Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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04.08.2022

Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines Richters und Verzögerung des Verfahrens

Kurzbesprechung

Die Angemessenheit der Dauer eines Klageverfahrens zur Überprüfung von Ergebnissen der Steuerberaterprüfung ist schon aufgrund der hohen Bedeutung und Grundrechtsrelevanz für den Betroffenen und der besonderen Eilbedürftigkeit einzelfallbezogen zu betrachten. Die für den Regelfall finanzgerichtlicher Klageverfahren geltende Vermutung, dass die Dauer des Verfahrens angemessen ist, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach Klageeingang mit der Bearbeitung beginnt und diese nicht mehr nennenswert unterbricht, ist hier nicht anwendbar.

Wenn der Verfahrensbeteiligte aufgrund einer Sachstandsanfrage eines anderen Verfahrensbeteiligten zunächst die Reaktion des Gerichts abwartet, kann die Verzögerungsrüge im Einzelfall auch mehr als gut sechs Monate zurückwirken.

Die Erkrankung eines Richters kann nur eine kurzfristige Verzögerung rechtfertigen; grundsätzlich sind die nach den Regelungen über die Geschäftsverteilung zur Vertretung berufenen Richter zur Förderung des Verfahrens verpflichtet.

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04.08.2022

Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Kindergeld verfassungswidrig

BVerfG v. 28.6.2022 - 2 BvL 9/14 u.a.

§ 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG 2006 verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Das BVerfG hat die Vorschrift auf Vorlage eines FG daher für nichtig erklärt.

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03.08.2022

Keine Verzinsung zu Unrecht entrichteter Kernbrennstoffsteuer

BVerfG v. 30.6.2022 - 2 BvR 737/20

Die Verfassungsbeschwerde der Betreiberin eines Kernkraftwerks hinsichtlich der Frage, ob es infolge der Nichtigerklärung des Kernbrennstoffsteuergesetzes durch das BVerfG verfassungsrechtlich geboten ist, einen entrichteten und im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2017 zurückerstatteten Steuerbetrag i.H.v. rd. 55 Mio. € ab dem Zeitpunkt der Steuerzahlung zu verzinsen, hatte vor dem BVerfG keinen Erfolg.

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29.07.2022

Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.7.2022 hat die Finanzverwaltung spezielle Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veröffentlicht.

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29.07.2022

Änderungen der §§ 233 bis 239 AO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO v. 12.7.2022 (BGBl. I 2022, 1142)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 22.7.2022 hat die Finanzverwaltung zeitnah und ausführlich auf die gesetzliche Neuregelung der Vollverzinsung ab 1.1.2019 reagiert.

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29.07.2022

Anpassung der Konsultationsvereinbarung betreffend das DBA-Schweiz

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.7.2022 hat die Finanzverwaltung über die Anpassung der Konsultationsvereinbarung betreffend das DBA-Schweiz betreffend ganztägig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage von Grenzgängern zur Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA-Schweiz informiert.

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29.07.2022

Nachzahlungs- und Erstattungszinsen - Übergangsregelung gem. Art. 97 § 15 Abs. 16 EGAO

BMF-Schreiben

Das BMF hat mit Schreiben v. 22.7.2022 eine Übergangsregelung gem. Art. 97 § 15 Abs. 16 EGAO für die vorläufige Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO und die Aussetzung der Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 und Satz 2 Nr. 2 AO von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 erlassen.

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29.07.2022

Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.7.2022 hat die Finanzverwaltung zur Anpassung an die Änderung von § 138h AO durch das Gesetz vom 12.7.2022, BGBl. I 2022, 1142 Stellung genommen.

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29.07.2022

Konsultationsvereinbarung zum DBA-Schweiz

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.7.2022 hat die Finanzverwaltung über die Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21.12.2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gem. Art. 26 Abs. 5 bis 7 DBA-Schweiz informiert.

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29.07.2022

Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts

Kurzbesprechung

Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur tatsächlichen Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 Satz 1 AO nicht aus. Zumindest in denjenigen Fällen, in denen die offenbare Unrichtigkeit auf der versehentlichen Nichtangabe eines Werts in der Steuererklärung beruht, ist § 129 Satz 1 AO bereits dann anwendbar, wenn für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich erkennbar ist, dass die Nichtangabe fehlerhaft ist. Entsprechendes muss gelten, wenn (nur) die Angabe einer Endsumme mit 0 € erfolgt und dies erkennbar unrichtig ist.

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