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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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16.08.2019

Anspruch des Kindes gegen Eltern auf Sparguthaben bestimmt sich nach deren Innenverhältnis

BGH v. 17.7.2019 - XII ZB 425/18

Für die Frage, ob ein Kind Ansprüche gegen seine Eltern wegen von diesen vorgenommenen Verfügungen über ein Sparguthaben zustehen, ist das Innenverhältnis zwischen Kind und Eltern maßgeblich, wobei der rechtlichen Beziehung zur Bank lediglich indizielle Bedeutung zukommt. Daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegtes Sparbuch nicht aus der Hand geben, lässt sich nicht typischerweise schließen, dass sie sich die Verfügung über das Sparguthaben vorbehalten wollen.

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16.08.2019

Vorlage des Einlieferungs- bzw. Auslieferungsbeleges eines Einwurfeinschreibens begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang

ArbG Reutlingen v. 19.3.2019 - 7 Ca 89/18

Ein voller Beweis des Zugangs eines Einwurfeinschreibens nach § 418 ZPO kann nicht geführt werden, da die Deutsche Post AG als AG geführt wird und ihre Mitarbeiter keine öffentlichen Urkunden i.S.v. § 418 ZPO mehr erstellen können. Allein durch die Vorlage des Einlieferungs- und des Auslieferungsbeleges eines Einwurfeinschreibens wird kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung begründet.

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16.08.2019

"Crowdworking": Arbeitnehmereigenschaft ist nach allgemeinen Abgrenzungskriterien zu bestimmen

Hess. LAG v. 14.2.2019 - 10 Ta 350/18

Ist streitig, ob ein über eine Internetplattform vermittelter Auftragnehmer in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer war, sind die allgemeinen Abgrenzungskriterien, insbesondere aus § 611a Abs. 1 BGB, heranzuziehen. Dabei spricht es tendenziell gegen die Arbeitnehmereigenschaft, wenn die geschäftliche Beziehung nur wenige Tage andauern sollte und eine Eingliederung in den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers nicht stattgefunden hat.

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16.08.2019

Mietwagen ist kein Werkswagen

OLG Koblenz 25.7.2019, 6 U 80/19

Unter den Begriff "Werkswagen" fallen nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden. Bietet ein Gebrauchtwagenhändler auch Fahrzeuge an als sog. "Werkswagen" an, die zuvor einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt wurden, muss er den Käufer hierüber aufklären.

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15.08.2019

Erbschaftsteuer auf in Trust eingebrachtes Vermögen

FG Schleswig-Holstein v. 23.1.2019 - 3 K 41/17

Das in einen Trust eingebrachte Vermögen geht nicht auf diesen über, wenn der Trust im Verhältnis zum Errichter nicht tatsächlich und rechtlich frei über das Vermögen verfügen kann. Im Falle des Todes des Errichters gehört das so im Trust angelegte Vermögen zum Nachlass und unterliegt damit der Erbschaftsteuer.

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15.08.2019

NATO-Lohn für deutschen ISAF-Mitarbeiter in Afghanistan ist nicht einkommensteuerfrei

FG Rheinland-Pfalz v. 30.7.2019 - 5 K 1077/17

Der Arbeitslohn, den ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland für seine Tätigkeit bei der ISAF (International Security Assistance Force) in Afghanistan von der NATO erhält, ist in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Eine Steuerbefreiung kann weder mit dem NATO-Truppenstatut noch mit dem Ottawa-Übereinkommen oder anderen Abkommen der der Vereinten Nationen begründet werden.

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13.08.2019

Zu den Voraussetzungen eines Vergleichsmehrwertes

LAG Berlin-Brandenburg v. 5.7.2019 - 26 Ta (Kost) 6034/19

Geht der Inhalt einer Regelung im Vergleich über einfache Abwicklungsmaßnahmen nicht hinaus, entsteht insoweit kein Vergleichsmehrwert; das kann auch für eine Vereinbarung über die Erstellung eines Zeugnisses gelten. Die Formulierung "wohlwollend" ist immer vor dem Hintergrund der konkreten Vorwürfe zu verstehen. Ein vollstreckbarer Zeugnisinhalt ergibt sich aus der Formulierung nicht, weshalb auch ein Titulierungsinteresse keinen Vergleichsmehrwert rechtfertigen kann.

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13.08.2019

Mietkaution: Rückzahlungsanspruch wird mit Abrechnung des Vermieters fällig

BGH v. 24.7.2019 - VIII ZR 141/17

Ist dem Vermieter in einem Wohnraummietverhältnis eine Mietsicherheit gewährt worden, hat sich der Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses innerhalb angemessener, nicht allgemein bestimmbarer Frist gegenüber dem Mieter zu erklären, ob und welche aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Ansprüche er gegen diesen erhebt. Eine als Mietsicherheit gewährte Barkaution kann auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung abgerechnet werden.

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13.08.2019

Berechnung der fünfjährigen Nichtbenutzung bei Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke

BGH v. 6.6.2019 - I ZR 212/17

Ob im Fall einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke, die vor Ablauf des Zeitraums der fünfjährigen Nichtbenutzung erhoben worden ist, die Festlegung des Zeitraums der für die Berechnung des Nichtbenutzungszeitraums maßgeblich ist, von den Regelungen der Gemeinschafsmarkenverordnung sowie der Unionsmarkenverordnung erfasst ist und wenn ja, ob bei der Berechnung auf den Zeitpunkt der Klageerhebung oder den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist, ist auslegungsbedürftig und vom EuGH noch nicht geklärt.

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13.08.2019

Hufbeschlagschmied übt keine freiberufliche Tätigkeit aus

FG Hamburg v. 9.5.2019 - 2 K 342/17

Ein staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied übt keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Es besteht keine Ähnlichkeit zu einem der Katalogberufe des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Eine Gruppenähnlichkeit zu Heil- bzw. Heilhilfsberufen reicht ebenso wenig aus wie die Ähnlichkeit mit einem lediglich einem Katalogberuf ähnlichen Beruf.

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13.08.2019

Anwendbare Rechtsordnung bei Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung ist nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB zu ermitteln

BGH v. 10.7.2019 - XII ZB 33/18

Das international anwendbare Recht für den im deutschen Recht in § 1598a BGB geregelten Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung ist in entsprechender Anwendung des Abstammungsstatuts nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB zu ermitteln. Dass in einem vorhergehenden statusrechtlichen Abstammungsverfahren das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens ohne Rechtsverteidigung hingenommen worden ist, kann ohne Hinzutreten von weiteren Umständen nicht dazu führen, dass das Bedürfnis für eine statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung entfällt.

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13.08.2019

Vorsteuerabzug: Anforderung an eine Leistungsbeschreibung für Waren im Niedrigpreissegment

FG Hamburg v. 21.5.2019 - 6 V 103/19

Es bestehen ernstliche Zweifel i.S.v. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO daran, welche Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG für Waren im Niedrigpreissegment zu stellen sind. Ein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen kann aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die in der Rechnung ausgewiesene Lieferung oder sonstige Leistung tatsächlich an den Unternehmer bewirkt worden ist. Ein Gutglaubensschutz besteht insoweit weder nach nationalem noch nach Unionsrecht.

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12.08.2019

Keine Beschwerde zum BGH - Gesetzgeber nimmt Divergenzen im Interesse der Beschleunigung hin

BGH v. 22.7.2019 - X ZB 8/19

Der BGH kann auf eine Vorlage nach § 124 Abs. 2 GWB aF hin jedenfalls dann nicht (erneut) über einen Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB aF entscheiden, wenn das Beschwerdegericht bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen hat. Der Gesetzgeber nimmt in solchen Fällen Divergenzen im Interesse der Beschleunigung hin. Dem steht nicht entgegen, dass der BGH gem. § 124 Abs. 2 Satz 2 GWB aF (jetzt: § 179 Abs. 2 Satz 4 GWB) auf eine Vorlage hin anstelle des OLG entscheidet.

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12.08.2019

Kündigung wegen Abkehrwillens unwirksam

Arbeitsgericht Siegburg 17.7.2019, 3 Ca 500/19

Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus. Der Abkehrwille des Arbeitnehmers kann nur dann eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn Schwierigkeiten mit der Nachbesetzung der Stelle zu erwarten sind und der Arbeitgeber eine sonst schwer zu findende Ersatzkraft gerade an der Hand hat.

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12.08.2019

Theaterbetriebszulage als steuerfreier Arbeitslohn nach § 3b EStG

FG Baden-Württemberg 26.2.2019, 5 K 864/17

Entgegen der Auffassung der Steuerbehörde verlangt § 3b EStG gerade nicht, dass der Arbeitgeber einen feststehenden Bruttolohn (Grundlohn) schuldet, der ggf. um die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlten Zuschläge erhöht werden muss ("on top" - Leistung). Das Erfordernis einer zusätzlichen -"on top"- Leistung, die den Arbeitgeber belastet, ergibt sich weder aus der Norm noch aus der BFH-Rechtsprechung.

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12.08.2019

Darf das Finanzamt nach wirksamem Abschluss einer tatsächlichen Verständigung über die vereinbarten Werte hinausgehende Umsätze schätzen?

FG Münster v. 16.5.2019 - 5 K 1303/18 U

Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung tritt für die von ihr erfassten Abreden ein. Was einvernehmlicher Inhalt der tatsächlichen Verständigung ist, muss nach allgemeinen Auslegungsregeln ermittelt werden.

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09.08.2019

Rückerwerb: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

BFH v. 10.4.2019 - II R 16/17

Eine Öffentlich Private Partnerschaft nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erfordert dabei eine Kooperation zwischen dem privaten und dem öffentlich-rechtlichen Partner i.S. einer Beteiligung des privaten Partners an der Erbringung öffentlicher Aufgaben. Die nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erforderliche Vereinbarung, dass das Grundstück am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf die juristische Person des öffentlichen Rechts zurückübertragen wird, muss klar und eindeutig sein.

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08.08.2019

Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheiden und Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells

BFH v. 6.6.2019 - IV R 7/16

Hinsichtlich des an eine Personengesellschaft gerichteten, mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbundenen Verlustfeststellungsbescheids nach § 15b Abs. 4 EStG sind neben der Gesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO auch deren Gesellschafter, für die nicht ausgleichsfähige Verluste festgestellt worden sind, nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO klagebefugt. Ein Steuerstundungsmodell i.S.v. § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden (degressive AfA, Sonderabschreibungen) beruhen.

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08.08.2019

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

Kurzbesprechung

§ 4 Nr. 9 GrEStG a.F. (jetzt § 4 Nr. 5 GrEStG) ist auf Rückerwerbsfälle anwendbar, in denen ein Grundstück vor Inkrafttreten dieser Norm im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den privaten Partner übertragen wurde, die Rückübertragung des Grundstücks aber für einen nach Einführung dieser Norm liegenden Zeitpunkt vereinbart war. Eine Öffentlich Private Partnerschaft nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erfordert eine Kooperation zwischen dem privaten und dem öffentlich-rechtlichen Partner i.S. einer Beteiligung des privaten Partners an der Erbringung öffentlicher Aufgaben. Die nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erforderliche Vereinbarung, dass das Grundstück am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf die juristische Person des öffentlichen Rechts zurückübertragen wird, muss klar und eindeutig sein.

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08.08.2019

Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG sowie Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i.S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG

Kurzbesprechung

Hinsichtlich des an eine Personengesellschaft gerichteten, mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbundenen Verlustfeststellungsbescheids nach § 15b Abs. 4 EStG sind neben der Gesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO auch deren Gesellschafter, für die nicht ausgleichsfähige Verluste festgestellt worden sind, nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO klagebefugt. Klagt nur die Personengesellschaft gegen den Verlustfeststellungsbescheid, sind die betroffenen Gesellschafter nach § 60 Abs. 3 i.V.m. § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO notwendig beizuladen. Ein Steuerstundungsmodell i.S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden (degressive AfA, Sonderabschreibungen) beruhen. Die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15b EStG steht nicht im Widerspruch zu vom Gesetzgeber geschaffenen Lenkungsmaßnahmen.

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