Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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24.08.2015

Entwendung von ein paar belegten Brötchen rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung

ArbG Hamburg 1.7.2015, 27 Ca 87/15

Die Entwendung geringwertiger Sachen (hier: acht belegte Brötchenhälften) kann zwar grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Es ist aber immer zu prüfen, ob nicht bereits durch eine Abmahnung verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden kann. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Vertragspflichtverletzung nicht heimlich gehandelt, den Fehler zugestanden und Unrechtsbewusstsein sowie Reue gezeigt hat.

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19.08.2015

Arbeitnehmer haben bei einem rückwirkend begründeten Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Annahmeverzugslohn

BAG 19.8.2015, 5 AZR 975/13

Wird rückwirkend ein Arbeitsverhältnis begründet (hier: im Wege der gerichtlichen Durchsetzung eines Rückkehrrechts nach einem Betriebsübergang), so kann der Arbeitnehmer keinen Annahmeverzugslohn für den vergangenen Zeitraum verlangen. Denn ein solcher Anspruch setzt ein erfüllbares und damit tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Hieran fehlt es bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses für den vergangenen Zeitraum.

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17.08.2015

Arbeitgeber dürfen zusätzliches Urlaubsgeld nicht auf den Mindestlohn anrechnen

ArbG Bautzen 25.6.2015, 1 Ca 1094/15

Ein zusätzliches Urlaubsgeld darf nicht auf den Mindestlohnanspruch angerechnet werden. Denn es wird nicht für die Normalleistung des Arbeitnehmers gezahlt, sondern dient der Kompensation der Zusatzkosten, die während der Erholung im Urlaub entstehen. Auch bei Nachtarbeitszuschlägen können Arbeitnehmer vom MiLoG profitieren, da diese auf der Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns und nicht eines etwaig niedrigeren vereinbarten Stundenlohns zu zahlen sind.

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17.08.2015

Erleichterungen bei der Mindestlohndokumentation in Kraft getreten

Zum 1.8.2015 ist die Neufassung der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) in Kraft getreten. Die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) entfällt danach nicht erst ab einem Monatseinkommen von 2.958 Euro brutto, sondern bereits dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde.

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14.08.2015

Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe: Auch die Allgemeinverbindlicherklärungen aus 2012 und 2013 sind wirksam

LAG Berlin-Brandenburg 8. u. 9.7.2015, 2 BVL 5001/14 u. 3 BVL 5003/14

Nachdem die 2. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg bereits mit Beschluss vom 17.4.2015 festgestellt hatte, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen aus den Jahren 2008 und 2010 rechtswirksam waren, haben nun die 3. und 4. Kammer des LAG die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen aus den Jahren 2012 und 2013 festgestellt und die Rechtsbeschwerde an das BAG zugelassen.

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11.08.2015

Zirkusartisten sind nicht ohne Weiteres Arbeitnehmer

BAG 11.8.2015, 9 AZR 98/14

Verpflichtet sich eine Artistengruppe, für die Dauer einer Saison gegen Tageshonorar mit einer bestimmten Darbietung in einem Zirkus aufzutreten, so sind die Artisten in der Regel keine Arbeitnehmer des Zirkus. Bei der zugrunde liegenden Vereinbarung handelt sich vielmehr um einen freien Dienstvertrag ohne eine Verpflichtung des Zirkus zur Anmeldung der Artisten zur Krankenversicherung oder zur Einhaltung der Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes.

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11.08.2015

Impfschaden nach einer betrieblichen Grippeimpfung ist regelmäßig kein Arbeitsunfall

SG Dortmund 5.8.2014, S 36 U 818/12

Ein Impfschaden infolge einer Grippeschutzimpfung stellt nicht schon deshalb einen Arbeitsunfall dar, weil die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt erfolgt ist. Ein Arbeitsunfall liegt nur vor, wenn die mit der Tätigkeit verbundene Gefährdung eine Grippeschutzimpfung über die allgemeine Gesundheitsfürsorge hinaus erforderlich macht. Hierfür reicht es nicht aus, dass es am Arbeitsplatz viel Publikumsverkehr gibt.

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07.08.2015

Kettenbefristungen in der Wissenschaft: 16 Befristungen über elf Jahre sind nicht ohne weiteres rechtsmissbräuchlich

Hessisches LAG 5.8.2015, 2 Sa 1210/14

Eine Befristung wegen Drittmitteln gem. § 2 Abs. 2 WissZeitVG ist nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich, wenn der befristete Vertrag 16 Mal verlängert wird und sich die Befristungen insgesamt über elf Jahre erstrecken. Insoweit ist zugunsten der Hochschulen die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Freiheit von Forschung und Lehre zu beachten. "Dritter" i.S.v. § 2 Abs. 2 WissZeitVG kann auch das jeweilige Bundesland als Träger der Universität sein.

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04.08.2015

Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung: "Spätehenklauseln" sind unwirksam

BAG 4.8.2015, 3 AZR 137/13

Eine sog. "Spätehenklausel", wonach der Ehepartner des verstorbenen Arbeitnehmers nur dann einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat, wenn die Ehe vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen worden ist, ist gem. § 7 Abs. 2 AGG unwirksam. Hierin liegt eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters, die die legitimen Interessen des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers übermäßig beeinträchtigt und daher nicht gerechtfertigt ist.

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04.08.2015

Müssen Arbeitgeber nur hygienisch zwingend notwenige Waschzeiten als Arbeitszeit vergüten?

LAG Düsseldorf, 9 Sa 425/15

Das LAG Düsseldorf hat in einem Verfahren, das schließlich durch Vergleich beendet worden ist, darauf hingewiesen, dass das Duschen am Arbeitsplatz nicht ohne weiteres vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellt. Maßgeblich könne insoweit sein, ob das Duschen fremdnützig sei. Die Abgrenzung, ab welchem Grad einer Verschmutzung der Arbeitgeber das Duschen als Arbeitszeit zu vergüten habe, sei schwierig, denn dabei spiele immer auch eine individuelle Wertung mit. Möglicherweise zu vergüten seien aber Waschzeiten, die hygienisch zwingend notwendig seien.

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