Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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04.04.2017

Unsere Serie "Arbeitsrecht 4.0": Neue Herausforderungen für die Beratungspraxis durch Crowdworking, Scrum und Co. (Stand: März 2017)

Die "Industrie 4.0" ist als Sammelbegriff für viele technische Neuerungen sowie Ideen für innovative Produktionsprozesse und Arbeitsformen in aller Munde. Wenn sich die Arbeitswelt wandelt, muss auch das Arbeitsrecht Antworten auf neue rechtliche Fragen finden, etwa zum Umgang mit Phänomenen wie Crowdworking, Scrum oder On-Demand-Economy. Hiermit befasst sich die Serie "Arbeitsrecht 4.0" im Arbeits-Rechtsberater, die in den nächsten Monaten weiter fortgesetzt wird.

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03.04.2017

Lehramts-Bewerber können wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden

LAG Berlin-Brandenburg 31.3.2017, 2 Sa 122/17

Die Eintragung eines Strafbefehls im Führungszeugnis (hier: wegen S-Bahn-Fahrens ohne gültigen Fahrschein) kann dazu führen, dass ein Kandidat nach erfolgreicher Bewerbung doch nicht in den Schuldienst eingestellt wird. In einem solchen Fall kann ihm die nach Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche charakterliche Eignung für die Aufgabe fehlen.

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31.03.2017

Betriebsratswahl: Für formwirksamen Wahlvorschlag der Gewerkschaft kann Inbezugnahme einer Kopie ausreichen

LAG Schleswig-Holstein 9.1.2017, 3 TaBVGa 3/16

Möchte eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einen Vorschlag für eine anstehende Betriebsratswahl einreichen, hat sie zwar einige Formalien zu beachten. Die diesbezüglichen Vorgaben sind allerdings nicht allzu streng auszulegen. So kann es ausreichen, wenn die Gewerkschaft in einem Schreiben auf eine Kopie des im Original vorgelegten Wahlvorschlags Bezug nimmt.

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31.03.2017

Bundestag beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Der Bundestag hat am 30.3.2017 das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) beschlossen. Kernpunkte der Neuregelung sind ein individueller Auskunftsanspruch der Beschäftigten über die Vergütung vergleichbarer Kollegen in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten und besondere Prüf- und Berichtspflichten in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

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30.03.2017

Kein Ausschluss von Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers

LAG Berlin-Brandenburg 29.3.2017, 24 Sa 979/16

Einer Gewerkschaft ist es grds. erlaubt, Arbeitskampfmaßnahmen auch auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers (hier: Amazon) durchzuführen. So ist es etwa nicht zu beanstanden, wenn die Gewerkschaft Streikposten auf dem Parkplatz platziert, wenn sie nur so mit den Arbeitnehmern kommunizieren und diese zur Streikteilnahme auffordern kann.

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29.03.2017

Aufsatzsammlung zur geplanten Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen (Stand: März 2017)

Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze" wird am 1.4.2017 in Kraft treten. Wichtige Hinweise, wie die Neuregelung behördlicherseits ausgelegt werden wird, bieten die "Fachlichen Weisungen" der Bundesagentur für Arbeit, die diese gerade veröffentlicht hat. Hierzu sowie zu den verschiedenen Facetten der geplanten Neuregelung sind im Arbeits-Rechtsberater (ArbRB) zahlreiche Beiträge veröffentlicht worden, die wir für einen besseren Überblick hier für Sie zusammengestellt haben.

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28.03.2017

Entlassung wegen Störung des Betriebsfriedens nach § 104 BetrVG ist sozial gerechtfertigt

BAG 28.3.2017, 2 AZR 551/16

Wird dem Arbeitgeber rechtskräftig aufgegeben, auf Verlangen des Betriebsrats einen Arbeitnehmer gem. § 104 BetrVG wegen Störung des Betriebsfriedens zu entlassen, so ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall aber nicht ohne weiteres zu einer außerordentlichen Kündigung gerechtfertigt.

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28.03.2017

Betriebsrenten-Stärkungsgesetz: Experten sehen noch Nachbesserungsbedarf

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Betriebsrenten muss nach Einschätzung einiger Experten noch nachgebessert werden. Sie kritisieren insbesondere das sog. Tarifpartnermodell. Dies hat die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 27.3.2017 ergeben (BT-Drs.: 18/11286).

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27.03.2017

Dynamische Inbezugnahme eines Tarifvertrags gilt beim Erwerb von Unternehmensanteilen durch Dritten fort - Kein Betriebsübergang

BAG 23.3.2017, 8 AZR 89/15

Eine dynamische arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf Tarifvertragsregelungen wird nicht dadurch ausgehebelt, dass ein Unternehmen Anteile am Arbeitgeber-Unternehmen erwirbt. Ein solcher Sachverhalt fällt weder unter die Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- und Betriebsteilen noch unter Art. 16 der EU-Grundrechtecharta.

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24.03.2017

Verkürzte Frist für Kündigungen in der Probezeit gilt nicht bei unklarer vertraglicher Fristenregelung

BAG 23.3.2017, 6 AZR 705/15

Nach § 622 Abs. 3 BGB kann ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit zwar grds. mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sieht der vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertrag aber allgemein eine längere Kündigungsfrist vor, ohne unmissverständlich deutlich zu machen, dass diese erst nach der Probezeit greift, ist zugunsten des Arbeitnehmers die längere Frist maßgeblich.

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