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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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18.01.2024

Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften: Haftung des Plattformbetreibers

OLG Frankfurt a.M. v. 21.12.2023 - 6 U 154/22

Wird der Betreiber einer Verkaufsplattform auf Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften hingewiesen (hier: Bezeichnung eines Sojaproduktes als "Milch"), besteht eine Pflicht zur Verhinderung künftiger gleichartiger Verletzungshandlungen auch jenseits des konkreten Angebots. Durch die Kennzeichnung eines Angebots als "amazon's choice für reismilch" macht sich der Anbieter der Verkaufsplattform den Begriff nicht zu eigen, wenn der Verkehr erkennt, dass nur das vom Nutzer eingegebene Suchwort wiedergegeben wird.

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18.01.2024

Verbandsklagen gegen Mindestzinsklauseln

EuGH, C-450/22: Schlussanträge des Generalanwalts vom 18.1.2024

Die Transparenz von Mindestzinssatzklauseln in Hypothekendarlehensverträgen kann im Zusammenhang mit einer Verbandsklage überprüft werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich die Klage gegen über 100 spanische Finanzinstitute richtet.

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18.01.2024

DBA-Österreich: Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.1.2024 hat die Finanzverwaltung über eine mit der Republik Österreich geschlossene Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten informiert.

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18.01.2024

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 12.1.2024 hat die Finanzverwaltung einen Hinweis auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) in der Version 2.4 bekannt gemacht.

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18.01.2024

Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsaktes an sowie Vollstreckung gegen eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Britischen Limited mit Verwaltungssitz im Inland

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 12.1.2024 hat die Finanzverwaltung zu den Rechtsfolgen des § 14b AO Stellung genommen.

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18.01.2024

Insolvenz der Genossenschaft: Arglistig zum Beitritt veranlasster Genosse kann nicht Schadensersatz als Insolvenzforderung geltend machen

LG Stuttgart v. 21.12.2023 - 27 O 153/23

Der durch arglistige Täuschung zum Beitritt veranlasste Genosse kann im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft keine Schadensersatzforderung als Insolvenzforderung geltend machen. Ansprüche des Genossen, welcher der Genossenschaft zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch angehört, beschränken sich vielmehr auf die Teilhabe an der Verteilung eines Übererlöses nach Vollzug der Schlussverteilung.

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18.01.2024

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden

Kurzbesprechung

1. Aufwendungen für einen Zinsswap sind bei isolierter Betrachtung nicht als Entgelte für Schulden im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu qualifizieren, da sie nicht unmittelbar für die Überlassung von Kapital erbracht werden.
2. Wird im Zusammenhang mit einem Darlehen ein Zinsswap-Geschäft abgeschlossen, können die Swap-Aufwendungen Entgelte für Schulden sein, wenn der Darlehensvertrag und das Swap-Geschäft eine wirtschaftliche Einheit bilden. Ein bloßer Kausal- oder Veranlassungszusammenhang zwischen den beiden Geschäften genügt nicht. Das Grundgeschäft (Darlehen) und das Absicherungsgeschäft (Zinsswap) können als einheitliche Schuld zusammengefasst werden, wenn beide Geschäfte in sachlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht eng miteinander verflochten sind. Hierfür ist Voraussetzung, dass beide Geschäfte hinsichtlich der vertragschließenden Personen, der Zeitpunkte des Vertragsschlusses und der Beträge und Laufzeiten im Wesentlichen kongruent sind und die Fälligkeitstermine der Zins- und Swap-Verbindlichkeiten aufeinander abgestimmt sind.

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18.01.2024

Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres originär gewerbliche Tätigkeit

Kurzbesprechung

1. Bei einem Forderungskäufer kommt es zur Beurteilung der Frage der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nicht auf die Verwertungs-, sondern auf die Beschaffungsseite an (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit des Forderungskäufers. Ob die Tätigkeit eines Forderungskäufers die Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschreitet, ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu beurteilen.
3. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes nicht als nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt (Bestätigung der Rechtsprechung).

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17.01.2024

Interesse auf Akteneinsicht in Nachlassakten eines verfahrensfremden Dritten

BGH v. 15.11.2023 - IV ZB 6/23

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten. Zum berechtigten Interesse auf Akteneinsicht in Nachlassakten eines verfahrensfremden Dritten nach § 13 Abs. 2 FamFG.

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17.01.2024

Eröffnung eines GmbH-Insolvenzverfahrens - Keine Einigung zwischen Geschäftsführern

LG Lübeck v. 8.1.2024 - 7 T 208/23

Ist durch einen von zwei Geschäftsführern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH beantragt worden, kann dieser Antrag nicht wirksam durch den anderen Geschäftsführer zurückgenommen werden, wenn aufgrund der streitigen Vertretungsverhältnisse nicht feststellbar, ob der die Rücknahme Erklärende im Zeitpunkt der Rücknahme zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist. Eine Pflicht zur umfangreichen Inzidentprüfung gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten im Insolvenzverfahren besteht für die Insolvenzgerichte auch in Anbetracht des § 5 InsO nicht.

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