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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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05.01.2018

Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt bei Personengesellschaft als Gläubigerin

FG Hamburg 19.10.2017, 2 K 57/17

Die Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt gilt auch in Fällen, in denen Gläubiger der Kapitalerträge eine Personengesellschaft ist. Die Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt gilt auch in Fällen, in denen Gläubiger der Kapitalerträge eine Personengesellschaft ist. Für eine einschränkende Auslegung der Vorschrift des § 44a Abs. 5 EStG ist insoweit kein Raum.

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05.01.2018

Einheitswert für Grundsteuer: Wann sind Container ein Gebäude?

FG Hamburg 28.4.2017, 3 K 95/15

Für die Einordnung einer vermieteten Containeranlage als Gebäude sprechen Erscheinungsbild und Integration in das Mieter-Betriebsgrundstück nach Hanggelände-Einebnung, Bau eines Werkstraßenanschlusses und eines Verbundpflaster-Zuwegs mit Niveauausgleich zur Eingangsstufe sowie Kiesbeete vor den Außenwänden mit Kaninchenblechen.

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04.01.2018

Zum Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer

BFH 21.9.2017, VIII R 59/14

Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. § 174 Abs. 4 S. 3 AO kann in diesem Fall sowohl zur Unbeachtlichkeit der Festsetzungsverjährung der Entrichtungsschuld als auch der zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld als Primärschuld führen.

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04.01.2018

Steuerrechtliche Änderungen zum Jahresbeginn

Zu Jahresbeginn gibt es regelmäßig Änderungen, die sich auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Das BMF hat die wichtigsten Neuerungen auf seiner Internetseite zusammengestellt (BMF online v. 19.12.2017).

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04.01.2018

Gleichlautende Ländererlasse zu Steuererklärungsfristen 2017

Verwaltungsanweisung

Wie zu Beginn eines jeden Jahres haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit gleich lautenden Erlassen v. 2.1.2018 zur Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2017 sowie zu möglichen Fristverlängerungen Stellung genommen (Gleich lautende Ländererlasse v. 2.1.2018, für Nordrhein-Westfalen S 0320 -1 -V A 2).

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04.01.2018

Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten

Bayerisches Landesamt für Steuern

Mit Verfügung v. 1.11.2017 hat das Bayerische Landesamt für Steuern umfangreich zur Steuerfreiheit nebenberuflicher Tätigkeiten im Sinne von § 23 Nr. 26 und § 3 Nr. 26a EStG Stellung genommen.

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04.01.2018

Unentgeltliche und verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer

BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 21.12.2017 die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht.

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04.01.2018

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 21.12.2017 hat die Finanzverwaltung ausführlich zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge Stellung genommen.

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04.01.2018

Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 21.12.2017 hat die Finanzverwaltung die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, bekannt gemacht.

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04.01.2018

Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer

Kurzbesprechung

Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. § 174 Abs. 4 Satz 3 AO kann in diesem Fall sowohl zur Unbeachtlichkeit der Festsetzungsverjährung der Entrichtungsschuld als auch zur Unbeachtlichkeit der Festsetzungsverjährung der zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld als Primärschuld führen.

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