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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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12.07.2013

Zum Kindergeldanspruch für ein Kind mit eigenem nichtehelichen Kind im gemeinsamen Haushalt mit dem Kindsvater

BFH 11.4.2013, III R 24/12

Leben die Elternteile eines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, kann bei einer notwendigen Schätzung von gegenüber dem betreuenden Elternteil erbrachten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils nicht von dem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass sich die Elternteile das Einkommen des alleinverdienenden Elternteils oder ihr gemeinsames verfügbares Einkommen hälftig teilen. Es ist im Einzelnen zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang gegenüber dem betreuenden Elternteil im jeweiligen Anspruchszeitraum Bar- oder Naturalleistungen durch den anderen Elternteil oder durch einen Dritten erbracht wurden.

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11.07.2013

Zur unterschiedslosen Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf von Trägermaterial

EuGH 11.7.2013, C-521/11

Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf von Trägermaterial kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Unionsrecht vereinbar sein. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen eine widerlegbare Vermutung dafür bestehen, dass an Privatpersonen verkauftes Trägermaterial für private Zwecke genutzt wird.

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11.07.2013

Zur Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4, Abs. 3 AO: Negativer Widerstreit bei periodisch gestrecktem statt punktuellem Ansatz

BFH 16.4.2013, IX R 22/11

Hat das Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der AfA eines vermieteten Gebäudes nachträglich um zuvor fälschlich von den Herstellungskosten abgezogene, leistungsfreie Darlehensmittel wieder erhöht und die Bescheide für die Jahre nach Auszahlung der Fördermittel entsprechend geändert, darf es die bestandskräftige Steuerfestsetzung des Zuflussjahres nach § 174 Abs. 4 AO ändern und die erhaltenen Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. § 174 Abs. 3 S. 1 AO rechtfertigt Änderungen auch bei einem negativen Widerstreit zwischen (irrtümlich vorgenommenem) periodisch gestrecktem statt punktuellem Ansatz.

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11.07.2013

Zum Eintritt der Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

FG Münster 22.5.2013, 10 K 15/12 E

Für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG bei einer privaten Grundstücksveräußerung reicht es nicht aus, wenn die Vertragsbeteiligten zwar bindende Willenserklärungen abgegeben haben, der Vertrag aber wegen Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung oder eines Genehmigungsvorbehalts noch schwebend unwirksam ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit und damit des Bedingungseintritts bzw. der Erteilung der Genehmigung.

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11.07.2013

Nicht vorübergehender Einsatz von Leiharbeitnehmern verboten - Zustimmungsverweigerungsrecht des BR

BAG 10.7.2013, 7 ABR 91/11

Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG n.F. erfolgt die Überlassung von Leiharbeitnehmern an einen Entleiher "vorübergehend". Diese Bestimmung enthält nicht lediglich einen unverbindlichen Programmsatz, sondern untersagt die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung. Die Norm stellt zudem ein Gesetz i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG dar. Daher kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebs jedenfalls seine Zustimmung zu einem zeitlich unbegrenzten Einsatz eines Leiharbeitnehmers verweigern.

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10.07.2013

Wieder Streit bei der BA: In Auswahl für Versetzungen sind auch vormals unbefristet Beschäftigte einzubeziehen

BAG 10.7.2013, 10 AZR 915/12

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zahlreiche Arbeitsverträge aufgrund des Urteil des BAG vom 9.3.2011 (Az.: 7 AZR 728/09) "entfristet". Soweit hierdurch Versetzungen erforderlich geworden sind, durfte sie die Auswahl der zu versetzenden Arbeitnehmer nicht auf die vormals befristet Beschäftigten beschränken. Eine solche Auswahl ist unbillig und führt zur Unwirksamkeit der jeweiligen Versetzung.

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10.07.2013

Zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags

BGH 10.7.2013, IV ZR 224/12

Die Anweisung an den Notar, die Erklärung der Anfechtung eines Erbvertrags dem Nachlassgericht zu übermitteln, muss nicht gesondert notariell beurkundet werden. Nur die Erklärung der Anfechtung bedarf nach dem Wortlaut des § 2282 Abs. 3 BGB, dessen Entstehungsgeschichte und der Gesetzessystematik der notariellen Beurkundung, nicht hingegen deren Begebung.

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10.07.2013

Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung

BFH 21.3.2013, VI R 31/10 u.a.

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer - entgegen der bisherigen Rechtsprechung auch - dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Der Vorteil ist, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt wurde, nach der 1%-Regelung zu bewerten.

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10.07.2013

Einsichtnahme in BaFin-Akten: Kein Informationsanspruch für Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. in Sachen BayernLB

VG Frankfurt a.M. 4.7.2013, 7 K 129/10.F

Der Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. hat keinen Informationsanspruch, der ihn berechtigen würde, Akten der Bayerischen Landesbank bei der BaFin einzusehen. Der Personalaufwand, den die BaFin betreiben müsste, um die etwa 45.000 Seiten umfassenden Akten einzeln auf Geschäftsgeheimnisse Dritter zu überprüfen und ggf. in entsprechendem Umfang zu schwärzen, wäre unverhältnismäßig.

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10.07.2013

Sind Betriebsratsbeschlüsse auch bei fehlender Mitteilung der Tagesordnung wirksam?

BAG 9.7.2013, 1 ABR 2/13

Nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG muss in der Ladung zu einer Betriebsratssitzung auch die Tagesordnung mitgeteilt werden. Ein Verstoß hiergegen führte nach der bisherigen Rechtsprechung des Ersten und Siebten Senats des BAG zur Unwirksamkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse, wenn nicht sämtliche Betriebsratsmitglieder anwesend waren. Da der Erste Senat dieses Erfordernis aufgeben möchte, hat er jetzt nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG beim Siebten Senat angefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung festhält.

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