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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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10.11.2023

Begriff "Wohnung" beinhaltet keine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit

OLG Frankfurt a.M. v. 31.10.2023 - 6 U 210/22

Allein die Bezeichnung des Kaufgegenstands als "Wohnung" beinhaltet nicht die Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers für die baurechtliche Unbedenklichkeit des Kaufgegenstands. Vereinbaren die Parteien einen Haftungsausschluss, kann damit nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen einer fehlenden Baugenehmigung begehrt werden.

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10.11.2023

Bereitstellung von Fahrzeug-Identifizierungsnummern DSGVO-konform

EuGH v. 9.11.2023 - C-319/22

Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug-Identifizierungsnummern bereitstellen. Ermöglicht diese Nummer, den Halter eines Fahrzeugs zu identifizieren, und stellt sie daher ein personenbezogenes Datum dar, ist diese Verpflichtung mit der DSGVO vereinbar.

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10.11.2023

Keine Mietminderung aufgrund von Taubenkot auf dem Balkon

AG Hanau v. 25.10.2022 - 94 C 21/22

Da der Vermieter in der Regel keine Möglichkeit hat, die Verunreinigung von Balkonen mit Taubenkot zu verhindern, kann der Mieter in diesem Fall weder die Miete mindern, noch von dem Vermieter deren Reinigung verlangen. Für die Reinigung der angemieteten Wohnung samt Balkon ist vielmehr der Mieter zuständig.

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09.11.2023

Bewertungseinheiten im Energiehandel und Teilwertabschreibung beim Handel mit Futures über die Börse

FG Düsseldorf v. 7.9.2023 - 7 K 634/18 F

Das FG Düsseldorf hat sich vorliegend mit einigen sehr streitigen Fragen im Zusammenhang mit der Bildung von Bewertungseinheiten nach § 5 Abs. 1a und Abs. 4a EStG auseinandergesetzt. Konkret ging es dabei um Bewertungseinheiten im Energiehandel und um eine Teilwertabschreibung beim Handel mit Futures über die Börse.

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09.11.2023

Untersagte Berichterstattung: Begrenzung des Instanzenzugs für Verfügungsverfahren gilt nicht für das sich anschließende Ordnungsmittelverfahren

BGH v. 26.9.2023 - VI ZB 79/21

Die Begrenzung des Instanzenzugs durch § 574 Abs. 1 Satz 2, § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO gilt nur für das Verfügungsverfahren selbst, nicht hingegen für selbständige und mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestaltete Verfahren, die sich an das Verfügungsverfahren anschließen, wie beispielsweise das Kostenfestsetzungsverfahren oder Ordnungsmittelverfahren gem. § 890 ZPO. Das in einem Unterlassungstitel ausgesprochene Verbot bestimmter Äußerungen umfasst nicht nur wortgleiche Wiederholungen, sondern greift grundsätzlich auch dann, wenn die verbotenen Äußerungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Berichterstattung sind, sofern etwaige Abweichungen den Aussagegehalt im Kern unberührt lassen.

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09.11.2023

Muster der Umsatzsteuererklärung 2024

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 6.11.2023 hat die Finanzverwaltung das Muster der Umsatzsteuererklärung 2024 bekannt gemacht.

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09.11.2023

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 3.11.2023 hat die Finanzverwaltung die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 bekannt gemacht.

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09.11.2023

Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

Kurzbesprechung

Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.

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09.11.2023

Steuerbarkeit von Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege

Kurzbesprechung

Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes.

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09.11.2023

Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener Darlehen nach § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG

Kurzbesprechung

1. Ein in der Krise stehen gelassenes Darlehen ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise bestehenden Teilwert zu bewerten.
2. Der bei § 17 EStG nicht abziehbare Verlust aus dem Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens wird nicht bei § 20 EStG berücksichtigt, wenn der Darlehensverlust vor dem 31.12.2008 eingetreten ist.

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