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29.04.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die formalen Anforderungen an eine Berufungsschrift und die Pflicht des Anwalts, deren Einhaltung zu überprüfen.

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28.04.2022

Regierungsentwurf zur virtuellen HV – Cui bono?

Portrait von Dr. Klaus von der Linden
Dr. Klaus von der Linden Rechtsanwalt, Linklaters LLP

„Wir ermöglichen dauerhaft Online-Hauptversammlungen und wahren dabei die Aktionärsrechte uneingeschränkt“ – so heißt es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aus dem vergangenen Jahr. Diesen Programmsatz zu verwirklichen, erweist sich indessen als echte Herkules-, wenn nicht sogar als Sisyphusaufgabe. Aktionärsschützer liefen Sturm, als das BMJ im Februar 2022 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vorlegte und sich dabei eng am COVMG orientierte (zum Referentenentwurf s. den Blog-Beitrag v. 15.2.2022). Ihr Kernanliegen: Das virtuelle Format dürfe nicht dazu dienen, die Aktionärsrechte im Verhältnis zur Präsenzversammlung zu beschneiden oder ihre Ausübung zu erschweren. Am 27.4.2022 hat das Bundeskabinett nun einen überarbeiteten Regierungsentwurf beschlossen. Jedoch schwingt das Pendel damit weit in die andere Richtung – aus Unternehmenssicht wohl: zu weit. Anträge sollen sowohl vor als auch noch in der virtuellen HV gestellt werden können, einfach per Knopfdruck. Vorab eingereichte Fragen soll die Gesellschaft schon vor der HV schriftlich auf ihrer Internetseite beantworten. Und während der laufenden HV sollen nicht nur Rückfragen zulässig sein, sondern auch Erstfragen zu neuen und mitunter sogar zu längst bekannten Sachverhalten. Damit schließt der RegE nicht zur Präsenzversammlung auf; er geht weit über deren Maß hinaus.

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28.04.2022

Erste Entscheidungen der Arbeitsgerichte zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Im April haben sich Arbeitsgerichte – soweit ersichtlich – erstmalig mit der seit dem 16. März 2022 geltenden „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ beschäftigt (einen Überblick zu der gesetzlichen Regelung finden Sie in meinem Blog-Beitrag vom 17. Februar 2022). Die Entscheidungen sind aus Arbeitgebersicht erfreulich.

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25.04.2022

"Gesetzentwurf" des DGB für eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

In einer Pressekonferenz haben der Deutsche Gewerkschaftsbund und die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung am 6. April 2022 ihren Reformentwurf zur Betriebsverfassung vorgestellt. Abgedruckt ist dieser Entwurf auf 74 Seiten in einer Sonderausgabe der vom Deutschen Gewerkschaftsbund herausgegebenen Zeitschrift Arbeit und Recht im April.

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25.04.2022

Personalarbeit 4.0: TOMs – Das Herzstück jedes konzeptmäßigen Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzes

Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Technische und organisatorische Maßnahmen, englisch: technical and organizational measures, kurz und international einheitlich: TOMs sind das Herzstück jedes konzeptmäßigen Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzes. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, in seiner Organisation angemessene TOMs zu implementieren (Art. 32 DSGVO). Von der Qualität der implementierten TOMs hängt maßgeblich ab, wie effektiv die Daten des Unternehmens im Arbeitsalltag tatsächlich geschützt werden.

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24.04.2022

Zur "angemessenen Vergütung" im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 AÜG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Angemessenheit einer Vergütung, die sich ein Verleiher im Überlassungsvertrag mit einem Entleiher für den Fall zusagen lässt, dass der überlassene Arbeitnehmer während des bestehenden Überlassungsvertrags oder in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang damit ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher begründet (BGH vom 11.3.2009 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 =  ArbRB 2010, 146 [Sasse]), bestätigt und präzisiert.

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21.04.2022

Keine Auskunft bei kindeswohlabträglichen Motiven (OLG Bamberg v. 14.3.2021 – 2 UF 29/22)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Ein Elternteil, der nicht unmittelbar die Obhut über ein Kind ausübt, kann in seinen Möglichkeiten der Informationserlangung zur Entwicklung des Kindes eingeschränkt sein, etwa folgend aus einer großen räumlichen Distanz, die einer engen Umgangstaktung entgegensteht, aber auch aus einer tatsächlichen Kontakteinschränkung bis hin zum Umgangsausschluss. Gleichwohl soll dieser Elternteil grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich durch Auskünfte des Obhutselternteils über die Entwicklung des Kindes zu informieren und somit zumindest indirekt am Leben des Kindes teilzuhaben. Zwingende Voraussetzung dieses Auskunftsanspruchs nach § 1686 BGB bzw. § 1686a BGB ist jedoch, dass der Anspruch dem Kindeswohl nicht widerspricht. Mit einem – vor allem für die unmittelbar betroffenen Kinder – sehr tragischen Sachverhalt hat sich das OLG Bamberg in einer aktuellen Entscheidung befasst.

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21.04.2022

BGH: Rechtsanwalt in eigener Sache

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH hat in einem Anwaltsprozess in eigener Sache entschiedenen, dass sich ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt und wegen einer länger andauernden Erkrankung an einem Termin nicht teilnehmen kann, grundsätzlich vertreten lassen muss. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn er gewichtige Gründe darlegen kann, aus denen sich eine Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit ergibt. (Urt. v. 2.12.2021 – IX ZR 53/21, MDR 2021, 389)

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19.04.2022

Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers auch beim Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verfallen Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer zum Jahresende bzw. zum 31.03. des Folgejahres nur dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zuvor aufgefordert hat, ihren Urlaub zu nehmen und ihnen klar und rechtzeitig mitgeteilt hat, dass der Urlaub andernfalls verfällt. Das BAG hat nun klargestellt, dass dies grundsätzlich auch für den Schwerbehindertenzusatzurlaub gem. § 208 SGB IX gilt (BAG, Urteil vom 30.11.2021, Az. 9 AZR 143/21). Oftmals haben Arbeitgeber von der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers aber keine Kenntnis.

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14.04.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Befugnis zur Geltendmachung von Abwehransprüchen gegen Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums in einer Wohnungseigentumsanlage

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13.04.2022

Personalarbeit 4.0: Personalentwicklungskonzepte – Eine arbeitsrechtliche Herausforderung

Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Im Zeitalter der digitalen Transformation konkurrieren Unternehmen immer stärker um qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Gleichzeitig sind Fach- und Führungskräfte zunehmend bereit, den Arbeitgeber zu wechseln, wenn ihnen das eigene Unternehmen keine attraktive Entwicklungs- und Karriereperspektive bietet. Sehen sich ambitionierte Mitarbeiter im eigenen Unternehmen in einer Karrieresackgasse, gehen sie.

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12.04.2022

KG zur Prozesskostenhilfe: Corona-Soforthilfe und Vermögensreserve

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Eine interessante Entscheidung zu verschiedenen Fragen der Prozesskostenhilfe hat das KG (Beschl. v. 9.1.2021 – 16 W 154/21) getroffen. Der Antragstellerin stand ein Bankkonto mit einem recht hohen Guthaben zur Verfügung. Grundsätzlich sind Bankguthaben als Vermögen gemäß § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO einzusetzen. Die Antragstellerin machte aber geltend, dennoch sei ihr Guthaben aus verschiedenen Gründen nicht als Vermögen zu berücksichtigen.

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09.04.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der elektronischen Signatur eines fristgebundenen Schriftsatzes

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08.04.2022

Sperren gegen russische Desinformation – Sanktionsrecht auf Abwegen?

Portrait von Tobias Keber
Tobias Keber Professur für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart. Leiter des Bereichs Recht am Institut für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien und Lehrbeauftragter für Telemedien- und Internetrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor Rechtsanwalt.

Die Europäische Union hat aufgrund der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine am 24.2.2022 Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen den Aggressor verhängt. Diese knüpfen zum Teil an einem Mechanismus an, der schon 2014 vor dem Hintergrund der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim beschlossen wurde. Verordnung (EU) 2022/350 hat Sanktionen, also Handlungen unter Ägide der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) zum Gegenstand (Art. 23 bis 46 EUV). Ausgangspunkt ist jeweils ein Beschluss des Rates der Europäischen Union (Art. 28, 29 EUV), der durch einen Sekundärrechtsakt umgesetzt wird, hier als Verordnung im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV (Art. 215, 288 AEUV).

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05.04.2022

Verbraucherschlichtung: fördern statt gängeln

Portrait von Felix Braun
Felix Braun Universalschlichtungsstelle des Bundes, Vorstand des Zentrums für Schlichtung e.V.

Co-Autor: Prof. Dr. Reinhard Greger RiBGH a.D., Universität Erlangen-Nürnberg

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02.04.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die prozessualen Konsequenzen einer erfolglosen Aufrechnung mit einer Fremdwährungsschuld

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01.04.2022

Der Datenschutz ist unpolitisch geworden, die DSGVO ein "Scheinriese" - BGH v. 22.2.2022, VI ZR 14/21

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Vortrag bei dem Schweizer Datenschutztag am 1.4.2022

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31.03.2022

Trans-Atlantic Data Privacy Framework trotz U.S. Supreme Court Entscheidung in FBI v. Fazaga?

Portrait von Mathias Lejeune
Mathias Lejeune

Am 25.3.2022 haben Präsident Biden und die Präsidentin der EU Kommission Ursula von der Leyen die grundsätzliche Einigung auf ein neues „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ (TADPF) bekannt gegeben. Durch das TADPF soll neben einer effektiveren Aufsicht über die Geheimdienste ein mehrstufiges Rechtsbehelfssystem einschließlich eines „Independent Data Protection Review Court“ eingerichtet werden, dessen Mitglieder unabhängig sind und der die Befugnis haben soll, von EU-Bürgern erhobene Ansprüche gegen Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste zu beurteilen und erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen in rechtlich bindender Weise anzuordnen. Die exakten Details der konkreten Ausgestaltung dieses im TADPF hervorgehobenen neuen Rechtsschutzverfahrens müssen erst noch geschaffen werden.

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30.03.2022

Ein halber Schritt. Zur Seite.

Portrait von Christian Franz, LL.M.
Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Der Bundesgerichtshof hat einer Ärztin, die auf der Bewertungsplattform Jameda unflätig angegangen wurde, einen Löschungsanspruch versagt. Und an dieser Stelle hört das Urteil auf. Warum das falsch ist:

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28.03.2022

BeA in 2022: Das ArbG Stuttgart liefert ein Stück mehr Klarheit, wie ein wirksamer Vergleichsvorschlag zum Beschluss nach § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO einzureichen ist

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsfrage hinsichtlich des beA ist nun geklärt, zumindest unterinstanzlich (ArbG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2022 - 4 Ca 688/22).

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24.03.2022

DiRUG-Erweiterungsgesetz: Verbleibende offene Frage zur Reichweite der GmbH-Gründung mittels Videokommunikation

Portrait von Dr. Johannes Scheller
Dr. Johannes Scheller Notar in Hamburg

Im Heft 7/2022 der GmbHR werfe ich im Rahmen des „Blickpunkts“ die Frage auf: Sind solche statutarisch-korporativen Nebenleistungspflichten i.S.d. § 3 Abs. 2 GmbHG, die eine aus sich heraus („isoliert“) formbedürftige Leistungspflicht aller oder einiger Gesellschafter begründen, ab dem 1.8.2022 einer Beurkundung im Rahmen des Videokommunikationsverfahrens nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 GmbHG n.F. zugänglich? Die Frage wird dort im bejahenden Sinne entgegen der mittlerweile bereits herrschenden, sie verneinenden Meinung in der Rechtsliteratur beantwortet, und zwar getragen von der Grundannahme eines Vorrangs bzw. einer Exklusivität des Formgebots des § 2 Abs. 1 GmbHG gegenüber jenem des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG im Fall statutarisch festgesetzter Nebenleistungspflichten. Betroffen sind Vorerwerbsrechte in all ihren Spielarten, Abtretungspflichten (häufig als Alternative zur Einziehung sinnvoll), aber auch das Sachaufgeld, sofern als „echtes“ und damit als Nebenleistungspflicht ausgestaltet. Schieden sie aus dem Kreis der zulässigen Beurkundungsgegenstände im Rahmen des Videokommunikationsverfahrens aus, obgleich sie zu den „echten“, sogar zwingend-korporativen, wenngleich freiwilligen Bestandteilen des Gesellschaftsvertrags gehören, minderte dieser Ausschluss die Attraktivität des Videokommunikationsverfahrens beträchtlich.

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24.03.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um den Anspruch des Veranstalters auf Entschädigung nach Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag vor Reisebeginn

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19.03.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

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18.03.2022

Die Digitalisierung der Anteilseignerversammlung – eine interdisziplinäre Herausforderung

Portrait von Prof. Dr. Heribert Heckschen
Prof. Dr. Heribert Heckschen Herr Prof. Dr. Heribert Heckschen ist seit 1990 Notar in Dresden (Heckschen & van de Loo - Notare)

Schon bevor die Corona-Pandemie den Gesetzgeber sinnvollerweise zu Lösungen für hybride oder virtuelle Gesellschafterversammlungen animiert hat, hatte der Regierungsentwurf zum MoPeG in der Regierungsbegründung angedeutet, dass man über eine Neudefinition des Begriffs der Gesellschafterversammlung nachdenken muss. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen während der Corona-Krise haben durch das COVMG und seine ständige Überarbeitung unter anderem dazu geführt, dass die Aktiengesellschaft virtuelle (besser gesagt: hybride) Hauptversammlungen durchführen konnte und in einem letzten Schritt wurden solche Versammlungen auch der Genossenschaft ermöglicht, und zwar selbst dann, wenn der Zustimmungsbeschluss zu einer Umwandlungsmaßnahme im Raum steht. Nach Verabschiedung dieser weiteren Reform der COVID-Maßnahmegesetze hat der Bundesgerichtshof in einer aus Sicht des Verfassers bisher zu wenig diskutierten Entscheidung (vgl. dazu Heckschen/Hilser, ZIP 2022, 461, 467) zunächst festgestellt, dass die virtuelle Versammlung dort zulässig ist, wo Gesetz oder Satzung sie eröffnen. Teilweise wurde aus der Entscheidung weitergehend gefolgert, dass virtuelle Versammlungen ganz grundsätzlich und auch ohne Zulassung durch Satzung und Gesetz ermöglicht seien, obwohl dies gerade aus der Entscheidung nicht folgt. Dem Bundesgerichtshof hätte auch die Zuständigkeit dafür gefehlt, z.B. das Aktiengesetz zu ändern. In einem weiteren Schritt will nun der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vom 10.2.2022 die virtuelle – auch hier besser als hybrid zu bezeichnende – Hauptversammlung einführen.

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18.03.2022

OLG Hamm: Anfechtung einer gemischten Kostenentscheidung und zur Prüffrist der Kfz-Haftpflichtversicherung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Mit einigen interessanten und alltäglichen Fragen hat sich das OLG Hamm (Beschl. v. 19.10.2021 – I-7 W 11/21) befasst. Im Rahmen eines Verkehrsunfalls war darüber zu befinden, ob der Geschädigte zu früh geklagt hatte. Das LG hat eine verfrühte Klage bejaht und dem Kläger die Kosten des gesamten Verfahrens auferlegt. Die Kostenentscheidung beruhte überwiegend auf § 91a ZPO (soweit die Beklagte zu 1), dies war die Haftpflichtversicherung des Beklagten zu 2) bezahlt hatte). Durch den streitigen Teil der Entscheidung war der Kläger allerdings nur mit 350 Euro beschwert. Der Kläger legte gleichwohl Berufung und sofortige Beschwerde ein.

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16.03.2022

Änderung der AGB der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr

Portrait von Dr. Thorsten Kuthe
Dr. Thorsten Kuthe Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Köln

Die Deutsche Börse AG hat neue Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („AGB“) veröffentlicht, die zum 1.4.2022 in Kraft treten. Die Änderungen betreffen zunächst verschiedene eher technische Details, wie die Integration zu bestimmten Antrags- und Losverfahren zur Einbeziehung von Aktien in das Quotation Board, die bisher außerhalb der AGB geregelt waren. Darüber hinaus wurden zwei Änderungen der Einbeziehungsvoraussetzungen für das Segment Scale umgesetzt, die sich praxisrelevant für Börsengänge in diesem Bereich auswirken. Scale ist das sogenannte qualifizierte Freiverkehrssegment an der Deutschen Börse. An der Börse München ist vergleichbar das Segment m:access; an der Börse Düsseldorf ist das vergleichbare Segment der Primärmarkt.

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11.03.2022

Update zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter (ArbRB 2022, 57): Beschäftigung ukrainischer und anderer Vertriebener aus der Ukraine

Portrait von Shinta Zafiraki Sanyoto / Frederik Möller
Shinta Zafiraki Sanyoto / Frederik Möller

In der Februar-Ausgabe des ArbRB (ArbRB 2022, 57) haben wir dargestellt, was bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zu berücksichtigen ist, welche Fallstricke es gibt und wie sich Haftungsrisiken insbesondere durch illegale Ausländerbeschäftigung vermeiden lassen.

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09.03.2022

Die "Rider"-Entscheidungen des BAG: "Blaupause" für die Bewertung neuer Beschäftigungsformen?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Der Anspruch auf ein bestimmtes Arbeitsmittel

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06.03.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Rechtsscheinhaftung bei Verstoß gegen die Pflicht zur Verwendung des Zusatzes „UG (haftungsbeschränkt)“

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05.03.2022

Rechtsschutzversicherung veröffentlicht den Rechtsreport 2022

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Bereits im zwölften Jahr in Folge hat das Institut für Demoskopie Allensbach für die repräsentative Studie über 1.000 Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem befragt. Ergebnis: Das Vertrauen in die Justiz ist vergleichsweise hoch – aber nicht bei Impfverweigerern.

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