Arbeitsrecht | Sozialrecht

Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über aktuelle Vorgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung der nächsten Betriebsratswahlen.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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24.03.2026

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und beabsichtigte Arbeitsaufnahme bei Konkurrenzunternehmen

ArbG Heilbronn v. 12.2.2026 - 8 Ga 1/26

Es muss eine existenzielle Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erforderlich macht. Eine hauptsächliche Tätigkeit auf einer anderen Handelsstufe (B2B gegen-über B2C im Bereich des Einzelhandels) schließt ein Konkurrenzverhältnis jedenfalls dann nicht aus, wenn der Direktvertrieb an Kunden über einen Onlineshop nicht völlig untergeordneter Natur ist.

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24.03.2026

Kündigung nach Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit

BAG v. 4.12.2025 - 2 AZR 13/25

Die wahrheitswidrige Behauptung eines im Krankenhaus tätigen Arbeitnehmers, aufgrund ärztlicher Untersuchung vorläufig impfunfähig zu sein, stellt eine erhebliche Pflichtverletzung (§ 241 Abs. 2 BGB) dar und ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Maßgeblich ist insbesondere der Vertrauensbruch. Aber auch ein Täuschungsversuch genügt insoweit.

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20.03.2026

Gericht entlarvt sog. "AGG-Hopper" - Streitwert auf 45.000 € festgesetzt

ArbG Hamm v. 23.1.2026 - 2 Ca 628/25

Eine Bewerbung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass es dem Bewerber nicht ernsthaft um die Erlangung der Stelle, sondern vorrangig um die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ("AGG-Hopping") geht; dies gilt insbesondere bei fehlender räumlicher Verfügbarkeit, bestehender ungekündigter Vollzeitbeschäftigung, mangelnder Wechselbereitschaft sowie einer Vielzahl vergleichbarer Entschädigungsprozesse gegen verschiedene Arbeitgeber.

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20.03.2026

Keine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPO

BAG v. 4.3.2026 - 5 AZB 26/25

Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt. Das beBPO der Gerichtsverwaltung ist nicht der für das Berufungsgericht eingerichtete Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP.

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17.03.2026

Arbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmen

VG Berlin v. 13.3.2026 - VG 4 L 508/25

Angestellte Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Der Arbeitgeber kann sich auf den gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG berufen. Auch nicht-medizinische Massagestudios sind als Erholungseinrichtungen anzusehen und daher privilegiert.

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17.03.2026

Katholische Schwangerschaftsberatung: Austritt aus katholischer Kirche kein ausreichender Grund für Kündigung

EuGH v. 17.3.2026 - C-258/24

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setzt u.a. voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist.

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17.03.2026

Keine allgemeine Frist zur Begleichung einer titulierten Forderung: Schuldner muss jederzeit mit Vollstreckung rechnen

Hessisches LAG v. 9.3.2026 - 10 Ta 25/26

Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich niedergelegt, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, damit der Arbeitnehmer die für ihn eingerichtete betriebliche Altersversorgung weiterführen kann, so hat eine solche Regelung mangels ausreichender Bestimmtheit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Eine allgemeine Frist, die einem Schuldner einzuräumen ist, um einer titulierten Forderung nachzukommen, besteht im Grundsatz nicht. Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich bestimmte Verpflichtungen des Arbeitgebers vereinbart, so muss dieser, wenn keine abweichende Fälligkeitsbestimmung getroffen worden ist, grundsätzlich jederzeit damit rechnen, dass Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

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16.03.2026

Voraussetzung der wirksamen Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit hinsichtlich Gleichwertigkeit

LAG Niedersachsen v. 12.1.2026 - 4 SLa 454/25

Voraussetzung der wirksamen Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit nach § 106 Satz 1 GewO ist regelmäßig, dass die neu zugewiesene Tätigkeit als gleichwertig anzusehen ist. Beinhaltet die neu zugewiesene Tätigkeit eine deutliche Verkleinerung des bisherigen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs, stellt dies in der Regel eine unzulässige Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten dar.

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13.03.2026

Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung

BAG v. 25.11.2025 - 1 ABR 43/24

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101 BetrVG verlangen, dass der Arbeitgeber ein Zustimmungsverfahren einleitet und bei Zustimmungsverweigerung ein Zustimmungsersetzungsverfahren durchführt.

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12.03.2026

Arbeitsunfähig bedeutet nicht zwangsläufig amtsunfähig

Hessisches LAG 2.2.2026 - 16 TaBVGa 2/26

Ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied, das seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt, darf dieser als verhindert ansehen. Dies ändert sich jedoch, wenn dieses seine Amtsfähigkeit gegenüber dem Betriebsrat anzeigt. Dann darf aus der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ohne weiteres auf die Amtsunfähigkeit des betreffenden Betriebsratsmitglieds geschlossen werden.

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