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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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04.02.2014

Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels

BGH 6.11.2013, VIII ZR 346/12

Voraussetzung für das Eingreifen der gesetzlichen Vermutung ist, dass der vom Tatrichter herangezogene Mietspiegel die Tatbestandsmerkmale des § 558d Abs. 1 BGB unstreitig, offenkundig oder nachweislich erfüllt. Wird das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels, also dessen Ausrichtung an anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen, substantiiert bestritten, muss das Gericht - gegebenenfalls unter Einholung amtlicher Auskünfte gem. § 273 Abs. 2 Nr. 2 oder § 358a Nr. 2 ZPO - über das Vorliegen der in § 558d Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen Beweis erheben.

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04.02.2014

Zur Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

BVerfG 26.12.2013, 1 BvR 2531/12

Über die Entschädigungspflicht des Staates wegen Menschenwürdeverletzungen darf nicht ohne Weiteres bereits im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden. In derartigen Fällen bedarf die Ablehnung einer Geldentschädigung in der Regel einer Prüfung und Abwägung im gerichtlichen Erkenntnisverfahren, da die Schwelle zur Entschädigungspflicht generell niedriger anzusetzen ist als bei bloßen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

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04.02.2014

Kindergeld: Zum Pflegekindschaftsverhältnis eines 17 Jahre alten irakischen Kindes zu seiner in Deutschland lebenden Tante

FG Münster 8.1.2014, 14 K 1703/13 Kg

Ein Kindergeldanspruch kann auch für ein 17 Jahre altes Pflegekind bestehen, wenn der Steuerpflichtige mit ihm durch ein familienähnliches, längerfristiges Band verbunden ist, sofern er es nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht. Letzteres besteht jedenfalls dann nicht, wenn die alleine noch lebende Mutter im Irak lebt, und aufgrund der Trennung und spärlicher Telefonkontakte rein faktisch nicht in der Lage ist, wesentliche fürsorgende Aktivitäten zu entwickeln.

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04.02.2014

Untersagte Vervielfältigung eines Handbuchs steht der Offenkundigkeit der darin enthaltenen technischen Informationen nicht zwangsläufig entgegen

BGH 15.10.2013, X ZR 41/11

In Fällen, in denen dem Erwerber einer Vorrichtung ein Handbuch als Begleitunterlage überlassen wird, steht es der Offenkundigkeit der darin enthaltenen technischen Informationen nicht entgegen, dass diese nach dem Willen des Veräußerers nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen und eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken untersagt ist. Damit führt der BGH seine Rechtsprechung aus dem Urteil v. 15.1.2013 (Az.: X ZR 81/11 - "Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser") fort.

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03.02.2014

Beabsichtigte Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch Axel Springer AG war medienrechtlich unbedenklich

BVerwG 29.1.2014, 6 C 2.13

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat die medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung für eine zunächst beabsichtigte, später aufgegebene Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch die Axel Springer AG im Jahre 2006 zu Unrecht verweigert. Jedenfalls dann, wenn der Schwellenwert von 25 Prozent so deutlich wie hier unterschritten wird, kann eine vorherrschende Meinungsmacht im Fernsehen auch unter Einbeziehung von Aktivitäten auf medienrelevanten verwandten Märkten grundsätzlich nicht mehr angenommen werden.

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03.02.2014

Verbot der Erhebung fakultativer Zusatzkosten für die Gepäckaufgabe mit Unionsrecht unvereinbar

EuGH C-487/12: Schlussanträge des Generalanwalts v. 23.1.2014

Nach Ansicht von Generalanwalt Bot ist die spanische Regelung, die den Luftfahrtunternehmen die Erhebung fakultativer Zusatzkosten für die Gepäckaufgabe untersagt, mit dem Unionsrecht unvereinbar. Die Unternehmen müssen den Kunden jedoch die Preise für die Dienstleistung auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn des Buchungsvorgangs auf "Opt-in"-Basis mitteilen.

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03.02.2014

Werbeleistung für die Schweiz bei Sportveranstaltungen in Deutschland ist nicht in Deutschland umsatzsteuerpflichtig

OLG Hamm 28.1.2014, 19 U 107/13

Erbringt eine deutsche Fußballmannschaft anlässlich von Sportveranstaltungen im heimischen Stadion Werbeleistungen für die Schweiz, so unterliegen diese nicht der deutschen Umsatzsteuer, weil es auf die in der Schweiz zu versteuernden Werbeleistungen und nicht auf die im Stadion der Klägerin stattfindenden Sportveranstaltungen ankommt. Infolgedessen kann die aufgrund von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden gezahlte Umsatzsteuer nicht erstattet verlangt werden.

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03.02.2014

Massezuflüsse zwischen Schlusstermin und Vollzug der Schlussverteilung erhöhen die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH 19.12.2013, IX ZB 9/12

Ergeben sich Massezuflüsse zwischen Schlusstermin und Vollzug der Schlussverteilung, so erhöhen diese die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters. Konnten sie bei der bereits erfolgten Festsetzung der Vergütung noch keine Berücksichtigung finden, ist die Festsetzung zu ergänzen.

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03.02.2014

Körperschaftsteuer: Turnierbridge wird gemeinnützig

FG Köln 17.10.2013, 13 K 3949/09

Nach BFH-Rechtsprechung ist Bridge, auch in der wettkampfmäßig organisierten Form des "Turnierbridge", nicht als Sport anzuerkennen. Allerdings ist die Förderung von Turnierbridge gem. § 52 Abs. 2 S. 2 AO für gemeinnützig zu erklären, weil Turnierbridge die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend wie die unter § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1-25 AO genannten Zwecke fördert.

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03.02.2014

Gewerkschaftliche Seminartätigkeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds ohne Beurlaubung rechtfertigt nicht unbedingt eine Kündigung

LAG Düsseldorf 30.1.2014, 15 TaBV 100/13

Ob ein freigestelltes Betriebsratsmitglied auch dann als Referent für die Gewerkschaft Seminare abhalten darf, wenn der Arbeitgeber die Gewährung von Sonderurlaub hierfür verweigert, hängt von der Arbeitszeitregelung ab. Jedenfalls wenn das Betriebsratsmitglied regelmäßig mehr Stunden im Betrieb anwesend ist als vertraglich geschuldet und die Mehrarbeit innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden soll, rechtfertigt die "eigenmächtige" Seminartätigkeit keine fristlose Kündigung.

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