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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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18.01.2018

Aussetzung des Verfahrens zur Werbung mit dem ÖKO-TEST-Siegel

BGH 18.1.2018, I ZR 173/16 u.a.

In dem Verfahren Az.: 20 U 152/16 hat das OLG Düsseldorf Rechtsfragen zur rechtsverletzenden Benutzung einer bekannten Marke dem EuGH vorgelegt. Der Senat hat das bei ihm anhängige Verfahren Az.: I ZR 173/16 u.a. (die Frage betreffend, ob die Verwendung des ÖKO-TEST-Labels in der Werbung ohne Zustimmung der Markeninhaberin eine Markenverletzung darstellt) deshalb wegen Vorgreiflichkeit des anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens ausgesetzt.

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18.01.2018

Erneute Änderung des AO-Anwendungserlasses aufgrund datenschutzrechtlicher Neuregelungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 12.1.2018 hat die Finanzverwaltung die Regelungen des AO-Anwendungserlasses zum Steuergeheimnis an di ab 25.5.2018 geltenden gesetzlichen Neuregelungen angepasst.

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18.01.2018

Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an Finanzbehörden

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 12.1.2018 hat die Finanzverwaltung den Umfang der Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Steuerermäßigung nach § 35 EStG erweitert.

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18.01.2018

Spendenrechtliche Beurteilung von "Crowdfunding"

BMF-Schreiben

Mit Schreiben v. 15.12.2017 hat das BMF zur spendenrechtlichen Beurteilung von Zahlungen, die im Rahmen eines Crowdfunding geleistet werden, Stellung genommen.

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18.01.2018

Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer Ansparabschreibung

Kurzbesprechung

Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (hier: Anschaffung mehrerer PKW aus dem höchsten Preissegment) als unangemessen i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind.

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18.01.2018

Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten im Straßentransportsektor dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden

EuGH 20.12.2017, C-102/16

Die im Straßentransportsektor tätigen Fahrer dürfen die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Ihre reduzierte wöchentliche Ruhezeit sowie ihre tägliche Ruhezeit dürfen sie hingegen unter bestimmten Voraussetzungen im Fahrzeug unternehmen.

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18.01.2018

Kosten für Dauertestamentsvollstreckung als Werbungskosten

Kurzbesprechung

Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden.

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18.01.2018

Keine verspätete Nachzahlung von Rentenbeiträgen zur Schließung von Beitragslücken möglich

LSG Baden-Württemberg 14.12.2017, L 10 R 2182/16

Wer die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren beziehen möchte, kann lange zurückliegende Beitragslücken nicht nachträglich durch Zahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung schließen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um vergleichsweise kleine Lücken handelt.

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18.01.2018

Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht rückwirkend einen Vorsteuerabzug

FG Baden-Württemberg 24.5.2017, 1 K 605/17

Eine Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht rückwirkend einen Vorsteuerabzug. Eine Heilung erfordert kein elektronisches Dokument mit elektronischer Signatur. Kann eine Rechnung bei inhaltlichen Fehlern rückwirkend berichtigt werden, muss dies auch bei der elektronischen Übertragung ohne elektronische Signatur zulässig sein.

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18.01.2018

Zeiten vorhergehender ärztlicher Tätigkeit für andere Arbeitgeber sind bei der Einstellung nach dem TV-Ärzte Hessen uneingeschränkt zu berücksichtigen

BAG 21.12.2017, 6 AZR 863/16

Findet auf das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen) vom 30.11.2006 Anwendung, sind bei der Einstellung Zeiten vorhergehender ärztlicher Tätigkeit, die bei anderen Arbeitgebern unternommen worden sind, uneingeschränkt zu berücksichtigen. Darauf, ob und welche Unterbrechungen zwischen den einzelnen Arbeitsverhältnissen liegen, kommt es nicht an.

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