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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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25.09.2014

Büroversehen? Zum Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten wegen Fristversäumnis durch versehentlich unterbliebenen Einspruch per Fax

BFH 18.3.2014, VIII R 33/12

Beruft sich ein Prozessbevollmächtigter wegen Versäumung der Einspruchsfrist auf ein Büroversehen, gehört zum schlüssigen Vortrag der Wiedereinsetzungsgründe die Darlegung, warum ein Organisationsverschulden auszuschließen ist. Wird die nur versehentlich unterlassene Übermittlung eines fristwahrenden Einspruchs im Telefax-Verfahren geltend gemacht, indizieren die gleichwohl erfolgte Dokumentation eines entsprechenden Einspruchsschreibens im Postausgangsbuch wie auch die Löschung der Einspruchsfrist ohne einen die Übermittlung bestätigenden Sendebericht einen Organisationsmangel.

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25.09.2014

Kirchliche Einrichtungen dürfen das Tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten

BAG 24.9.2014, 5 AZR 611/12

Soweit Arbeitnehmerinnen einer kirchlichen Einrichtung (hier: der Evangelischen Kirche) arbeitsvertraglich zu neutralem Verhalten verpflichtet sind, kann Ihnen das Tragen eines islamischen Kopftuchs regelmäßig untersagt werden. Das Tragen eines solchen Kopftuchs ist als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit zu verstehen.

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25.09.2014

OLG Hamm nimmt zu Vorfahrtsregeln auf Zufahrtsstraßen von Parkplätzen Stellung

OLG Hamm 29.8.2014, 9 U 26/14

Einen Vertrauensgrundsatz zugunsten des "fließenden" Verkehrs gegenüber dem wartepflichtigen Ein- oder Ausfahrenden gibt es zwar grundsätzlich nicht. Auf öffentlichen Parkplätzen kann der fließende Verkehr ausnahmsweise aber auf ein Warten des aus einem Stellplatz ein- oder ausfahrenden Verkehrsteilnehmers vertrauen, wenn die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen Straßencharakter haben und vorrangig der Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen dienen.

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25.09.2014

Zur schenkungsteuerrechtlichen Behandlung eines vorzeitigen unentgeltlichen Verzichts auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht

BFH 20.5.2014, II R 7/13

Verzichtet jemand vorzeitig und unentgeltliche auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht, so erfüllt dieser Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Daran kann § 25 Abs. 1 ErbStG a.F. nichts ändern. Der Anteil am Wert des Nießbrauchs, der bei der Festsetzung der Schenkungsteuer für den Anteilserwerb nach § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG nicht von der Bemessungsgrundlage der Steuer abgezogen wurde, darf auch nicht in die Bemessungsgrundlage der Steuer für den Nießbrauchsverzicht einbezogen werden.

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25.09.2014

Zur Ausgangskontrolle bei der Telefaxversendung von fristgebundenen Schriftsätzen

BGH 27.4.2014, XII ZB 255/14

Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist. Die Kontrolle des Sendeberichts darf sich grundsätzlich nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen Faxnummer zu vergleichen, sondern der Abgleich hat anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle zu erfolgen.

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24.09.2014

§ 8b KStG ist im Jahr 2002 nicht auf anteilige Aktienverluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar

BFH 25.6.2014, I R 33/09

Der in § 40a Abs. 1 KAGG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000 enthaltene Verweis auf § 8b Abs. 2 KStG 2002 umfasst nicht zugleich die Rechtsfolge des § 8b Abs. 3 KStG 2002 als Rechtsgrundlage für die Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn. § 43 Abs. 18 KAGG n.F. entfaltet nach einem BVerfG-Beschluss für die Veranlagungszeiträume 2001 und 2002 in formaler Hinsicht echte Rückwirkung, soweit die Vorschrift Festsetzungen für diese Veranlagungszeiträume umfasst, die noch nicht bestandskräftig sind.

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24.09.2014

Einigung bei der Mietpreisbremse

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben am 23.9.2014 eine Einigung zur Mietpreisbremse erzielen können. Danach soll die ortsübliche Vergleichsmiete in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten künftig nur noch höchstens um 10% überschritten werden dürfen. Auch das Bestellerprinzip für Maklertätigkeiten soll kommen.

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24.09.2014

Verschärfung der Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige

Das Bundeskabinett hat am 24.9.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden.

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24.09.2014

Die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes ist nicht verfassungswidrig

BFH 1.7.2014, IX R 31/13

Der gesetzliche Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) ist für Zeiträume bis März 2011 nicht als verfassungswidrig anzusehen. Infolgedessen muss die Regelung auch nicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG dem BVerfG zur konkreten Normenkontrolle vorgelegt werden.

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24.09.2014

Ärzte haben keinen Anspruch auf Löschung ihrer Daten aus einem Ärztebewertungsportal

BGH 23.9.2014, VI ZR 358/13

Ein Arzt kann vom Betreiber eines Ärztebewertungsportals nicht die Löschung seiner Daten verlangen. Das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Recht des Betreibers auf Kommunikationsfreiheit auch dann nicht, wenn die Bewertungen in dem Portal anonym abgegeben werden können.

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