Arbeitsrecht | Sozialrecht

Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über aktuelle Vorgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung der nächsten Betriebsratswahlen.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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17.03.2026

Katholische Schwangerschaftsberatung: Austritt aus katholischer Kirche kein ausreichender Grund für Kündigung

EuGH v. 17.3.2026 - C-258/24

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setzt u.a. voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist.

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17.03.2026

Keine allgemeine Frist zur Begleichung einer titulierten Forderung: Schuldner muss jederzeit mit Vollstreckung rechnen

Hessisches LAG v. 9.3.2026 - 10 Ta 25/26

Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich niedergelegt, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, damit der Arbeitnehmer die für ihn eingerichtete betriebliche Altersversorgung weiterführen kann, so hat eine solche Regelung mangels ausreichender Bestimmtheit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Eine allgemeine Frist, die einem Schuldner einzuräumen ist, um einer titulierten Forderung nachzukommen, besteht im Grundsatz nicht. Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich bestimmte Verpflichtungen des Arbeitgebers vereinbart, so muss dieser, wenn keine abweichende Fälligkeitsbestimmung getroffen worden ist, grundsätzlich jederzeit damit rechnen, dass Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

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16.03.2026

Voraussetzung der wirksamen Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit hinsichtlich Gleichwertigkeit

LAG Niedersachsen v. 12.1.2026 - 4 SLa 454/25

Voraussetzung der wirksamen Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit nach § 106 Satz 1 GewO ist regelmäßig, dass die neu zugewiesene Tätigkeit als gleichwertig anzusehen ist. Beinhaltet die neu zugewiesene Tätigkeit eine deutliche Verkleinerung des bisherigen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs, stellt dies in der Regel eine unzulässige Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten dar.

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13.03.2026

Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung

BAG v. 25.11.2025 - 1 ABR 43/24

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101 BetrVG verlangen, dass der Arbeitgeber ein Zustimmungsverfahren einleitet und bei Zustimmungsverweigerung ein Zustimmungsersetzungsverfahren durchführt.

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12.03.2026

Arbeitsunfähig bedeutet nicht zwangsläufig amtsunfähig

Hessisches LAG 2.2.2026 - 16 TaBVGa 2/26

Ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied, das seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt, darf dieser als verhindert ansehen. Dies ändert sich jedoch, wenn dieses seine Amtsfähigkeit gegenüber dem Betriebsrat anzeigt. Dann darf aus der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ohne weiteres auf die Amtsunfähigkeit des betreffenden Betriebsratsmitglieds geschlossen werden.

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10.03.2026

Unwirksame Probezeitkündigung - Beteiligung Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte

BAG v. 30.10.2025 - 2 AZR 177/24

Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit i.S.d. § 22 Abs. 1 LGG Bbg, vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist. Die ordnungsgemäße Durchführung des vom Landesgesetzgeber vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens ist, auch wenn dem Personalrat ein bloßes Mitwirkungsrecht zusteht, Wirksamkeitsvoraussetzung einer jeden Kündigung.

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04.03.2026

Heinrich Kiel zum neuen Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt

Der Bundespräsident hat Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Frau Staatssekretärin Leonie Gebers überreichte ihm am 27. Februar 2026 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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04.03.2026

Inken Gallner zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen

Der Rat der Europäischen Union hat Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner durch Beschluss vom 5. Dezember 2025 mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) berufen.

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03.03.2026

Beschäftigung der Frauen auf Rekordhoch bei gleichzeitig hoher Teilzeitquote

Zwar ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahr 2025 auf ein Rekordhoch gestiegen. Allerdings arbeitet mehr als die Hälfte der Frauen in Teilzeit, bei den Männern ist es nur jeder Siebte.

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02.03.2026

Markus Krumbiegel ist neuer Vorsitzender Richter am BAG - Zwei neue BAG-Richter

Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Markus Krumbiegel mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Krumbiegel übernimmt den Vorsitz des Achten Senats. Außerdem wurden mit Matthias Kreutzberg-Kowalczyk und Markus Weingarth zwei neue BAG-Richter ernannt.

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