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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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04.08.2023

Höchstbetragsbürgschaft: Tatbestandsmerkmal der Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann bei Umzug des Schuldners entfallen

OLG Brandenburg v. 14.6.2023 - 4 U 93/22

Verliert der Gläubiger seine Kenntnis von der aktuellen Anschrift des Schuldners, weil dieser zwischenzeitlich umzieht, ohne seine neue Anschrift mitzuteilen, entfällt das Tatbestandsmerkmal der Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Maßgeblich ist insoweit die Kenntnis des Gläubigers von der "richtigen" (= aktuellen) Adresse des Schuldners.

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03.08.2023

Keine Entschädigung für Einnahmeausfälle eines Musikers zu Beginn der Corona-Pandemie ("erster Lockdown")

BGH v. 3.8.2023 - III ZR 54/22

Die in den Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg angeordneten Veranstaltungsverbote und -beschränkungen waren nicht rechtswidrig. Sie waren insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Sie dienten einem verfassungsrechtlich legitimen Zweck.

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03.08.2023

Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f EStG

Kurzbesprechung

1. Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur "bei einem Objekt" bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur für ein selbstbewohntes Baudenkmal Gebrauch machen kann. Insoweit tritt durch die Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung nach § 10f Abs. 1 EStG ein Objektverbrauch ein.
2. Die Vorschrift verhindert die Inanspruchnahme der Vergünstigung für mehr als ein Objekt nicht nur in demselben Veranlagungszeitraum nebeneinander, sondern auch in mehreren Veranlagungszeiträumen nacheinander.

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03.08.2023

Verlustrücktrag: Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr

Kurzbesprechung

1. Negative Einkünfte sind, soweit sie nach § 10d Abs. 1 EStG zurückgetragen worden sind, zeitlich nicht mehr dem Entstehungsjahr zuzuordnen und bilden demzufolge auch nicht (mehr) die Grundlage für die Ermittlung des Einkommens im Entstehungsjahr.
2. Der negative Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr (§ 2 Abs. 3 EStG) ist nach Durchführung des Verlustrücktrags um den Betrag der zurückgetragenen Einkünfte zu erhöhen. Der durch den Verlustabzug modifizierte Gesamtbetrag der Einkünfte bildet die Ausgangsgröße für die weitere Ermittlung des Einkommens gemäß § 2 Abs. 4 EStG.

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03.08.2023

Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft

Kurzbesprechung

1. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft beginnt jedenfalls dann vor Überlassung des Mietobjekts mit Abschluss des Mietvertrags, wenn ein nicht standardisiertes Mietobjekt durch Umbaumaßnahmen an die individuellen Bedürfnisse des Mieters angepasst wird.
2. Beseitigen die Mietvertragsparteien den fortbestehenden Streit über die Wirksamkeit des Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts dadurch, dass sie das Mietverhältnis übereinstimmend für beendet erklären und der Mieter zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag eine Schlusszahlung an den Vermieter entrichtet, stellt diese Schlusszahlung eine Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz dar. Sie unterliegt der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

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03.08.2023

Entgelte für Vertretung im ärztlichen Notdienst und Entnahme von Blutproben für die Polizei sind umsatzsteuerpflichtig

FG Münster v. 9.5.2023, 15 K 1953/20 U

Die von einem Arzt vereinnahmten Entgelte für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes und die Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden stellen keine nach § 4 Nr. 14 a) Satz 1 UStG umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen dar. Die Vertretung eines anderen, bereits zum ärztlichen Notfalldienst zugeteilten Arztes fördert den Schutz, die Aufrechterhaltung oder die Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit nicht weiter.

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03.08.2023

Wann liegt eine mittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vor?

FG München v. 25.6.2023, 7 K 434/19

Ist aufgrund besonderer sachlicher und personeller Gegebenheiten eine so enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen einem Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen zu bejahen, dass das Besitzunternehmen durch die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit über das Betriebsunternehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, so ist das Besitzunternehmen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG (originär) gewerblich tätig.

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02.08.2023

Urteil zu Schadensersatz nach Rodelunfall: Rodelbahnbetreiberin muss nicht zahlen

OLG Dresden v. 26.7.2023 - 13 U 1378/22

In dem Rechtsstreit, in dem eine Touristin nach einem Rodelunfall Schadensersatz von der Betreiberin des Winterrodelbahn in Oberwiesenthal verlangt, hat das OLG die Klage auf Schadensersatz insgesamt abgewiesen.

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02.08.2023

Schadensersatzpflicht des Unternehmensberaters gegenüber dem Geschäftsführer der beauftragenden GmbH wegen Pflichtverletzung bei Sanierungsbegutachtung

OLG Bamberg v. 31.7.2023, 2 U 38/22

Im Rahmen einer Sanierungsbegutachtung nach IDW S6 - Standard gehört es zu den Kernanforderungen an den Gutachter, in einer Form auf eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinzuweisen, die geeignet ist, die verantwortlichen Personen zur Einleitung der insolvenzrechtlich erforderlichen (Eil-)Maßnahmen anzuhalten. Der Geschäftsführer kommt aufgrund § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. mit der Frage der Insolvenzreife der GmbH in gleicher Weise in Berührung wie die GmbH als Auftraggeber selbst, weshalb der Begutachtungsvertrag nach IDW S6 - Standard Schutzwirkung zugunsten des Geschäftsführers entfaltet.

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02.08.2023

Aufhebung des Sondernutzungsrechts bedarf keiner Zustimmung des Berechtigten eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum

BGH v. 15.6.2023 - V ZB 5/22

Die Aufhebung des Sondereigentums vor Eintritt des Vorkaufsfalls bedarf nicht der Zustimmung des dinglich Vorkaufsberechtigten. Die Änderung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer (hier: Aufhebung des Sondernutzungsrechts) bedarf ebenfalls nicht der Zustimmung des Berechtigten eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum.

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