Unternehmensrecht | Gesellschaftsrecht

Das müssen Sie im Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht wissen! News zu wichtigen aktuellen Urteilen sowie Informationen zu Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Listing Act und Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
Mit unserem stetig anwachsenden Online-Dossier liefern wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Reformvorhaben. Nutzen Sie die aktuellen Hinweise und Materialien!

Online-Dossier: ESG ante portas – Neue Herausforderungen für Beratung und Vorstandsarbeit
Die rechtssichere Implementierung von Transformationsprozessen zu den Themen Umwelt, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung ist zu einer prioritären Herausforderung geworden. Ob es um Transparenz, Korruptionsbekämpfung, Nachhaltigkeitsmanagement, den Umgang mit Umweltrisiken, Whistleblowing oder um erhöhte Haftungsrisiken für Menschenrechtsverletzungen geht: Gesellschaftliche Sensibilisierung, aber auch normative Vorgaben wie das LkSG, die EU-Taxonomie-Verordnung oder die anstehende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) lassen es mehr als ratsam erscheinen, sich mit diesem Themenkomplex rechtzeitig zu beschäftigen. Der Verlag Otto Schmidt und sein Tochterunternehmen Fachmedien Otto Schmidt informieren an dieser Stelle über alle Facetten und neuen Entwicklungen. 

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen

Online-Dossier: UmRUG
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmRUG, BGBl. I 2023, Nr. 51 v. 28.2.2023) und dem Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (MgFSG, BGBl. 2023 I Nr. 10 v. 13.1.2023) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der Umwandlungsrichtlinie im nationalen Recht verankert. Hier finden Sie eine Zusammenstellung an Beiträgen zum reformierten Umwandlungsrecht aus dem Portfolio des Verlags Otto Schmidt, die wir fortlaufend erweitern werden.

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19.10.2021

Überprüfung unrichtiger Auskünfte im Auskunftserzwingungsverfahren gem. § 132 AktG?

BayObLG v. 20.9.2021 - 101 ZBR 134/20

Im Auskunftserzwingungsverfahren gem. § 132 AktG ist nicht zu prüfen, ob eine erteilte Auskunft unrichtig ist, es sei denn, sie ist nicht ernst gemeint, ersichtlich unvollständig oder von vornherein unglaubhaft. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Auskunft, kann dem Aktionär ein Anspruch auf eidesstattliche Versicherung zustehen. Der Anspruch auf eidesstattliche Versicherung kann ebenfalls im Verfahren nach § 132 AktG, ggf. im Wege des Stufenantrags, geltend gemacht werden.

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15.10.2021

Keine Aussetzung des Freigabeverfahrens gegen Bestätigungsbeschluss

OLG Köln v. 20.5.2021 - 18 AktG 1/21

Das Freigabeverfahren ist auch bei Bestätigungsbeschlüssen i.S.d. § 244 AktG statthaft. Die in § 319 Abs. 6 AktG idF des ARUG v. 30.7.2009 vorgesehene Eingangszuständigkeit des OLG und die Unanfechtbarkeit der Entscheidung sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Regelung verletzt insbesondere nicht Art. 19 Abs. 4 GG.

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11.10.2021

Marktmanipulation: Voraussetzungen für den Arrestgrund nach §§ 916, 917, 923 ZPO

OLG München v. 27.9.2021, 3 U 3242/21

Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrundeliegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet. Allein die Untersuchungshaft hindert den Arrestbeklagten weder rechtlich noch tatsächlich daran, Vermögensverfügungen ggf. über beauftragte Personen vorzunehmen und lässt daher den Arrestgrund nicht entfallen.

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01.10.2021

West LB: Bad Bank haftet für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften

LG Frankfurt a.M. v. 29.9.2021 - 2-27 O 328/20

Die Nachfolgerin der WestLB kann gegen die Abwicklungsanstalt der Bank (Bad Bank) die Übernahme von Steuerschulden von rd. 1 Mrd. € aus sog. Cum-Ex-Geschäften verlangen. Die Übernahme der streitigen steuerlichen Risikopositionen durch die Bad Bank war gewollt, weil die Cum-Ex-Geschäfte als Teil des Kapitalmarktgeschäfts nicht strategienotwendig für die WestLB waren. Ein Schaden der Beklagten ist wegen der alternativlosen Zerschlagung der WestLB nicht feststellbar.

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27.09.2021

Bei Nichterbringung des Bargebots durch den Ersteher nach Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist jeder Gesellschafter berechtigt, die Wiederversteigerung zu betreiben

BGH v. 8.7.2021 - V ZB 94/20

Erbringt der Ersteher nach der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer GbR das Bargebot nicht und ist die GbR berechtigt, die Wiederversteigerung zu beantragen, muss dieser Antrag durch einen zu ihrer Vertretung berechtigten Gesellschafter gestellt werden. Erbringt der Ersteher nach einer Teilungsversteigerung des Grundstücks einer GbR das Bargebot nicht, kann dagegen jeder Gesellschafter mit dem Ziel einer Auskehr des Erlöses an die Gesellschaft allein und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter nach Maßgabe von § 133 ZVG die Wiederversteigerung aus dem nach § 118 Abs. 1 ZVG übertragenen Anspruch der GbR gegen den Ersteher oder der nach § 128 Abs. 1 Satz 1 ZVG zu Gunsten der GbR eingetragenen Sicherungshypothek betreiben.

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27.09.2021

Bargebot nach Zwangsversteigerung eines Grundstücks nicht erbracht: Wiederversteigerung durch jeden Gesellschafter

BGH v. 8.7.2021 - V ZB 94/20

Erbringt der Ersteher nach der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer GbR das Bargebot nicht und ist die GbR berechtigt, die Wiederversteigerung zu beantragen, muss dieser Antrag durch einen zu ihrer Vertretung berechtigten Gesellschafter gestellt werden. Erbringt der Ersteher nach einer Teilungsversteigerung des Grundstücks einer GbR das Bargebot nicht, kann dagegen jeder Gesellschafter mit dem Ziel einer Auskehr des Erlöses an die Gesellschaft allein und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter nach Maßgabe von § 133 ZVG die Wiederversteigerung aus dem nach § 118 Abs. 1 ZVG übertragenen Anspruch der GbR gegen den Ersteher oder der nach § 128 Abs. 1 Satz 1 ZVG zu Gunsten der GbR eingetragenen Sicherungshypothek betreiben.

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23.09.2021

Verstoß gegen Fusionskontrollverordnung nach Erwerb per Aktienkaufvertrag

EuG v. 22.9.2021 - T-425/18

Das EuG hat die Klage von Altice Europe gegen den Beschluss der Kommission abgewiesen, mit dem im Rahmen des Erwerbs von PT Portugal zwei Geldbußen i.H.v. insgesamt 124,5 Mio. € gegen sie verhängt wurden. Jedoch ordnet es an, die Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Anmeldung des Zusammenschlusses bei der Kommission um 6,22 Mio. € herabzusetzen.

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07.09.2021

Verlängerung des COVMG bis Ende August 2022

Der Bundestag hat am 7.9.2021 das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ("COVMG") 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570) und damit die virtuelle Hauptversammlung verlängert.

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01.09.2021

Anordnung von Vorschuss auf Vergütung eines Gläubigerausschuss-Mitglieds ist insolvenzgerichtliche Erlaubnis

BGH v. 22.7.2021 - IX ZB 47/19

Die Anordnung eines Vorschusses auf die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses stellt keine vollstreckungsfähige Entscheidung dar. Es handelt sich vielmehr lediglich um eine insolvenzgerichtliche Erlaubnis, die im Wege der Aufsicht durch das Insolvenzgericht durchzusetzen ist.

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30.08.2021

Insolvenz: Vortrag eines festgestellten Gewinns auf neue Rechnung auf Beschluss des Alleingesellschafters einer GmbH

BGH v. 22.7.2021 - IX ZR 195/20

Beschließt der Alleingesellschafter einer GmbH, einen festgestellten Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen, kann der aus einem später gefassten, auf Ausschüttung des Gewinnvortrags gerichteten Gewinnverwendungsbeschluss folgende Zahlungsanspruch eine wirtschaftlich einem Darlehen entsprechende Forderung darstellen. Eine Behandlung als wirtschaftlich einem Darlehen entsprechende Forderung scheidet aus, wenn bereits zum Zeitpunkt des ersten, auf einen Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung gerichteten Gesellschafterbeschlusses eine Gewinnausschüttung nicht vorgenommen werden durfte, weil und soweit die Auszahlung zu diesem Zeitpunkt eine Unterbilanz herbeigeführt oder vertieft hätte.

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