstaltete die Centrale für Mediation ihren 18. Mediations-Kongress am 5. und 6. April an der LMU in München. Im Zentrum standen Zukunftsfragen der Mediation. Dabei war der thematische Bogen weit gespannt und reichte von speziellen Fragen der allgegenwärtigen Digitalisierung bis hin zu den allgemeinen gesellschaftlich-politischen Rahmenbedingungen konsensualer Streitbeilegung und dem weit verbreiteten Eindruck, dass konsensorientierte Konfliktbewältigung in Zeiten von Trump und Co gesellschaftlich betrachtet gerade nicht en vogue ist. Anlässlich der Veröffentlichung einiger Vorträge im kommenden Heft 4/2019 der ZKM (für CfM-Mitglieder bereits online verfügbar), werden hier einige zentrale Erkenntnisse in Erinnerung gerufen.

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06.08.2019

Urlaub - richtig gemacht - 1 . Teil Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der EuGH hat am 06.11.2018, Az. C-619/16, C-684/16 entschieden, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern muss, den Urlaub zu nehmen, und ihnen klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub, wenn er nicht genommen werden sollte, am Ende des Bezugszeitraums oder eines zulässigen Übertragungszeitraums verfallen wird. Das BAG hat diese Rechtsprechung am 19.02.2019 (Az. 9 AZR 423/16) umgesetzt und die noch sehr allgemeinen Ausführungen des EuGH für die Praxis konkretisiert: Das BAG legt allen Arbeitgebern nahe, bei der Aufforderung die Anzahl der Urlaubstage einschließlich der aus Vorjahren übertragenen Resturlaubstage konkret anzugeben.

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03.08.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Beachtlichkeit von tatsächlichem Hilfsvorbringen einer Partei.

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03.08.2019

Journalistische Zwecke im Mediendatenschutz

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Das Thema der Auswirkungen der im Mai letzten Jahres in Kraft getretenen DSGVO auf die unterschiedlichsten Aspekte des Presse- und Medienrechts hat neben anderen kürzlich den Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit auf seiner Mainzer Tagung am 5.7.2019 beschäftigt (Referate und Tagungsbericht demnächst im Heft). An dieser Stelle ist es nicht möglich, die dort erörterte Vielzahl der Fragen auch nur anzureißen, die sich auf der Basis der DSGVO in der Schnittstelle zwischen Datenschutz- und Medienrecht ergeben. In einem Punkt hat der EuGH (Urteil vom 14.2.2019; GRUR 2019, 760 - Buivids/Datu valsts inspekcija) freilich bereits Klarheit geschaffen: Der Fall betrifft einen Video-Film, den der lettische Staatsbürger Buivids von seiner polizeilichen Vernehmung im Rahmen eines gegen ihn selbst eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens auf der Dienststelle der Ermittlungsbehörde gefertigt und anschließend über die Website www.youtube.com einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht hatte. Die lettische Datenschutzbehörde sah in dieser Veröffentlichung eine Verletzung einer persönlichkeitsschützenden Bestimmung des dortigen Datenschutzgesetzes und ordnete die Löschung des Videos auf YouTube und anderen Websites an. Rechtsbehelfe von Buivids blieben vor den lettischen Instanzgerichten ohne Erfolg, bis der Oberste Gerichtshof Lettlands den Fall im Wege eines Vorlagebeschlusses dem EuGH vorgelegt hat. Der Vorfall ereignete sich und die Entscheidungen der lettischen Gerichte ergingen noch vor Inkrafttreten der DSGVO und damit im Geltungsbereich des nationalen lettischen Datenschutzgesetzes und der Richtlinie 95/46 EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verwendung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr - beides Normwerke, die mit dem Inkrafttreten der DSGVO ihre Geltung verloren haben, die allerdings auch der EuGH seinem nach Inkrafttreten der DSGVO ergangenen Urteil noch zugrundezulegen hatte. Dennoch ist dieses Urteil für einen spezifischen Teilbereich des Konflikts zwischen Datenschutz und Medienfreiheiten im Rahmen der DSGVO prägend. Wie die Ermächtigungsnorm des Art. 85 Abs. 2 DSGVO zur Schaffung von Bereichsausnahmen für u.a. die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken durch die nationalen Normsetzer enthielt schon Art. 9 RL 95/46 EG eine Privilegierung der Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie allein zu journalistischen Zwecken erfolgte. In seinem noch zum alten Recht, aber nach Inkrafttreten der DSGVO ergangenen Buivids-Urteil bestätigt nun der EuGH die im deutschen Recht ohnehin herrschende Auffassung, dass der Begriff zu journalistischen Zwecken im weitest möglichen Sinn zu verstehen ist. Dass Buivids kein Berufsjournalist ist, ist nach Auffassung des EuGH ebenso irrelevant wie die Tatsache, dass er das Video der Öffentlichkeit nicht auf einem spezifisch journalistischen Verbreitungsweg zugänglich gemacht hat, da YouTube nicht als klassisches, dem Journalismus dienendes Medienunternehmen gelten kann. Ausreichend für die Feststellung eines journalistischen Zwecks ist nach Auffassung des EuGH allein die Frage, ob es der alleinige Zweck des Videos ist, Informationen, Meinungen oder Ideen in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Der EuGH verweist den Fall wegen dieser Frage an das vorlegende lettische Gericht zurück. Es gehört aber nicht viel Phantasie dazu sich vorzustellen, dass sie bei einem Video, das sich mit einem Verhör staatlicher Ermittlungsbehörden und den darin angewandten Methoden befasst, zu bejahen ist. Festzuhalten ist damit auch für den heute maßgeblichen Anwendungsbereich der DSGVO: Wo es um Kommunikationsformen jedweder Art geht, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse dienen, greift die Bereichsausnahme des Art. 85 ABS. 2 DGVO. Hier ist nicht das Datenschutz-, sondern das nationale Medien- und Äußerungsrecht gefragt.

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01.08.2019

Sampling im Sinne des EuGH – Kunstfreiheit in der Schwebe zwischen „Erkennbarkeit“ und „Interaktion“

Portrait von Dr. Stefan Papastefanou
Dr. Stefan Papastefanou Rechtsanwalt, White & Case LLP, Hamburg; Lehrbeauftragter und Dozent Bucerius Law School, Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy, Hamburg

Die vom EuGH neu entwickelten Maßstäbe zur Beurteilung von Sampling sind alles andere als eindeutig und schaffen wenig Praktikabilität. Die sehr sorgfältig formulierten Fragen des BGH (Beschl. v. 1.6.2017 - I ZR 115/16) und auch die grundsätzlich gelungene Auseinandersetzung des GA Szpunar (zur Analyse und Übersicht: Papastefanou, CR 2019, 36, 41 Rz 41-43) hatten auf eine bedeutungsvolle und weitreichende Antwort hoffen lassen. Insbesondere war die Entwicklung eines praktikablen Maßstabs für die nationalen Instanzgerichte wünschenswert. Eine Antwort hat es gegeben. Begrüßenswert ist hieran allein, dass der doch etwas entgleisenden Auslegung der Kunstfreiheit durch das BVerfG ein Riegel vorgeschoben wurde.

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01.08.2019

Nur Meinungsverschiedenheit oder dauerhafte Kooperationsunfähigkeit? (OLG Koblenz v. 14.11.2018 – 13 UF 413/18)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Die Frage an den Mandanten nach dem Grund der Rücksprache wird in Kindschaftssachen in der Regel mit dem Satz beantwortet, dass ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gewünscht werde. In der sich anschließenden Beratung müssen nicht nur die – häufig fehlenden – Voraussetzungen der doppelten Kindeswohlprüfung näher erläutert, sondern es muss üblicherweise überhaupt erst geklärt werden, worauf sich das Begehren des Mandanten richtet, d.h. ob es letztlich tatsächlich einer Sorgerechtsregelung bedarf oder nur eine zwischen den Eltern zu einem einzelnen Aspekt bestehende Meinungsverschiedenheit die gerichtliche Kompetenzübertragung zu dieser Frage erfordert. Die Abgrenzung ist nicht immer zweifelsfrei möglich, wie auch eine Entscheidung des OLG Koblenz aus dem Jahr 2018 zeigt.

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30.07.2019

Anspruch des Betriebsrats auf Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten - anonymisiert, personenbezogen oder zweistufig?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach den Landesarbeitsgerichten Hamm (Beschl. v. vom 19.9.2017 - 7 TaBV 43/17) und Sachsen-Anhalt (Beschl. v. vom 18.12.2018 - 4 Ta BV 19/17) hat nunmehr auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschl. v. 15.5.2019 - 3 TaBV 10/18) entschieden, dass dem Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht nur anonymisiert, sondern personenbezogen Einblick in die Listen über die Löhne und Gehälter zu gewähren ist. Datenschutzrechtliche Erwägungen nach dem BDSG bzw. nach der DSGVO stünden dem Anspruch nicht entgegen. Auch die Vorgaben nach dem EntgTrG beinhalteten keine Einschränkungen des Einsichtsrechts des Betriebsrates.

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30.07.2019

Der Betriebsrat muss die Beschäftigtendaten schützen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die datenschutzrechtliche Stellung des Betriebsrats nach Inkrafttreten der DSGVO wird heftig diskutiert, auch hier im Blog. Das BAG hat dazu in der vergangenen Woche einen sehr beachtenswerten Beschluss vom 9.4.2019 auf der Homepage veröffentlicht. Anders als die Vorinstanz dies nach der tradierten Rspr. zum Unterrichtungsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG bewertet hatte, muss der Betriebsrat Schutzmaßnahmen treffen, zumindest bei besonderen personenbezogenen Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO bzw. § 26 Abs. 3 BDSG.

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28.07.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die sukzessive Geltendmachung von Teilforderungen in getrennten Prozessen.

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26.07.2019

Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung elektronischer Zeiterfassung?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach dem Beschluss des BAG v. 28.11.1989 (1 ABR 97/88, BAGE 63, 283) hat das Recht des Betriebsrats hinsichtlich des Mitbestimmungstatbestandes § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nicht zum Inhalt, dass der Betriebsrat die Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung verlangen kann. Auch die Abschaffung einer solchen technischen Kontrolleinrichtung bedarf daher nicht der Zustimmung des Betriebsrats. Im Schrifttum wird dies begrüßt und angeführt, dass ein Mitbestimmungsrecht, das dem Schutz und der Abwehr belastender Maßnahmen dient, ein Initiativrecht des Betriebsrats auf Einführung eben solcher Maßnahmen ausschließt (Clemenz in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, § 87 BetrVG Rd. 33).

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25.07.2019

OLG Frankfurt: Erstattung von Reisekosten eines Anwaltes, der am Sitz der Partei ansässig ist

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Beklagte beauftragte einen Rechtsanwalt, dessen Kanzlei sich nicht im Gerichtsbezirk, sondern am Sitz der Partei befand (sog. „Distanzanwalt“). Demgemäß musste der Rechtsanwalt zu zwei Terminen zum Prozessgericht anreisen. Im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren machte die Beklagte entsprechende Reise- und Übernachtungskosten ihres Rechtsanwaltes geltend, worüber das OLG in der erst jetzt näher bekannt gewordenen Entscheidung (Beschl. v. 7.5.2018 – 6 W 37/18) zu befinden hatte.

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19.07.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um einen nicht alltäglichen Fall der Kostenerstattung.

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19.07.2019

Augenmaß beim Unterlassungsanspruch

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Die 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG hatte kürzlich für den Bereich des Grundrechts der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG über eine Konstellation zu entscheiden, die auch im Rahmen der Medienfreiheiten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und Art 10 EMRK nicht selten zu Kontroversen führt (BVerfG 1 BvR 1738/16, GRUR 2019, 757 - Märchenbilder). Eine Künstlerin hatte mit Einwilligung der damals noch minderjährigen Betroffenen und ihrer gesetzlichen Vertreter ein Porträt der Betroffenen angefertigt und es später, ohne erneute Einwilligung, neben anderen Porträts in einer Ausstellung gezeigt, die den Themen Missbrauch, Gewalt, Verlassenheit und Sehnsucht gewidmet war. Die im Wege der Unterlassungsklage angerufenen Zivilgerichte sahen es wohl mit Recht als einen Eingriff in die durch Art. 1 GG geschützte Würde der Betroffenen an, dass durch die Zurschaustellung des Porträts in der den genannten Themen gewidmeten Ausstellung der Eindruck erweckt wurde, sie sei persönlich Opfer eines Missbrauchs oder einer anderen Gewalttat geworden. Entsprechend dem Antrag der Betroffenen untersagten sie es der Künstlerin, das Porträt künftig in jeglicher Form Dritten gegenüber öffentlich zu machen oder zu  verbreiten. Die Künstlerin wird durch dieses Verbot mithin daran gehindert, das von ihr geschaffene Werk in einem anderen, unverfänglichen Kontext zur Schau zu stellen. Durch dieses umfassende Verbot ist die auch für das Recht am eigenen Bild relevante Frage nach dem zulässigen Umfang des Veröffentlichungsverbots aufgerufen. Denn die Dinge liegen im Konfliktfeld zwischen der Menschenwürde des Einzelnen und der Kunstfreiheit nicht anders als im Rahmen des Konflikts zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Verletzten und insbesondere seinem Recht am eigenen Bild einerseits und den genannten Medienfreiheiten andererseits. Hier wie dort geht es um die bedeutsame Frage, ob Verletzte und Gerichte der einer konkreten Situation zuzuordnenden Verletzung ihrer Rechte durch den Künstler oder etwa einen Zeitschriftenverlag mit einem sogenannten Gesamtverbot begegnen können, mithin einem vorbehalt- und ausnahmslosen Verbot der künftigen Verbreitung des in Rede stehenden Bildes. Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BGH ist diese Frage zu verneinen. Insbesondere das OLG Hamburg erlässt demgegenüber ein Gesamtverbot und rechtfertigt es mit der Erwägung, es unterliege im Hinblick auf die Grundrechte des Verletzers aus Art. 5 Abs. 1 oder auch Abs. 3 einer immanenten Schranke und greife nicht, wenn der Veröffentlichung im Hinblick auf die konkrete Situation keine höherwertigen Belange des Abgebildeten entgegenstehen. Mit dieser Auffassung mutet das OLG Hamburg den Medien mithin das Risiko zu, mit einer neuerlichen Vereöffentlichung des Bildes in einem anderen Kontext gegen ein gerichtliches Verbot zu verstoßen. Dieser Kontroverse dürfte der "Märchenbilder"- Beschluss des BVerfG nun ein Ende setzen. Das Gericht sieht in dem gerichtlichen Verbot mit Recht insoweit einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechtsposition der Künstlerin, als es sich nicht auf die Zurschaustellung des Bildes in der in Rede stehenden konkreten Situation beschränkt. Wie in allen anderen Bereichen auch ist damit der gegen eine Bildnisveröffentlichung gerichtete Unterlassungsanspruch auf die konkrete Verletzungsform zu beschränken. Ein Verletzter, der in einem gerichtlichen Verfahren künftig noch ein Gesamtverbot beantragt, wird damit keinen Erfolg mehr haben können und obendrein die durch den Verbotsexzess entstehenden Verfahrenskosten zu tragen haben.

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18.07.2019

FDP will Freelancer vor dem Sozialstaat schützen, LAG Köln sieht Dauerprojektverantwortlichen als Arbeitnehmer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zwei Nachrichten vom heutigen Tag, die die Ambivalenz rund um die Scheinselbständigkeit und den Arbeitnehmerbegriff sichtbar machen: Die FAZ berichtet heute über Absichten der FDP, Freelancer vor dem Sozialstaat zu schützen. Das LAG Köln hat am 8.5.2019 (9 Ta 31/19) entschieden, dass ein Projektdienstleister  Arbeitnehmer i.S.d. § 611a Abs. 1 BGB ist, wenn er im Umfang der üblichen Wochenarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in den Büroräumen des Unternehmens mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln tätig wird und keine von betrieblichen Daueraufgaben abgrenzbare Projekte erkennbar sind.

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17.07.2019

Wirksamkeit einer Poolvereinbarung

Portrait von Friedemann Kirschstein
Friedemann Kirschstein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Der BFH hat in seiner Entscheidung v. 20.2.2019 zu den Voraussetzungen an die Form von Poolvereinbarungen Stellung genommen:

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16.07.2019

Nichts Halbes beim Urlaub

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 6.3.2019 (Az. 4 Sa 73/18) entschieden, dass das BUrlG keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen kennt. Es hat den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers auf Erteilung des Urlaubs in Form von halben Urlaubstagen zurückgewiesen.

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15.07.2019

Filterpflichten nach Art. 17 EU-Urh-RL - Plädoyer für ein kohärentes Haftungssystem

Portrait von Prof. Dr. Caroline Volkmann
Prof. Dr. Caroline Volkmann h_da Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences

Welche Filterpflichten treffen Host-Provider bei Persönlichkeitsrechts- und Urheberrechtsverletzungen? In seinem Schlussantrag hat EuGH-Generalanwalt Szpunar den Umfang der einer Social-Media-Plattform wie Facebook obliegenden Pflicht beurteilt, weitere Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Nutzer zu vermeiden (Schlussantrag des Generalanwalts Szpunar vom 4.6.2019, Rs. C‑18/18). Ausgehend von seiner Argumentation spricht vieles dafür, seine Analogie zum Urheberrecht für eine restriktive Auslegung der Filterpflichten nach Art. 17 EU-Urh-RL heranzuziehen.

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15.07.2019

Keine „Durchhalteprämie“ für Verbleiben bei der Partnerin (BGH v. 18.6.2019 – X ZR 107/16)

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Wenden Eltern ihrem Kind sowie dessen nichtehelichen Partner einen größeren Geldbetrag zum Erwerb einer Immobilie zu, gehen sie in der Regel davon aus, dass diese Schenkung nicht nur einem kurzfristigen Zusammenleben des Paares dienen werde. Deshalb fällt die Geschäftsgrundlage für die Zuwendung weg, wenn sich die beiden Partner bereits ca. zwei Jahre nach der Schenkung trennen. Das OLG Brandenburg als Vorinstanz hatte noch einen Abzug von ca. 5 % pro Jahr des Zusammenlebens gemacht. Der BGH zieht eine derartige „Verbleibensprämie“ nicht von dem zu erstattenden Betrag ab. Der Rückerstattungsbetrag vermindert sich nicht deshalb, weil der Partner des Kindes der Schenker einen bestimmten Zeitraum in der Partnerschaft verblieben ist.

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14.07.2019

Twittern als Betriebsratsaufgabe?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach Ansicht des LAG Niedersachsen ist ein generelles Verbot gegenüber einem Betriebsrat, sich über ein Twitter Account über betriebliche Angelegenheiten zu äußern, zu weit gefasst, weil der Betriebsrat im Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG grundrechtsfähig sei (LAG Niedersachsen, Beschl. v. 6.12.2018 - 5 TaBV 107/17). Das BAG, bei dem die Rechtsbeschwerde anhängig ist, wird hierüber letztinstanzlich zu entscheiden haben. Twitter verfügt über eine Funktionalität "Antwort". Diese kann, anders als die Funktion "Besucher-Beiträge" bei Facebook, von den Nutzern nicht deaktiviert werden. Die Funktion "Antwort" ermöglicht Twitter-Nutzern, auf Tweets Antworten auf Twitter einzustellen. Daher ist Einführung eines Twitter Accounts durch den Arbeitgeber nach Ansicht des LAG Hamburg nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig (Beschl. v. 13.9.2018 - 2 TaBV 5/18).

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13.07.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Pflicht des Gerichts, Vortrag in einem nachgelassenen Schriftsatz zu berücksichtigen.

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12.07.2019

Krieg der Daten: Episode I - Die Drittländer-Cloud-Bedrohung

Portrait von Dennis G. Jansen, LL.M. (Berkeley)
Dennis G. Jansen, LL.M. (Berkeley) Rechtsanwalt (J-Law.de), General Counsel (CoachHub.io), und Gründer | Datenschutz, Software, IP, IT und IT-Beweismittel

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud von US-Anbietern könnte auch dann zum Problem werden, wenn Daten und Server in der EU verbleiben. Immer größere Datenmengen werden in der Cloud gelagert und verarbeitet. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, stellt die DSGVO ein Bündel von Anforderungen an eine Nutzung der Cloud. Besondere Anforderungen stellt die DSGVO in Kapitel V bei Datenverarbeitungen, an denen Länder beteiligt sind, in denen die DSGVO nicht gilt (“Drittländer”).

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11.07.2019

Hitzefrei für Eltern?

Portrait von Redaktion
Redaktion

Liebe Leserinnen und Leser unseres FamRB-Blogs,

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11.07.2019

Rechtsanwalt Dr. Schwedhelm im Interview zu den Herausforderungen des Umwandlungsrechts und den Chancen des neuen Realteilungserlasses

Portrait von Katharina Melkko
Katharina Melkko

Das Umwandlungsrecht ist eine extrem herausfordernde und komplexe Materie. Für eine sachgerechte Beratung sind sowohl vertiefte Kenntnisse im Zivil- als auch im Steuerrecht vonnöten. Und gerade letzteres ist ständig im Wandel. Aktuell müssen sich Berater z.B. mit dem neuen Realteilungserlass auseinandersetzen. Anlässlich der Neuauflage des Schwedhelm, Die Unternehmensumwandlung, habe ich hierüber mit dem Autor des Buches Rechtsanwalt Dr. Rolf Schwedhelm[1] gesprochen.  

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11.07.2019

Der BFH klärt Streitfragen zum Antrag auf Rückbeziehung nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG

Portrait von Dr. Jens Stenert
Dr. Jens Stenert

Mit seinem Urteil vom 19.12.2018 (I R 1/17) hat der BFH einige ganz grundlegende Fragen zum Rückbeziehungsantrag nach § 20 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 6 UmwStG gestellt. Das Urteil enthält vier zentrale Aussagen:

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09.07.2019

DSGVO: Rund 200 Millionen Euro Bußgeld für British Airways nach Datenpanne geplant

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Die persönlichen (insbesondere auch Zahlungs-) Daten von rund 500.000 Passagieren sind im letzten Jahr bei British Airways in die Hände von kriminellen gelangt. Die - für ihr konsequentes Vorgehen schon bekannte - britische Datenschutzaufsichtsbehörde ICO will daraufhin nunmehr ein Bußgeld gem. Art. 83 DSGVO von rund 183,39 Millionen Britische Pfund, umgerechnet etwa 204 Millionen Euro gegen die Airline verhängen. Das entspricht einem 1,5% des Geschäftsjahresumsatzes. Das dürfte einen neuen Höhepunkt der Diskussion um Bußgelder unter Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung darstellen.

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08.07.2019

Zustellung einer Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten bis 17.00 Uhr

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil v. 14.12.2018 (9 Sa 69/18) entschieden, dass eine bis 17.00 Uhr in den Hausbriefkasten eines Arbeitnehmers eingeworfene Kündigung am selben Tag zugeht. Dann beginnt die Frist des § 4 KSchG an diesem und nicht am nächsten Tag zu laufen.

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06.07.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um Ansprüche nach dem Abbruch einer eBay-Auktion.

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06.07.2019

Neufassung des § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG: E-Mail-Austausch als Einwilligung

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Ende vergangener Woche hat der Bundestag zu weit vorgerückter Stunde das "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz" zur DSGVO verabschiedet. Dort sind neben einer Reihe von Anpassungen in bestehenden Gesetzen recht kurzfristig noch zwei Klarstellungen aufgenommen worden, die auch arbeitsrechtliche Fragestellungen betreffen. Zum einen ist dies die Erhöhung des Schwellenwerts in § 38 BDSG für die Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten von 10 auf nunmehr 20 Personen. Weitaus bedeutender für die tägliche Personalpraxis dürfte jedoch die dort avisierte Neufassung des § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG sein. Demnach bedarf eine datenschutzrechtliche Einwilligung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses künftig nicht mehr der Schriftform, sondern „hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen“. Insoweit wird künftig der Austausch von E-Mails genügen. Der Streit, ob die bisherige Vorgabe der Schriftform als "Regelfall" überhaupt DSGVO-konform ist, dürfte damit kurzfristig ebenfalls der Geschichte angehören.

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05.07.2019

Das Ende einer langen Odyssee?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Für den katholischen Chefarzt des Krankenhauses, dem wegen seiner Wiederheirat im März 2009 gekündigt worden war, ist der Rechtsstreit durch das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 20.2.2019 (2 AZR 746/14, ArbRB online) beendet. Das Erzbistum Köln hat diese Woche erklärt, dass gegen das Urteil des BAG keine Verfassungsbeschwerde eingelegt werde. Der Anwalt des Chefarztes wird mit den Worten zitiert: "Die extrem belastende Odyssee hat nun ein Ende." In der Pressemitteilung des Erzbistums Köln heißt es, dass maßgeblich für die Entscheidung insbesondere der Umstand sei, dass der in Rede stehende Fall aktuell keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr habe, da er nach heute in der katholischen Kirche geltendem kirchlichen Arbeitsrecht anders zu beurteilen wäre. Der Kündigung lag eine kirchengesetzliche Regelung aus dem Jahre 1993 zugrunde, die 2015 grundlegend geändert wurde. Die katholische Kirche werde allerdings möglicherweise vom Bundesverfassungsgericht Gelegenheit erhalten, ihre Rechtsauffassung zu den auch aus ihrer Sicht weiter klärungsbedürftigen Grundsatzfragen des Verhältnisses von Religionsverfassungsrecht und Unionsrecht durch eine Stellungnahme in das Verfahren „Egenberger“ der evangelischen Kirche einzubringen, das beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

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04.07.2019

Neue Gesetzgebungsvorschläge zum Zivilprozessrecht

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Das BMJV hat einen Referentenentwurf zur dauerhaften Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen vorgelegt. Ergänzend ist darin unter anderem vorgesehen, den Katalog von Materien, für die jedes LG und jedes OLG eine spezialisierte Kammer bzw. einen spezialisierten Senat einrichten muss, deutlich zu erweitern. An dieser Regelung könnten sich künftig langwierige Kompetenzkonflikte entzünden, die dem angestrebten Ziel der Effizienzsteigerung zuwiderlaufen. Deshalb bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber flankierende Maßnahmen vorsieht, um diese Gefahr zu minimieren.

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03.07.2019

Keine Diskussion mehr um den Kinderreisepass? (BGH v. 27.3.2019 – XII ZB 345/18, FamRB 2019, 259)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Wird einem Personensorgeberechtigten widerrechtlich ein Kind vorenthalten, so kann er – gestützt auf § 1632 BGB – die Herausgabe des Kindes gerichtlich geltend machen und ggf. auch nach §§ 88 ff. FamFG vollstrecken. Keine Regelung trifft das Gesetz allerdings zu der Frage, wie es sich mit Gegenständen verhält, die dem persönlichen Gebrauch des Kindes dienen. Hiervon werden nicht nur die persönlichen Dokumente des Kindes erfasst, sondern auch ganz profane Dinge, wie etwa die Bekleidung des Kindes. Bekannt sind jedem Familienrechtler die häufigen Diskussionen darüber, ob und ggf. in welchem Zustand einem Kind anlässlich der Ausübung eines Umgangskontakts Kleidung mitzugeben, aber auch nach Besuchsende zurückzugeben ist.

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03.07.2019

"Klickköder"

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Das deutsche Äußerungsrecht kennt eine neue Rechtsfigur: den dem englischen "click baiting" entlehnten "Klickköder". Das OLG Köln hatte in einer Entscheidung vom 28.5.2019 (15 U 160/18) einen Sachverhalt zu beurteilen, in dem eine Zeitschrift Porträtfotos von vier Prominenten als Aufmacher einer Online-Meldung darüber nutzte, dass einer der Abgebildeten an Krebs erkrankt sei und sich deswegen aus der Öffentlichkeit zurückziehen müsse, ohne zu offenbaren, auf welchen der Abgebildeten das zutreffe. Der hier klagende Prominente, dem das OLG einen überragendem Markt- und Werbewert attestiert, war unstreitig nicht erkrankt und wurde im Text der Meldung auch nicht erwähnt. Die Veröffentlichung seines Fotos konnte daher nur den Zweck haben, Besucher des betreffenden Online-Portals dazu zu animieren, die dahinter liegende Meldung anzuklicken, um herauszufinden, auf welchen der Abgebildeten sie sich bezog. Das OLG hat dem Kläger eine als Lizenzgebühr qualifizierte Entschädigung von 20.000 Euro zugesprochen und wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zum BGH zugelassen. Dass die Veröffentlichung des Fotos u. a. des hier klagenden Prominenten eine Verletzung seines Rechts am eigenen Bild aus §§ 22, 23 KUG darstellt, kann unter Berücksichtigung des bekannt gewordenen Sachverhalts nicht zweifelhaft sein. Auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens müssen eine einwilligungslose Verbreitung ihres Bildnisses nur tolerieren, wenn ein jedenfalls entfernter funktionaler Zusammenhang mit einem weit verstandenen zeitgeschichtlichen Ereignis und der Funktion besteht, die dem Betroffenen dabei zukommt. Fragen können sich daher erst auf der Ebene der Rechtsfolgen ergeben. Das OLG hat dem betroffenen Prominenten ausdrücklich nicht die bei einer schwerwiegenden Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und seines Rechts am eigenen Bild in erster Linie in Betracht kommende Geldentschädigung zuerkannt; was nahe gelegen hätte, stellt doch die durch nichts gerechtfertigte Behauptung, ein Prominenter mit einem überragenden Werbewert müsse sich wegen einer Krebserkrankung zurückziehen, ohne Frage eine schwerwiegende Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Das OLG Köln spricht dem Betroffenen stattdessen eine Lizenzgebühr zu und rückt den Vorgang in die Nähe einer Veröffentlichung zu Werbezwecken. Hier aber regen sich Zweifel. Denn der Einsatz eines Bildes als Hinweis auf einen im selben Zusammenhang veröffentlichten eigenen redaktionellen Beitrag kann nach der bisher unangefochtenen Auffassung des BGH nicht als Werbung qualifiziert werden. Das OLG aber scheint das Tor öffnen zu wollen, das unter dem rechtlichen Aspekt der Lizenzgebühr dem zu Unrecht Abgebildeten dann verschlossen ist, wenn die Abbildung zu - möglicherweise auch zu missbilligenden - redaktionellen Zwecken erfolgt. Dass es mit dieser Entscheidung die etablierte Abgrenzung zwischen den Rechtsfolgen rechtswidriger redaktioneller Berichterstattung und unerlaubter Ausnutzung vermögenswerter Aspekte des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild aufhebt, dürfte es, wie die Zulassung der Revision zu belegen scheint, selbst gesehen haben. Man darf gespannt sein, ob der BGH diesen Weg mitgehen oder dem hier verletzten Betroffenen eine persönlichkeitsrechtlich fundierte Geldentschädigung zusprechen wird.

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02.07.2019

Viral aber nicht ansteckend: Influencer und Lauterkeitsrecht

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Haben Sie auch etwas gegen...?

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02.07.2019

Hitzefrei für Eltern?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nicht, wie wir vergangene Woche festgestellt haben. Was passiert, wenn Eltern ihre Kinder betreuen müssen, die in der Schule oder im Kindergarten „hitzefrei“ erhalten haben: Können sie den Arbeitsplatz verlassen (1. Ebene) und wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt (2. Ebene)?

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28.06.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Folgen eines erstinstanzlichen Verfahrensfehlers.

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27.06.2019

Neue Probleme bei der Überstundenpauschalierung und Vertrauensarbeitszeit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Im Zusammenhang mit der Prüfung einer tarifvertragsersetzenden Gesamtbetriebsvereinbarung in einem Rechtsstreit um Überstundenvergütung und/oder Freizeitausgleich zwischen der Gewerkschaft ver.di als Arbeitgeber und einem Gewerkschaftssekretär hat das BAG gestern Bedenken gegen pauschale Abgeltungen von Überstunden geäußert (BAG, Urteil vom 26.06.2019 – 5 AZR 452/18, PM 27/19).

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26.06.2019

BGH: Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer des Reiseveranstalters im Reiseland

Portrait von Prof. Dr. Ernst Führich
Prof. Dr. Ernst Führich

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 25.6.2019 (X ZR 166/18) die Voraussetzungen präzisiert, unter denen der Tatrichter dem Vorbringen einer Partei zum Inhalt von ausländischen Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer im Zielgebiet einer Pauschalreise nachzugehen hat.

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25.06.2019

Hessischer Datenschutzbeauftragter (HBfDI) interpretiert Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO restriktiv

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Gegenwärtig besteht erhebliche Unsicherheit, wie weit das Auskunftsrecht über personenbezogene Daten im Beschäftigungsverhältnis nach Art. 15 DSGVO geht. Das LAG Baden-Württemberg hat am 20.12.2018 (17 Sa 11/18, ArbRB 2019, 134 mit Anm. Braun; dazu Lentz, ArbRB 2019, 150) einen sehr weitgehenden Auskunftsanspruch ausgeurteilt. Schon das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hatte sich gegen eine extensive Auslegung von Art. 15 DSGVO gewandt. Dem folgt nun der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBfDI) in seinem am 24.06.2019 vorgelegten Tätigkeitsbericht auf Seite 80 ff. Die Lektüre der Seiten 75 bis 85 ist empfehlenswert.

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25.06.2019

Hitzearbeit, kein Hitzefrei

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Schutzpflicht des Arbeitgebers nach § 618 Abs. 1 BGB wird für Arbeitsräume durch die ArbStättV konkretisiert. Detailliertere Vorgaben enthalten die „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR genannt). Diese werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt und vom BMAS bekannt gemacht (§ 7 ArbStättV). Sie sind vom Arbeitgeber gem. § 3 a Abs. 1 Satz 2  bis 4 ArbStättV zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber die Regeln ein, kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die Anforderungen der ArbStättV als auch die Pflicht nach § 618 BGB erfüllt sind (HWK-Krause, § 618 BGB, Rz. 15). Was gilt nun für sommerliche Hitze?

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23.06.2019

Nach mir die Sintflut! Sind wir noch zu retten?

Portrait von Dipl.-Psych. Alexandra Bielecke, M.A.
Dipl.-Psych. Alexandra Bielecke, M.A. Mediatorin (BM), Trainerin, Coach & Supervisorin

Ein Bericht zum Internationalen Tag der Mediation am 18. Juni 2019 in Berlin

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21.06.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Bedeutung von Angaben in einem Maklerexposé im Zusammenhang mit der Haftung für Sachmängel.

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18.06.2019

Die Ohnmacht des Datenschutzes: Warum das Datenschutzrecht kein Problem mit Datenmonopolen hat.

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Man stelle sich vor, es gäbe nur einen einzigen „Internetriesen“. Es gäbe nur ein Unternehmen, das unsere Smartphones und Laptops mit Software bestückt, Messengerdienste, Soziale Netzwerke und Online-Plattformen betreibt, Cloud Services, Mobiltätsdienste und Suchmaschinen anbietet. Man stelle sich des Weiteren vor, der Monopolist würde massiv in den Schutz und die Sicherheit unserer Daten investieren.

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18.06.2019

KG: Bindungswirkung einer Verweisung an eine Kammer mit spezieller funktioneller Zuständigkeit

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einer Streitigkeit aus einem Bauvertrag gemäß § 72 S. 1 Nr. 2 GVG war ein Mahnbescheid im Februar 2017 ergangen. Nach dem Widerspruch wurde die Sache im Juni 2017 an das LG abgegeben. Am 28.12.2018 ging die Anspruchsbegründung ein. Im Januar 2019 erklärt sich die Zivilkammer für unzuständig und gab die Sache in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an die „Baukammer“ ab. Die Baukammer erklärt sich gleichfalls für unzuständig und legte den Rechtsstreit dem KG vor.

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18.06.2019

Das Ende von Babycaust?

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Kaum eine veröffentlichte Überzeugung hat die Gerichte in den letzten Jahren so intensiv beschäftigt wie die u.a. auf der Anti-Abtreibungs-Website Babycaust veröffentlichten Angriffe eines Einzelnen gegen Ärzte, die im Rahmen der Rechtsordnung auf Wunsch der Mütter Abtreibungen vornehmen. In einer Entscheidung vom 26.11.2015 hatte der EGMR Entscheidungen deutscher Gerichte als Verletzung des Rechts des damaligen Beschwerdeführers auf freie Meinungsäußerung aus Art. 10 Abs. 1 EMRK bezeichnet, mit denen diesem die Verbreitung von Flugblättern untersagt wurde, auf denen namentlich genannten Ärzten vorgeworfen wurde, mit der Tötung ungeborenen Lebens Morde zu begehen, und auf denen legale Abtreibungshandlungen mit den Morden in Auschwitz gleichgesetzt wurden. Der Verfasser hatte in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Vorwürfen klargestellt, dass der Gesetzgeber die Abtreibungen unter den Voraussetzungen des § 218a StGB erlaubt und nicht unter Strafe stellt. Im Hinblick auf diese Klarstellung qualifizierte der EGMR die gegen die Ärzte erhobenen Vorwürfe noch als durch das Recht der freien Meinungsäußung aus Art. 10 EMRK gerechtfertigt. Diese Entscheidung löste seinerzeit durchaus Unbehagen aus; denn der Vorwurf des Mordes wiegt extrem schwer und kann nur gerechtfertigt sein, wenn ihm Tatsachen zugrunde liegen, die der Gesetzgeber als Mord qualifiziert. In einer Reihe kürzlich bekannt gewordener Entscheidungen vom 20.9.2018 (NJW 2019, 1127) hat der EGMR nun eine Art Kehrtwende vorgenommen. Auch in den dort entschiedenen Fällen ging es um die Gleichsetzung legaler ärztlicher Abtreibungshandlungen mit dem Tatbestand des Mordes im Allgemeinen und den Auschwitz-Morden im Besonderen. Auch hier hat der Verfasser darauf hingewiesen, dass die Abtreibung unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen in Deutschland straflos bleibt. Der EGMR hat diesem Hinweis aber nun nur noch eine Alibi-Funktion zuerkannt und in dem Mord-Vorwurf eine gravierende Verletzung des Rechts der betroffenen Ärzte auf Achtung ihres Privatlebens und des damit gewährten Schutzes ihres guten Rufs aus Art. 8 EMRK gesehen, die eine Einschränkung des Rechts der freien Meinungsäußerung durch die deutschen Gerichte rechtfertigt. Dieser Richtungswechsel des EGMR ist zu begrüßen. Dem Kritiker rechtmäßiger, aber weltanschaulich umstrittener Maßnahmen bleiben im Schutzbereich von Art. 10 EMRK und 5 Abs. 1 GG hinreichend Möglichkeiten, seiner Überzeugung Ausdruck zu verleihen, ohne den anders Denkenden mit dem Stempel des Mörders zu brandmarken.

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17.06.2019

Das – weitgehende – Ende des Elternunterhalts

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Manche Versprechen aus dem Koalitionsvertrag lösen die Koalitionsparteien und die Regierung ein: Mit Datum vom 12.6.2019 veröffentlicht das Arbeitsministerium (BMAS) den „Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe“. Hinter dem – im Übrigen erstaunlich verständlichen – Titel verbirgt sich das „Ende des Elternunterhalts“ in seiner bisherigen Form.

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17.06.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es erneut um die Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze.

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