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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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30.03.2022

Ein halber Schritt. Zur Seite.

Portrait von Christian Franz, LL.M.
Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Der Bundesgerichtshof hat einer Ärztin, die auf der Bewertungsplattform Jameda unflätig angegangen wurde, einen Löschungsanspruch versagt. Und an dieser Stelle hört das Urteil auf. Warum das falsch ist:

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28.03.2022

BeA in 2022: Das ArbG Stuttgart liefert ein Stück mehr Klarheit, wie ein wirksamer Vergleichsvorschlag zum Beschluss nach § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO einzureichen ist

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsfrage hinsichtlich des beA ist nun geklärt, zumindest unterinstanzlich (ArbG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2022 - 4 Ca 688/22).

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24.03.2022

DiRUG-Erweiterungsgesetz: Verbleibende offene Frage zur Reichweite der GmbH-Gründung mittels Videokommunikation

Portrait von Dr. Johannes Scheller
Dr. Johannes Scheller Notar in Hamburg

Im Heft 7/2022 der GmbHR werfe ich im Rahmen des „Blickpunkts“ die Frage auf: Sind solche statutarisch-korporativen Nebenleistungspflichten i.S.d. § 3 Abs. 2 GmbHG, die eine aus sich heraus („isoliert“) formbedürftige Leistungspflicht aller oder einiger Gesellschafter begründen, ab dem 1.8.2022 einer Beurkundung im Rahmen des Videokommunikationsverfahrens nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 GmbHG n.F. zugänglich? Die Frage wird dort im bejahenden Sinne entgegen der mittlerweile bereits herrschenden, sie verneinenden Meinung in der Rechtsliteratur beantwortet, und zwar getragen von der Grundannahme eines Vorrangs bzw. einer Exklusivität des Formgebots des § 2 Abs. 1 GmbHG gegenüber jenem des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG im Fall statutarisch festgesetzter Nebenleistungspflichten. Betroffen sind Vorerwerbsrechte in all ihren Spielarten, Abtretungspflichten (häufig als Alternative zur Einziehung sinnvoll), aber auch das Sachaufgeld, sofern als „echtes“ und damit als Nebenleistungspflicht ausgestaltet. Schieden sie aus dem Kreis der zulässigen Beurkundungsgegenstände im Rahmen des Videokommunikationsverfahrens aus, obgleich sie zu den „echten“, sogar zwingend-korporativen, wenngleich freiwilligen Bestandteilen des Gesellschaftsvertrags gehören, minderte dieser Ausschluss die Attraktivität des Videokommunikationsverfahrens beträchtlich.

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24.03.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um den Anspruch des Veranstalters auf Entschädigung nach Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag vor Reisebeginn

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19.03.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

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18.03.2022

Die Digitalisierung der Anteilseignerversammlung – eine interdisziplinäre Herausforderung

Portrait von Prof. Dr. Heribert Heckschen
Prof. Dr. Heribert Heckschen Herr Prof. Dr. Heribert Heckschen ist seit 1990 Notar in Dresden (Heckschen & van de Loo - Notare)

Schon bevor die Corona-Pandemie den Gesetzgeber sinnvollerweise zu Lösungen für hybride oder virtuelle Gesellschafterversammlungen animiert hat, hatte der Regierungsentwurf zum MoPeG in der Regierungsbegründung angedeutet, dass man über eine Neudefinition des Begriffs der Gesellschafterversammlung nachdenken muss. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen während der Corona-Krise haben durch das COVMG und seine ständige Überarbeitung unter anderem dazu geführt, dass die Aktiengesellschaft virtuelle (besser gesagt: hybride) Hauptversammlungen durchführen konnte und in einem letzten Schritt wurden solche Versammlungen auch der Genossenschaft ermöglicht, und zwar selbst dann, wenn der Zustimmungsbeschluss zu einer Umwandlungsmaßnahme im Raum steht. Nach Verabschiedung dieser weiteren Reform der COVID-Maßnahmegesetze hat der Bundesgerichtshof in einer aus Sicht des Verfassers bisher zu wenig diskutierten Entscheidung (vgl. dazu Heckschen/Hilser, ZIP 2022, 461, 467) zunächst festgestellt, dass die virtuelle Versammlung dort zulässig ist, wo Gesetz oder Satzung sie eröffnen. Teilweise wurde aus der Entscheidung weitergehend gefolgert, dass virtuelle Versammlungen ganz grundsätzlich und auch ohne Zulassung durch Satzung und Gesetz ermöglicht seien, obwohl dies gerade aus der Entscheidung nicht folgt. Dem Bundesgerichtshof hätte auch die Zuständigkeit dafür gefehlt, z.B. das Aktiengesetz zu ändern. In einem weiteren Schritt will nun der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vom 10.2.2022 die virtuelle – auch hier besser als hybrid zu bezeichnende – Hauptversammlung einführen.

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18.03.2022

OLG Hamm: Anfechtung einer gemischten Kostenentscheidung und zur Prüffrist der Kfz-Haftpflichtversicherung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Mit einigen interessanten und alltäglichen Fragen hat sich das OLG Hamm (Beschl. v. 19.10.2021 – I-7 W 11/21) befasst. Im Rahmen eines Verkehrsunfalls war darüber zu befinden, ob der Geschädigte zu früh geklagt hatte. Das LG hat eine verfrühte Klage bejaht und dem Kläger die Kosten des gesamten Verfahrens auferlegt. Die Kostenentscheidung beruhte überwiegend auf § 91a ZPO (soweit die Beklagte zu 1), dies war die Haftpflichtversicherung des Beklagten zu 2) bezahlt hatte). Durch den streitigen Teil der Entscheidung war der Kläger allerdings nur mit 350 Euro beschwert. Der Kläger legte gleichwohl Berufung und sofortige Beschwerde ein.

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16.03.2022

Änderung der AGB der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr

Portrait von Dr. Thorsten Kuthe
Dr. Thorsten Kuthe Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Köln

Die Deutsche Börse AG hat neue Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („AGB“) veröffentlicht, die zum 1.4.2022 in Kraft treten. Die Änderungen betreffen zunächst verschiedene eher technische Details, wie die Integration zu bestimmten Antrags- und Losverfahren zur Einbeziehung von Aktien in das Quotation Board, die bisher außerhalb der AGB geregelt waren. Darüber hinaus wurden zwei Änderungen der Einbeziehungsvoraussetzungen für das Segment Scale umgesetzt, die sich praxisrelevant für Börsengänge in diesem Bereich auswirken. Scale ist das sogenannte qualifizierte Freiverkehrssegment an der Deutschen Börse. An der Börse München ist vergleichbar das Segment m:access; an der Börse Düsseldorf ist das vergleichbare Segment der Primärmarkt.

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11.03.2022

Update zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter (ArbRB 2022, 57): Beschäftigung ukrainischer und anderer Vertriebener aus der Ukraine

Portrait von Shinta Zafiraki Sanyoto / Frederik Möller
Shinta Zafiraki Sanyoto / Frederik Möller

In der Februar-Ausgabe des ArbRB (ArbRB 2022, 57) haben wir dargestellt, was bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zu berücksichtigen ist, welche Fallstricke es gibt und wie sich Haftungsrisiken insbesondere durch illegale Ausländerbeschäftigung vermeiden lassen.

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09.03.2022

Die "Rider"-Entscheidungen des BAG: "Blaupause" für die Bewertung neuer Beschäftigungsformen?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Der Anspruch auf ein bestimmtes Arbeitsmittel

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06.03.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Rechtsscheinhaftung bei Verstoß gegen die Pflicht zur Verwendung des Zusatzes „UG (haftungsbeschränkt)“

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05.03.2022

Rechtsschutzversicherung veröffentlicht den Rechtsreport 2022

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Bereits im zwölften Jahr in Folge hat das Institut für Demoskopie Allensbach für die repräsentative Studie über 1.000 Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem befragt. Ergebnis: Das Vertrauen in die Justiz ist vergleichsweise hoch – aber nicht bei Impfverweigerern.

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05.03.2022

Deutsche entwickeln Gerichtsmüdigkeit

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die Bereitschaft der Bundesbürger:innen, einen Rechtsstreit vor Gericht auszutragen, nimmt seit 2015 kontinuierlich ab. Das geht aus dem jüngsten Rechtsreport der Roland Rechtsschutzversicherung hervor. So geben 24 Prozent an, in den vergangenen zehn Jahren einmal oder mehrmals an einem Gerichtsprozess beteiligt gewesen zu sein – sei es als Beklagter, Kläger oder Zeuge. Überdurchschnittlich hoch ist dieser Anteil bei den 30 bis 59-Jährigen und bei den Personen mit einer Rechtsschutzversicherung. Zudem zeigt die Studie, dass die Deutschen durchschnittlich ab einem Streitwert von knapp 3.700 Euro vor Gericht ziehen würden. Dieser Wert ist im Vergleich zu vergangenen Studien gestiegen – 2015 waren es noch 1.950 Euro. Warum das so ist- darüber schweigt sich die Studie aus. Nach Ansicht von Prof. Dr. Günter Hirsch, Mitglied des Rechtspolitischen Beirats von ROLAND Rechtsschutz, wäre dies „einer genaueren Analyse wert. Soweit dieser Zurückhaltung, den Rechtsweg zu den Gerichten zu beschreiten, eine Art „Gerichtsphobie“ zugrunde liegt, wäre dies eine bedenkliche Entwicklung.“ Der durch die Studie belegte kontinuierliche Rückzug der Menschen aus dem Zivilprozess korrespondiert mit Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Rechtspflege, wonach seit zirka 10 Jahren die Eingangszahlen bei den deutschen Amts- und Langerichten deutlich zurückgehen. Eine gewisse Trendumkehr hat sich allein durch Massenverfahren von geprellten Dieselkunden im VW-Abgasskandal eingestellt.

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05.03.2022

+++ Jubiläum 25 Jahre ZKM naht – Leserstimmen gesucht +++

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die ZKM erscheint aktuell bereits im 25. (!!) Jahr. Aus diesem Anlass bereiten wir für diesen Herbst ein Jubiläumsheft vor, in das wir auch die Leser:innen inhaltlich einbeziehen möchten. Deshalb freuen wir uns sehr über einen Kommentar oder eine Einschätzung Ihrerseits, welchen konkreten Nutzen Ihnen das Lesen der ZKM für die praktische Mediationstätigkeit bringt. Sie sind herzlich eingeladen, in Kurzbeiträgen/Statements (maximal 3.000 Zeichen inkl. LZ) niederzulegen, welche durch die Lektüre der ZKM gewonnenen Anregungen, Methoden, Erkenntnisse gewinnbringend in Ihre Arbeit Eingang gefunden haben. Selbstverständlich freuen wir uns auch über jedes andere Feedback – gern per E-Mail an zkm@mediate.de

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05.03.2022

Südafrika-Präsident Ramaphosa wirbt für Mediation zwischen Russland und Ukraine

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der südafrikanische Präsident Cyril Ramaphosa hat in Johannisburg die internationale Staatengemeinschaft dazu aufgerufen, sich aktiv für eine Mediation zwischen Russland und der Ukraine einzusetzen. Obwohl eine Einigung derzeit unmöglich erscheine, sei doch gleichzeitig alles möglich durch Verhandlungen wie die friedliche Transformation in seinem Land zeige. Insbesondere der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen müsse nun dafür sorgen, dass dieser Krieg aufhört.

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05.03.2022

Fjodor Lukjanow: Mediation müsste über das Bekannte und Besprochene hinausgehen

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der Chefredakteur der russischen Fachzeitschrift Russia in Global Affairs und Leiter der russischen Nichtregierungsorganisation 'Rat für Außen- und Verteidigungspolitik' sowie Forschungsdirektor des Valdai International Discussion Club, Fjodor Lukjanow, äußerte sich noch wenige Tage vor Kriegsbeginn zu den Chancen einer Mediation im Russland-Ukraine Konflikt. Gegenüber Heise Online führte Lukjanow aus, dass die Kommunikation anders als im Kalten Krieg sehr intensiv auf den Ebenen der Präsidenten, Minister und der Beamten geführt werde. Mediation sei dann sinnvoll, wenn sie „etwas hinzufügt, sie etwas bringt, die über das Bekannte und Besprochene hinaus geht.“ Derzeit verlaufe die Kommunikation aber nach einem Stereotyp ab: Nachdem man sich von einer Seite Unterstützung und Zustimmung geholt habe, wende man sich an die andere mit dem Vorschlag, das ebenfalls zu berücksichtigen. Wenn nur kollektive Standpunkte wiederholt würden, sei das nicht zielführend.

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05.03.2022

Krieg in der Ukraine: Der Blick hinter die roten Linien

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Das Thema des jüngsten Research-Factory-Vortrages vom Viadrina Center B/ORDERS IN MOTION konnte aktueller nicht sein: Dr. Anne Isabel Holper, Co-Leiterin des Center for Peace Mediation an der Viadrina, erläuterte am Beispiel des aktuellen Ukraine-Konfliktes zwischen Russland und der deutschen Bundesregierung, wie sich das Aussprechen „roter Linien“ auf politische Verhandlungsprozesse auswirkt.

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05.03.2022

Nachdenken über Corona

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der Karlsruher Mediator Jürgen von Oertzen hat im Internet ein Angebot zum Austausch unter Menschen unterschiedlicher Meinung im Zusammenhang mit der Coronapandemie initiiert und bindet dabei auch die Medien mit ein. Die „Corona Denkräume“ haben etwa im Radio bei bigSPIRIT in big FM stattgefunden. Darin waren zwei Teilnehmer zu hören, eine Befürworterin des Impfens und ein Skeptiker bezüglich der COVID-Impfung und Jürgen von Oertzen als Erfinder der Corona Denkräume. Die gemeinsam von Christian Besau interviewt werden. Wie bleiben wir im Kontakt trotz unterschiedlicher Meinung, wie können wir uns al Menschen respektieren, trotz Meinungsunterschied bei einem Thema, bei den es um viele Tote, um Grundrechtseinschränkungen und viele Emotionen geht?

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05.03.2022

Bundesbürger begrüßen digitale Angebote von Legal Tech Unternehmen

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Eine ganz andere Alternative zum klassischen Rechtsweg bieten sogenannte Legal Tech-Angebote. Software-Programme übernehmen bei bestimmten rechtlichen Anliegen die Arbeit von Anwälten bzw. Anwaltskanzleien, indem einzelne rechtliche Dienstleistungen automatisiert erledigt werden. So können beispielsweise rechtliche Schriftstücke oder auch Verträge mithilfe von IT-Programmen automatisiert erstellt werden. Eine relative Mehrheit der Bevölkerung findet dieses Angebot attraktiv: 46 Prozent bewerten es positiv, dass rechtliche Angelegenheiten ohne Anwälte nur mithilfe von Computerprogrammen erledigt werden können; nur 27 Prozent lehnen dies ab und wünschen sich, dass für rechtliche Angelegenheiten auch in Zukunft ausschließlich Anwälte zuständig sind. Es sind vor allem Jüngere und Personen aus den oberen Sozialschichten, die gegenüber Legal Tech-Angeboten überdurchschnittlich aufgeschlossen sind. Von den 16- bis 29-Jährigen finden es 56 Prozent grundsätzlich gut, dass rechtliche Angelegenheiten nur mithilfe von Computerprogrammen erledigt werden können, von den 30- bis 44-Jährigen sogar 59 Prozent. Bei den über 60-Jährigen überwiegt hingegen eher die Skepsis: Nur 34 Prozent der Älteren sehen diese Angebote positiv, 36 Prozent von ihnen wünschen sich umgekehrt, dass für rechtliche Fragen auch zukünftig ausschließlich Anwälte und keine Computerprogramme zuständig sein sollte

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05.03.2022

Korruption im Rechtswesen: Hat die Justiz ein Lobbyismus-Problem?

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Mit einer Transparenzoffensive möchte der frühere Bundestagsabgeordnete und Finanzexperte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gerhard Schick, der mittlerweile als Aktivist gegen die Finanzlobby antritt, die deutsche Justiz vor Vertrauensschaden schützen. Der Vorstand der „Bürgerbewegung Finanzwende“ fordert, „finanzielle Macht“ im Rechtsbereich mit gesetzlichen Verpflichtungen und Verboten zurückzudrängen und damit Lücken zu schließen.

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05.03.2022

European Law Institute legt neuen Menschenrechtsbericht vor

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der neue ELI-Bericht „Business and Human Rights: Access to Justice and Effective Remedies“ ist auf der Website des European Law Instituts (ELI) verfügbar. Der ELI-Bericht, der mit Beiträgen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) erstellt wurde, erkennt an, dass Unternehmen sich an Praktiken beteiligen können, die sich negativ auf die Menschenrechte auswirken. Der Zugang von Opfern solcher Verletzungen zur Justiz kann in der Praxis oft durch eine Reihe von Faktoren behindert werden, darunter das inhärente Machtungleichgewicht zwischen Opfern von Menschenrechtsverletzungen und großen Unternehmen.

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05.03.2022

Wirtschaftsmagazin IMPULSE: Solidarität unter Mitarbeitenden rund um Corona schwindet

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Maske, Impfung, Testpflicht – viele Themen rund um Corona werden heiß diskutiert. Auch in Betrieben. Was Führungskräfte tun können, um Streit im Team zu schlichten: Zwei Konflikt-Coaches geben Tipps. Am Anfang der Pandemie standen Solidarität und Verständnis untereinander bei vielen Menschen hoch im Kurs. Das belegen auch Studienergebnisse des Instituts für Konfliktforschung und präventive Beratung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln. Das Ergebnis der bisher vierteiligen Umfrage-Reihe unter Führungskräften: Die Solidarität unter Mitarbeitenden nahm zu Beginn der Krise zu, hielt im Verlauf an und nahm aber schon Anfang 2021 wieder ab.

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05.03.2022

Call for Papers: Forschungsprojekt zu Konfliktmanagement und Mediation in Institutionen

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Am 27. und 28.10.22 richtet die Forschungsgruppe Mediation ein Kolloquium zum Thema „Konfliktmanagement und Mediation in Institutionen: Kitas, Schulen und Hochschulen“ aus. Wer dort eine Qualifikationsarbeit oder ein Forschungsprojekt in einem interdisziplinären Fachkreis vorstellen möchte, kann sich mit einem Abstract bewerben – sowohl aktuelle Forschungsprojekte als auch geplante und laufende Qualifikationsarbeiten (MA./DISS./HABIL.) sind als Beitrag willkommen. Bewerbungen können per E-Mail an info@forschungsgruppe-mediation.de gerichtet werden. Einsendeschluss ist der 11.07.2022. Weitere Infos unter: www.forschungsgruppe-mediation.de

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05.03.2022

Corona: Menschen suchen Schuldige

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Das Thema Corona spaltet nicht nur die Gesellschaft, sondern auch Familien und führt zu vielen Konflikten. Warum es dazu kommt und wie man die dadurch entstandenen Gräben überbrücken könnte – damit hat sich die Braunauer Mediatorin, Supervisorin und Landessprecherin des Österreichischen Bundesverbands für Mediation (ÖBM), Kerstin Pendelin, intensiv beschäftigt.

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05.03.2022

30. Band der Viadrina Schriftenreihe erschienen

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Jüngst ist der 30. Band der Viadrina-Schriftenreihe Mediation und Konfliktmanagement erschienen. Seit 2015 erscheint die Schriftenreihe im Wolfgang Metzner Verlag. Jeder Band basiert auf einer als hervorragend bewerteten Masterarbeit von Absolvent:innen des Master-Studiengangs Mediation und Konfliktmanagement an der Europa-Universität Viadrina. Die Schriftenreihe, herausgegeben von der wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs (Prof. Dr. Ulla Gläßer, Dr. Felix Wendenburg und Dipl.-Psych. Kirsten Schroeter), macht die Forschungsarbeiten mit Unterstützung des Wolfgang Metzner Verlages sichtbar und öffentlich verfügbar – und stellt damit Impulse für die weitere Diskurs- und Praxisentwicklung des Feldes bereit. Sämtliche Bände stehen kostenfrei als E-Book zum Download zur Verfügung und können zugleich (kostenpflichtig) als gedrucktes Exemplar erworben werden. Eine Übersicht über alle Bände (mit Download-Option) finden Sie auf der Website des Wolfgang Metzner Verlages (www.vfst.de). Ein Blick lohnt sich!

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05.03.2022

ADR-Literatur

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Mit der ADR-Bibliothek möchten wir unsere Leser:innen einen Überblick verschaffen, welche Fachbücher und Fachartikel während der letzten zwei Monate rund um die Themenbereiche Mediation und Konfliktmanagement neu erschienen sind. Dabei handelt es sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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03.03.2022

Gefahr aus dem Briefkasten – Beschwerden nur elektronisch oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einlegen!

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

In einer Entscheidung v. 15.2.2022 hat das OLG Frankfurt (OLG Frankfurt v. 15.2.2022 – 4 UF 8/22) und zwei Tage später das OLG Bamberg (OLG Bamberg v. 17.2.2022 – 2 UF 8/22) die von einer Behörde (im ersten Fall einem Jugendamt, im zweiten Fall der DRV) schriftlich eingelegte Beschwerde gegen einen Beschluss des AG als unzulässig verworfen, weil die Anträge entgegen § 14b Abs. 1 FamFG nicht – so das OLG Frankfurt – oder nicht per ordnungsgemäßem elektronischem Dokument eingereicht worden seien.

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03.03.2022

BGH: Prozesskostensicherheit im Vollstreckbarkeitsverfahren sowie im Aufhebungsverfahren bezüglich eines Schiedsspruchs

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die in der Republik China ansässige Antragsgegnerin war durch ein Schiedsgericht der ICC durch inländischen Schiedsspruch u. a. verurteilt worden, an die Antragstellerin, die in der Republik Österreich ansässig ist, hohe Beträge zu zahlen. Im Vollstreckbarkeitsverfahren hatte das OLG Frankfurt a. M. den Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt und den Aufhebungsantrag der Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin legt Rechtsbeschwerde ein. Die Antragstellerin beantragte daraufhin in der Rechtsbeschwerdeinstanz, der Antragsgegnerin die Erbringung einer Prozesskostensicherheit aufzugeben. Der BGH wies mit Beschl. v. 23.9.2021 – I ZB 21/21, MDR 2022, 191 diesen Antrag zurück.

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02.03.2022

Betriebsratswahl 2022 – Es gibt viel zu tun ...!

Portrait von Ulrich Preis
Ulrich Preis

In der Zeit vom 1.3. bis 31.5.2022 wird in deutschen Betrieben wieder turnusgemäß gewählt. Man könnte meinen, dass die regelmäßige Wahl längst Routine geworden sei. Das ist in diesem Jahr freilich nicht der Fall. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist auch in der Betriebsverfassung nicht alles so, wie es einmal war.

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01.03.2022

Vorsicht bei der Namensänderung (OLG Bamberg v. 13.12.2021 – 7 UF 238/21)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Entsprechend der steigenden Anzahl der Inpflegenahmen von Kindern und den auch längeren Verbleibenszeiten in den Pflegefamilien, werden diese auch immer mehr zur eigentlichen sozialen Familie der Kinder, so dass sich nachvollziehbar der Wunsch eines Pflegekindes zu einer Namensgleichheit mit seiner sozialen Familie ergeben kann. Die im Kontext einer erstrebten Namensänderung zu beachtenden verfahrensrechtlichen Besonderheiten zeigt die aktuelle Entscheidung des OLG Bamberg v. 13.12.2021 - 7 UF 238/21, FamRB 2022, 98 auf.

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