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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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16.12.2013

Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht von der Steuer absetzbar

FG Köln 26.9.2013, 13 K 3908/09

Die Anschaffungskosten für Kfz, die bei einer Firmenjubiläumsfeier verlost werden, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Teilnehmerkreis so überschaubar ist, dass der Wert der Gewinnchance je Teilnehmer über 35 € liegt. Gegenstand der Schenkung ist dabei nicht der gewonnene Pkw, sondern die in den aktivierten Losen verkörperte Gewinnchance.

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16.12.2013

Zur Aufrechung zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG

BGH 19.11.2013, II ZR 18/12

Eine vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt, wenn die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde.

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16.12.2013

Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

BFH 13.11.2013, I R 67/12

In Belgien ansässige Mitunternehmer einer Schiffbetriebs-KG mit Sitz in Deutschland, die ihre Mitunternehmeranteile veräußern und denen deshalb anteilig der auf ihn entfallende Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG 2002 zugerechnet wird, sind in Deutschland steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gewinn als laufender oder als Veräußerungsgewinn zu qualifizieren ist.

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16.12.2013

Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Mieterhöhungsverlangens

BGH 13.11.2013, VIII ZR 413/12

Das Erhöhungsverlangen muss - in formeller Hinsicht - Angaben über die Tatsachen enthalten, aus denen der Vermieter die Berechtigung der geforderten Mieterhöhung herleitet, und zwar in dem Umfang, wie der Mieter solche Angaben benötigt, um der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachgehen und diese zumindest ansatzweise überprüfen zu können. Die fehlende Vergleichbarkeit kann nicht durch einen prozentualen Abschlag ersetzt werden.

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16.12.2013

Schweizer Erbe hat Anspruch auf denselben Freibetrag wie ein in Deutschland lebender Erbe

FG Düsseldorf 27.11.2013, 4 K 689/12 Erb

Ein in der Schweiz lebender Erbe, der nur hinsichtlich eines in Deutschland belegenen Grundstücks (beschränkt) erbschaftsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf denselben Freibetrag, wie ein Erbe, der in Deutschland wohnt und deshalb unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das hat das FG Düsseldorf unter Berücksichtigung einer entsprechenden Vorabentscheidung des EuGH entschieden.

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16.12.2013

Zur irreführenden Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen

OLG Hamm 24.9.2013, 4 U 64/13

Die Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als deutschlandweit "einziges Vollprogramm", bei dem der Patient zahnärztliche Leistungen erhält, ist irreführend und damit unzulässig, wenn nicht alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen angeboten werden. Dabei kommt es allein auf den Umfang des als solches beworbenen, aber nur vermeintlichen Vollprogramms an; ob die nicht vom Programm erfassten Leistungen auf Wunsch des Patienten auch von den zum Programm gehörigen Zahnärzten erbracht werden können, ist ohne Belang.

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13.12.2013

Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

EuGH, C-293/12 u.a.: Schlussanträge des Generalanwalts vom 12.12.2013

Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit der Charta der Grundrechte vereinbar - das ist das Ergebnis des hierzu erstellten Gutachtens von Generalanwalt Cruz Villalón. Er schlägt jedoch vor, die Wirkungen der Feststellung der Ungültigkeit der Richtlinie auszusetzen, um dem Unionsgesetzgeber Gelegenheit zu geben, die Richtlinie innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend anzupassen.

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13.12.2013

EuGH-Vorlage: Entstrickungsbesteuerung auf dem Prüfstand

FG Düsseldorf 5.12.2013, 8 K 3664/11 F

Das FG Düsseldorf hat die Frage der Europarechtskonformität der sog. Entstrickungsklausel (§ 4 Abs. 1 S. 3 u. 4 EStG) dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hintergrund des Rechtsstreits ist die langjährige BFH-Rechtsprechung, wonach die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Freistellungs-Betriebsstätte zu einer gewinnverwirklichenden Entnahme führt.

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13.12.2013

Zur Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden

BFH 22.8.2013, V R 19/09

Der Sachverhalt:
Die Klägerin hatte in den Jahren 2003 und 2004 ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet, das sie nach Fertigstellung teils steuerpflichtig, teils steuerfrei vermietete. Von den im Streitjahr 2004 angefallenen und den Gebäudeteilen nicht direkt zugerechneten Vorsteuern machte sie 54,07 % in ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung des Streitjahres geltend. Diesen Prozentsatz ermittelte sie auf der Grundlage der im Jahr 2003 kalkulierten Umsätze aus der Vermietung von Wohnungen zu privaten Wohnzwecken und der Vermietung von Geschäftsräumen.

Im Anschluss an eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, nach § 15 Abs. 4 S. 3 UStG 1999 in der Fassung des StÄndG 2003 seien die Vorsteuern ab Januar 2004 nach einem Flächenmaßstab aufzuteilen. Bei einem Flächenanteil der steuerpflichtig vermieteten Geschäftsräume von 34,4 % führe dies zu einer Kürzung der geltend gemachten Vorsteuern. Außerdem habe der Übergang vom Umsatzschlüssel zum Flächenschlüssel ab Januar 2004 eine Änderung der Verhältnisse und damit eine Berichtigung der Vorsteuern nach § 15a UStG zur Folge.

Das FG gab der gegen den auf dieser Grundlage ergangenen Umsatzsteuerbescheid 2004 eingelegten Klage statt. Auf die Revision des Finanzamtes hat der BFH das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hat mit Urteil vom 8.11.2012 (C-511/10) entschieden, dass Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen sei, "dass er es den Mitgliedstaaten erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes".

Auf dieser Grundlage hat der BFH das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.

Die Gründe:
Entgegen der Entscheidung des FG war die Klägerin nicht zu einer Vorsteueraufteilung gem. § 15 Abs. 4 UStG nach Gebäudeumsätzen berechtigt. Im Hinblick auf die somit grundsätzlich flächenbezogene vorzunehmende Vorsteueraufteilung sind aber noch weitere Feststellungen durch das FG zu treffen.

Die Neuregelung der Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 S. 3 UStG ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Die Vorschrift ordnet seit dem 1.1.2004 einen Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel an. Da der Vorsteuerabzug nur für steuerpflichtige Ausgangsumsätze möglich ist, war eine Aufteilung der Vorsteuern erforderlich. Der objektbezogene Flächenschlüssel führt zu einer präziseren Vorsteueraufteilung als der auf die Gesamtumsätze des Unternehmens bezogene Pro-rata-Satz nach Art. 17 Abs. 5 der 6 der EG-Richtlinie. Deshalb darf ihn der deutsche Gesetzgeber nach dem EuGH-Urteil vom 8.11.2012 vorrangig vor dem Umsatzschlüssel zur Aufteilung vorsehen.

Der Vorrang des Flächenschlüssels nach § 15 Abs. 4 S. 3 UStG gilt aber nur für solche Vorsteuerbeträge, die der Berichtigung nach § 15a UStG unterliegen. Hierunter fallen insbesondere Vorsteuern aus Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern.

Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht von der Rechtsprechung des XI. Senats ab, so dass er offenlassen kann, ob er sich dessen Rechtsprechung anschließt, nach der eine Divergenzanfrage gem. § 11 Abs. 3 FGO eines erkennenden Senats an den Senat, von dessen Entscheidung abgewichen werden soll, ausscheiden soll, wenn die Rechtsfrage zwischenzeitlich durch ein Urteil des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren abweichend von der Divergenzentscheidung für die nationalen Gerichte unionsrechtlich bindend entschieden wurde. Insbesondere liegt keine Abweichung zu der Rechtsprechung des XI. Senats vor, nach der auf die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen, die für eine wirtschaftliche und eine nichtwirtschaftliche (private) Tätigkeit angefallen sind, § 15 Abs. 4 UStG analog anzuwenden ist.

Linkhinweis:

  • Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des BFH veröffentlicht.
  • Um direkt zum Volltext der Entscheidung vom 22.8.2013 zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
  • Um direkt zum Volltext der Entscheidung vom 22.7.2010 zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

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13.12.2013

Zur Zulässigkeit einer Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz

BGH 12.12.2013, I ZR 192/12

Gewinnspielkopplungen können nach § 4 Nr. 6 UWG im Einzelfall verboten sein, wenn sie gegen die berufliche Sorgfalt verstoßen. Für die Beurteilung eines Gewinnspiels, an dem nur Käufer teilnehmen können, die das beworbene Produkt zuvor erworben haben, gilt dann nicht der Sorgfaltsmaßstab des § 3 Abs. 2 S. 3 UWG, wenn die beanstandete Werbung voraussichtlich und vorhersehbar nicht allein das geschäftliche Verhalten von Kindern und Jugendlichen wesentlich beeinflusst, da das beworbene Produkt bei Kindern und Erwachsenen gleichermaßen beliebt ist.

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