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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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18.03.2025

Arbeitnehmer muss mit Firmenwagen sorgsam umgehen und Schäden unverzüglich melden

LAG Köln v 14.1.2025 - 7 SLa 175/24

Bei der Überlassung eines Pkw ist der Arbeitnehmer u.a. verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälle und auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten kann. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es aber auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.

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18.03.2025

Meinungsfreiheit u.a. - Ukraine: Verbot des Tragens des St.-Georg-Bandes

EGMR v. 19.11.2024 - 11575/24

Das ukrainische Verbot des Tragens des St.-Georgs-Bandes in der Öffentlichkeit stellt keinen Konventionsverstoß dar. (Borzykh gegen Ukraine)

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18.03.2025

Meinungsfreiheit u.a. - Frankreich: Gesetzgebung zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung

EGMR v. 10.12.2024 - 49526/15 u.a.

Das französische Recht bietet wirksame Rechtsbehelfe bei vermuteter nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung. (Association confraternelle de la Presse Judiciaire u.a. gegen Frankreich)

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18.03.2025

Bundesagentur für Arbeit ist das Aufbringen der Kosten für eine Prozessführung des Insolvenzverwalters nicht zumutbar

BGH v. 13.2.2025 - IX ZB 27/24

Der Bundesagentur für Arbeit ist es nicht zumutbar, die Kosten für eine Prozessführung des Insolvenzverwalters aufzubringen, wenn sie aufgrund von auf sie übergegangenen Ansprüchen einzelner Arbeitnehmer am Insolvenzverfahren beteiligt ist. Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, weil der Insolvenzverwalter im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde, steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter nicht entgegen.

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18.03.2025

Apple unterliegt vor BGH: Weg für Auflagen durch das Bundeskartellamt eröffnet

BGH v. 18.3.2025 - KVB 61/23

Der Kartellsenat des BGH hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Er hat damit zum zweiten Mal über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden. Die Regelung des § 19a GWB, die der Modernisierung und Stärkung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht dient, sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Danach kann das Bundeskartellamt in einem ersten Schritt die überragende marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb feststellen (§ 19a Abs. 1 GWB) und dem betroffenen Unternehmen in einem zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen untersagen (§ 19a Abs. 2 GWB).

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18.03.2025

Klage eines Bundesbeamten auf Arbeitszeitgutschrift erfolgreich

VG Sigmaringen v. 23.1.2025 - 14 K 2764/23

Das VG Sigmaringen hat der Klage eines Zollbeamten stattgegeben, dem nach geleisteter Arbeitszeit von 6 Stunden und 7 Minuten eine Ruhepause von 20 Minuten abgezogen worden war, damit die aus Arbeitsschutzgründen bestehende zulässige Höchstarbeitsdauer ohne Pause von 6 Stunden (Arbeitszeitgrenze) nicht überschritten wird. 

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18.03.2025

Streit um reservierte Saunaliege eskaliert: Verletzter Hotelgast erhält Schmerzensgeld

LG Nürnberg-Fürth v. 9.10.2024 - 10 O 2087/23

Nachdem ein Streit zweier Hotelgäste um eine mit einem Handtuch besetzte Saunaliege in einem Luxushotel zu einer Schlägerei führte, hatte das LG Nürnberg-Fürth zwischen den beiden Hotelgästen über Schadensersatzansprüche aus diesem Vorfall zu entscheiden. Das LG verurteilte den Beklagten zur Zahlung von rund 7.900 €, berücksichtige aber ein anteiliges Mitverschulden des Klägers, weil dieser die Sachen des Beklagten nicht einfach im Wege der Selbsthilfe hätte wegräumen dürfen.

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18.03.2025

Streitwertkatalog: Antrag auf ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsvereinbarung mit Hilfswert zu bemessen

Hessisches LAG v. 10.3.2025 - 12 Ta 25/25

Anträge auf ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsvereinbarung und/oder Unterlassung von Maßnahmen, die einer Betriebsvereinbarung widersprechen, sind mit nicht mehr als einem Hilfswert zu bemessen, soweit nicht besondere Anhaltspunkte eine Erhöhung rechtfertigen. Dies folgt aus den Empfehlungen des Streitwertkatalogs vom 1.2.2024, da dort für den größtmöglichen Streit, nämlich den um die Wirksamkeit/Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung, aufgezeigt ist, dass eine Erhöhung auf den doppelten Hilfswert erfolgen kann. Leistungs- und Unterlassungsanträge, die sich auf die ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsvereinbarung und auf die Unterlassung von Maßnahmen, die dieser Betriebsvereinbarung widersprechen beziehen, dürften regelmäßig wirtschaftlich identisch sein (§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG).

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18.03.2025

Sicherheitskonzept für Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024: Stadt Magdeburg muss der Presse Auskünfte erteilen

VG Magdeburg v. 11.2.2025 - 7 B 52/25 MD u.a.

Das Verlagshaus Axel Springer war vor dem VG Magdeburg mit Eilanträgen erfolgreich, mit der die Stadt Magdeburg verpflichtet wurde, Auskünfte zu den Sicherheitsmaßnahmen für den Magdeburger Weihnachtsmarkt des Jahres 2024 zu erteilen. Die Behörden seien verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Rechtlich ohne Bedeutung seien etwaige Befürchtungen der Stadt Magdeburg hinsichtlich der Art und Weise der beabsichtigten Veröffentlichung der erteilten Auskünfte. Allein die bloße Möglichkeit einer ggf. rechtsverletzenden Berichterstattung reiche nicht aus, um den presserechtlichen Auskunftsanspruch zu verneinen.

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17.03.2025

Keine Haftung des Verkäufers bei Sturz über eine Euro-Palette im Supermarkt

LG München II v. 25.2.2025 - 1 O 576/24

Das LG München II hat die Klage einer Aldi-Kundin abgewiesen, die gestürzt war und sich dabei eine Fraktur zugezogen hatte. Die Kundin verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das LG wies die Klage jedoch ab, es konnte keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten feststellen. Von der fraglichen Euro-Palette sei kein Risiko ausgegangen, das Vorkehrungsmaßnahmen seitens des Supermarktbetreibers erforderlich gemacht hätte.

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