Wirtschaftsrecht

Das sollten Sie im Wirtschaftsrecht unbedingt wissen! News zu wichtigen aktuellen Urteilen und Beschlüssen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: AI Regulation & KI-Verordnung
Dieses Online-Dossier soll Ihnen den Start in diese Materie erleichtern und ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten. Für Unternehmen gilt es, rechtzeitig tragfähige technische Lösungen aufzusetzen und in belastbaren Vertragsstrukturen einzufangen.

Online-Dossier: Data Act
Der Data Act verfolgt das Ziel, die Datenwirtschaft der EU zu verbessern und einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern, indem Daten (insbesondere Industriedaten) zugänglicher und nutzbarer gemacht, datengetriebene Innovationen gefördert und die Datenverfügbarkeit erhöht werden.

Dieses Online-Dossier soll Ihnen den Start in diese Materie erleichtern und ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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08.06.2022

Zur Bezeichnung einer Kapitalanlage als "bombensicher"

BGH v. 5.5.2022 - III ZR 327/20

Ist in einem Kauf- und Überlassungsvertrag ein bedingtes Rückkaufangebot vereinbart (hier: Storage-System) und ist keinesfalls mit Gewissheit davon auszugehen, dass der Kunde nach Ablauf der Gebrauchsüberlassung von 36 Monaten sein investiertes Geld in vollem Umfang zurückerhalten wird, darf eine solche Kapitalanlage im Vorfeld nicht als "sicher" und erst recht nicht als "bombensicher" bezeichnet werden.

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07.06.2022

Schufa darf Insolvenzschuldner-Daten nicht länger verarbeiten darf als in InsoBekVO vorgesehen

Schleswig-Holsteinisches OLG v. 3.6.2022 - 17 U 5/22

Dem Insolvenzschuldner steht regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG zu, wenn diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). Auch bei der Berechnung eines Score-Wertes darf die Schufa die Daten zum Insolvenzverfahren danach nicht mehr berücksichtigen.

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07.06.2022

Schufa darf Insolvenzschuldner-Daten nicht länger verarbeiten als in InsoBekVO vorgesehen

Schleswig-Holsteinisches OLG v. 3.6.2022 - 17 U 5/22

Dem Insolvenzschuldner steht regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG zu, wenn diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). Auch bei der Berechnung eines Score-Wertes darf die Schufa die Daten zum Insolvenzverfahren danach nicht mehr berücksichtigen.

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07.06.2022

Inbox-Werbung: Ausdrückliche Einwilligung ist zwingend notwenidig

BGH v. 13.1.2022 - I ZR 25/19

Eine wirksame Einwilligung in eine Inbox-Werbung, die eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellt, liegt nicht vor, wenn der Nutzer, der eine unentgeltliche, durch Werbung finanzierte Variante eines E-Mail-Dienstes gewählt hat, sich allgemein damit einverstanden erklärt, Werbeeinblendungen zu erhalten, um kein Entgelt für die Nutzung des E-Mail-Dienstes zahlen zu müssen. Erforderlich ist vielmehr, dass der betroffene Nutzer vor einer Einwilligungserklärung klar und präzise über die genauen Modalitäten der Verbreitung einer solchen Werbung und insbesondere darüber informiert wird, dass Werbenachrichten in der Liste der empfangenen privaten E-Mails angezeigt werden.

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07.06.2022

Inbox-Werbung: Ausdrückliche Einwilligung ist zwingend notwendig

BGH v. 13.1.2022 - I ZR 25/19

Eine wirksame Einwilligung in eine Inbox-Werbung, die eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellt, liegt nicht vor, wenn der Nutzer, der eine unentgeltliche, durch Werbung finanzierte Variante eines E-Mail-Dienstes gewählt hat, sich allgemein damit einverstanden erklärt, Werbeeinblendungen zu erhalten, um kein Entgelt für die Nutzung des E-Mail-Dienstes zahlen zu müssen. Erforderlich ist vielmehr, dass der betroffene Nutzer vor einer Einwilligungserklärung klar und präzise über die genauen Modalitäten der Verbreitung einer solchen Werbung und insbesondere darüber informiert wird, dass Werbenachrichten in der Liste der empfangenen privaten E-Mails angezeigt werden.

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03.06.2022

Online-Verkauf nachgeahmter Louboutin-Pumps: Keine Benutzung eines markenverletzenden Zeichens auf einem Online-Marktplatz

EuGH, C-148/21 und C-184/21: Schlussanträge des Generalanwalts vom 2.6.2022

Die die Funktionsweise von Amazon prägenden Besonderheiten lassen nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar nicht den Schluss zu, dass ein Zeichen im Sinne des Unionsrechts benutzt werde. Obwohl dieser im Internet agierende Vermittler eine Gesamtheit von Diensten anbietet, die von der Veröffentlichung von Verkaufsangeboten bis zum Versand der Waren reichen, kann er nicht unmittelbar für Verletzungen der Rechte von Markeninhabern durch Angebote Dritter auf seiner Plattform verantwortlich gemacht werden.

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02.06.2022

Betreiber von Sharehosting-Diensten können bei Urheberrechtsverstößen haften

BGH v. 2.6.2022 - I ZR 53/17 u.a.

Für den Betreiber einer Sharehosting-Plattform gelten nach der Vorabentscheidung des EuGH vom 22.6.2021 - C-682/18 und C-683/18 (YouTube und Cyando) dieselben Grundsätze wie für den Betreiber einer Video-Sharing-Plattform. Es bestehen zudem gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass das Geschäftsmodell des Sharehosting-Dienstes "uploaded" auf der Verfügbarkeit rechtsverletzender Inhalte beruht und die Nutzer dazu verleiten soll, rechtsverletzende Inhalte über die Plattform zu teilen.

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02.06.2022

Haftung des Betreibers einer Internetvideoplattform - YouTube

BGH v. 2.6.2022 - I ZR 140/15

Der Betreiber einer Video-Sharing-Plattform, der weiß oder wissen müsste, dass Nutzer über seine Plattform im Allgemeinen geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich machen, nimmt selbst eine öffentliche Wiedergabe der von Nutzern hochgeladenen rechtsverletzenden Inhalt vor, wenn er nicht die geeigneten technischen Maßnahmen ergreift, die von einem die übliche Sorgfalt beachtenden Wirtschaftsteilnehmer in seiner Situation erwartet werden können, um Urheberrechtsverletzungen auf dieser Plattform glaubwürdig und wirksam zu bekämpfen.

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01.06.2022

Höhe des immateriellen Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO nach rechtswidrig veranlasstem SCHUFA-Eintrag

OLG Koblenz v. 18.5.2022 - 5 U 2141/21

Der immaterielle Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO bestimmt sich der Höhe nach unter Berücksichtigung seiner Funktion zum Ausgleich, zur Genugtuung und zur Generalprävention. Die Höhe muss berücksichtigen, dass der Einmeldung von Zahlungsstörungen auch im Verbraucherinteresse liegt, so dass die Verantwortlichen durch die Höhe des immateriellen Schadensersatzes nicht gänzlich davon abgehalten werden dürfen, Einmeldungen vorzunehmen.

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30.05.2022

§§ 101, 103 ff KAGB schließen grundsätzlich Ansprüche nach § 666 Var. 2 und 3 BGB nicht aus

BGH v. 21.4.2022 - III ZR 268/20

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft können - über ihre allen Anlegern gegenüber bestehenden Berichtspflichten nach diesen Vorschriften hinaus - grundsätzlich auch individuelle Informations- und Rechenschaftspflichten gem. § 666 BGB gegenüber dem Kunden als Geschäftsherrn treffen. Die Regelungen in §§ 101, 103 ff KAGB sind nicht umfassend und schließen weitergehende Ansprüche nicht aus.

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