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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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10.08.2016

Investitionsabzugsbetrag: Wahrung des sog. Finanzierungszusammenhangs

BFH 28.4.2016, I R 31/15

Offen bleiben kann die Frage, ob das Merkmal des sog. Finanzierungszusammenhangs auch im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG 2002 n.F. (i.d.F. des UntStRefG 2008) zu prüfen ist. Das Merkmal ist jedenfalls nicht deshalb zu verneinen, weil die nachträgliche Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags lediglich der Kompensation eines durch die Betriebsprüfung veranlassten Mehrergebnisses dient, ohne dass hiermit eine weitergehende Zielsetzung - wie etwa der Erhalt einer privaten Steuervergünstigung außerhalb der investitionsbezogenen Förderung des § 7g EStG 2002 a.F.-- verknüpft wird.

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10.08.2016

Nichtanschaffung kein Tatbestandsmerkmal für Auflösung der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 4 S. 2 EStG a.F.

BFH 22.3.2016, VIII R 58/13

Löst ein Steuerpflichtiger mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die von ihm gebildete Ansparabschreibung für die geplante Anschaffung eines Wirtschaftsguts nicht spätestens durch Ansatz einer entsprechenden Betriebseinnahme in seiner Gewinnermittlung für den zweiten auf die Bildung folgenden Veranlagungszeitraum auf, so kann das Finanzamt den erklärungsgemäß für jenes Jahr ergangenen Einkommensteuerbescheid nicht nach Maßgabe des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO unter Hinweis auf das spätere Bekanntwerden der Nichtanschaffung des Wirtschaftsguts ändern. Denn die Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 4 S. 2 EStG a.F. und daher insoweit keine rechtserhebliche Tatsache.

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10.08.2016

Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag

BFH 23.3.2016, IV R 9/14

Ein Investitionsabzugsbetrag darf nicht allein deshalb versagt werden, weil der Antrag erst nach einer Außenprüfung gestellt wird. Die Steuervergünstigung kann entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung zur Kompensation eines Steuermehrergebnisses der Außenprüfung eingesetzt werden.

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09.08.2016

Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Ferienwohnungszwecke bei Zweitwohnungen

VG Berlin 9.8.2016, VG 6 K 91.16 u.a.

Berliner Bezirksämter müssen für die zeitweise Vermietung von Zweitwohnungen für Ferienzwecke Ausnahmegenehmigungen nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen. Durch die Vermietung als Ferienwohnung während der Abwesenheit der Eigentümer tritt kein Wohnraumverlust ein.

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09.08.2016

Rücktritt vom BMW-Kauf wegen fehlender Freisprecheinrichtung

OLG Hamm 21.7.2016, 28 U 2/16

Fehlt einem BMW das in der - auf www.mobile.de veröffentlichten - Fahrzeugbeschreibung genannte Ausstattungsmerkmal "Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle", kann der Fahrzeugkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sein. Der Kunde darf dies als Beschaffenheitsvereinbarung verstehen und erwarten, dass es sich um das offiziell von BMW angebotene Ausstattungsmerkmal "Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle" handelt.

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09.08.2016

Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

BGH 6.7.2016, XII ZB 61/16

Eine schriftliche Patientenverfügung entfaltet unmittelbare Bindungswirkung, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Von vornherein nicht ausreichend sind etwa allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist.

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09.08.2016

Gerichte müssen bei Nichterweislichkeit von Tatsachenbehauptung Abwägungsentscheidung treffen

BVerfG 28.6.2016, 1 BvR 3388/14

Ob Tatsachenbehauptungen verbreitet werden dürfen, die weder erweislich wahr noch unwahr sind, haben die Fachgerichte im Wege einer Abwägungsentscheidung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht zu treffen. Eine Verurteilung, wonach die Äußerung von Dopingvorwürfen gegen eine Sportlerin untersagt wird, weil diese Vorwürfe wegen Nichterweislichkeit als "prozessual unwahr" einzuordnen seien und bereits deshalb das Persönlichkeitsrecht der Sportlerin überwöge, kann insoweit eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellen.

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09.08.2016

Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen

BVerfG 29.6.2016, 1 BvR 3487/14

Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht. Hierbei darf der Einbruch in die persönliche Sphäre nicht weiter gehen, als eine angemessene Befriedigung des Informationsinteresses dies erfordert.

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09.08.2016

Zur Bestimmung des Inhalts und der Reichweite des Klage- und Widerklagebegehrens durch Auslegung des Antrags unter Berücksichtigung der Klagebegründung

BGH 21.6.2016, II ZR 305/14

Inhalt und Reichweite des Klagebegehrens ebenso wie des Widerklagebegehrens werden nicht allein durch den Wortlaut des Antrags bestimmt. Vielmehr ist der Antrag unter Berücksichtigung der Klagebegründung auszulegen. Bei der Auslegung des Klageantrags ist wegen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör im Zweifel das als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht.

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09.08.2016

Private Krankenversicherung: Zur Erhebung von Risikozuschlägen bei einem Tarifwechsel

BGH 20.7.2016, IV ZR 45/16

In Fällen, in denen dem privaten Krankenversicherer bei einem Tarifwechsel des Versicherten nach § 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG das Recht zusteht, für die Mehrleistung im Zieltarif einen angemessenen Risikozuschlag zu verlangen, darf er nur für diese Mehrleistung auch eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen. Durch den Tarifwechsel kommt es nicht zum Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages, sondern der bisherige Krankenversicherungsvertrag wird unter Wechsel des Tarifs fortgesetzt.

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