Arbeitsrecht | Sozialrecht

Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über aktuelle Vorgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung der nächsten Betriebsratswahlen.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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05.10.2017

Smartphone-App mit Kundenfeedbackfunktion ist u.U. keine durch den Betriebsrat mitbestimmungspflichtige technische Überwachungseinrichtung

ArbG Heilbronn 8.6.2017, 8 BV 6/16

Eine durch Arbeitgeber betriebene Smartphone-App , die es ermöglicht, ein Kundenfeedback abzugeben, das auch mitarbeiterbezogene Daten enthalten könnte, stellt keine technische Überwachungseinrichtung i.S.d § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dar, wenn der Arbeitgeber keine Aufforderung zur Abgabe derartiger Angaben abgibt und auch keine programmgemäß technische Weiterverarbeitung der gewonnenen Daten erfolgt.

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28.09.2017

Entgelte von "freien Mitarbeitern" der Rundfunkanstalten sind auch in U2-Umlage für Mutterschaftsaufwendungen miteinzubeziehen

BSG 26.9.2017, B 1 KR 31/16 R

Rundfunkanstalten müssen die Entgelte der Mitarbeiter, die sie als Angestellte melden und für die sie Sozialversicherungsbeiträge abführen, auch bei der Berechnung der Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen miteinbeziehen. Das gilt selbst dann, wenn sie selbst ihre Mitarbeiter als "freie Mitarbeiter" einstufen. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist arbeitsrechtlich auch Arbeitnehmer.

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28.09.2017

Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz verstößt möglicherweise gegen EU-Recht

BAG 26.9.2017, 3 AZR 733/15

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Regelung in § 20 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG), wonach die niedrigere Versorgung ruht, wenn einer oder einem Versorgten sowohl eine Ruhegeldversorgung als auch eine Hinterbliebenenversorgung nach diesem Gesetz zustehen, nicht mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Entgeltgleichheit (Art. 157 AEUV) vereinbar ist.

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28.09.2017

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen 2018

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 beschlossen. Danach wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzl. Krankenversicherung höher liegen als in den Vorjahren. Auch die anderen Rechengrößen in der Sozialversicherung steigen an. Grund hierfür ist die relative gute Einkommensentwicklung in 2016. Hier ist ein Plus von 2,42 Prozent zu verzeichnen (neue Bundesländer: 3,11 Prozent; alte Bundesländer 2,33 Prozent).

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26.09.2017

Kein Arbeitslosengeld II wegen eines zu teuren Kfz - Freibetrag verdoppelt sich nicht bei gemeinsamen Autos

LSG Niedersachsen-Bremen 23.8.2017, L 11 AS 35/17

Bei der Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit für den Bezug von Arbeitslosengeld II bleibt ein angemessenes (i.H.v. 7.500 Euro) Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person als Vermögenswert unberücksichtigt. Ein darüberhinausgehender Wert wird als verwertbares Vermögen angesehen. Gehört das Kfz zwei erwerbsfähigen Personen verdoppelt sich der Freibetrag nicht.

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26.09.2017

Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters wegen Lektüre des Buchs "Adolf Hitler, Mein Kampf" ist wirksam

LAG Berlin-Brandenburg 25.9.2017, 10 Sa 899/17

Einem Mitarbeiter eines Ordnungsamts, der während seiner Dienstzeit das Buch "Adolf Hitler, Mein Kampf " gelesen hat, darf durch den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung ordentlich gekündigt werden, da er einen erheblichen Pflichtverstoß begangen hat.

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26.09.2017

Entwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 vorgelegt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 vorgelegt. Mit der Verordnung werden die entsprechenden Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2016) jährlich angepasst. Die Einkommensentwicklung im Jahr 2016 betrug im Bundesgebiet 2,42 Prozent, in den alten Bundesländern 2,33 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,11 Prozent.

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21.09.2017

Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge sowie Urlaubs- und Feiertage

BAG 20.9.2017, 10 AZR 171/16

Die Vergütung der Arbeits-, Urlaubs- und Feiertagsstunden sowie die Berechnung von Nacharbeitszuschlägen bestimmen sich nach dem Mindestlohngesetz. Danach ist der Berechnung ein Stundenlohn i.H.v. momentan 8,50 € brutto zu Grunde zu legen. Das gezahlte Urlaubsgeld darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, da es sich dabei um kein Entgelt für geleistete Arbeit handelt.

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21.09.2017

Samstag ist ein Werktag i.S.d. TVöD-K - Berücksichtigung bei der Sollarbeitszeit im Krankenhausschichtdienst

BAG 20.9.2017, 6 AZR 143/16

Der Samstag ist ein Werktag i.S.v. § 6 Abs. 3 S. 3 und § 6.1 Abs. 2 S. 1 TVöD-K. Fällt ein (Vor-)Feiertag daher auf einen Samstag und hat der Wechselschichtmitarbeiter dienstplanmäßig an diesem Tag frei, ist eine entsprechende Sollarbeitszeitreduzierung vorzunehmen.

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21.09.2017

Insolvenzanfechtung bei Ratenzahlungsvereinbarung mit Gerichtsvollzieher für Ratenzahlungen in der kritischen Zeit möglich

BAG 20.9.2017, 6 AZR 58/16

Erhält ein Arbeitnehmer in der sog. kritischen Zeit, d.h. gem. § 131 Abs. 1 Nr. 2 in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung oder in der Zeit danach, Zahlungen des Arbeitgebers, die nicht in der geschuldeten Art aufgrund von Druck erfolgen, kann der Insolvenzverwalter die Zahlungen gem. § 131 anfechten und die Rückzahlung zur Insolvenzmasse verlangen.

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