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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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21.11.2022

Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnungsrechts übertragenes Grundstück

OLG Celle v. 24.10.2022 - 6 U 11/22

Bei der Bewertung einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnungsrechts ist der Jahresnutzwert des Wohnungsrechts als künftig wiederkehrende Leistung mit dem sich nach § 14 BewG ergebenden Faktor in der bei Vertragsschluss maßgeblichen Fassung zu kapitalisieren. Wegen des einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnungsrechts innewohnenden Risikos der künftigen Entwicklung bleibt der spätere tatsächliche Verlauf zwischen Vertragsschluss und Erlöschen des Wohnungsrechts aufgrund einer Erkrankung oder des Versterbens des Wohnungsrechtsinhabers unberücksichtigt.

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18.11.2022

Verstoß gegen Übermaßgebot bei Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf Mieter

AG Hamburg v. 26.10.2022 - 49 C 150/22

Die gegenständliche Beschränkung des Begriffes der Schönheitsreparaturen auf die in § 28 Abs. 4 Satz 3 der II. BV aufgeführten Arbeiten ergibt sogleich den Maßstab der Klauselkontrolle und markiert auf diese Weise die Grenze dafür, welche Arbeiten dem Mieter in einer Klausel über dessen Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt werden dürfen. Auch nur geringfügige Überschreitungen des Rahmens des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV verstoßen gegen das Übermaßgebot und führen zur Unwirksamkeit der mietvertraglichen Abwälzung.

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18.11.2022

Verjährung der Vertragsstrafe nach "Hamburger Brauch"

BGH v. 27.10.2022 - I ZR 141/21

Bei einem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach "Hamburger Brauch" beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist nicht, bevor der Gläubiger die Höhe der vom Schuldner verwirkten Vertragsstrafe festgelegt hat und der Vertragsstrafeanspruch damit fällig geworden ist. Es besteht kein Grund, bei dem in Rede stehenden Anspruch die Entstehung i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB und damit den Verjährungsbeginn - abweichend von dem allgemeinen Grundsatz - nicht an die bei Festlegung der Vertragsstrafe eintretende Fälligkeit des Anspruchs, sondern an die Vollendung der Zuwiderhandlung zu knüpfen.

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17.11.2022

Energiepreispauschale nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz und vergleichbare Leistungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise nach Landesrecht

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 16.11.2022 hat die Finanzverwaltung zum Lohnsteuerabzug vor Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen zur Lohn- und Einkommensteuerpflicht Stellung genommen.

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17.11.2022

Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 61a UStDV)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 9.11.2022 hat die Finanzverwaltung die Verzeichnisse der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist (§ 18 Abs. 9 Satz 5 UStG) geändert.

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17.11.2022

Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.11.2022 hat die Finanzverwaltung den Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2023 bekannt gegeben.

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17.11.2022

Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG

BMF-Schreiben

Mit gleich lautenden Erlassen v. 11.11.2022 haben die obersten Finanzbehörden der Länder Billigkeitsmaßnahmen bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG getroffen.

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17.11.2022

Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31.3.2022 (BStBl I 2022, 345)

BMF-Schreiben

BMF-Schreiben v. 11.11.2022 - IV C 2 - S 1900/22/10045 :001, DOK 2022/1139587

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 10

Mit BMF-Schreiben v. 31.3.2022 (BStBl. I 2022, 345) hat die Finanzverwaltung übergangsweise Regelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG getroffen. Der zeitliche Anwendungsbereich wurde nun bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

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17.11.2022

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstaben b bis d sowie e und f UStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.11.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Neuregelungen in § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstaben e und f UStG mit einer Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses reagiert.

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17.11.2022

Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation

Kurzbesprechung

Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen gegenüber den Privatversicherten steuerfrei ist.

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