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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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24.10.2012

Keine Kündigung wegen grober Beleidigung von Kollegen auf facebook bei Handlung im Affekt

ArbG Duisburg 26.9.2012, 5 Ca 949/12

Grobe Beleidigungen von Kollegen in sozialen Netzwerken wie facebook können zwar grds. auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen. Hierfür kommt es jedenfalls, wenn viele Arbeitskollegen zu den "facebook-Freunden" des Arbeitnehmers gehören, auch nicht darauf an, ob die Beleidigungen für jedermann oder nur für Freunde sichtbar gepostet worden sind. Im Einzelfall kann allerdings eine Kündigung ausgeschlossen sein, etwa wenn der Arbeitnehmer im Affekt gehandelt und die Kollegen nicht namentlich benannt hat.

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23.10.2012

Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Ansprüchen gegen Reiseveranstalter wegen der Mängel an Ferienhäusern im Ausland

BGH 23.10.2012, X ZR 157/11

Verbraucher können Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen der Mängel an einem Ferienhaus im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen. Die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des Ortes, an dem sich das Ferienhaus befindet, greift in diesen Fällen nicht ein.

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23.10.2012

EuGH bestätigt Rechtsprechung: Ausgleichsleistungen für Fluggäste auch bei erheblich verspäteten Flügen

EuGH 23.10.2012, C-581/10 u.a.

Der EuGH hat seine Rechtsprechung, nach der Fluggäste bei erheblich verspäteten Flügen eine Ausgleichsleistung beanspruchen können, bestätigt. Erreichen die Fluggäste ihr Endziel drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft, können sie vom Luftfahrtunternehmen eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

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23.10.2012

Auch Arzneimittelwerbung ohne Namensnennung kann unzulässig sein

OLG Frankfurt a.M. 6.9.2012, 6 U 143/11

Wenn in einer Werbeaussage (hier: Online-Werbung) keine bestimmten Arzneimittelnamen genannt werden, kann zwar nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Leser die Werbung mit einem bestimmten Arzneimittel in Verbindung bringen. Ein ebenso unzulässiger mittelbarer Produktbezug liegt aber dann vor, wenn die einschlägigen Verkehrskreise der Anzeige aufgrund sonstiger Umstände entnehmen können, dass für bestimmte einzelne Arzneimittel geworben werden soll.

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23.10.2012

Private Verkäufe über eBay umsatzsteuerfrei

FG Baden-Württemberg 18.7.2012, 14 K 702/10

Der Verkauf von privat erworbenen Gegenständen über die Internetauktion eBay unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Etwas anderes kann dann gelten, wenn eBay dazu benutzt wird, um auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität, eine Vielzahl von Gegenständen zu angemessenen Entgelten weiterveräußern zu können.

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23.10.2012

Bei Übernahme von befristet Beschäftigten in ein Beamtenverhältnis kann das bisher erreichte Dienstalter zu berücksichtigen sein

EuGH 18.10.2012, C-302/11 bis C-305/11

Eine Regelung, wonach bei der Übernahme befristet Beschäftigter in ein Beamtenverhältnis das bisher erreichte Dienstalter nicht berücksichtigt wird, kann gegen die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse verstoßen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die befristet Beschäftigten von der Art ihrer Aufgaben und der Art der Berufserfahrung, die sie hierbei erworben haben, mit Berufsbeamten vergleichbar sind. Die Ungleichbehandlung kann nur gerechtfertigt sein, wenn Grund hierfür nicht die Befristung als solche ist.

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23.10.2012

Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten gem. § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO nach einem Anwaltswechsel

BGH 22.8.2012, XII ZB 183/11

Ein Anwaltswechsel ist nur dann notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO, wenn er nicht auf ein Verschulden der Partei oder ein ihr zuzurechnendes Verschulden ihres Rechtsanwalts zurückzuführen ist. Den Rechtsanwalt trifft bei einer Rückgabe der Zulassung kein Verschulden an dem dadurch notwendig gewordenen Anwaltswechsel, wenn er seine Zulassung aus achtenswerten Gründen aufgegeben hat und er die Rückgabe bei Mandatsübernahme nicht vorhersehen konnte; wirtschaftliche Schwierigkeiten stellen insoweit regelmäßig keinen achtenswerten Grund dar.

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23.10.2012

Zur ergänzenden Vertragsauslegung beim Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen

BGH 26.9.2012, VIII ZR 315/11

Mietern kann bei Beendigung eines Mietverhältnisses im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur insoweit zugebilligt werden, als er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen. Hingegen besteht bei Fortdauer des Mietverhältnisses kein Anlass für eine ergänzende Vertragsauslegung.

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22.10.2012

Zum Nachweis der Investitionsabsicht bei Betriebseröffnung für Zwecke der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages

FG Münster 15.8.2012, 12 K 4601/11 F

Bei Betrieben, deren Eröffnung  im Jahr des Investitionsabzugs noch nicht beendet ist, stellte der BFH bereits vor der gesetzlichen Neuregelung strengere Anforderungen an die Glaubwürdigkeit der Absicht zu voraussichtlichen Investitionen, weil die Plausibilität der Investition nicht anhand eines erprobten Betriebskonzeptes nachvollziehbar ist. Er forderte in ständiger Rechtsprechung zu § 7 g Abs. 1 EStG a.F., dass die Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen durch eine im Abzugsjahr erfolgte verbindliche Bestellung ausreichend konkretisiert ist.

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22.10.2012

Leiharbeitnehmer werden auch bei dauerhafter Überlassung keine Arbeitnehmer des Entleihers

LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012, 7 Sa 1182/12

Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG n.F. erfolgt die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher zwar nur vorübergehend. Liegt keine vorübergehende Überlassung vor, führt dies aber nicht zu einem Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher. Eine solche Rechtsfolge sieht das Gesetz nicht vor. In diesen Fällen kann grds. auch nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Strohmanngeschäft ausgegangen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor der Ende 2011 erfolgten Änderung des AÜG abgeschlossen worden ist.

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