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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.02.2012

Zur fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzugszinsen

BFH 24.5.2011, VIII R 3/09

Zivilrechtliche Verzugs- oder Prozesszinsen sind Entgelte für die unfreiwillige Vorenthaltung von Kapital und damit Kapitalerträge i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Fordert ein Schuldner den in Erfüllung einer vermeintlichen privaten Schuld geleisteten Geldbetrag erfolgreich zurück, so sind die vom Gläubiger neben der Rückzahlung geleisteten Verzugszinsen nicht der Besteuerung beim Empfänger zu Grunde zu legen, wenn ihnen Zinsen in übersteigender Höhe gegenüberstehen, die durch die Refinanzierung der ursprünglichen Zahlung auf die vermeintliche Schuld veranlasst waren.

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23.02.2012

Gemeinsames Sorgerecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes mit der Mutter muss Kindeswohl dienen

Schleswig-Holsteinisches OLG 22.12.2011, 10 UF 171/11

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht für das Kind gegen den Willen der Mutter nur erhalten, wenn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung dem Wohl des Kindes dient. Führt nach Einschätzung des Gerichts das gemeinsame Sorgerecht zu weiterem Konfliktstoff zwischen den Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für das Kind mit dessen Wohl nicht vereinbar.

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23.02.2012

Versehentliches Aufkleben eines falschen Adressetiketts gilt nicht als Organisationsverschulden

BGH 24.1.2012, II ZB 9/11

Nach ständiger BGH-Rechtsprechung liegt ein schlichtes Büroversehen der Kanzleimitarbeiterin vor, das nicht auf einem Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, wenn diese den richtig adressierten Schriftsatz in eine falsch adressierte Versandtasche einlegt. Das versehentliche Aufkleben eines falschen Adressetiketts ist damit vergleichbar.

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23.02.2012

Behandlungsalternative bei Frühgeburtlichkeit muss den Eintritt des Schadens verhindern

BGH 7.2.2012, VI ZR 63/11

Besteht die Pflichtverletzung eines Arztes in einer Unterlassung (hier: Behandlungsalternative bei einer Frühgeburtlichkeit), ist diese für den Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt regelmäßig der Geschädigte.

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23.02.2012

Bei Ausgleichszahlungen nach vorzeitiger Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses gilt das Zuflussprinzip

BFH 15.12.2011, VI R 26/11

Wird ein im Blockmodell geführtes Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit beendet und erhält der Arbeitnehmer für seine in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistungen Ausgleichszahlungen, stellen diese Ausgleichszahlungen Arbeitslohn dar. Solche Ausgleichszahlungen sind sonstige Bezüge i.S.d. § 38a Abs. 1 S. 3 EStG, so dass sie nach dem Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 S. 1 EStG zu erfassen sind.

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22.02.2012

Haustarifvertrag kann vertragliche Vereinbarung oder Bezugnahme auf Regelwerk (hier: AVR Caritas) nicht ablösen

BAG 22.2.2012, 4 AZR 24/10

Ein Tarifvertrag kann selbst bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag nicht ablösen. Das gilt auch für eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands (AVR Caritas). Für das Verhältnis der einzelvertraglichen und tarifvertraglichen Ansprüche zueinander gilt das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG.

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22.02.2012

Bundestag: Wertpapierrecht soll angepasst werden

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes vorgelegt. Darin geht es u.a. darum, den bürokratischen Aufwand zu verringern.

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22.02.2012

Jedenfalls "Gering-Verdiener" müssen Überstunden vergütet bekommen

BAG 22.2.2012, 5 AZR 765/10

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer bei betrieblichem Erfordernis ohne besondere Vergütung zu Mehrarbeit verpflichtet ist, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam. Die Vergütung richtet sich  in diesem Fall nach 612 Abs. 1 BGB. Hiernach ist Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht.

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22.02.2012

Zum Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung

BFH 16.11.2011, X R 15/09

Die durch das BVerfG mit Wirkung bis Ende 2009 ausgesprochene Anordnung der Weitergeltung der für mit dem GG unvereinbar erklärten Regelungen über die Abziehbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung ist weder verfassungswidrig noch liegt darin ein Verstoß gegen die EMRK. Außerdem besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einkommensteuerlich in voller Höhe oder zumindest im Wege eines negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.

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22.02.2012

Die Einziehung wird mit der Mitteilung des Einziehungsbeschlusses an den betroffenen Gesellschafter wirksam

BGH 24.1.2012, II ZR 109/11

Wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam. Die Gesellschafter, die den Einziehungsbeschluss gefasst haben, haften dem ausgeschiedenen Gesellschafter anteilig, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Abfindung aus dem ungebundenen Vermögen der Gesellschaft geleistet werden kann, oder sie die Gesellschaft nicht auflösen.

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