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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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01.09.2015

Einkommensteuer: Berechtigen Studiengebühren für eine private Fachhochschule zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG?

FG Münster 14.8.2015, 4 K 1563/15 E

Die BFH-Rechtsprechung ging für die ursprüngliche Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG davon aus, dass private Hochschulen, deren staatliche Anerkennung ausschließlich auf Vorschriften des jeweiligen Landes-Hochschulgesetzes beruhte, nicht als "Schule" i.S.d. Vorschrift galten. Hinsichtlich der wachsenden Anzahl privat finanzierter Hoch- bzw. Fachhochschulen ist eine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage des Sonderausgabenabzugs von Studienentgelten durchaus angezeigt.

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01.09.2015

Wiederholungsgefahr bei Unterlassungserklärung mit Aufbrauchfrist

OLG Frankfurt a.M. 21.7.2015, 6 W 71/15

Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist in aller Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich. Hat ein Unterlassungsschuldner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Aufbrauchfrist abgegeben, entfällt die Wiederholungsgefahr mit Ablauf der Aufbrauchfrist.

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01.09.2015

Zum Vertrauensschutz für Bauleistende

FG Münster 12.8.2015, 15 V 2153/15 U

Bei fehlender Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) können einer Inanspruchnahme des Bauleistenden Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen. Demnach darf bei der Änderung eines Steuerbescheids nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass der UStAE vom BFH als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend angesehen wurde.

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31.08.2015

Kirchensteuer verstößt weder gegen GG noch gegen EU-Grundrechte

VG Koblenz 21.8.2015, 5 K 1028/14.KO

Die maßgebenden Vorschriften über die Erhebung von Kirchensteuer stehen mit dem GG und der Charta der Grundrechte der EU in Einklang. Auch die unterschiedliche Behandlung von Mitgliedern verschiedener Religionsgemeinschaften ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

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31.08.2015

Für die Zurechnung von (auch negativen) Vermietungseinkünften kommt es auf das Außenverhältnis zum Mieter an

FG Düsseldorf 24.10.2014, 1 K 4103/12 E

Für die Zurechnung von (auch negativen) Vermietungseinkünften ist regelmäßig auf das Außenverhältnis zum Mieter abzustellen. Für den Mieter muss es grundsätzlich erkennbar sein, dass ein in die Vermietung eingeschalteter Vertreter oder Verwalter die Vermietung nicht im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sondern für einen Dritten durchführt, auch wenn dieser namentlich nicht benannt wird.

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31.08.2015

§ 25 Abs. 2 WEG: Kopfstimmprinzip auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG abdingbar

BGH 10.7.2015, V ZR 198/14

Bei der wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussmängelklage kann die Revisionszulassung auf einzelne Beschlussmängelgründe beschränkt werden. Das Kopfstimmprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG ist auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG abdingbar.

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31.08.2015

Auch Arbeitnehmer ohne festen Wohnsitz können gegen ihren Arbeitgeber klagen

ArbG Berlin 13.8.2015, 57 Ca 3762/15

Die Klage eines Arbeitnehmers (hier: eines rumänischen Bauarbeiters) ist nicht deshalb unzulässig, weil er keinen festen Wohnsitz hat und deshalb in der Klageschrift nur eine Kontaktadresse angeben kann. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, wozu das Recht gehört, gegen den Arbeitgeber Klage erheben zu können.

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31.08.2015

BMF-Schreiben zu Vorsorgeaufwendungen: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag)

Mit Schreiben vom 28.8.2015 (- IV C 3 - S 2221/09/10013 :001 - DOK: 2015/0750171) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufgeteilt und veröffentlicht. Das Schreiben beinhaltet die Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2016.

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31.08.2015

BMF-Schreiben: Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2016

Mit Schreiben vom 27.8.2015 (- IV C 5 - S 2533/15/10001 - DOK: 2015/0717591) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab 1.1.2016 gem. § 51 Abs. 4 Nr. 1d EStG bestimmt. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden.

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31.08.2015

Überwiegend im Außendienst tätige Arbeitnehmer haben im Betrieb des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

Niedersächsisches FG 17.6.2015, 4 K 192/14

Überwiegend im Außendienst tätige Arbeitnehmer haben im Betrieb des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte. Das gilt etwa dann, wenn nicht nur der quantitative, sondern auch der qualitative Schwerpunkt der von einem Beamten der Wasserschutzpolizei ausgeübten Tätigkeit auf den an den jeweiligen Liegeplätzen der Schiffe vorgenommenen Kontrollen liegt.

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