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Zur Berücksichtigung des Werts des Bauwerks im Rahmen der Verkehrswertermittlung gem. § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG
BGH 15.1.2014, XII ZR 83/13Im Rahmen der Verkehrswertermittlung gem. § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG wird auch der Wert des Bauwerks berücksichtigt, wenn dem Grundstückseigentümer hinsichtlich seiner Dispositionsfreiheit über die weitere Grundstücksnutzung hinaus durch das Bauwerk ein tatsächlich für ihn realisierbarer Wert zufließt. Eine Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG kann nicht beansprucht werden, bevor das Grundstück zurückgegeben ist.
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