Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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18.01.2016

Selbstverleih über eigene Arbeitnehmerüberlassung ist unwirksam

LAG Schleswig-Holstein 1.12.2015, 1 Sa 439 b/14

Ein freier Mitarbeiter (hier: ein Kameramann), der ein Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen gründet, um vorgegebene Einsatzhöchstzahlen für freie Mitarbeiter zu umgehen, kann sich nicht selbst wirksam verleihen. Für den Geschäftsführer einer Verleihfirma gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht. Der freie Mitarbeiter kann sich aber u.U. auf die Unwirksamkeit der eigenen "Ausleihe" berufen und eine Beschäftigung und Bezahlung als fest angestellter Arbeitnehmer verlangen.

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18.01.2016

Baldige Einigung im Streit um Leiharbeit und Werkverträge?

Die aktuelle Diskussion zu Leiharbeit und Werkverträgen soll schnell beendet und einer Lösung zugeführt werden. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der DGB-Bundesvorstandsklausur angekündigt. Bei der Leiharbeit gebe es "eine sehr gute Grundlage dafür, auch eine Lösung zu finden". Bei den Werkverträgen sei es etwas komplizierter. Doch auch daran werde mit Nachdruck gearbeitet. DGB-Chef Reiner Hoffmann zeigte sich ebenfalls zuversichtlich und meinte, dass in den nächsten Tagen auch in den Details eine Lösung gefunden werde.

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14.01.2016

Amazon-Betriebsratsmitglieder scheitern mit Klage auf Entfristung ihrer Arbeitsverhältnisse

LAG Berlin-Brandenburg 13.1.2016, 23 Sa 1445/15 u.a.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder zwar grds. einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben können, wenn die Entfristung nur wegen ihrer Betriebsratstätigkeit verweigert wurde. Im Streitfall sah es jedoch keine Anhaltspunkte für eine solche Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern, zumal Amazon die Entscheidung über die Verlängerung oder Entfristung befristeter Arbeitsverträge nach einem formalen Verfahren getroffen und auch Arbeitsverhältnisse mit Betriebsratsmitgliedern entfristet hatte.

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12.01.2016

CGZP: Rentenversicherung kann von Zeitarbeitsunternehmen Sozialversicherungsbeiträge nachfordern - aber hohe Darlegungslast

BSG 16.12.2015, B 12 R 11/14 R

Soweit Zeitarbeitsunternehmen ihre Beschäftigten nach dem -unwirksamen - CGZP-Tarifvertrag bezahlt haben, schulden sie nicht nur eine höhere Vergütung, sondern können auch auf Nachzahlung entsprechend höherer Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen werden. Vertrauensschutzaspekte stehen dem nicht entgegen. Allerdings müssen an einem entsprechenden Rechtsstreit alle betroffenen Beschäftigten und begünstigten Sozialversicherungsträger beteiligt werden. Im Übrigen muss die Höhe der nachgeforderten Beiträge konkret belegt werden.

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11.01.2016

Keine Entschädigung nach dem AGG bei unwirksamer Kündigung wegen Adipositas

Arbeitsgericht Düsseldorf 22.12.2015, 7 Ca 4616/15

Eine mit dem Übergewicht des Arbeitnehmers begründete Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die hieraus angeblich resultierende verminderte Leistungsfähigkeit nicht konkret darlegt. Der Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall allerdings keine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Behinderung beanspruchen. Adipositas stellt keine Behinderung i.S.d. AGG dar, wenn davon auszugehen ist, dass das Überwicht nicht zu einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers führt.

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08.01.2016

Ärzte dürfen nicht 24 Stunden und länger am Stück arbeiten

EuGH 23.12.2015, C-180/14

Der EuGH hat im Rahmen eines von der Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens festgestellt, dass Griechenland insoweit gegen die Arbeitszeit-Richtlinie der EU (RL 2003/88/EG) verstößt, als dass das Land nicht ausschließt, dass Ärzte 24 Stunden oder länger am Stück arbeiten können. Zudem habe Griechenland die Wochenarbeitszeit nicht auf höchstens 48 Stunden begrenzt; das Land gewährleiste auch keine hinreichenden täglichen Mindestruhe- oder Ausgleichsruhezeiten.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Arbeitnehmerüberlassung

Das für viele Arbeitsrechtler spannendste Gesetzgebungsvorhaben der nächsten Zeit ist wohl das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze". Es wird allerdings frühestens zum 1.1.2017 in Kraft treten. Der Mitte November 2015 von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgestellte Referentenentwurf ist derart umstritten, dass das Bundeskanzleramt die Ressortabstimmung vorerst gestoppt und das BMAS zu Nachbesserungsarbeiten aufgefordert hat.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Betriebsrentenrecht

Am 18.12.2015 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie zugestimmt. Die Neuregelungen werden allerdings erst zum 1.1.2018 in Kraft treten. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2014/50/EU in nationales Recht um. Ziel der Neuregelung ist die Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften im Fall des Arbeitgeberwechsels.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Syndikusanwälte

Am 1.1.2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten. Mit dieser Neuregelung erkennt der Gesetzgeber - anders als das BSG - den Syndikusanwalt als vollwertigen Rechtsanwalt an. Insoweit werden vor allem die bisherigen Regelungen über Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen reformiert und wird das Berufsbild des Syndikusanwalts konkretisiert.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Seearbeitsrecht

Ebenfalls am 18.12.2015 passierte das Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes den Bundesrat. Das erst am 1.8.2013 in Kraft getretene Seearbeitsgesetz (SeeArbG) wird mit der Neuregelung an die von der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst. Das Gesetz tritt größtenteils erst 2017 in Kraft. Eine Ausnahme gilt allerdings für § 119 Abs. 4 SeeArbG n.F., der bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes gilt.

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