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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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18.06.2020

Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

Kurzbesprechung

Für Zwecke der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der bilanzielle Gewinn nicht um eine steuerfreie Investitionszulage zu kürzen, da sich diese positiv auf die Kapitalentwicklung des Unternehmens auswirkt. Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG sind demgegenüber dem Gewinn für Zwecke der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nicht hinzuzurechnen.

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18.06.2020

Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse als Arbeitslohn

Kurzbesprechung

Bei den von einem österreichischen Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen Arbeitnehmer geleisteten Beiträgen an eine betriebliche Vorsorgekasse handelt es sich nach deutschem Recht um zugeflossenen Arbeitslohn. Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG sind über die in § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV aufgezählten Leistungen hinaus auch Leistungen zur Absicherung der Arbeitslosigkeit. Beiträge an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse sind nur dann nach § 3 Nr. 62 Satz 1 2. Alternative EStG steuerfrei, wenn sie für eine dem deutschen Sozialversicherungssystem vergleichbare Zukunftssicherung geleistet werden.

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18.06.2020

Anwachsung unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung darstellen

BGH v. 3.6.2020 - IV ZR 16/19

Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung i.S.v. § 2325 Abs. 1 BGB sein.

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18.06.2020

Update Coronakrise: Wie wirkt sich die COVID-19-Pandemie auf Verbraucherdarlehen aus?

Aktuell in der MDR

Beim Darlehensrecht kann die aktuelle Krise besonders auf Seiten der Darlehensnehmer zu existenziellen Problemen führen. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht will der Gesetzgeber dieser Problematik begegnen. Unser Autor  Prof. Dr. Michael Schörnig beschäftigt sich in der aktuellen MDR 2020, 698 unter Berücksichtigung einer hierzu bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidung mit dem Thema bzw. dem neu geschaffenen Stundungsrecht.

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18.06.2020

Zur Widerrufbarkeit von im Fernabsatz geschlossenen Anschlusszinsvereinbarungen

EuGH v. 18.6.2020 - C-639/18

Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2002/65/EG ist dahin auszulegen, dass eine Änderungsvereinbarung zu einem Darlehensvertrag nicht unter den Begriff "Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag" im Sinne dieser Bestimmung fällt, wenn durch sie lediglich der ursprünglich vereinbarte Zinssatz geändert wird, ohne die Laufzeit des Darlehens zu verlängern oder dessen Höhe zu ändern. Zudem müssen die ursprünglichen Bestimmungen des Darlehensvertrags den Abschluss einer solchen Änderungsvereinbarung oder - für den Fall, dass eine solche nicht zustande kommen würde - die Anwendung eines variablen Zinssatzes vorgesehen haben.

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18.06.2020

EuGH-Vorlage: Sind Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge zu berücksichtigen?

BAG v. 17.6.2020 - 10 AZR 210/19 (A)

Ein Tarifvertrag, der für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden berücksichtigt und nicht auch die Stunden, in denen der Arbeitnehmer seinen bezahlten Mindestjahresurlaub in Anspruch nimmt, könnte gegen Unionsrecht verstoßen. Das BAG hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um diese Frage zu klären.

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18.06.2020

Vollstreckungsschutz durch den BGH als Rechtsbeschwerdegericht in einem auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels gerichteten Verfahren

BGH v. 27.5.2020 - XII ZB 102/20

Die Gewährung von Vollstreckungsschutz durch den BGH als Rechtsbeschwerdegericht kann in einem auf die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels nach völkerrechtlichen Verträgen gerichteten Verfahren nur nach Maßgabe von § 52 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 57 AUG erfolgen. Sie scheidet aus, wenn es der Schuldner verabsäumt hat, bereits im Beschwerdeverfahren einen Antrag gem. § 52 Abs. 2 AUG unter Glaubhaftmachung, dass die weiter gehende Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, zu stellen.

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17.06.2020

Nachbarrechtliche Vorschriften der §§ 921 ff. BGB bei dinglicher Regelung nicht anwendbar

BGH v. 7.2.2020 - V ZR 128/19

Die Vorschriften der §§ 921 ff. BGB sind nicht anwendbar, wenn die Rechte an einer Grenzeinrichtung dinglich geregelt sind (hier: Grunddienstbarkeit), das gilt insbesondere hinsichtlich der Benutzungsrechte und der Unterhaltungslast. Nach § 1021 Abs. 1 Satz 2 BGB kann, wenn zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit eine Anlage auf dem belasteten Grundstück gehört und dem Eigentümer Recht zur Mitbenutzung der Anlage zusteht, als Inhalt der Grunddienstbarkeit eine Unterhaltungspflicht des Berechtigten vereinbart werden, soweit es für das Benutzungsinteresse des Eigentümers erforderlich ist.

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17.06.2020

Ist eine an den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld angelehnte Zahlung an Selbstständige steuerfrei?

FG Köln v. 12.9.2019 - 15 K 1378/18

Durch die ausdrückliche Nennung des "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz" macht der gesetzliche Wortlaut deutlich, dass nur Zuschüsse auf Rechtsgrundlage des Gesetzes begünstigt sind. Das MuSchG in der im Streitjahr 2014 geltenden Fassung erfasste in seinem Geltungsbereich (§ 1 MuSchG) keine arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisse.

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17.06.2020

Abzug von Unterhaltsaufwendungen an nahe Verwandte aus dem Ausland als außergewöhnliche Belastungen

FG Köln v. 9.4.2019 - 15 K 2965/16

In der Gesellschaft gibt es eine Forderung oder (zumindest) eine Erwartung, nach welcher die Aufnahme der Schwester samt Familie, die in einem Land lebt, das sich im Kriegszustand befindet als selbstverständliche Handlung erwartet wird und die Missachtung dieser Erwartung als anstößig empfunden wird. Nach h.A., die der Senat für zutreffend hält und der er folgt, gilt für außergewöhnliche Belastungen der sog. "Einheitsgedanke". Danach werden Ehegatten beim Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen als Einheit behandelt.

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