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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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27.02.2023

Ausschluss des Gesellschafters einer GbR von einer auf Missbilligung seines Verhaltens abzielenden Abstimmung über die Kündigung eines Vertrags

BGH v. 17.1.2023 - II ZR 76/21

Ein Gesellschafter einer GbR ist wegen des Grundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf, von der Abstimmung über die Kündigung eines Vertrags ausgeschlossen, wenn der Beschluss darauf abzielt, das Verhalten des Gesellschafters zu missbilligen. Auch bei der konkludenten Beschlussfassung einer GbR ist der einem Stimmverbot unterliegende Gesellschafter an der Willensbildung der Gesellschaft zu beteiligen.

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27.02.2023

Urheberrechtlicher Streit um Fototapete im Internet

LG Köln v. 18.8.2022 - 14 O 350/21

Für die Bejahung der Schutzschranke nach § 57 UrhG reicht es aber nicht aus, dass das urheberrechtlich geschützte Werk aus Sicht des objektiven Betrachters in Bezug auf den Hauptgegenstand der Verwertung im Hintergrund steht. Nach dem Wortlaut der Schrankenbestimmung ist vielmehr weitergehend erforderlich, dass das Werk im Verhältnis zum Hauptgegenstand der Wiedergabe unwesentlich ist.

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24.02.2023

Tarifliche Entgelterhöhung bei ungenügender Sanierung von sanitären Einrichtungen

BAG v. 22.2.2023 - 4 AZR 68/22

In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Die tarifliche Entgelterhöhung steht unter einer aufschiebenden Bedingung i.S.d. § 158 Abs. 1 BGB, ohne dass es sich zugleich um eine Vertragsstrafenabrede i.S.d. §§ 339 ff. BGB handelt.

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24.02.2023

Verschieden hohe tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit

BAG v. 22.2.2023 - 10 AZR 332/20

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem höheren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit auch die Belastungen durch die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen.

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24.02.2023

In situ generierter Stickstoff zur Schädlingsbekämpfung stellt Biozidprodukt dar

BGH v. 10.11.2022 - I ZR 16/22

In situ generierter Stickstoff, mit dem Schadorganismen bekämpft werden, ist ein Biozidprodukt i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. Es unterliegt daher grundsätzlich der Zulassungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 BiozidVO.

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24.02.2023

Gerichtliche Entscheidungen während einer Aussetzung der Verhandlung nach § 149 ZPO

BGH v. 11.1.2023 - XII ZB 538/21

Gerichtliche Entscheidungen, die während einer Aussetzung der Verhandlung nach § 149 ZPO ergehen, sind nicht nichtig, sondern können mit den gegebenen Rechtsmitteln angefochten werden. Mit Beendigung der Aussetzung durch Erledigung des Strafverfahrens beginnt grundsätzlich die volle gesetzliche Frist zur Begründung eines Rechtsmittels von neuem zu laufen. Verwirft das Rechtsmittelgericht bereits vor Ablauf der Begründungsfrist das Rechtsmittel, ist der Rechtsmittelführer nicht von der fristgerechten Begründung seines Rechtsmittels befreit, wenn der Rechtsweg noch nicht erschöpft ist und er gegen die verwerfende Entscheidung mit dem Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde vorgeht.

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23.02.2023

Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 22.2.2023 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund aktueller BFH- Rechtsprechung umfassend zur Abschreibung von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) Stellung genommen.

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23.02.2023

Erneute Änderung des AO-Anwendungserlasses

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 23.1.2023 hat die Finanzverwaltung den AO-Anwendungserlass erneut in einigen Teilbereichen mit sofortiger Wirkung aktualisiert bzw. neu gefasst. Die Neufassungen/Aktualisierungen beinhalten die Einarbeitung von gesetzlichen Änderungen sowie aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.

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23.02.2023

Tarifierung von Kälberhütten

Kurzbesprechung

Der VII. Senat des BFH hat dem EuGH in einem Streitfall zur Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft folgende Fragen vorgelegt:

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23.02.2023

Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer

Kurzbesprechung

1. Der bewertungsrechtliche Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" ist tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich.
2. Ist für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs der Liquidationswert maßgebend, kann ausnahmsweise der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts geführt werden, wenn der festgestellte Wert das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verletzt. Dies setzt aber regelmäßig voraus, dass der vom FA festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um 40 % oder mehr übersteigt.

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23.02.2023

Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Kurzbesprechung

1. Der Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG erfordert die Ermittlung eines Übergangsgewinns.
2. Soweit für Teilbereiche des Durchschnittssatzgewinns die Grundsätze der Einnahmen-Überschussrechnung des § 4 Abs. 3 EStG fortgelten, muss bei einem Wechsel von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG kein Übergangsgewinn ermittelt werden.

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23.02.2023

Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten

Kurzbesprechung

Die Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten in einer Einrichtung des Arbeitgebers ist eine Tätigkeit i.S. des § 9 Abs. 4 EStG.

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23.02.2023

Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des überlassenen Kfz

Kurzbesprechung

Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen ‑‑hier: Treibstoffkosten‑‑ schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus.

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23.02.2023

Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung

Kurzbesprechung

Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

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23.02.2023

Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen

BGH v. 25.1.2023 - VIII ZR 29/22

Es ist ausreichend, wenn der Vermieter in seiner Erhöhungserklärung die für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme angefallenen Kosten als Gesamtsumme ausweist und einen seiner Meinung nach in den Gesamtkosten enthaltenen Instandsetzungsanteil durch die Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags kenntlich macht. Das gilt erst recht, wenn der Vermieter die Ermittlung der Höhe des Instandsetzungsanteils zusätzlich erläutert.

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23.02.2023

Unzureichender Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur bei einer über das EGVP übersandten Berufungsschrift

BGH v. 19.1.2023 - V ZB 28/22

Die qualifizierte elektronische Signatur der als Anlage zur Berufungsschrift übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils ersetzt nicht die qualifizierte elektronische Signatur der über das EGVP übersandten Berufungsschrift. Ist eine nicht auf dem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereichte Berufung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, ist das Berufungsgericht lediglich im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs verpflichtet, die Partei darauf hinzuweisen und ihr ggf. Gelegenheit zu geben, den Fehler vor Ablauf der Berufungsfrist zu beheben. § 130a Abs. 6 ZPO gilt für Signaturfehler nicht.

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23.02.2023

Cheat-Software: EuGH-Vorlage zum Schutz von Computerprogrammen

BGH v. 23.2.2023 - I ZR 157/21

Der BGH hat sich vorliegend mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs von Software befasst, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht (sog. "Cheat-Software"). Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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22.02.2023

Zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG

BGH v. 15.2.2023 - IV ZR 133/21

Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten.

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22.02.2023

Einheitlicher Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auch nach Inkrafttreten des WEMoG

BGH v. 13.1.2023 - V ZR 43/22

Werden in einer nach dem 30.11.2020 bei Gericht eingegangenen Beschlussmängelklage entgegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG die übrigen Wohnungseigentümer als Beklagte bezeichnet, kann die Klage nur dann als gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtet zu verstehen sein, wenn sich ein entsprechender Wille zweifelsfrei aus dem übrigen Inhalt der Klageschrift ergibt. Für eine solche Annahme genügt nicht bereits die Nennung des Verwalters im Anschluss an die Parteibezeichnung. Eine Beschlussanfechtungsklage, die nach dem 30.11.2020 eingeht und gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet ist, wahrt die Klagefrist gem. § 45 Satz 1 WEG nicht.

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21.02.2023

Beschwerde in einer Familiensache beim nicht empfangszuständigen OLG: Wiedereinsetzung wegen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

BGH v. 25.1.2023 - XII ZB 29/20

Wird die Beschwerde in einer Familiensache beim nicht empfangszuständigen OLG eingelegt und entscheidet dieses trotz Unzulässigkeit der Beschwerde in der Sache, so kann das Rechtsbeschwerdegericht wegen der versäumten Beschwerdeeinlegungsfrist von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren, wenn das fehlende Verschulden des Beschwerdeführers offenkundig ist und die zur Nachholung der Beschwerdeeinlegung ausreichende Übersendung der Akten an das AG von Amts wegen zu erfolgen hatte.

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