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29.06.2022

Bearbeitungshilfe zur Erteilung des Arbeitgebernachweises nach dem NachwG ab dem 1.8.2022

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wir, das Arbeitsrechtsteam von Loschelder, möchten Ihnen mit diesem Beitrag ein kommentiertes Muster für einen Nachweis i.S.d. des neuen Nachweisgesetzes für ab dem 1.8.2022 neu begründete Arbeitsverträge zur Verfügung stellen.

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27.06.2022

BMJ veröffentlicht RefE GbR-Gesellschaftsregisterverordnung (GesRV)

Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 23.6.2022 den Referentenentwurf zur „Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters (Gesellschaftsregisterverordnung – GesRV)“ veröffentlicht. Dieses legislative Vorhaben der Bundesregierung ist das verfahrensrechtliche Pendant zur Einführung des Gesellschaftsregisters für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10.8.2021 (BGBl. I 2021, 3436) zum 1.1.2024. Die Regelungskompetenz des BMJ zum Erlass der GesRV mit Zustimmung des Bundesrats ergibt sich aus § 387 Abs. 2 Satz 1 FamFG i.V.m. § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16.8.2002 (BGBl. I 2002, 3165) und dem Organisationserlass vom 8.12. 2021 (BGBl. I 2021, 5176; vgl. dazu Begr. GesRV-RefE, S. 13). Das neue GbR-Gesellschaftsregister und damit auch das durch die GesRV abgebildete Registerverfahrensrecht dienen dem Ziel, das aufseiten der GbR gegenwärtig – vor allem im Grundbuchrecht – bestehende „notorische Publizitätsdefizit“ zu beheben (vgl. dazu Begr. Gesetzentwurf MoPeG, BT-Drucks. 19/27635, S. 101 f.; Schollmeyer in Schäfer [Hrsg.], Das neue Personengesellschaftsrecht, 2022, § 12 Rz. 1 f.). Der RefE zur GesRV geht konform mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung i.S.d. Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Begr. GesRV-RefE, S. 13 f.). Die Möglichkeit der GbR zur Eintragung in ein mit Publizitätswirkung ausgestattetes öffentliches Register soll insoweit den Rechtsverkehr erleichtern und ein gewisses Maß an öffentlicher Kontrolle gewährleisten (Begr. GesRV-RefE, S. 13 f.). Die GesRV leistet dadurch nach Auffassung des Verordnungsgebers einen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, fördert die Durchsetzung des Rechts und stärkt dadurch insgesamt den sozialen Zusammenhalt i.S.d. Management-Regel Nr. 10 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Begr. GesRV-RefE, S. 13 f.; Begr. Gesetzentwurf MoPeG, BT-Drucks. 19/27635, S. 101, 114). So gilt auch § 20 GWG (Geldwäschegesetz) für die eGbR.

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27.06.2022

Welcher Freibetrag gilt für Urenkel*innen?

Portrait von Raymond Halaczinsky
Raymond Halaczinsky Rechtsanwalt, Bonn

Das ErbStG (§§ 15, 16 ErbStG) enthält keine ausdrücklichen Regelungen für Urenkel*innen. Erwerbe von Urenkel*innen sind nach Steuerklasse I zu besteuern (Abkömmlinge der in § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG genannten Kinder und Stiefkinder). Unter § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG fallen Urenkel sowie die Eltern und Voreltern. Unter § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG fallen Enkel, soweit deren Eltern noch leben (Enkelfreibetrag 200.000 €), und unter § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Kinderfreibetrag 400 000 €), soweit die Eltern vorverstorben sind.

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26.06.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um das anwendbare Recht für Unterhaltsansprüche eines geschiedenen Ehegatten.

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20.06.2022

Achtung bei Abtrennung des Versorgungsausgleichs in Versorgungsbezugsfällen

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der Fall: M(63) bezieht als dienstunfähiger Beamter eine Versorgung i.H.v. 3.500 €. F(61) hat einen ehezeitlichen Ausgleichsanspruch i.H.v. 1.200 €. Aus ihrem Anrecht in der DRV hätte M einen Ausgleichsanspruch i.H.v. 500 €. M ist anwaltlich nicht vertreten. Das Gericht trennt im Einverständnis der Beteiligten den Versorgungsausgleich aus dem Verbund ab. Vier Jahre später beantragt F die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Der Versorgungsträger verlangt von M 48 x 1.200 € = 57.600 € Versorgungsüberzahlung. M stellt daraufhin den Antrag auf Aussetzung der Versorgungskürzung nach § 35 VersAusglG und verlangt die Reduktion der Forderung auf 48 x (1.200 – 500) = 33.600 €.

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20.06.2022

Arbeitgeber als digitaler Bote der Gewerkschaften? Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail an Arbeitnehmer

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Ein Arbeitgeber ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.05.2022 – 2 Ca 93/22 – nicht verpflichtet, Informationen einer Gewerkschaft an die dienstlichen E-Mail-Adressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden. Das Gericht lehnt es damit ab, einen Arbeitgeber gleichsam als digitalen Boten einer Gewerkschaft einzusetzen.

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20.06.2022

Heute öffentliche Anhörung zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 20.6.2022 ab 13 Uhr findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung der Sachverständigen statt. Die schriftlichen Dokumente finden Sie unter diesem Link. 

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19.06.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Folgen der Erstattung einer Lastschrift.

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09.06.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die prozessuale Stellung eines einfachen Streithelfers.

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08.06.2022

BAG: Entscheidung über einen nicht protokollierten Antrag

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BAG hat mit Urt. v. 9.2.2022 – 5 AZR 347/21 über einen Verfahrensfehler im Zivilprozess, der zur Aufhebung eines Urteils führen musste, entschieden.

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02.06.2022

Ein Fehler in der Matrix

Portrait von Christian Franz, LL.M.
Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Mit Matrix gibt es ein Open-Source-Projekt, das es gestattet, einen Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengerdienst mit dem üblichen Funktionsumfang auf eigenem Metall zu betreiben. Unter Kontrollgesichtspunkten ist das erstmal super. Die öffentliche Verwaltung in Frankreich setzt deshalb künftig komplett auf dieses Konzept.1 Alles gut? Leider nicht ganz.

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02.06.2022

Rechtsform der GmbH & Co. KG ab 1.8.2022 für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zwar nach Art. 137 ganz überwiegend erst am 1.1.2024 in Kraft (BGBl. I 2021, 3436). Dies gilt auch für die an die Freien Berufe adressierte Öffnungsregelung des § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F., nach der durch konstitutive Handelsregistereintragung die Rechtsform der OHG und KG einschließlich GmbH & Co. KG erlangt werden kann, „soweit das anwendbare Berufsrecht die Eintragung zulässt“. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften v. 7.7.2021 (BGBl. I 2021, 2363) wurden aber für die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nicht nur die berufsrechtlichen Usancen für eine Handelsregistereintragung ab 1.1.2024 definiert. Die einschlägigen Normen des betreffenden Berufsrechts sind vielmehr darüber hinaus ab dem 1.8.2022 bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 als temporäre leges speciales anzusehen mit der Folge, dass die konstitutive Eintragung in das Handelsregister bereits ab dem 1.8.2022 erfolgen kann. Für den anwaltlichen Bereich folgt dies aus § 59b Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BRAO n.F., der die Zulassung aller deutschen Gesellschaftsformen statuiert, und der zu dieser Norm veröffentlichten amtlichen Begründung (Begr. Gesetzentwurf, BT-Drucks. 19/27670, S. 177; vgl. dazu Wertenbruch in Schäfer (Hrsg.), Das neue Personengesellschaftsrecht, 2022, § 10 Rz. 24; Wertenbruch in Westermann/Wertenbruch, Handbuch Personengesellschaften, 83. Lfg. 2022, § 58 Rz. 3981). Entsprechendes gilt auf Grundlage des § 49 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 StBerG n.F. für die Personengesellschaft der Steuerberater (Begr. Gesetzentwurf, BT-Drucks. 19/27670, S. 177 i.V.m. S. 275).

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27.05.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Schadensberechnung nach einer Teilreparatur des beschädigten Unfallfahrzeugs.

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25.05.2022

„Wir suchen coole Typen …“ – ist eine solche Stellenausschreibung diskriminierend? Lesen Sie, wie das Arbeitsgericht Koblenz diese Frage entschied.

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine Stellenausschreibung zu formulieren, ist nicht immer leicht.

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24.05.2022

Das Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung – und nun?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Die gegenwärtige Pandemie schwächt sich ab. Es stellt sich daher die Frage, welche Schutzvorschriften ein Arbeitgeber nun noch beachten muss. Die Beantwortung dieser Frage ist für Arbeitgeber insbesondere deshalb von Bedeutung, weil die Corona-Arbeitsschutzverordnung die in § 618 BGB normierte privatrechtliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergänzt und konkretisiert hat. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Fürsorgepflicht hat zahlreiche privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Folgen (ausf. Kleinebrink, Die arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Zeiten der Pandemie, ArbRB 2020, 377).

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23.05.2022

Aufruf des DIJuF: Kindesunterhalt - Teilrechtsreform jetzt!

Portrait von Redaktion
Redaktion

Die Ständige Fachkonferenz 3 (SFK 3) „Familienrecht und Beistandschaft, Amtsvormundschaft“ des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) begrüßt es, dass laut den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag die Modernisierung des Familienrechts vorgesehen ist und eine gute wirtschaftliche Absicherung der Kinder erreicht werden soll. Hierbei handelt es sich um umfangreiche Aufgaben, die Auswirkungen auf viele Lebensbereiche der Menschen haben. Daher ist es selbstverständlich, dass diese Projekte gründliche Vorarbeiten erfordern und Zeit in Anspruch nehmen. Das Ausbleiben der Reformen belastet jedoch die forensische und die beratende Praxis sowie die betroffenen Familien in hohem Maß. Daher bittet die SFK3 die Bundesregierung, einige der in der letzten Legislaturperiode angedachten Gesetzesänderungen aus dem Gesamtpakt herauszulösen und möglichst rasch umzusetzen. So sollte insbesondere jetzt eine Teilrechtsreform zum Kindesunterhalt stattfinden.

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19.05.2022

Online-Befragung: Die obligatorische Schlichtung und Mediation im Zivilprozess in Deutschland und Frankreich

Portrait von PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit
PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit Akademischer Oberrat, Erlangen

Unter dem Titel „Obligatorische Schlichtung/Mediation im Zivilprozess in Deutschland und Frankreich“ führen die Universitäten Erlangen-Nürnberg (D) und Saint-Etienne (F) ein gemeinsames Forschungsvorhaben durch. Auf deutscher Seite sind an dem Projekt PD Dr. Martin Zwickel (Projektverantwortlicher), RiBGH a.D. Prof. Dr. Reinhard Greger und Ass. jur. Josephine Odrig (alle Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) beteiligt.

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19.05.2022

Auf dem Weg zu einer digitalen Zivilkonfliktlösung?

Portrait von PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit
PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit Akademischer Oberrat, Erlangen

Die Diskussionen um eine Digitalisierung der Ziviljustiz werden, angestoßen insbesondere durch ein Diskussionspapier der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ mit Vehemenz geführt. Mit Ideen für eine digitale Strukturierung von Schriftsätzen (elektronisches Basisdokument), zur Ausgestaltung eines Justizportals, zur Schaffung eines beschleunigten Onlineverfahrens für bestimmte „Massenstreitigkeiten“ und zum vermehrten Einsatz von Videokonferenztechnologie im Zivilprozess liegen bahnbrechende Vorschläge auf dem Tisch, die zu einem grundsätzlichen Überdenken des Zivilprozesses vor dem Hintergrund der Digitalisierung führen könnten.

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18.05.2022

Aufstieg und Fall der NFT – Unkenntnis und Hype als Brandbeschleuniger eines Strohfeuers

Portrait von Dr. Stefan Papastefanou
Dr. Stefan Papastefanou Rechtsanwalt, White & Case LLP, Hamburg; Lehrbeauftragter und Dozent Bucerius Law School, Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy, Hamburg

Langsam, langsam lichtet sich der Nebel um die rechtliche Bedeutungslosigkeit des NFT-Markts. Der Handel mit NFT ist von seinem Höchststand im September 2021 um 92% auf den aktuellen Stand Anfang Mai 2022 gefallen. Wurden damals noch 225.000 NFT pro Woche verkauft, sind es mittlerweile nur noch 19.000. Auch die Anzahl der aktiven NFT-Wallets sind um 88% geschrumpft. Zur größten Auslastung gab es mehr als 119.000 aktive Wallets; nach nicht mal einem Jahr sind nur noch 14.000 zum aktuellen Zeitpunkt aktiv (Vigna, "NFT Sales Are Flatlining", The Wall Street Journal v. 3.5.2022).

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17.05.2022

Abzug eines vor dem Tod des Erblassers fällig gewordenen Zugewinnausgleichsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit

Portrait von Dr. Michael Knittel
Dr. Michael Knittel

Die Klägerin (Kl.) und der Erblasser waren zu beider Lebzeiten zunächst im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Im Jahr 2012 vereinbarten sie eine Gütertrennung einschl. einer in diesem Zusammenhang durch den Erblasser an die Kl. zu leistenden Zugewinnausgleichszahlung. In einem zeitgleich errichteten gemeinschaftlichen Testament setzten sich beide gegenseitig zu alleinigen Vorerben ein. Der Zugewinnausgleichsanspruch sollte der Kl. für den Erbfall einen Anspruch auf Liquidität verschaffen, über den sie unabhängig von ihrer Stellung als Vorerbin alleine verfügen können sollte. Nach dem Tod des Erblassers im Jahr 2020 machte die Kl. in ihrer Erbschaftsteuererklärung die Zugewinnausgleichszahlung i.H.d. vereinbarten Nennbetrages als abzuziehende Verbindlichkeit geltend.

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16.05.2022

ESG-Aktivismus – gekommen, um zu bleiben?

Portrait von Karl Döding / Ben W. Fuhrmann / Sandra M. Röseler
Karl Döding / Ben W. Fuhrmann / Sandra M. Röseler

Die USA und allen voran der Bundesstaat Delaware sind schon seit vielen Jahren Exportweltmeister gesellschaftsrechtlicher Rechtsfiguren. Etliche dieser legal transplants (Watson, Legal Transplants, 1974; Fleischer, NZG 2004, 1129) wurden bereits in die „Anatomie“ des deutschen Aktienrechts (angelehnt an Kraakman et al., The Anatomy of Corporate Law) eingepflanzt. Eine maßgebliche Triebfeder dieser Entwicklungen ist die US-amerikanische Finanzbranche: Trends der Wall Street finden früher oder später ihren Weg zum deutschen Kapitalmarkt; ein Paradebeispiel sind die seit kurzem wieder populären SPACs (dazu Fuhrmann, ZBB 2021, 390 und Fuhrmann, AG 2022, R91).

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16.05.2022

Personalarbeit 4.0: Warum der Arbeitnehmertraum vom Sabbatical oft nicht in Erfüllung geht

Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Umfragen zufolge steht das Sabbatical ganz oben auf der Liste der deutschen Arbeitnehmerwünsche. Den Arbeitsalltag für sechs Monate zu unterbrechen und eine Weltreise zu unternehmen, wäre für viele Deutsche ein Lebenstraum. Ein Lebenstraum leider, der für die meisten Arbeitnehmer nicht in Erfüllung geht. Denn nur wenige Unternehmen bieten Sabbatical-Programme an.

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12.05.2022

Öffentlicher Aufruf von Friedrich Glasl zur Beendigung des Ukraine-Krieges

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der Medations- und Konfliktforscher sowie CfM-Sokrates-Preisträger Prof. Dr. Friedrich Glasl hat einen offenen Brief an verantwortungsbewusste Menschen in Politik und Zivilgesellschaft zum Beenden des Ukraine-Kriegs veröffentlicht, den wir nachfolgend im Wortlaut veröffentlichen:

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12.05.2022

Kalender: Ab sofort gezielte Suche nach Aus- und Fortbildungsangeboten

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Im Zuge der Digitalisierung des ZKM-Reports hat auch der Veranstaltungskalender der CfM ein grundlegendes Update erhalten und steht Ihnen ab sofort mit zahlreichen neuen Features zur Verfügung. Wichtigste Neuerung ist eine Volltextsuche, die Ihnen die gezielte Suche etwa nach Ort, Online oder Präsenz, Themengebiet oder auch Ausbildungsinstitut oder Trainer ermöglicht. Im Veranstaltungskalender können Sie sich über das Aus- und Fortbildungsangebot der Mitgliedsinstitute der CfM informieren. Es lohnt sich, regelmäßig vorbeizuschauen!

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12.05.2022

Mediationsangebot abgelehnt: Verkehrsministerium hat sich beim Bau der Küstenautobahn verzockt

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz hatte es sich vor vier Jahren klug ausgedacht: Weil der Weiterbau der Küstenautobahn A20 im dritten Bauabschnitt von Bad Segeberg in Richtung A7 schon lange gerichtlich gestoppt war und bis heute auf Eis liegt, wollte der FDP-Politiker erst mal in umgekehrter Richtung loslegen – von der A7 in Richtung Bad Segeberg, im vierten Bauabschnitt. Doch wie sich jetzt herausstellt, hat er die Chance dazu selber vergeben.

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12.05.2022

Mehr als 50.000 Online-Gerichtsverfahren im vergangenen Jahr

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die Corona-Pandemie hat offenbar die Digitalisierung in der Justiz beschleunigt. Im vergangenen Jahr wurden über 50.000 Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz durchgeführt, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf den Deutschen Richterbund berichten. Ganz überwiegend habe es sich dabei um Zivilverfahren gehandelt.

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12.05.2022

Schiedsgericht: Venezuela muss 1,6 Milliarden Dollar an spanische Agrarkonzerne zahlen

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Ein internationales Schiedsgericht hat in einem Rechtsstreit mit dem venezolanischen Staat zugunsten spanischer multinationaler Unternehmen entschieden. Im Urteil vom 24. März wies das Gericht des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) der Weltbank Caracas an, 1,6 Milliarden US-Dollar an die Unternehmen Agroinsumos Ibero-Americanos SL, Inica Latinoamericana SL, Proyefa Internacional SL und Verica Atlántica SL für die Übernahme ihrer Vermögenswerte im Jahr 2010 zu zahlen. Venezuela muss außerdem die Prozesskosten tragen.

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12.05.2022

Reformbedarf: Streitigkeiten um Klinikabrechnungen fluten die Sozialgerichte

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der Präsident des Landessozialgerichts NRW fordert Mindeststreitwerte und Schiedsverfahren, um die Gerichte von Verfahren zu Klinikabrechnungen zu entlasten. Derzeit würden Versicherungsbeiträge in Millionenhöhe verbrannt. Die Sozialgerichte in NRW müssen sich weiter viel mit Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen befassen. Insgesamt handelt es sich um 77.612 Verfahren in 2021. Zudem haben sich die Verfahrenslaufzeiten verlängert. Die Zahl der Verfahren in diesem Bereich habe in den vergangenen vier Jahren um fast 2.000 Verfahren pro Jahr weiter zugenommen, erklärte das Landessozialgericht NRW bei der Veröffentlichung seines Jahresberichts 2021. Parallel seien zwar Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II rückläufig. Doch liege dieses stets mit Abstand zahlenmäßig größte Sachgebiet mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung nun nahezu gleich auf.

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09.05.2022

Achtung bei der Vertragsgestaltung – Die Umsetzung der europäischen Arbeitsbedingungenrichtlinie in nationales Recht steht bevor!

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Bei der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht ist häufig unbekannt, dass die nationale Umsetzung der Richtlinie 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts (kurz Arbeitsbedingungenrichtlinie genannt) ansteht. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt vor (BT-Drs. 20/1636 vom 2.5.2022 [PDF-Datei – 45 Seiten]). Es handelt sich um den Entwurf eines Artikelgesetzes, weil bei der Umsetzung zehn verschiedene Gesetze geändert werden sollen. Der Entwurf geht weit über die europäischen Vorgaben hinaus und wird – wenn er zum Gesetz wird – zu erheblichen Herausforderungen bei der Vertragsgestaltung führen. Dies gilt nicht nur inhaltlich, sondern auch hinsichtlich des zeitlichen Aufwands und der Dringlichkeit der gebotenen Vertragsänderungen. An dieser Stelle soll auf die wichtigen beabsichtigten Änderungen im Nachweisgesetz (Art. 1 des Entwurfs) und im Teilzeit- und Befristungsgesetz (Art. 7 des Entwurfs) eingegangen werden.

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